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»8L8 echte Noten zu so niedrigem Preise nicht verkauft werden könnten; nach einigen Tagen habe Engler einen weiteren Abnehmer, entweder Lorenz oder Döring, gebracht, dem er 2 Stück falsche Noten zu je I Thlr. verkauft habe; auch sei später in Gegenwart Englers, der ihn noch auf Handgriffe aufmerksam gemacht, nochmals die Herstellung falscher Noten versucht worden; allein die betreffenden Falstficatc seien schlechter ausgefallen, als die ersten; auch habe später Engler unter dem Vorgeben, er vermisse die bereits erhaltene falsche Zehnguldennote, ihn durch Bitten und die Drohung, es würde ihn sonst gereuen, zur Hingabe noch eines Falsifikates gegen den Betrag von 15 Ngr. ver mocht. Engler, 44 Jahr alt, gelernter Schönfärber, verheirathet, Vater von fünf Kindern, vermögenslos und bereits wegen Falschmünzens und Betrugs bestraft, welchen letzteren er verübt, indem er vorgegeben, falsche Banknoten verschaffen zu können, giebt zwar die Bekanntschaft mit Kother zu, stellt jedoch dessen ihm nachtheilige Angaben mit dem Bemerken in Abrede, daß Kother vielleicht aus Angst und in dem Glauben, dadurch weniger strafbar zu erscheinen, ihn als Mitschuldigen angegeben habe. Nachdem jedoch bestätigt worden, daß Kother gleich von Anfang an Englern als den Mitschuldigen angegeben habe, be merkt Engler noch, wie er, jedoch nur einmal, ein dergleichen Papier, wie die falschen vorgelegten Noten sind, von Kothern geschenkt erhalt ten habe; er will sich jedoch über dessen Anerkenntniß nicht bestimmt aussprechen können, da er schwache Augen habe. Dagegen giebt er zu, das erhaltene Papier vernichtet zu haben, als ein gewisser Bernig wegen Ausgabe einer falschen Banknote in Untersuchung gekommen sei, indem er gedacht, er könne deshalb auch Unannehmlichkeiten haben. Döring, 39 Jahr alt, Weber, verheirathet, Vater von drei Kindern, ver mögenslos und noch nicht bestraft, giebt zwar zu, daß er von Englern zu Kothern geführt worden sei, und daß Engler zu ihm gesagt habe: „es sind Banknoten fertig, du kannst ein gutes Geschäft dabei machen", in- gleichen daß er von K othern eine Anzahl Van knoten mit dem Bewußt sein, daß dieselben falsch seien, sowie in der Absicht, sie als Geld zu verausgaben, gekauft habe, allein er versichert, daß er keine ausgegcben, vielmehr sie sämmtlich zu Hause verbrannt habe. Nicht minder giebt er an, daß er von Kothern den Kaufpreis für die falschen Banknoten von 2 Thlrn. zurückgefordert habe, den jedoch Kother ihm nicht geben können. Er versichert noch, Kothern zu dem zweiten, mißlungenen Ver suche der Herstellung falschen Papiergeldes eine echte Note nicht hingegeben zu haben. Der Zeuge Friedrich August Lorenz ist von dem angeschuldig- ten Engler zu Kother mit dem Bemerken geführt worden, daß er da billige Banknoten kaufen könne, die jedoch nicht ganz echt seien, und hat, nachdem er an dem betreffende» Tage von Kother Banknoten nicht erhalten, am nächsten Tage, als er wieder zu Kother gegangen, von demselben nacheinander 2 Banknoten zu 10 Gulden für je 2 Thlr. erkauft, die er jedoch, da sie unecht gewesen, niemals auszugeben ver sucht, weshalb dieselben auch bei ihm wieder vorgefnnden sind. Da gegen muß Zeuge heute einräumen, daß er Kothern und Englern ein mal eine echte Fünfguldennote hingegeben habe, damit der Versuch gemacht werden sollte, falsche darnach zu machen, daß