Volltext Seite (XML)
'M - Zrankenberger Tageblatt Anzeiger Bezirks Dienstaa. »eo 4. Dezemder ivir 76. Jahrgang «80 W!» <1 Gin Korrespondent der „Neuen Freien Presse" suchte dieser -K jcht nicht mchr vom mit mit wir 6ue Untmeaimg mit Wüenburg MO r«ae«aolN bezirke—„—- - . . Zahler werden die zur Der Vorstand. Bruno Münch, Bors. H 'M Die Ortsbehörden haben die Ortslisten über di« Voranmeldungen am 8. Dezember so abzusenden, daß sie spätestens im Laufe de» 9. Dezember bei der Königlichen Amtshauptmann- schast eingehen. Flöha, den 30. November 1917. ,» > Der Kommunalverband der Königlichen Amtshauptmannschaft Flöha. MD 2. Die Kommunalverbandsvertretung behält sich ausdrücklich vor, die Genehmigung zu Haus schlachtungen zu versagen, wenn die Voranmeldung nicht rechtzeitig, ordnungs- und wahrheits- gemäß erfolgt. Volkszählung. Nach dem Beschlusse des Bundesrats vom 18. Oktober diese, Jahre» findet am ö.Dezember diese» Jahre» eine außerordentliche Volkszählung im Deutschen Reiche statt. Zur Durchführung dieser Zählung in hiesiger Stadt ist diese in ein« gröbere Anzahl Zähl bezirke eingeteilt und für jeden Zählbezirk ein Zähler bestellt worden. Die ehrenamtlich täiiaen Zahler werden die zur Zählung nötigen Haushaltungslisten in der Zelt vom 3. bis, 4. Dezember dieses Jahres an die Hauswirte oder deren Stellvertreter zur Verteilung bringen. Letztere find verpflichtet, die ihnen von den Zählern übergebenen Zählpapiere an die einzelnen Haushaltungen zu verteilen. Unter Haushaltung find die zu einer wohn- und hauswirtschaftlichen Gemeinschaft vereinigten Personen zu verstehen. Einer Haushaltung gleichzuachten find einzeln lebende Per sonen, die eine besondere Wohnung innehaben und eine eigene Hauswirtschaft führen. Gäste ' auf Besuch, Untermieter, Schlasgänger und einquartierte Soldaten sind von den Haushaltung»- vorständen, bei denen sie aus Besuch sind, in Untermiete oder Schlafstelle wohnen oder in Quartier liegen, in deren Haushaltungsltsten mit einzutrageN, ebenso Dienstboten und Gewerbegehilfen, die der ihren Herrschaften und Arbeitgebern wohnen und zu deren Haushaltung gehören. Die Gäste von Gasthäusern und Herbergen, sowie die Insassen von Anstalten aller Art find unter einer entsprechenden Ueberschrlst entweder in besonderen Haushaltungslisten oder zu sammen mit der Haushaltung des Gastgebers oder Vorstehers' (Verwalters, Aufsehers usw.) der Anstalt, jedoch deutlich von dieser getrennt, zu verzeichnen. Die zu einer Haushaltung gehörenden, jedoch zur Zäblungszeist vorübergehend nicht bei derselben wohnenden Personen sind, wenn sie keine andere Wohnung 'ständig innehqben. sondern sich auf Geschäfts-, Dienst-, Erholung«- oder Vergnügungsreisen oder'aus Besuch bei Verwanzten oder Bekannten befinden oder als Pfleger oder auf Arbeit vorübergehend anderswo sich aufhalten oder in Anstalten, in denen sie nicht dauernd bleiben, verpflegt werden, als vorübergehend abwesend bei der Haushaltung, zu der sie gehören, mitzuzählen, aber nur auf der letzten Seite der Haushaltmigsliste einzutrage«. Dit Zählung. IN den Militärischen Anstalten (einschl. der Massenquartiere) erfolgt durch die Militärbehörde. Die Listen sind am 5. Dezember vormittag» auszufülley und vom Haushaltungrvorstand durch Unterschrift zu bescheinigen. Der Hauswirt bez. sein Stellvertreter hat die Listen sodann wieder einzusammeln, auf ihre Richtigkeit zu prüfen und vom S. Dezember mittag» ab zur Ab holung bereit zu halten. . Bei der Wichtigkeit der Erhebung, die inbesondere auch den Maßnahmen de« Krieg»«- nährungsamtes zur Unterlage dienen soll, darf erwartet werden, daß die Beteiligten die erforder lichen Angaben vollständig und gewissenhaft bewirken und die Durchführung der Zählung nach Kräften unte,stützen werden. Frankenberg, den 27. November 1917. , Der Stadttat. Allgemeine Ortskrnnkenkgff? Sachsenburg AuSschuß-Sitzung. Donnerstag, den 13. Dezember d. I., Abends 8 Ahr im Gasthof „Dreirosen". Dittersbach. Tagesordnung: 1. Wahl der Rechnungsprüfer. ' 2. Festsetzung de» Voranschlages für 1918. 