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Zrankenberger Tageblatt Bezirks Anzeiger AMMA bie Wigl.AE das KöMl. Amtsgericht md dm Stadttat za Frankenberg Berantwortlicher Redakteur: Ernst Roßberg sen. in Frankenberg i. Sa. — Druck und Verlag von C. <8. Roßberg in Frankenberg i. Sa. Mittwoch, MU L«. Jmi 1917 ME WWMWWW NS »1, » M W 8 VIK. Die tri. 'S». iß von Kriegsgerät usw.) requiriert. Der Rest dient dem freien ^rieHSgcrät kaml gar nicht gen in die Müni- ntvn k.,2LPsg. l i » u«p »tze. tr itt uvaaUs krrv»t. u billig. r»«n >»» k billig. Die Vernichtung feindlichen und neutralen Schiffsraumes zwingt die ganze Welt zu fieberhafter Tätigkeit auf den Sverften. Die Schaffung voi« Schiffsraum ist nach dem Urteil unserer Feinde augenblicklich ihre wichtigste KriegsaufgFK. Dieser Neubau von Schiffen verbraucht große Mengen von Kohlen, Eisen, Stahl und anderen Metallen, die sonst in der übergroßen Masse, da schließlich fast die ganze neutrale Welt im Dienste unserer Feinde steht, zur Herstellung von Kanonen, Munition, Maschinengewehren, Minenwerfern usw. für unsere Feinde zu Lande dienen würden. Ebenso sind unser« Feinde gezwungen, immer neue und Schiffen auf Kosten der im freien Handel tätigen Tonnage kam, denn der für militärische Zwecke. requirierte Frachtraum stand fest und ließ sich nicht wesentlich verringern, wenn der Krieg in scharfer Form fortgesetzt werde,» sollte. Nun läßt sich aber der im freien Handel tätige. Schiffs raum nicht ins Angemessene verringern. Es scheint fast so, als ob der Mindestsatz schon jetzt erreicht ist; denn Italien und Frankreich haben wegen Schiffsraumnrt einen schon jetzt kaum erträglichen Kohlenmangel. Und kürzlich erklärte eine offiziell« französische Stelle, daß zur Deckung des Lebens« «re tauft Preise« »lt», rw.sr»o «limM« reich und Italien zusammen sicher mehrere hundert Geschütze mit der t ' - - <-— —r- M W »iirts Würden wir den U-Boot-Krteg nicht führen, so könnte ! die Zufahrt von Md zu unseren Feinden ungehemmt über ' die Meere gehen. Unsere Hochseeflotte, die Kreuzer und Torpedoboote würden den Verkehr nicht wesentlich hemmen können. Zu ihrer Abwehr würden die feindliche» Seestreit- kräste ausreichen. Der Unterseeboot-Krieg zwingt aber un- , , sere Feinde, und zwar je schärfer er geführt wird, um so § dieser Schiffe «ine große Anzahl Maschinen tätig, die an m«hr, zu weitgehenden Abwehrmahnahmen: anderer Stelle — in und hinter der Front — ausfallen. iM: veoeme» insgesamt bereits eine rndmacht unsrer Feinde; weiter Fleisch aus diese Karten hat es sei Flöha, den 1?. Juni 1917. 7V. Jahrgang > ! N! «-WSSSSN vember 1915 mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 M. bestraft. 8 6. Diese Bestimmungen treten am 24. Juni 1917 in Kraft. Dresden, den 16. Ium 1917. Ministerium der Innern. Höchstpreis für Erdbeeren Der bis zum 16. Juni festgesetzte Erzeugerhöchstpreis für Erdbeeren 1. Wahl von 83 Pfennig und 2. Wahl von 45 Pfennig gilt bis zum 23. Juni 1917. Dresden, den 16. Juni 1917. Ministerium de» J««r«. 1. Regierungsbezirk Potsdam; > 2. „ Schleswig; 3. „ Hannover; 4. „ Wiesbaden; 5. Königreich Württemberg; 6. Großherzogtum Hessen; 7. „ Mecklenburg-Schwerin; 8. Herzogtum Braunschweig; 9. „ Sachsen-Coburg-Votha; Im übrigen bleiben die Bestimmungen der Verordnung vom 24. Februar 1917 in Geltung. Diese Verordnung tritt sofort st» Kraft. Ueber Einzelheiten der hiernach zu beobachtenden Bor» schriften geben die Ortspolizeibehörden und die Bezirkstier« ärzte Auskunft. Dresden, am 16. Juni 1917. Ministerium de» Im»««. Welfckberun betr. In der Woche vom 18. bis 24. Juni ds. Js. werden ans die Reichsfleischkarte für Per sonen über 6 Jahre'150 «e» und für Kinder zwischen 1 und 6 Jahren 75 «« Fleischwaren sichergestellt. ' Der Verkaufspreis für da» in dieser Woche zur Absätze gongende Rindfleisch wird anf 2,3V M. für da» Pfund festgesetzt. 