er jedoch diesem Versuche selbst nicht beigewvhnt. Herr Polizeiinspector Hadank aus Zittau entwickelte, auf welche Weise zur Entdeckung des den Gegen stand der Anklage bildenden Verbrechens gelangt worden sei, indem im Monat November oder December 1869 eine der gefälschten Noten bei dem Restaurateur Gutschling in Zittau zur Verausgabung gelangt, eine zweite aber im Anfang d. I. dem früheren Mühlenbesitzer Barccz aus Niedcroderwitz gestohlen worden war, der sie in Ruinburg auf dem Markte gefunden haben wollte, während eine dritte bei dem in der Nacht vom 20. zum 21. August d. I. wegen Wesses arretirten oben genannten Zeugen, Friedr. Äug. Lorenz, sich vorgesunden hatte. Herr Staatsanwalt Petri beantragte die Bejahung der Schuldfrage gegen sämmtliche drei Angeklagte. Herr Adv. Stremel aus Zittau, als Vertheidiger Kothers, erwartete bei dessen umfassenden und glaubhaften Zugeständnissen allerdings die Bejahung der Schuldfrage im Betreff Kothers, während Herr Ädvocat Mosig v. Aehrenfeld aus Löbau, als Vertheidiger Englers, sowie Herr Advocat Thiemer jun. aus Zittau, als Vertheidiger Dörings die Verneinung der Schuldfragen rücksichtlich ihrer Schützlinge beantragten. Durch den Wahrspruch der Herren Geschwornen, verkündet durch deren Obmann, Herrn Rittergutsbesitzer Serre auf Gersdorf, wurden Kother und Engler des ihnen beigemessencn Verbrechens des Falschmünzens für schuldig befunden, bezüglich Dörings aber wurde die Schuldsrage verneint. Der königl. Schwurgerichtshof verurtheiltc daher Kother und Engler zu Arbeitshaus, den Ersteren- in der Dauer von einem Jahre, den Letzteren in der Dauer von einem Jahr und neun Monaten, während Döring freigesprochen wurde. Bautzen, 6. December. In der Hauptverhandlung wider den des Meineids angeklagten vormaligen Kramer Heinrich Trau gott Wittig aus Krackau bildeten folgende Herren die Geschwornen- bank: Kaufmann Scheven aus Zittau, Gutsbesitzer Heidrich aus Türchau, Ritter gutspachter Wenzel aus Zöblitz, Mühlenbesitzer Reinisch aus Großschönau, Bleicher Apelt aus Scharre, Kaufmann Sthamer aus Zittau, Gutsbesitzer Gröllich aus Mittelherwigsdorf, Fabricanl Schlegel aus Dittersdorf, Apotheker Kinne aus Herrnhut, v. Heyden, vormals Rittergutsbesitzer aus Großwelka, Rittergutsbesitzer Serre auf Gersdorf, Graf Wilding auf Königsbrück. Wittig, 44 Jahr alt, zum zweiten Male verheirathet, Vater von drei Kindern und nur polizeilich bestraft, war im Februar 1868 von dem Schmiedemeister Friedrich Walther in Großenhain auf eine Forderung von 36 Thlrn. verklagt und in deren Bezahlung gegen Ableistung eines dem Kläger zu- erkannten, von demselben auch wirklich geschwornen Eides verurtheilt worden. Wittig leistete jedoch nicht Zahlung, und nachdem inzwischen die Hilfsvollstreckung in Wittigs bewegliche Habe vergeblich gewesen ivar, wurde die Forderung Walthers aus das Grundstück Wittigs ein getragen; diesem Einträge gingen jedoch 2185 Thlr. Grundschuldcn, und darunter >500 Thlr. eheweibliches Einbringen von Wittigs zweiter Frau, Christiane Emilie geb. Richter, voraus. Der Kläger beantragte daher, besonders in Rücksicht auf das nur erwähnte Einbringen der Ehefrau, daß Wiitig'en der Manifcstationseid auftrlegt werde, und daß er hierbei zugleich eidlich mit versichere, wie das eingetragene Einbringen seiner Ehefrau in der That auch 1500 Thlr. betragen habe. Diesem Anträge fügte das Proccßgericht, und