3. Verschiedene«. , Amtsblatt für die König!. AMshanM das König!. Amtsgericht Md den Stadttat zn Frankenberg Verantwortlich« Redakteur - Ernst Roßberg s-n. tu Frankenberg i. Sa. - Druck und »erlag von C. S. Roßberg in Frankenberg l. Sa. Völker. Früher ging der Krieg dadurch zu End«, daß di« feindliche Armee besiegt wurde, jetzt endet dier Krieg mit der Besiegung de» feindlichen Volkes. Das haben wir alle vor diesem Kriege noch nicht gewußt und haben ss erst lernen müssen. Entscheidungsschlachten, wie in früheren Feldzügen,' gibt es nicht mehr; oder vielmehr, sie entscheiden, wie die Schlacht bei Tannenberg bewiesen hat, nicht unmittelbar, sondern mittelbar. .Die militärischen Niederlagen erschüt »rn das Vertrauen des Volkes zu seiner Regierung, di« Opposition verstärkt sich und gewinnt an Macht. Die Negierung stürzt, und wenn, wie in Rußland,, das ganze System morsch und reif für den Verfall ist, kommt es zum allgemeinen Zusam menbruch. Nein, die russische Revolution ist kein glücklicher Zufall, sie ist die Folge unserer Siege." Das Gespräch wandte sich später dem Westen zu. „Auch über die Lage an der Westfront kann ich mich mit voller Be ruhigung und Zuversicht aussprechen", versichert Hind« iburgk '.Wir verteidigen uns dor, und wir ve.tei i,»i u « mi . Erfolg. Allerdings ist es eine elastische Verteidigung. Ist in dreiem oder jenem Falle die deutsche Heeresleitung zu der Uebsr- zeugung gelangt, daß die Erhaltung des Ledens ihrer Soldaten für sie Höheren Wert hat als der Besitz eines Stückes Sumpf oder einiger rauchgeschwärzter Trümmer, so verkünden uns»re Gegner jedesmal einen Sieg. Wenn es ihnen Vergnügen macht, wir haben nichts dagegen. Sie mögen sich noch so viele Siege von diesLr Art zuschreiben, nach Belgien od»r gar an den. Rhein kommen sie doch nicht, und werden sie niemals kommen." „Was ist von dem Obersten Krjegrrat zu erwarten, den di» Entente jetzt «inzusetzen im Begriff ist?" zu zarte Pflanze, um auf die Dauer Berührung zu ertragen." „Den Anfang", fährt Ludendorff fort, „scheinen die Russen machen zu wollen. Ich will' damit njcht sagen, daß ich die Kundgebung der Bolschewiki bereits al» Friedensangebot be trachte. Erst muß die Sicherheit bestehen, daß die Regierung auch die Macht hat, das Ergebnis der Verhandlungen uns nach jnnen-und außen durchznsetzcn. Waffenstillstand Rußland können wir allerdings jederzeit schließen, sobald die Sicherheit seiner Einhaltung haben. Die Frage eines al gemeinen Waffenstillstandes wird schwierig sein. Ich will nur die eine Frage Herausgreif«»: Sollen sich während des alkgemeinen Waffenstillstandes un sere U-Boote jeder Kampfhandlung enthalten und während dessen die Handelsschiffe ungestört nach England, Frankreich und Italien fahren und die Lage der Gegner verbessern, während wir keine Zufuhren erhalten? Ein Waffenstillstand von einer Dauer von drei Wionaten, von dem öfter gesprochen wird, ist reichlich lang. In drei Monaten kann sich in den feindlichen Ländern vieles zu unserem Schaden