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»o pkg von sschnld. iah! in rt ment 104. hre, wird : Praxis le neue lt ifert kors. leli itt« » b»N. Sorf Tageblatt Bezirks- Anzeiger 7«. Jahrgang« I- 133 Spanien wird von der um weitere Bundesgenossen be sorgten Entente in ähnlicher Weife bearbeitet wie Griechen land. Aber wie Hünig Konstantin allen Drangsalierungen zum Trotz an der Neutralitätspolitik loyal sesthält und sein Boll vor den, Schrecken des Krieges bewahrt, so stellt auch Mittwoch, 18. Juni 1817 i mich jetzt, nachdem es den Sendlingen.Englands und Frank- reichs durch Drohungen und Versprechungen gelungen ist, ! den Rücktritt des die Neutralitätspolitik verfechtenden Kabi netts Pietro zu erzwingen, an der Hoffnung festhalten, daß es dem Könige gelingen wird, Spanien davor zu bewahren, daß es in den Weltkrieg verstrickt wird. Der Vorgänger von Pietra, Romanones, hat sich nach seinem Rücktritt für den Anschluß Spaniens an die Entente ausgesprochen. Wird er zum Ministerpräsidenten ausgeruse», dann erscheint die Fortdauer der Neutralität Spaniens zum »lindesten in Hobein " Maste gefährdet. Es ist dagegen nicht unwahrscheinlich, oah die liberale Partei einen Ministerpräsidenten zu stellen augen blicklich gar nicht in der Lage ist, sodast der König aus Maura, Dato oder einen anderen Vertreter der konservativen Partei zurückgreifen würde. Die der konservativen Partei Spaniens angehörigen Staatsmänner sinh unbedingte An hänger der Neutralitätspolitik; hat es doch Maura vor wenigen Tagen erst sogar gewagt, öffentlich auf die Gibraltar frage und auf die Gefahr des Besitzes Gibraltars in der Hand der Engländer hiuzilweisen. Die inneren Unruhen im Laude berühren die Neu- tralitätsfrage Nicht unmittelbar. Wenn Pariser Meldungen behailptcn, die Truppen verlangten den Eintritt Spaniens in den Krieg an der Seite der Entente, so ist hierbei dry Wunsch der Vater des Gedankens. Die Armee in ihrer über wiegenden Mehrheit ist streng neutralistisch und wünscht die Ueberuahme der Ministerpräsidentschaft durch Maura oder durch den Finanzmknister Alba, der zwar der liberalen Partei angehört, aber ein überzeugter Anhänger der Neutralität ist. Der König hat dem Ministerpräsidenten Garcia Pietro, der seine Demission eingereicht hatte, sein Vertrauen bestätigt». Dieser bat um Bedenkzeit, um mit den Ministern zu beraten, und wollte um 8 Uhr abends die endgültige Antwort er teilen. Garcia Pietro hat mitgrteilt, das; er dem Herrscher für de>l Beweis des Vertrauens dankt, aber die Kabinetts- 1 7' »"'" "-IDI- Um anmatiscbe» MMp«M Verkauf vor» Zuckerwaren Donnerstag, den 14. d. M., von Bormittag 7 i Uhr bei A. Johne, Schlohsttaffe, an die Bewohner des 4. Brottartenbezirks. — Auf einen Haushalt entfällt 1 Düte Mr 60 Pfg. — Fleischausweiskarten sind vorzulegen. Ttadtrat Frankenberg, den 12. Juni 1917. Leefisehe betreffend. Frische und verarbeitete Seefische stehen jetzt ingrosser Menge zur Verfügung. Händler, Gemeindeverwaltungen, industrielle t Werle mit Betriebsspeisungen, Volksküchen ilsw. wollen sich wegen Vermittlung von Bestellungen auf solche an die Amtshauvtmannschast, in bezirksfreien Städten an den Stadttat, oder an die mit der Fischverteilung beauftragte Stelle Bekanntmachung über Friihdnlsch. Vom 2. Juni 1917. Der Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Gesetzes Über die Ermächtigung des Bundes rats zu wirtschaftlichen Mahnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S7327) folgende Verordnung erlassen: sein, dah dieses Volk durchhalten kann und wird, dast es m il i tärisch n iem al s zer s chm e t te r t werden kann. Ebensowenig bringt die Hungerwaffe