'chzüsatzkarten werden voll beliefert. Wegen der Abgabe von den Bestimmungen vom 7. April 1917 zu verbleiben. Mittelbedarfs Frankreichs 2,1 Millionen Tonnen Schiffs«: raum nötig seien, daß aber nur 0,8 Millionen Tonnen hierzu zur Verfügung ständen. In nächster Zukunft wird die Entente also, um den Schiffsraum für den freu« Handel auf der geringst möglichen Höhe zu halten, daran gehen müssen, den requirierten Schiffsraum zu verringern. Das wird sich in der ersten Zeit für unser Land sehr w.ng fühl bar machen, im weiteren Verlaufe des Krieges achr führt solch wachsende Verringerung zu einem Abflauen des scharfen Krieges. Große Operationen unserer Westgegner erfordern zu ihrer Vorbereitung und Durchführung einen ungeheuren Schiffsraum. Massen von Rohstoffen für Munition und Gerät müssen über See zu den Verarbeitungsstellen, fertige Vlumtion und Gerät müssen über S«e nach Frankreich be- Mit Rücksicht auf den anhaltenden Rückgang der Mutt» und Klauenseuche im Deutschen Reiche wird bestimmt, daß die durch Verordnung vom 24. Februar 1917 (Sächsische Staatszeitung und Leipziger Zeitung Nr. 50) in Kraft ge setzten verschärften Maßnahmen gegen diese Seuche A 45 der Ausführungsverordnung vom 7, April 1912 — Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 56 —) Anwendung zu. finden . haben auf Herkünfte von Klauenvieh aus folgenden G«e ; bieten: »M» stltngbach Nell, lm »stsche«. her» und »LV,U. immer mehr Bewachungsfahrzeuge — Hilftschifft, Torpedo« boote und U-Bootjäger — zu bauen. Auch diese brauchen, für den Bau und Betrieb Kohle und nochmals Kohl«, Eisen Und Metalle, die in gleicher Weise dem Bedarf für den „Landkrieg entzogen werden. Auf den Werften und m der Schiffsindustrie unserer Feinde sind zudem zum Bau aller 4. die Sparkasse, s. ,, Studthaupttasse, 6. ,, Stenereinnahme und 7. ,, Firma E. G. Roßberg. . Durch die U-Boot-Spende soll das deutsche Boll zeigen, daß es einmütig und entschloßen hinter den Männern steht, die die U-Boot-Waffe mit nie versagendem Opfermut und staunens wertem Erfolge gegen den Feind führen, und tiefempfundenen Dank gegen die heldenmütigen U-Boot-Mannschaften kraftvoll zum Ausdruck bringen. Sie sind's, die unserm erbittertsten Graner endlich auf die Knie zwingen werden. Die Einwohnerschaft Frankenberg darf nicht zurückWen. Es ergeht hierdurch an Jedermann die dringende Bitte, nach Kräften zum Gelingen anch «fs« Sannneuverk» beizutragen. Die kleinste Gabe ist wimommen und umd von den genchnten Sammelstellen gem entgeaeqaenommen, Bereits sind anderwärts gewaltige SummenM«Hn»t. Ueber den U-Boot-Opfert«g, der mit derU-Boot-Spende verbunden werden M ,und kür den in Sachsen der 7. und 8. Iült d. I. in Aussicht genommen sind, wird später noch Näheres bekannt gegeben. Stadtrat Frankenberg, den 18. Jun, 1917. - Kirchenvorfta» dssitzung Donnerstag, den 21. Juni 1917, nachmittags viv Uhr. WMklttmge» Ser tl-bsststkleger ! > M zle« ttEtteg ! Die Hauptvdrteile, die das Landheer aus dem U-Boot- ; Kriege zieht, liegen weniger in seinen unmittelbaren als in ! seinen mittelbaren Folgen, Auf de« Schiffen, die zu unsere» > Feinden fahren, werden außer'Pferden, Mumtkon, Geschützen, Pulver, Sprengstoffen und anderen Kriegsmaterialien mit noch solche Waren befördert, die unsere Feinde unbedingt nötig haben. Das beweisen außer den Einfuhrbeschränkungen . die Mekdüügrn unseres Abmiralsiabes über die Versenkungen durch U-BoüG R dM» Mm die-gleichen Warengattungen wiederkehren; ^Kühlest, Eifen/ Erzes Metalle, Stahl, Oele, ' HolzLMaMlKN, LebenÄnitteh Alles Kgs ist für dse Kriegs-' wÄtschäst ümttM Wap frMv Lütbehrt werdest kann, ' wftd nicht befördeft, jade versenkte Ladung stört daher die feindliche Kriegswirtschaft in irgend einer Meise, schädigt damit aber, auch die Stärke unserer Gegner zu Lande. Eine Folge der Versenkungest D Nstch dÄs LidgwOleiben der Schiffe, sowie die Verzögerung durch Fahrten - im Geleitzuge. ' Einige Bemerkungen nw das Nähere erläutern; Kriegsgerät kann gar nicht genug hergestellt werden, das gilt auch für unsere Feinde., HM sind Kohlen, Eisen,; Stahl, Metalle, Maschinen, chemische Produkte erforderlich. Die Versorgung der Zivilbevölkerung mit all diesen Dingen ist, wie bei uns so auch bei ui^E Feindest, auf das geringst mögliche Maß beschränkt.' Jed« versenkte Tvstne ast diesen Waren geht also auf Koste» der Kriegsmacht. Je mehr von ihnen vernicht« umd, um so weniger Kastonen, Munition, MWmengewehre könnest hprgestellt werden. Holz brauchen alle unsere Feinde, vor allem zur Kohlenförderung; bei Holzmangel verringert sich das Kohlenerzeugnis und das bedeutet weniger Kriegsgerät. DK Lebensmittelknapphert Mngt zur Hebung der eigenen Erzeugung, das bedeutet!: Menschen aufs Land statt ins Heer, Maschinenbau fürs Lantz stäkt fürs Heer, Stickstoff aufs Land statt in die Muni tionsfabriken. Diese Fökgwt bedeuten ftwaesamt berÄts eine wesentlich« Schwächung der LLndmacht unstrer Feinde; weiter s köm^e» hinzu: ' I WBovt-Tpende Unter dem Ehrenvorsitze des'Reichskanzlers und des Generalfeldmarschalls v. Hindenburg sowie unter der Leitung des Relchstagspräfidenten findet im ganzen Deutschen Reiche für die U-Bootmannschästen und ihre Familien die Sammlung einer U-Boot-Spende statt, Zu diesem Zwecke sind allerorts SasnmeWslen erdichtet wprden. In FsaNkestberg sind zur Annahme von Spenden bereif: 3. „ Frankenberger Bank, Bersrdrmng di« Kirsch »«ritte 1917 betreffend. Auf Grund der Bundesrqtsverordmng über die Errich tung von Preisprüsungsstellen und die Versorgungsregelung vom 25. Septemver/4. November 1915 wird zur Regelung des Verkehrs mit frischen Kirschen folgendes ungeordnet: 8 1- Der Versand von frischen Kitschen der Erstte 1917 nM der Bähst und dem Schiff ist vom 24. Juni 1917 ab nur zulässig auf Grund eines vom Eroßhandelsverband für Obst und Gemüse im Königreich Sachsen ausgestellten Beförde- rungsscheines. Svfern.die Ware für einm außerhalb des Königreichs Sachsen gelegen'Ort bestimmt ist, ist der Versand auch Mittels Fuhrwerk Mr zulässig stuf Grund eines von demselben Ver bände zu erteilenden Versandscheines. Der Versandschekn kann durch einen vom Verbände abgestempelten Frachtbrief ersetzt werden, Der Beförderungs- und der Versandschein ist nicht über tragbar. Im Bedarfsfälle kann der Beförderungsschein in mehreren Stücken ausgefertigt werden. - 8^- Die nach 8 1 in Betracht kommenden Versender haben zwecks rechtzeitiger Erteilung der Verfändgenehmigung diese umgehend bef dem Großhandelsvarband für Obst- und Ge müse in Dresden-N., Hospitalltraß« 10b, Fernruf: 19 534, nachzusuchen. Dieses Gesuch muß enthalten: s) Namen und genau« Adresse des Versenders,. h) den oder die ErzÄrgungsorte der zu versendenden Kirschen, e) den oder die Bestimmungsorte der Kirschen unter Angabe der für jeden Ort bestimmten Mengen. An Stelle des oder der Bestimmungsorte