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tesdknst, 1Ü M. ng der Bttnn- t, durch Mrsam- i nützen mit den d. Herrn sch zum «verein. 0. Max . Friedr. s Köln, mf den ! Butter mten in auf der cholen." erblickte, eit vor, : Butter Kriegs- on aus, lbe und . Text: erdigt: ReuhanS :rmeiper. JSbAg. ichtdam, Gbersd., Tberld., annS in mo Karl iepotarb. Börngen rrzfehler, der Be, rt. Die nn «ine -- kert der ' iung an imt- einiger- so gut sen N«s- «n wis- ist Koh- er ungen Mengen N, wer kst aus» m hofft rünkung lichtkger wrt zur lrch sein öge, ist taotteöd. rogeiicht fsraurnv. rl., «bell' d Albin Hedwig Nendorf, nkatarrh, »old. de» i, Gouv. Danilow, N^UUMK, nkatarrh, u. wmd. m. '/,t t nastauen. ochenaMt > dazu, sfbedarf müssen esentlich schritten ad jede ll noch Brenn- ch viele sonders ksfungs- rd man Papier Vorteil rß man Septbr) in« «ach nasch. «. viM-ar, knierred. ° Durch, e Ber- depsticht Anzeiger Bezirks - nverger Tageblatt Amtsblatt für die König!. AmtshmchtmanuschaMühchdasKömgl. Amtsgericht Md den Stadttal zu FrMenbcrg Berantwortllcher Redakteur: Trust Roßberg sen. in Frankenberg i- Sa. — Druck und Verlag von T. G. Roßberg in Frankenberg i. Er. Dienstag, »eu S. Oktober 1917 7V. Iavrguntz WM» Innern. Der Stadtrat. Nr. 1 Jahre Mo hat unser Volk unter dem Druck Nr. Nr. 345 435 342 427 254 345 373 116 « i * Nr. 34S Nr. 111 Verteilung kann zu seiner Unterstützung an geeigneten Orten örtliche Stellen als seine Organe einrichten und mit Wahr nehmung der ihm übertragenen Befugnisse betrauen. Der schwierigster Verhältnisse am Vaterlands nicht ver zweifelt und ihm auch sein letztes Besitztum darge bracht. Da sollte heute jeder Deutsche freudig helfen, dem Reiche die Geldmittel zuzuführen, deren es be darf, um den Weltkrieg zu bestehen. Wer nicht will, daß alle bisherigen Opfer umsonst gebracht sein sollen, wer nicht unwürdig erscheinen mag der Helden, die im Felde unsere Heimat schirmen in einer Gegenwehr, wie sie die Welt noch nicht gesehen hat, der erfülle daheim seine Pflicht, die mit der Länge des Krieges nicht abnimmt, sondern erst recht geboten ist, und steuere zur neuen Kriegsanleihe bei, soweit er es irgend vermag Freiherr von Freytag-Loringhoven, Generalleutn., <Lhef des stellv. Generalstabs der Armee. Frankenberg, dm 4. Oktober 1917.j , Kartoffel-Verkauf Auf Lebensmittelmarke Nn 20 gelangen bei den Ländlern je 5 Pfund Kartoffel« zu« V"*" Stadtrat Frankenberg, den 8. Oktober 1917. H r S r K Ä. Yle gelben WegMavm Lnglsnür Die „Daily News", die es ab und zu wagt, der englischen Regierung bittere Wahrheiten zu sagen, bringt am 14. Sep tember über die Verwendung chii«sischer Kulis in Frankreich aus den Behringwerken in Marburg egen Abschwächung usw. eingezogen sind, vom 1, Oktober staatlichen Gewährdauer zur Einziehung bestimmt worden, itrollnummern: Petroleumkarten. Am Mittwoch, den 10. Oktober 1917, Borm. 8 bi, 1 Uhr gelangen im Rathaus (Zimmer Nr. 7) Petroleumkarten an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe und an Het«- arbeiter, soweit diesen keine G«> oder elektrische Beleuchtungsanlage zur Verfügung steht, zur Ausgabe. Auf einen Haushalt entfällt eine Karte. Heimarbeiter haben ihre Tätigkeit als solche durch eine Bescheinigung ihre» Arbeit gebers nachzuweisen. Andere Personen können keine Petroleumkarten erhallen. Stadtrat Frankenberg, am <7. Oktober 1917. Reichskanzler hat demgemäß die Bekanntmachung über die Bestellung eines Reichskommisfars für Elektrizität und Gas sowie die Ernennungen des Reichskommissars und seiner Stell vertreter aufgehoben. Die Anordnungen, die der Reichs kommissar für Elektrizität und Gas und die von ihm ein gerichteten örtlichen Stellen