Deutschland zum Nach geben. Bis zur nächsten Ernte ist es für Deutschland ver- hältnismähig leicht, durch;» halten. Und wenn diese Ernte geborgen ist, wird sich dann der deutsche Bürger nicht sagen: Iftaer Krieg an der Front nicht bereits entschiede»? Haben die Feinde nicht eingesehen, dast es eine Unmöglichkeit ist, den „Einsamen" zu vernichten? Der U-Bootkrieg geht mit einer verhängnisvollen Regelmästigkeit feinen Gang und hat ßn fernen Erfolgen den Voranschlag de; Ndmiralstabes weit übertroffen. Am 1. Oktober werden 5 Millionen Tonnage auf dem Pteeresgrund ruhen. Wird da nicht endlich ein Ende kommen? Wird man dann im Westen nicht auch er kannt haben, dast es Zeit ist, in Verhandlungen für eine» Frieden einzutreten, der nicht die Vernichtung des Gegners bedeutet? Kann .sein, dast England dies dann immer noch nicht eingesehen hat. Und doch liegt ein Ergebnis dieses Krieges, und zwar das bedeutungsvollste, bereits vor: Eng lands Herrschaft auf der See existiert nicht mehr in dem Maste, wie vorher! Wenn sonst nie mand das erkennt, so hat es das deutsche Volk getan. Und dieses deutsche Volk lästt seinen Feind, den es einmal gepackt hat, in dem Augenblick nicht los, in dem die Weltgeschichte am dramatischen Wendepunkt angelangt ist." ver fiabimttrmcbkel in Spanien wenden. Der vorhandene Bedarf kann voll aebeckt werden. Es ist dringend erwünscht, da 8 , der Seefischaennss immer wettere Verbreitung findet. Die Seefische werden seinerzeit nach Fort- ° " Flerschzulage eine wichtige und notwendige Ergänzung der Ernährung bilden und dann —„.icktlich nach der Höhe der jetzigen Bestellungen verteilt werden müssen, da diese den sichersten Anhalt für den Grad der Gewöhnung der Bevölkerung an den Seefischgenust bieten. Von besonderer Bedeutung wird dies dann werden, wenn die Fänge infolge der Jahreszeit zurück gehen und Bestellungen demgemäß nicht mehr voll erfüllt werden können. Dresden, den 8. Juni 1917., Ministerium de» Innern. Verkauf von Graupe« Donnerstag, den 14. d. M., früh bei sämtlichen Materialwarenhändlern gegen Lebensmittel» marken Nr. 86 und 87. — Auf jede Marke entfallen 75 Gramm zum Preise von 80 Pfg. sür das Pfund. Stadttat Frankenberg, den 12. Juni 1917. Auf Blatt 381 des Handelsregisters, bett, die Firma Hugo Fischer in Lichtemvalde, ist heute eingetragen worden: , Dem Kaufmann Fritz Hugo Fischer in Lichtenwalde ist Prokura erteilt. Frankenberg, den 9. Juni 1917. .' . -77 «ox. 107/17. Königliche» Amtsgerichte - 8 1. Die im 8 1 der Verordnung über die Preise der landwirtschaftlichen Erzeugnisse aus der Ernte 1917 und sür Schlachtvieh vom 19. März 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 243) für Getreide festgesetzten Höchstpreise erhöhen sich, wenn die Ablieferung erfolgt vor dem 16. August 1917 um eine Druschprämie von 66 Mark für die Tonne, vor dem 1. September 1917 um eine Druschprämie von 40 Mark für die Tonne, vor dem 1. Oktober 1917 um eine Druschpramie von 20 Mark für die Tonne. Jeder Besitzer von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten sowie von Trocknungs- anlaaen hat auf Verlangen der zuständigen Behörde innerhalb einer von ihr bestimmten Frist zu erklären, ob ich seine Maschinen, Gerate und Trocknungsanlagen in gebrauchsfähigem Zustand befinden oder bis zu welchen! Zeitpunkt er sie instand zu setzen vermag. Die Aufforderung kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Erforderlichenfalls kann die zuständige Behörde die Instandsetzung auf Kosten des Besitzers vornehmen lassen. Jeder Besitzer von landwirtschaftlichen Maschinen, Geräten und Betriebsmitteln' aller Art, insbesondere Trtebriemen und Kohlen, sowie von