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1135 5) Vorstellungen gegen die Entscheidungen der Departements-Ersatz-Commission müssen binnen lä Tagen vom Tage der Publikation an bei der Königl. Ober-Rekrutirungs-Behörde eingereicht werden. Spätere Vorstellungen werden nicht berücksichtigt, sowie denn auch gegen die Entscheidung der Ober-Rekrutirungs-Behörde eine weitere Berufung nicht stattfindet. 6) Diejenigen, welche von dem Rechte der Vorstellung Gebrauch machen, haben jedoch keinen Anspruch darauf, daß mit ihrer Einziehung mm Dienste bis zur Erledigung ihrer Beschwerde Anstand genommen werde, vielmehr werden dieselben wie alle andern Ausgehobenen zu dem betreffenden Termine eingestellt, im Falle der Berücksichtigung der Beschwerde aber aus Verfügung des General-Commando's wieder entlassen. — Die alphabetischen Listen können von jetzt ab von Denen, welche ein Interesse zur Sache haben, im Bureau der Königl. Amtshaupt- nmmschaft allhier, bez. des Königl. