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WS. 232. Sonntag, den 2». September 18V0. Aauhmer E Mchnchten. Kreisblatt für dm Kreis-AirettlonS-Kestrk Lautzm. Amtsblatt für die Gerichts- auü MrmalttmflsbtMkk Rauß«m, ^chirgismafda, Rünigsmarthn, Meißenberg, Herrnhut, Mritz, ZZernhaM und Reichenau. Redacteur und Verleger: K. M. Monse in Bautzen. Bekauutmachnng, den Commissar für den Bau der Südlausitzer- und der Iiadebcrg-Kanienzer Staatseisenbahn betreffend, vom 17. September 1870. Dec Cvmmissac sür den Bau der Radeberg-Kamenzer und der Südlausipcr Staaiseisenbahn Directionsrath Theodor Albrecht Tchrciner wird vom "Uichuig künfttgen Monats ab seinen Wohnsitz von Dresden nach Löbau verlegen, was hiermit zur allgemeinen Kenntnis; gebracht wird. Dresden, am 17. September 1870. F i n a n z -- M i n i st e r i u m . Frhr. von Friese». Heydenreich. Verordnung, dic Abhaltung von Mehminktku betreffend. lim die Weiterverbrcilung der Rinderpest möglichst zu verhüten, wird die Abhaltung von Biehmärkteu in den; ganzen Umfange des Königreichs Sachsen bis aus Weiteres hierdurch verboten. Ausgenommen hiervon bleibt die Abhaltung von besonderen Ichlachtvichmärkten in den großen Städten, jedoch unter folgenden Voraussetzungen: 1) daß nur mittelst Eisenbahn zugeführtes Schlachtvieh daselbst ausgenommen, S) daß das daselbst ausgestellte Vieh von da nicht anderswohin verkauft, sondern entweder auf dem Schlachtviehmarkte selbst geschlachtet, oder von da direct zur' Schlachtbank im Marktorte, unter Vermeidung der t Hauptverkehrsstraßen, gebracht werde. In letzterer Beziehung haben die Polizeibehörden das Nöthige anzuordncn und entsprechende Aussicht zu führen. Dresden, am 23. September 1.870. Ministerium des Innern. W vo» Nostitz-Mallwitz. Mtze. B e k a n n t m a eh u u g, betreffend die portopflichtige Korrespondenz zwischen Behörden verschiedener Bundesstaaten, vom 29. August 1870. stör die Behandlung der portopflichtigen Correspondenz zwischen Behörden verschiedener Bundesstaaten kommen im ganzen Gebiete des Norddeutschen DBEs, auf Grund der zwischen sämmtlichen Bundesregierungen getroffenen Verständigung, die nachstehenden Grundsätze zur Anwendung: 1) Portopflichtige MmtMM sind stets von der absendenden Behörde zu srankiren. 2) Bei Correspondenz zwischen Behörden in Parteisachen entrichtet die aosendende Stelle das Morw auch in solchen Fällen, in welchen die Pflicht zur Porlozablung einer im Gebiete dec empfangenden Stelle befindlichen Partei obliegt. 3) Die empfangende KEtelle ist zwar befugt, den Portobetrag von der Partei einzuziehen, jedoch soll von einer Erstattung desselben an die absendende Behörde des anderen StaateS bis Waus Weiteres Abstand genommen werden. Berlin, den 29. August 1870. Der Kanzler des Norddeutschen Bundes. W _ . — . Ju Vertretung: Delbrücks V e k a n n t m a ch u u g, die Listtrnng der Viehmürkte betreffend. Nachdem die Rinderpest in Preußen sich neuerdings weiter verbreitet hat und auch in Sachsen an verschiedenen Orlen aufgclreten ist, siebt sich die « umcczchbucle Königl. Amtshauplmannschaft veranlaßt, bis auf Weiteres die Abhaltung aller Pi el; markte innerhalb ihres Bezirks unter Androhung einer Gcld- MMsc'von M Thalern für jeden Contraoentionssall hiermit zu untersagen. Dic Königl. Gerichtsämter und Stadkäthe werden veranlaßt, die strengste Durchführung dieser Maaßrcgel bei eigener Verantwortung sich angelegen Dein zu lassen, auch dieses Verbot sofort in geeigneter Weise noch besonders zur Kenntnis; der Betheiligten zu bringen. Löbau, den 21. September 1870. Die Königliche Amtshauplmannschaft. von Tbielau. Jochim. Ediktalladung. Bei dem Königl. Sächs. Appellationsgerichte zu Bautzen hat 1) Louise Unger geb. Meper in Bern Mgm ihren Ehemann Christian Loui« Unger die Einleitung des Ediktalprocesses beantragt, indem sie angeführt hat, baß ihr genannter, aus Eibenstock ge- Mälzer Gemann, welcher bis Juli 186-1 ju Zittau sich aufgehalten, seitdem aber in verschiedenen ausländischen Orten als Musiker in Condilion gestanden Hal, Wh seitdem 1. October 1869 von seinem damaligen Aufenthaltsorte Baden in der Schweiz entfernt habe, ohne daß über seinen jetzigen Aufenthalt irgend etwas Hu enahrm gewesen sei. ferner haben 2) der Bahnwärter Andreas Latke in Kohlwesa und M 3) Auguste Wilhelmine Wendschuh geb. Lehmann in Obernenkirch, Menu Ehegatten Magdalene Latke geb. Poldrack und Johann Gottlieb Wendschuh in den zum 1. Mai d. I. anberaumt gewesenen ersten Ediklal nicht erschienen sind, um deren anderweite Vorladung gebeten. An dic genannten drei Beklagten ergebt deshalb hierdurch Vorladung, U de» zweite» November 1870, W? Mittags 12 Uhr, im hiesigen Königl. Appellationsgerichte in Person zu erscheinen, nnd sich der Pflegung gütlichen Verhörs zu versehen: bei fruchtloser Sühne MWung aber hat der zu I genannte Beklagte aus die gegen ihn erhobene Klage, welche ihm oder dem von ihm zu bestellenden Bevollmächtigten auf Anmelden im vorgelcgt oder aus Verlangen abschriftlich mitgetheilt werden soll, sich einzulassen und zu antworten, wogegen die zu 2 und 3 genannten Beklagten gesetz- Bclmidcrungsursachen am Erscheinen im ersten Termine anzuzeigen, sür den Fall abermaligen Außenbleibens aber sich zu gewärtigen haben, daß sie der »kgmpc erhobenen Klagen für geständig und überführt, sowie etwaiger Einreden für verlustig und als bösliche Verlasser ihrer klagenden Ehegatten werden erachtet werden. Endlich wird für den Fall, daß es in der einen oder anderen Sache ber Abfassung eines Erkenntnisses bedürfen sollte, U „, , der vierzehnte November 1870 M mlamumachung eines Erkenntnisses terminlich anberaumt. Bautzen, den 1b. September 1870. Königl. Sächs. Appellationsgericht daselbst. D-- Noßky. von Dallwitz. I Auslosung Kamenzer Stadtschuldscheine Bei der 4-i. Auslosung hiesiger Stadtschuldscheine sind