bisher erlassen haben, bleiben in Kraft. — Ob Professor Kübler, der jetzige Reichskommissar für Elektrizität und Gas, weiterhin im Dienst verbleiben wrrd, ist, nach Berliner Blättermeldung, gegenwärtig noch Gegen stand von Verhandlungen. Die Neuordnung durch den Reichs kanzler soll hauptsächlich aus Gründen der Zentralisation erfolgt jein. Vielleicht ist aber doch die Niederlage, die sich Herr Professor mit seinen Gas-Dekreten geholt hat, ein stimmunasarund für diele ..Zentralisation'^ aswelen. Nr. 141 bis 147 einschließlich, aus dem Sächsischen Serumwerk in Dresden und Nr. 1 ,, 4 „ . - - . - . - - sind, soweit sie nicht bereits früher wegen dieser Jähre, ab wegen Ablaufs der l7 , 2. Tetanus-Sera mit den Kontrollnummern. - Nr. 321 bis 323 einschließlich aus den Höchster Farbwerken Nr. 325 ' Verkauf von Roßffeisch Dienstag, den S. da. Mts., Nachmittag von 8 bl» 8 Ahr bei A. Köhler, Bergstrabe, an die Bewohner des 3. Bchtkartenbezirks Nr. 91 bi» 450. Ausweiskarten sind vorzulegen. Stadttat Frankenberg, den 8. Oktober 1917. i f Lin holländische» Urteil über die neue deutsche Krieg»» s anleihe. Der „Nieuwe Courant" schreibt in der finanziellen Chronik seiner Ausgabe vom 23. September: „In Deutsch land ist die Eintragung auf die siebente Kriegsanleihe eröffnet worden. Die wirkliche Einigkeit und Aufopferung des deut- - schon Volkes ist zweifellos mit der Grund dafür, daß man in Deutschland nicht nur bei einem einheitlichen System der Aus gabe bleiben sonnte, sondern daß auch der Kurs der früheren Anleihen in keiner Weise durch spätere Ausgaben beeinflußt worden ist. Wir finden hier gerade das Gegenteil von den vielen Versuchen der Entente. Wir zweifeln nicht daran, daß auch diesmal die Gesamtsumme nicht viel hinter d« letzten Zeichnungszahl Zurückbleiben wird." Japan belcdlagnabM eugl lcdeScdille Die japanische Regierung hat soeben «in Verbot er lösen, Schiffe in japanischem Besitz zu verkaufen, oder auch Schiffe, die sich zurzeit auf japanischen Werften im Bau befinden, an ihre ausländischen Besteller abzuliefern. Japan folgt dabei dem amerikanischen Beispiel, alle erreichbare Han- delstonnage unter japanischer Flagge und unter staatlicher Kontrolle zu halten. Durch das Verbot wird wieder, wie durch das amerikanische, vor allem England geschädigt, das zwanzig große Handelsschiffe zwischen 600 und 8000 Tonnen auf japanischen Werften bestellt hat. Der Grund der jüngsten englisch-amerikanischen Verstim- mUng war bekanntlich die Beschlagnahme der engächen Schiffe auf amerikanischen Werften. Nun spielt der japanische Bundes genosse England denselben Streich. Dadurch wird England nicht nur der Ersatz seiner zerstörten Tonnage sehr erschwert, es sieht sich auch einer zukünftigen mächtigen Schisfahrtse konkurrenz in Amerika und Japan gegenüber. Das Verbot der Schiffsvcrkäuse war nötig. Die japanischen Reeder sind durch die außerordentlichen Preise sehr verlockt, ihre Schiff» abzngeben. So hat ein Reeder in Tokio kürzlich binnen we» nigen Tagen durch Abgabe seiner Schiffe 20 Millionen Mark rein verdient. Eine andere Reederei in Japan zahlte eb«n . . . 2000 Prozent Dividende! UebrigeNs ge,chi»ht jetzt Eng land nur, wozu es zu Anfang des Krieges selbst das Beispiel gab, als es alle fremden Schiffsbestellungen (Türkei, Argen tinien usw.) zwangsweise für sich übernahm. 