genügt nach Befinden di« Angabe des KomNmnalverbandes, nach dessen Bezirk der Versand erfolgen soll. Den Mengen angaben sind entweder-vertragliche Verpflichtungen oder sorgfältige Schätzung der voraussichtlichen Lie- ferungsmöglichkeit zugrunde zu legest. Soweit diese Angaben für länger« Zeit gemacht werden, kann der Beförverungsschein auf Antrag für den bezeichnet«^ Umfang des Geschäfts im voraus erteilt werden. Wer Kirschen mittels Fuhrwerk nach Orten außerhalb des Königreichs Sachsen zu senden beabsichtigt, hat dies in dem Gesuch besonders müzuteilen. 3 2. Bei allen Sendungen, die mit der Bahn oder mit dem Schiff nach Orten außerhalb des Königreichs Sachsen be stimmt sind, ist dem Großhandelsoerband für .Obst und Gemüse im Königreich Sachsen in Dresden sofort bei Ab gang der Ware ein Duplibatfrachtbrief zu übermitteln und bet Sendungen mittels Fuhrwerk en von der Gemeindebehörde des Abgangsortes abgestempelter Lieferschein mit genauer Bezeichnung der zur Versendung gelangenden Mengen. 8 4. Sendungen von frischen Kirschen innerhalb des König reiches Sachsen bis zu 20 Pfund in, Einzelfall« sind von d«n Vorschriften befreit. 8 5. Der Großhandelsverband für Obst und Gemüse im Kö nigreich Sachsen wird ermächtigt, die Erteilung der nach gesuchten Berechtigung zum Versand frischer Kirschen zu ver sagen, sofern und soweit nach dem Ermessen der Landesstelle für Gemüse und Obst Interessen der Volksernährung ent- gegenstehen oder der Verdacht einer Ueberschreitung der Höchst preise oder eines sonstigen Verstoßes gegen behördliche oder gesetzliche Vorschriften begründet erscheint. '86. Der Großhandelsverband für Obst und Gemüse tm Kö nigreich Sachsen erhält die Befugnis, die Ausstellung eines Beförderungs- oder Versandschemes von der vorherigen Ein zahlung einer Gebühr bis zu Vs°/<> des Erzeugerhöchstpreises der in Frage kommenden Mengen abhängig zu machen. , 8 7- l Wer diese» sowie den von der Landesstelle für Gemüse und Obst, in Ausführung dieser Verordnung erlassenen Vor- schrifte» zuwidsrhandelt, wird nach Maßgabe des 8 17 der Verordnung des Bundesrats über die Preisprüfungsstellen. ' und die Versorgungsregelung vom 25. S«ptember/4. No- 1. Zur Bewaffnung der Handelsschiffe, die zum große» Alle diese Folgen sind schon jetzt vorhanden. Für die Teil durchgeführt.ist. Das bedeutet, daß fn England, Frank- Zukunft eröffnet sich aber folgendes Bild: - ."s— s'' '— Ein großer Teil der feindlichen Tonnage ist für rein dazu gehörigen Munition dem Landheere entzogen militärische Zwecke (Versorgung des Heeres und Nachjchub So ist z. B. die Gesamtgeschützzahl der Engländer von Truppen, Antransport staatlich.aufgekauster KoWysf«, ! werdxn. <. . auf der Schlachtfront von Arrqs wahrscheinlich geringer ge« 1 " " ... , , ..... ....... wesen, als die Gesamtzahl all der bei den Schiffen der Handel. Map konnte bisher, rechnen. daß jeder Verlust an Entente verwendeten Kanonen. Hierin alleist liegt ein« un- - geheur« Entlastung des deutschen Landheeres. Zu den Ge schützen gehört aber auch die Bedienung; sie wird von den feindlich» Marinen gestellt, welche diese Lücken wieder nus- füllen müssen. Letzten Endes verringert das also den Ersatz für das Landhetr um die entsprechende Zahl. Auch hierin liegt eine Entlastung. 2. Zur Verstärkung ihrer Flotte um Hilfsschiffe — Mo nitor«, Fischdampfer, U-Boot-Jäger und U-Boot-Fallen. Dies« Hilfsschiffe ^ntzfehen in gleicher Weife dem feindlichen Landheere Munition und Mensch». 3. Zum Einsatz starker Luftstreitkräste, die sonst lins gegenüber bei der Landfront auftreten würden.