Wittig schwor auch am I. August 1869 einen derartigen Eid. Wittig gestand zu, diesen M wissentlich Wider die Wahrheit geschworen zu haben, indem ihm seine Ehefrau nicht 1500 Thlr., soudern mehr nicht als reichlich 500 Thlr. an baarem Gelbe und beweglichen Gegenständen ein- und zugebracht . übe. Dagegen leugnete er, daß er den falschen Eid in der Absicht gleistet hab, um dem Kläger Walther die Befriedigung zu entziehen, beziehendlich dadurch sich einen unrechtmäßigen Vermögensvortheil zu verschaffen, übrigens bemerkte er noch ausdrücklich, wie er vor Gericht nur 500 Thlr. cinzuiragen beantragt, wie jedoch der betreffende Be amte 1500 Thlr. verstanden und niedergeschrieben habe, eine Unrichtig keit, die indeß beim Vouesen der Niederschrift von ihm genehmigt worben sei. Herr Staarsanwalt Petri beantragte die Bejahung der an die Geschwornen gerichteten Frage wenigstens insoweit, als sie auf Neineid an sich gerichtet war, Und die Vertheidigung, vertreten durch Herrn Advocat Höckner, schloß sich diesem Anträge an. Der Wahr- wrnch der Geschwornen, verkündet durch den Obmann, Hrn. Rüter- utsiusitzer Serre auf Gersdorf, erklärte Wiitig'en auch schuldig, en fraglichen Eid, insofern er ein Einbringen seiner Ehefrau von 1500 Thlrn. beschworen, wissentlich wider die Wahrheit abgeleistet zu haben, verneinte jedoch, daß Wittig sich durch Leistung dieses Eides euren rechtswidrigen Vermögensoortheil habe verschaffen wollen. Der königl. Schwurgerichrshof verurtheiltc Wittig'en wegen Meineids zu 6 Monaten Arbeitshaus. * Neusalza Am 3. December, Nachmittags gegen 1 Uhr, ist das der Johanne Caroline verehel. Kuhne geb. Bär Cat.-Nr. 124 iT zu Taubenheim gehörige Wohnhaus abgebrannt. Vermnthlich ist das Feuer durch das in einer Stube zum Trocknen aufgehangeue Garn, welches sich an einem heißen Rohre entzündet hat, entstanden. * Pulsnitz. Am 4. December, Nachmittags 4 Uhr, hat in einem Classenzimmer des hiesigen Schulgebäudes ein Zimmer- brand stattgefunden, welcher von dem im Hause wohnhaften Schul boten Kind entdeckt, bald nach seiner Entstehung durch herbeigeeilte Nachbarn und die hiesige freiwillige Feuerwehr gelöscht worden ist. Die Ursache des Brandts hat in der Oesse gelegen. A Dresden, 6. December. Der bereits erwähnte und lM früh hier cingetroffcne Extrazug mit französischen Gefangenen brachte nicht Mannschaften der Pariser Besatzung, sondern 812 Mann von der Loire-Armee, darunter die Bewohnerschaft eines französischen Dorfes mit dem Maire und Schullehrer, die insgesammt nun im Barackenlager zu Uebigaü darüber Nachdenken können, wie unsinnig der Civilist handelt, ohne Beruf sich am Kriege zu betheiligen. Auch kamen mit demselben Zuge 5 bayerische und 7 preußische Arrestanten an. Die Krankentransporte hatten nicht die angemeldcte Größe, was natürlich daher kommt, weil während der Fahrt diejenigen Patienten welch ! werde D für T conva sächsij und t und I bracht sowie beten Kreise zwar von st hunge I Auch i I ,Nat.- I Ausfä I nehme I hast, > I tulatic I Pferde I Handei ! höhtes I gcschri I Betagt I Zurück I ganze D Selbst I sie die I holung I 2, Dec I übcrdü I Theuer I Neschä I Rcmor I belader I loren; I Nut n L I gcndc ! I Paris I Truppc I geliebte I von de absichti theilncl Besten sulfsve hurst z zn Stu Nckkeh , sich nw kn n ft Frieden König t iassungs über al Lercinff dadurch verbünd daß die der Wie! ivürde c des gesa Fürsten dem Vo