verändern. Man muß sich in kürzerer Zeit klar werden und zu Entschlüssen kommen, wenn die militärische Lage nicht Schaden leiden soll." . Ueber die russisch« Frag« bemerkt Ludendorff fortfahrend das Folgende: „Wenn mir jemand sägt, die russische Revolution se-1 ein Glückszufall, für uns gewesen, so protestiere ich immer. Die Revolution in Ruß land war kein Glückszufall, sondern die natürliche und not wendige Folge unserer Kriegführung, Mit dem modernen Spanferkel markenfrei. - Einer erneuten Anregung und Ermächtigung des Kriegsernähtdngsamts folgend, wird Verkauf von Spanferkelfleisch ohne Fleischmarken bis zum 15. Januar 1918 auch lür das Königreich Sachsen und zwar auch in Gastwirtschaften' und Fleischereien freiaegeben wird. Ebenso wird der Aufkauf von Spanferkeln, d. h. Ferkeln bis zu 15 k? von allen Be- lchrankungen freigegeben. Der Höchstpreis für Spanferkel wird aus 3,20lM. pro in Lebend- gewicht festgesetzt. Dresden, den 28. November 1917. ' Ministerium dös Innern. Verordnung »Ur Ausführung der,Bekanntmachung der Rsichsstelle für Gemüse und Obst über den Verkehr «m Saat- und Steckzwiebeln zu Saattwecken und deren Höchstpreise vom 15. November 1917. - Saatkarten für Saat- (Samen- und Steck-) Zwiebeln werden auf Antrag des Erwerbers nach Prüfung des Bedürfnisses erteilt. Die Ausstellung erfolgt für Händler durch den Landes kulturrat, für Verbraucher durch den Kommunaloerband. Dieser kann die Ausstellung der Saat kartey anderen Stellen, übertragen. Der Kommunaloerband oder die Stelle, der er "die Aus- stellung übertragen hat, hab dem Landeskulturrat monatlich mitzuteilen, wieviel Saatkarten aus- gestellt worden find, und über welche Mengen Saatzwiebeln. Die Saatkarte muß Art und Menge des Saatguts, Namen, Wohnort und Bezirks des zum Erwerb Berechtigten, sowie den Ort, wohin geliefert werden soll, und, wenn das Saatgut mit der Bahn befördert werden soll, die Empfangsstation anaeben. , , ^Der Erwerber von Saatgut hat die Saatkarte dem Veräußerer spätestens bei Lieferung des Saatguts auszuhändigen. Wird das Saatgut mit der Esenbahn versandt, so hat sich der Veräußerer von der Versandstation auf der Saatkarte die erfolgte Absendung unter Angabe der versandten Menge und des Ortes bescheinigen zu lassen^ nach dem das Saatgut verfrachtet ist. Erfolgt die Versendung nicht mit der Eisenbahn, so hat sich der Veräußerer auf der Saatkarte den Empfang bestätigen zu lassen. i * „ , , Der Veräußerer hat die Saatkarte mit der von der Eisenbahnverwaltung ausgestellten Be scheinigung über die Absendung oder mit der Empfangsbestätigung des Erwerbers unverzüglich dem Landeskulturrat einzusenden. „ Die Erteilung der Absatzgenehmiaung wird dem Landeskulturrat übertragen. Die Lan- desstelle für Gemüse und Obst bleibt icdoch befugt, nach Anhörung des Landeskulturrats den Absatz von Saatzwiebeln zu beschränken oder zu untersagen. Wer Saatzwiebeln zu den höheren Preisen des Saatguts verkaufen will, hat die Erteilung der Absatzaenehmigung unter Angabe der verfügbaren Mengen und unter Beifügung eines Piusters ber dem Landeskulturrat zu beantragen. Der Landeskulturrat ist befugt, die Vorräte des An tragstellers Lurch einen Beauftragten, der sich als solcher ausweist, besichtigen zu lassen. Erst nach erteilter Genehmigung durch den Landeskulturrat barf der Antragsteller die ihm bezeichneten Mengen zu den höheren Preisen der Saatzwiebeln gegen Saatkarte verkaufen. - Im-übrigen unterliegen-alle Zwiebeln, auch Steckzwiebeln den Erzeugerhöchstprelseu für gewöhnliche Zwiebeln. Die entgegenstehcnde Bestimmung des Absatzes 3 her Verordnung des Ministeriums des Innern über Höchstpreise für Gemüse vom 2. Oktober 1917 (Nr. 229 Sachs. Staatszeituna vom 2. 