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Hrankenverger Tageblatt Anzeiger Bezirks st 7V. Jahrgang u.ls Die Lie! erst vom 13. i! L Bürgermeister Dr. Irmer. Sem.-Dir. Vberschulrat Dr. Hözel. -S! Vie ruMlcbe Zedaimel den russischen Volkskörper ein nnd kein Koalitionskabinel i zu bringen und den konnte die < halten. Enttäuschung, Kohlensteuergesetzes vom 8. Aprll lche Amtshanptmannschast. artest auf die ler Ausgab e- In der Bekanntmai Gänsefleisch und Gänsefett" must es heißen: „4 Mk. 75! russischen Völker zu einigen suchte. Vergebens. Immer stärker fraß sich der Krebs der Zwietracht und Kricgsmüdigkeit in Zeichnungen ans die 7. Kriegsanleihe nimmt entgegen die Städtische Sparkaffe Frankenderg. mg vom Montag über »Höchstpreise Mr !g. für 1 Pfd. rohes Fett", nicht 7 Mk. 73 Psg . _ i aber war aus dieser i' Mk Mletarische Revolution des russischen Volkes geworden, die „Brot und Frieden" und Verkauf von Quarkkäse heut« Mittwoch, den 26. ds. Mts.« an die Bewohner des 2. Brottartenbezirks von Nr. Ml bis gegen S. Abschnitt der Landessperrkarte für Septbr. bei Nenning. Lohn, BchllLe, und Holler. — Auf einen Kopf entfallen 60 Gram«. Stadttat Frankenberg, am 26. September 1917. Hindenbur^-Seier. Am 2. Oktober -s. Js. vollendet uns/v Generalfeldmarschall v. Hin denburg sein 70. ltebensfahr. Vas ganze deutsche Volk wird an diesem Tage seinem Nationalhelden seine Huldigung darbringen. ,Me Einwohnerschaft unserer Stadt wird nicht zurückstehen wollen. An dem Gedenktag wird hier Abend 8 im Saale des Stadtparks eine Leier, bestehend aus Festrede, orchestralen, gesanglichen und turnerischen Aufführungen, stattfinden, wozu hiermit Männer und Frauen, Jünglinge und Jungfrauen der Stadt und ihrer Unrgebung herzlich eingeladen werden. s Frankenberg, den 26. September M?. ^i Der Ausschutz für vaterländische Veranstaltungen. i die französische Presse über Kerenski her — in dem Augenblick, wo sie lin Kornilow! den Mann zu erblicken glaubte, Stabttat Krautenberg, am 26. September 1917^ . > nicht „Krieg und Sieg" auf ihre Fahnen schrieb. Wie hatte dip „Wirrkopf" und „Verderber", der mit „Theatercoups" Ruk- Entente in Kerenskr den „starken Mann" bejubelt, dem es ge- land reformieren und mittels einer „Herde von Phrasendre- lingen sollte, Rußland für den Kampf um die Freiheit der schern" Rußland regieren wollte. Wie «ine Meute toll ge- Welt zu begeistern! > wordener Hunde warf sich Lie englische, italienische und vor Aus dem starken Btann hatten die Verhältnisse aber allem bald den „Vermittler" gemacht, der durch kunstreiches La or..»». vieren und Verhandeln die auseinanderstrebenden Ziele der Zuwiderhandlungen werden auf 1917 mit einer Ordnungsstrafe von 1 L Flöha, den 21. September 1917. Amtsblattstr die WM. Amtshaiiptmmmschast Mha, das KSnigl. AmtWricht md den Stadttat zu FrMkenberg Verantwortlicher Redakteur: Ernst Roßberg sen. in Frankenberg i. Sa. — Druck und Verlag von C- El.Roßberg in Frankenberg i. Eg. Verkauf von Quark heute Mittwoch, dm 26. d. M., an die Bewohner des 2. Brottartmb^irks von Nr. 1 bi» 266 l 3. „ „ „ 1 „ Schink ^gegen 3. Abschnitt der Landes-Sperrkarte für Septbr. entfi Brotkarkeuverteilung. Am »attag, den 28. Septbr. 1917, Rach«. 4-^7 Mr werden die Brol Kalenderwochen vom 29. September bis 26. Oktober 1917 in dm bekannten ftellm ausgegeben. Die Aushändigung der neuen Brot« und Zusatzbrotkarten erfolgt nur gegen Boweigung der Ausweiekarten und Rückgabe -et Umschläge der verbrauchten Karten, sowie der Stamm karten — Köpfe — der Zwieback» und Ansattkarten. Die neuen Hefte und Karten sind unmittelbar nach Empfang mit Nummer und dein Namen des Haushaltungsvorstandes zu versehen. . Sämtliche Karten sind sofort nach Empfang ans ihre Richtigkeit zu prüfen. Etwaige Beanstandungen können sonst keine Berücksichtigung finden. . x Stadttat Frankenberg, am 26. September 1917.x - X S.11. Der Kohlenbezugsausweis gewährtem Recht auf Lieferung von Kohle zu dem um die Hälfte der Kohlensteuer ermäßigten Preise, wa die Belieferung mit derart verbilligter Kohle von dem Kohleneingang abhängt. X Der Bezug von Hausbrandkohle darf npr für den eigenen Verbrauch des Kleinwohnungs- Inhabers erfolgen; der Weiterverkauf ist verboten. 