1. Diphtherie-Sera mit den Kontrollnummern: Nr. 1753 bis 1764 einschließlich, aus den Höchster Farbwerken, aus der Meräschen Fabrik in Darmstadt, aus dem Serumlaboratorium Ruete-Enoch in Hamburg, aus der Fabrik vormals E. Schering in Berlin, Kartoffelkraut. Zur Steuerung der Futterknappheit dürfte während des kommenden Winterhalbjahres auch das Kartoffelkraut, das jetzt nur zum kleineren Teile zu Futterzwecken verwendet wird, dann be merkbar dienen, wenn es durch Trocknung haltbar gemacht wird. Der unterzeichnete Kommunäl- verband übernimmt sowohl Kartoffelkraut zur eigenen Verwertung als Trocknunasgut als auch in Lohntrocknung in seiner Trocknungsanlage in Hohenfichte. Lieferungsangebote sind umgehend an die Verwaltung der Bezirkstrocknungsanlage in Hohenfichte oder an die Königliche Amt,- Hauptmannschaft Flöha zu richten. Das Kartoffelkraut muß in grünem Zustande ohne Wurzeln geliefert werden. Preis nach Uebewinkunft, bei Lohntrocknung wird Trocknungslohn nach möglich billigsten Sätzen berechnet. Flöha, den 5. Oktober 1917. Der Kommunalverband der Königlichen Amtshauptmannschast Flöha. ' ' ' ' 7 - ----- .. , , Oeffentlicher Vortragsabend am S. Oktober d. I., Abend 8 Uhr, im Saale des Gasthofes „Rotz" hier. Herr Serntuaroberlthrer Schwotzer hier wird einen Lichtbildervortrag über „Deutschland im vierten Uriegojahre" halten, woran anschließend Gelegenheit zu allgemeiner Aussprache über die aufgelegte 7. Kriegsanleihe' gegeben werden wird Wir bitten alle Kreise unserer Bevölkerung herzlich, dieser Veranstaltung durch rege Beteiligung erwünschte Aufmerksamkeit schenken zu wollen. Eintritt frei, keine Getdsammlnng! 3. Die Tetanl»»>Sera mit den Kontrollnummern 346 bi» 348 aus den Höchster Farb werken, sowie mit den Kontrollnufnmem 119 aus den Behringwerken in Marburg sind Trockensera! und unterliegen daher nicht der Einziehung. 4. Das flüssige Tetanus-Serum mit der Kontrollnummer 324 aus den Farbwerken in Höchst a. M. ist bereits wegen Mangels an Keimfreiheit zur Einziehung gelangt. Dresden, am 2. Oktober 1917. Miaistermm de» l Verordnung über die Vornahme einer SchweinezivischenzShlnng am 15. Oktober 1917, / vom 4. Oktober 1917. Nach Beschluß des Bundesrats vom 27. September 1917 (Rekchsgesetzblatt Seite 327) findet am 15. Oüober diese« Jahres eine Zählung der Schweine statt. Zur Ausführung dieses Beschlusses wird für das Königreich Sachsen folgendes verordnet: 1. Die Aufnahme erfolgt mittels Ortslisten durch die Gemeindebehörden für den Ge meindebezirk mit Einschluß des selbständigen Gutsbezirks. Die Besitzer von Schweinen sind durch die Gemeindebehörden einige Tage vor der Auf nahme in ortsüblicher Weise von der bevorstehenden Zählung in Kenntnis zu setzen. 2. Durch Umfrage bei den einzelnen Besitzern von Schweinen und bei den Schlachthofs leitern oder deren Stellvertretern ist die Zahl sämtlicher an diesem Tage tm räumlichen Ver- fügungsbereiche der Haushaltungen vorhandenen Schweine festzustellen und in die Ortsliste nach der dort getroffenen Unterscheidung mit Angabe der Namen der Schweinebesitzer nach fortlaufender Nummer einzutragen. Dabei ist den auf dem Erhebungsvordruck angeführten Bestimmungen genau nachzugehen. 3. Mit der Umfrage ist am 15. Oüober zu beginnen: sie ist auch tunlichst an diesem Tage zu beenden. Die Aufnahme hat sich durchweg auf den Stand vom 15. Oktober 1917 zu beziehen. 4. Die Ortslistenvordrucke werden den Amtshauptmannschaften mit Einschluß der Städte mit Revidierter Städteordnung und den bezirksfreien Städten durch das Statistlsche Landesamt rechtzeitig übersendet werden. 5. Die Amtshauptmannschaften haben die ihnen zugehenden Vordrucke sofort an dw Bürgermeister und Gemeindevorstände ihres Bezirks und an die Stadträte der Städte mit Re vidierter Städteordnung zu verteilen. 6. Die Stadträte, Bürgermeister und Gemeindevorstände haben dafür zu sorgen, daß die Einträge in den Erhebüngsvordrucken vollständig, vorschriftsmäßig und der Wirklichkeit entsprechend bewirkt werden. 