10. 17) wird aufgehoben und die Verordnung des Ministeriums des.In nern betr. Höchstpreise für Gemüse vom 30. 10. 17 (Nr. 253 Sachs. Staatszeitung vom 30. 10. 17) dahin abaeändert, daß der erste Satz des Absatzes 5 dieser Verordnung künftig lautet: »Die Verordnung des Ministeriums des Innern vom 2. 10. 17 (Nr. 229 Sachs. Staats- zeitung vom 2. 10. 1917) bleibt mit Ausnähme des Absatzes 3, der aufgehoben wird, in Kraft. . ' ui. , . . Diese Verordnung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft. Dresd« n, am 29. November 1917. Ministerium de« Innern. In Ausführung der Bekanntmachung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 24. November 1917 über Voranmeldung von Hausschlachtungen (abgedruckt in Nr. 275 der Säch sischen Staatszeitung vom 27. November 1917 und Nr. 276 dieser Zeitung) wird folgendes bestimmt: 1. Alle Voranmeldungen, einschließlich derjenigen aus selbständigen Gutsbezirken, sind bis zum 7. Dezember dieses Jahres durch Eintragung in die bei den Stadträten und Gemeinde behörden ausstehenden Ortslisten zu vollziehen. Auch dieienigen Personen, die die Schlachtgenehmigung bereits besitzen, die Schlachtung aber noch nicht vorgenommen haben, sowie diejenigen, die ein Scklachtgesuch bei de? König lichen Amtshauptmannschaft bereits eingereicht haben, auf das Entschließung aber noch nicht erfolgt ist, Haber? die Voranmeldung zu bewirken. Brennholz-Berkauf im städtischen Bauhof an der Margaretensttaße von Dienstag, den 4. Dezember 1917, ab je 1 Zentner gegen Karte für den Preis von 3.5V M. Karten sind an allen Werktagen von früh 8—1 llhr und 3—6 Uhr für alle vier Brot kartenbezirke im Rathaus, Zimmer Nr. 4, gegen Bezahluüg zu entnehmen. Stadttat Frankenberg, den 3. Dezember 1917. - GcmcindevcrdllMSsparkasst Niederwiesa »'«Prozent Tägliche Berzinsüng. Tage den Generalstabschef und feinen Ersten Esneralquartier- meister tn der kleinen Stadt im Westen aus, in der sie sich gegenwärtig aufhalten. Er sandte seinem Blatte einen Be richt, in dem er.nach Meldungen Berliner Blätter u. a. schreibt: „Es steht alles gut", sagte der Feldmarschall auf die erste Frage des Bespchers, Ludendorff bestätigt: „Die Kriegs lage berechtigt zur größten Zuversicht^. „Ueberwintern müssen Gir ff,stich", führt Hindenburg fort, „und einige Anstrengungen werhen wir wohl noch Mächen müssen, wir sowohl als auch UNseA Verbündeten. Je mehr k der Krieg sich dem Ende nähert, k um st» wenig« dürfen wir die Kräfte sinken lassem Nur fest- stetzeii und stark sein, dann kommt der Friede schon von selbst." . Auf die Frage des Besuchers, durch welche Mittel der .Friedpam sichersten herbeigeführt wird, antwortet Ludendorff: „Der Friede wird um so eher herbeigeführt werden, je günstiger unsere'lKriegslage wird. Noch fteht die Tat über dem Wort." General Ludendorff fügt hinzu: „Den Termin des Frie dens bestimmen können wjr natürlich nicht. Kem Heerführer kann sich auf solche Prophezeiung einlassen. Nur eines können wir mit Bestimmtheit versichern: Der Krieg wird nicht als Re- mispÄtie abgebrochen werden, er wird für uns günstig entschie- H-ldenburg bemerkt beistimmend: „Deshalb sollten wir i Kriege hat es" seine eigene Bowandtni«. Früher haben die Är- tttzt nicht mohr vom Frieden sprachen. Der Friede ist noch eine s meen gegeneinander Krieg geführt jetzt ist e» ein Krieg der