8x12. . W» ... Lieferung vyn Brennstoffen, die umXdie Hälfte der Kohleststeuer verbMgt ist, kann l. Oktober 1917 an erfolgen. X Verkauf vo« Zuckerhonig Freitag, den 28. ds. Ms., in sämtlichen Materialwarimhandlungen gegen Lebensmittelmarke Nr. 14, je 150 Gramm zum Preise von 55 Pf. das Pfund. Stadttat Frankenberg, am 26. September 1917. s Kohleufteoer-ErmWguu- für Meiuwohuungs-Juhaber. Zum Zwecke der Befreiung von der Hälfte der Kohlensteuer beim Bezüge von Hausbrand- kohlen leitens der Inhaber von Kleinwohnungen wird gemäß 8 6 Absatz 2 des Kohlensteuer- gesetzes vom 8. April 1917 in Verbindung mit der Bundesratsbekanntmachung vom 14. Juni 1917 für den Bezirk der Königlichen Amtshauptmannschaft Flöha folgendes bestimmt: 8 1. Es können von den Gemeindeverwaltungen in dem Bezirk der Königlichen Amtshaupt- mannschast Flöha, und zwar von den Gemeindeverwaltungen selbst oder durch Vermittlung von Kohlenhändlern Braunkohlenbriketts, Steinkohlen und Braunkohlen bezogen werden, die von den Gemeindeverwaltungen zur Verteilung an die Inhaber vün Kleinwohnungen gemäß den nach stehenden Bedingungen überlassen und die bei der Bestellung als für den Bedarf von Klein- wohnunas-Jnhaoem bestimmt bMchnet werden und infolgedessen von der Hälfte der Kohlen steuer befreit sind. 8 2. Vor Aufgabe einer Bestellung, die in der Regel unter Zusammenfassung von mehreren Ltnzelbestellungen verschiedener Bezugsberechtigter als Sammelbestellung auszugeben sein wird, haben die Gemeindeverwaltungen die Bestellung mit der Bescheinigrmg zu versehen, daß die Kohlen oder Briketts für den Hausbrand gemäß 8 6 Absatz 2 des Kohlensteuerqesetzes bestellt werden. Die einzelnen Bestellungen sind fortlaufend zu numerieren. 8 3. Als Kleinwohnungen im Sinne dieser Bekanntmachung und der Bestimmung in 8 6 Absatz 2 des Kohlensteuergesetzes sind anzusehen. ») Kleinwohnungen im eigenen Hausanrndstück, sowie Mietkleinwohnungen bis zu einem jährlichen Mietwette von 300 Mark; d) Wohnungen in Untermiete» sofern der Wohnungsinhaber einen nachweislich voll ständig selbständigen Haushalt führt, ebenfalls bis zu einem jährlichen Mietwette von 390 Matt. 8 4. Als Jahresbedarf werden den Inhabern von Kleinwohnungen zugebilligt: den in 83» bezeichneten 50 Zentner Braunkohlenbriketts oder 40 Zentner Braun kohlen oder Steinkohlen; d> den unter 8 3b bezeichneten 40 Zentner Braunkohlenbriketts oder 30 Zentner Stein kohlen oder Braunkohlen. 8 5. Wer Brennstoffe der in 8 1 bezeichneten Art zu dem nur mit der halben Kohlensteuer be lasteten Preise zu beziehen wünscht, Hai bei seiner Gemeindeverwaltung einen dahingehenden Anttag unter Benutzung des dort erhältlichen Formulars und Beifügung der zum Nachweis seiner Angaben dienenden Urkunden, insbesondere des Mietvertrags zu stellen. Die Gemeindeverwaltung hat, falls der Antragsteller bezugsberechtigt ist, diesen einen E Kohlenbezugsausweis für Kleinwohnungs-Inhaber auszustellen. Die Gemeindeverwaltung hat ein Bestellbuch anzulegen, das folgendes zu enthalten hat: die laufende Nummer des Bestellers, Namen und Wohnung des Bestellers, Angabe, ob Besteller Eigenmieter oder Untermieter ist, Menge des bestellten Bedarfes, Anzahl der dem Besteller ausgehändigten Abschnitte des Bezugsausweises, Anzahl der vom Besteller zuruckgegebenen und belieferten Abschnitte, Die Nummer der von der Gemeindeverwaltung aufgegebenen Bestellung. 