7. Die ausgesüllten und von den Gemeindebehörden geprüften, aufgerechneten und be scheinigten Ortslisten find bis zum 18. Oktober dieses Jahres an die Amtshauptmannschast ein zureichen. 8. Die Amtshduptmannschaften haben, nachdem sie sich von der vorschriftsmäßigen Aus füllung und Unterzeichnung überzeugt haben, sämtliche Ortslisten ihres Bezirks, alphabetisch nach den Namen der Gemeinden geordnet, mit den Ortslisten der Städte mit Revidierter Städte, ordnung und einem Lieferschein bis zum 20- Oktober dieses Jahres an das Statistische Landes- amt einzüsenden. Zu dem gleichen Termin hat die Eilsendung der Ortslisten der bezirksfreien Städte zu erfolgen. 9. Wer vorsätzlich eine Anzeige, zu der er auf Grund dieser Verordnung aufgefordert wird» nicht erstattet oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Neben der Strafe kann auf Einziehung der Schweine erkannt werden, deren Vorhanden sein verschwiegen worden ist, ohne Unterschied, ob sie dem Täteraehören oder nicht. Dresden, am 4. Oktober 1917. Ministerium des Innern. .... » 118, 120 und "121 aus den Behringwerken in Marburg find wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer vom 1. Oktober diese» Jahres ab znr Ein ziehung bestimmt worden. Ausführungen, die beweisen, wie wenig sich England an die von ihm unterzeichneten „Handelsverträge" hält: „Als die chinesischen Kulis, die jetzt an der französischen Front arbeiten, zuerst in Wei-Hei-Wei rekrutiert wurden, warnte man dort in einem Pressefeldzug und durch Plakate die Chinesen, daß sie als gewöhnliche Soldaten verwendet würden und daß sie nicht nur schlecht behandelt, sondern daß auch viele von ihnen getötet und verwundet werden würden. Dieser Feld zug wurde sofort als prodeutsch und tückisch lügenhaft dar gestellt. Die feierlichsten Versicherungen wurden den einge schriebenen Kulis gegeben, daß man sie nicht in militärische Operationen hineinziehen werde. Es wurde ihnen erzählt, daß, wenn ihnen auch keine absolute Sicherheit gegen mög liche Gefahren gewährt werden könne, die im Umlauf befind lichen Gerüchte doch ganz unbegründet seien. Jetzt aber be richtet man von Zuständen in Frankreich, die unverzügliche Aufmerksamkeit erfordern. Tatsächlich sind die Chinesen bei ihrer Ankunft in Frankreich wie die gewöhnlichsten englischen Arbeiterbataillone behandelt worden. Sie kamen unter Leitte, die wenig oder garnichts von- Wtr Sprache und ihren Ge bräuchen wußten. Sie wurden dann an Orten wie Dünkirchen beschäftigt, wo durch Luftangriffe und Beschießungen einige getütet und mehrere verwundet wurden. Zur Sicherheit gegen eine Panik, die durch solche Vorkommnisse hervorgerufen wer den konnte, wurde ernstlich erwogen, sie in em abgeschlossenes Lager unter militärische Bewachuilg zu bringen. Es sollen auch noch andere Kontraktbrüche vorgekommen sein. Derartige Be richte mögen nicht mehr wahr sein. Wenn solche Sachen oorgekommen sind, dann sind sie aus Unkenntnis geschehen. Aber ihre Folgen, die nichts weniger bedeuten, als unser künftiges Ansehen in China, sind so ernsthaft, daß wir eiligst auf eine Unverzügliche Untersuchung und nötigenfalls -auf sofortiges Eingreifen unserer Regierung dringen müssen, damit einer Katastrophe vorgebeugt wird, die sehr folgenschwer auf unsere ganze Stellung im Osten zurückwirken kann." Aufhebung des ReichskoMmtssariats für Elektrizität Md Gas pd Der Reichskanzler hat die Aufhebung der Befugnisse, die birher von dem Reichskommkfsar für Elektrizität und Gas ausgeübt wurden, dem Reichskommifsar für die Kohlenver- s der Herr Professor mit seinen Gas-Dekreten geholt hat, « teilung übertrügen. Der MWyMfnGm für die Kohlen- ' Mitbestinimungsgrund für diese „Zentralisation'^ gewesen.