Trocknungsanlqgen, ist vewflichtet, diese auf Verlangen der zuständigen Behörde zum Zwecke der Frühernte und des Frühdrusche» oder der Getreidetrocknung gegen eine angemessene Vergütung an dem von der zuständigen Behörde be stimmten Orte zur Verfügung zu stellen. In gleicher Weise find Besitzer von Kraftwerken ver pflichtet, ihre Einrichtungen sowie den elektrischen Strom gegen eine angemessene Vergütung zur Verfügung zu stellen, 8 4. Die nach 8 3 zu gewährenden Vergütungen sind von dem Kommunalverbande zu zahlen, vorbehaltlich seines Rückgriffs gegen die Person, zu deren Gunsten die Benutzung erfolgt. Die Dreschlöhne hat in allen Fällen der Unternehmer des landwirtschaftlichen Betriebs unmittelbar zu zahlen. Ueber die Höhe der Vergütung und der Löhne entscheidet auf Antrag die untere Verwaltungsbehörde. 8 5. Gegen die Verfügungen nach 8 2 Satz 3, 8 3 ist binnen zwei Tagen, gegen die Entschei dung nach 8 4 Satz 3 binnen einem Monat Beschwerde zulässig. Die Beschwerde bewirkt keinen Aufschub. 8 6. In Müllen dringenden Bedürfnisses kann die zuständige Behörde verlangen, dah Unter nehmer landwirtschaftlicher Betriebe Getreide auch aus den Vorräten abliefern, die zur Ernäh rung der Selbstversorger, zur Fütterung des im Betriebe gehaltenen Viehes und zur Bestellung der zum Betriebe gehörigen Grundstücke bestimmt sind. Soweit das den Unternehmern ver bleibende Getreide für die bezeichneten Zwecke nicht hinreicht, sind die abgelieserten Mengen auf Antrag so bald wie möglich von der Reichsgetreidestelle zuruckzuliefern. , 8 7. Die Landeszentralbehörden erlassen die erforderlichen Ausftthrungsvorschristen. 8 8. Wer den mach "88 2, 3, 7 zur Durchführung dieser Verordnung erlassenen Anordnungen zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehn hundert Mark bestraft. 8 9. Soweit die Sicherung des Frühdrusches bereits inr Wege der Landesgesetzgebnng herbei geführt worden ist, finden die Vorschriften der §8 2 bis 5, 7, 8 keine Anwendung. 8 10. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der Reichskanzler be stimmt den Zeitpunkt des Ausserkrafttretens. Berlin, den 2. Juni 1917. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich. Amtsblatt für die AM. Amtshauptmamschast Mha, das König!. Amtsgericht und den Stadtrat zu Frankenberg Verantwortlicher Redakteur: Ernst Roßberg sen. in Frankenberg 1. Sa. — Druck und Verlag von C. G. Roßberg in Frankenberg i. Sa. ' Die nachstehende Verorchmng des Bundesrats über Frühdrusch wird hiermit zur öffent- , Uchen Kenntnis gebrachk^^- „ In ' Zuständige Behörde im Sinne der 88 2, 3 und 6 sind die Amtshauptmannschaften und , fall der! bezirkssteien Stadtch UeVer die nach 8 15 der Verordnung erhobenen Beschwerden entscheidet j voraus?» ? Mgm^derÄrr^hruns des Frühdruschs ergeht noch blondere Dienstanweisung. Dresden, den 8. Juni 1917., Ministerium des Amern. Ntchtbaukwürdiges Fleisch gelangt Mittwoch, den 13. d. M.« von Nachmittag > rk Uhr ab an Minderbemittelte des 1. Brottartenbezirks von Nr. 701—Schluff, 8. „ „ 1—330 ' - . in der hiesigen Freibank zum Verkauf. — Es erhält ein Haushalt bi» zu 3 Köpfen 1/» Pfund und ein solcher von über 3 Köpfen 1 Pfund Fleisch. — Ausweiskatten und Brothefte sind vor» zulegen — vl« «Litt» »» «lok»I»« Stadttat Frankenberg, den 12. Juni 1917. Die Kirsevenverpacbtunaen an den Staatsstrassen der Amtsstrassenmeisterei Frankenberg finden wie folgt an Ort und Stelle in kleinen Strecken statt: 1. Auf der Strasse von Sachsenburg nach Seifersbach, Domer»tag, den 14. Juni von vorm. 9 Ahr ab am Nordausgang von Sachsenburg, 2. Auf der Strasse von Nendörfchen nach Betthelsdom, Donnerstag, den 14. Juni von nachm. Vs 