8 7. Die Gemeindeverwallung hat den Preis, zu dem Brennstoffe an Inhaber von Kohlen bezugsausweisen abgegeben werden, vorher festzusetzen und öffentlich bekannt zu machen. Der Preis ist so zu bestimmen, daß die Brennstoffe zu Preisen geliefert werden, welche die für gleiche Mengen sonst gezahlten örtlichen Preise mindestens um den Betrag der Steuerermäßigung unter schreiten. 8 8. Brennstoffe der in 8 1 erwähnten Art, welche gemäß 8 6 Absatz 2 des Kohlensteuergesetzes von der Kohlensteuer zur Hälfte befreit sind, dürfen von den Gemeindeverwaltungen oder den von dielen zu beauftragenden Personen, insbesondere Kohlenhändlern nur gegen Abgabe eines entsprechenden Abschnittes des Kohlenbezugsausweises für Kleinwohnungs-Inhaber abgegeben werden. Dieser besteht aus einer Stammkarte mit Abschnitten nnd lautet aus den Namen des be treffenden Bestellers. Iede Abgabe von Brennstoffen der in 8 1 bezeichneten Art, die zur Hälfte von der Kohlen steuer befreit sind, an Bezugsberechtigte, ohne gleichzeitige Entgegennahme der entsprechenden Abschnitte der Kohlengrundkarte und des Kohlenbezugsausweises ist verboten. Sie darf auch nur gegen Vorlegung der ganzen Kohlengrundkarte und des ganzen Kohlenbezugsausweises erfolgen. Die an Inhaber von Kleinwohnungen gemäß dieser Bekanntmachung gelieferten Mengen müllen demnach mit den Mengen, die durch die abgetrennten Abschnitte der Kohlenbezugsaus- weise belegt sind, übereinstimmen. Die Gemeindeverwaltungen haben die Abschnitte der Kohlenbezugsausweise, die mit Brenn- , stoffen beliefert sind, die zur Hälfte von der Kohlensteuer bestell sind, aufzuhsben und hundett- weue zu bündeln. ? Sie haben ferner eine Liste zu führen, in der die Bezeichnung des Eisenbahnwagens, die Menge und die Att des Brennstoffes, sowie die Anzahl der dafür ausgegebenen Kohlenbezugsausweis« aufgeführt sind. Lallen die Gemeindeverwaltungen den Verkauf einer Eisenbahnwagenladung Brennstoffe, die von derLälste derKohlensteuer bestell sind, durch dritte Personen vornehmen, so haben diese nach dem Verkauf unverzüglich die abgetrennten Abschnitte der Kohlenbezugsausweise an die Gemeindeverwallung zu übersenden. Die Gemeindeverwaltungen haben vom 1. Mai jeden Jahres der örtlich zuständigen Steuerstelle in zwei Stücken eine Mitteilung über die Zahl der in Betracht kommenden Inhaber von Kleinwohnungen und über die Mengen und Sotten der im abgelaufenen Rechnungsjahr für diese bestellten und ihnen gelieferten Hausbrandkohle einzusenden. Mleisehbezug betr. In der Woche vom 24 bis SO. September 1917 werden für Personen über 6 Jahre 200 L» Fleischwaren und für Kinder unter 6 Jahre die AWe dieser, Menge sichergestellt. Flöha, den 25. September 1917. Der Äorsitzendltzes Kommunaloerbandes. Groß waren die Hoffnungen, die die Entente im Jahre 1S14 aus die russische Dampfwalze setzte. Noch größer aber die Enttäuschung, die Gr der russische Verbündete bereitete. Hatte schon der Zar nicht das gehalten, was er verfprach, so hat das „befreite Rußland"-noch weniger seine „Pflichten" gegenEber scknen NrmdWgenMen erfüllt. — Die russische Ne volütion, mÄ M -HWk.MjWM. ist.gemacht worden, um die Krtegsparttli W ' ' ' - - ' Krstgswillen kädettischen < der starte und energisch genug wäre, das russische Heer zu sa nieren und dem russischen Veite aufs neue Kriegsfreudigkeit einzuflößen. iV MI» > «Ich weiß, es macht sich sMrcht, wenn ekle Demokratie auseinanderstrebenden Meinungen mehr zusammen odtt MMfReoWlik mit her MNttärdiktatur liebäugelt, — und .nttäuschung, Erbitterung, Verachtung ergriff die doch M MN um den Der« > Entente. Aus dem gefeierten Helden Kerenski würde der fall, die Anarchie, die^SchanW und den Tod zu bannen." Touuerstag, »e» 27. September 1017 Verkauf vo» Zuckerware» Donnerstag, den 27. d. M., Vormittag von 7-1 Uhr bsi A. Johne, Schloßsttaße, an die Bewohner des 3. Brottartenbezirks. — Aus einen Haushalt entfällt 1 Düte zum Preise von 50 Pfg. — Ausweiskarten sind vorzulegen. Stadttat Frankenberg, am 26. September 1917.