2 Uhr ab am Vorwerk Dittersbach, 3. Auf der Strasse von Frankenberg nach Langensttiegi», Freitag, den 15. Juni von vorm. 9 Uhr ab an den Schiehständen. :: Königl. Straffen» und Waff«r»Ba«amt Chemnitz. Fieischbezug bete. Die Schwierigkeiten in der Schlachtviehbeschaffung dauern leider an, und es können des halb in der Woche vom 11. bis 17. Juni ds. Js. auf ole Reichsfleischkarte für Personen über 6 Jahre wieder nur 150 «r und für Kinder zwischBn 1 und 6 Jahren nur 75 «r Fleischwaren sichergestellt werden. Da in dieser Woche zu einem grossen Teile Fleisch von aussersächsischem Schlachtvieh zum Verkaufe gelangt, muss der Verkaufspreis.für das in dieser Woche zur Abgabe gelangende Rmd- fleisch auf 2,36 M. für das Pfund festgesetzt werden. Die roten und grünen Fleischznfatzkarten werden voll beliefert. Wegen der Abgabe von Fleisch auf diese Karten hat es bei den Bestimmungen vom 7. April 1917 zu verbleiben. Der Bevölkerung wird wiederholt empfohlen, an Stelle der ausfallenden Fleiichmengen sich mit frischem Seefisch, der in dieser Woche m alle Gemeinden, die solchen bestellt haben, zur Verteilung gelangt, zu versorgen. Die Gemeindebehörden werden hiermit angewiesen, die den Gast- und Schankwirtschaften für diese Woche ausgestellten Fleischbezugsscheine um V« zu kürzen und die Gast- und Schank wirtschaften ebenfalls auf den Bezug von Seefisch als Ersatz für die ausfallende Fleischmenge hinzuweisen. Flöha, am 11. Juni 1917. Der Vorsitzende de» Kommunalverbande». I. V. Or. Pfotenhauer. Unter dem Pferdebestande des Gutsbesitzers Otto Weber in Mühlbach Nr. 3-ist die Räude erloschen, Flöha, am 11. Juni 1917.Die Königliche Amtshauptmamschaft, aer lveltgelcdicdt« Einen lleberblick über KriU, Kriegführung und die mora lische Haltung des deutschen Volkes enthält ein Artikel, den der Berliner Berichterstatter des schwedischen „Aftonbladet" veröffentlicht. Es heisst darin: „In diesem Kriege herrscht nicht das Verhältnis ritterlicher Feindschaft. Deutschlands Gegner haben einen siegreichen Papiersetdzug geführt mit nur jeder denkbaren Art von gemeiner Verleum dung. Man erinnere nur <m die ebenso widerwärtige wie wahnwitzige Geschichte, sür deren Wahrheit die englische Re gierung cingetreten ist, das; nämlich die Deutschen die Leichen ihrer eigenen Landsleute und die ihrer Feinde zur Fettfabrika tton verwendeten. Die englische Regierung hat, trotz der an sie ergangenen Aufforderung, diese widerwärtige Beschuldigung heute noch nicht zurückgenommen, diese schmutzigste aller Lügen, welche während des Krieges erdacht worden sind. Es unter liegt keinem Zweifel, dass dieser Lügenfeldzug eine recht starke psychologische Wirkung in Deutschland hervorgerufen hat. Das Empfinden, gehasst zu sein und verschmäht zu werden, ist peinlich für tapfer« Truppen. Der Verfasser dieses Ar tikels ist bei vielfache,» Frvntbesuchcn häufig gefragt worden: „Wie kommt es eigentlich, dass wir Deutschen so gehasst'sind, dass man es wagt, derartige Gemeinheiten über uns zu ver- brÄen-" Das deutsche Volk ist sich seiner Stärke bewusst. Ein derartiges Bewusstsein verbindet und lässt die Hand des Schwertes fester umfasse». Das Volk schliesst sich in sich selbst enger zusammen, aus Verachtung über die Verleumdungen. Aber dies hindert nicht, dah sie An Irmern brennen wie eine nie ganz verheilte Wund«. Kann man da verstehen, dass das deutsche Volk «ntfchlofsen ist, aüszuhalten bis züin JetzteN, . — Wd daß foinyn Kräften etwas von Verbitterung innewohnt? , König Alfons von Spanien seine Kraft unausgesetzt in den KM -tnsichcher Beobachter kann im Zweifel darüber < Dienst de» Rechte» und der Neutralität, Wir dürfen daher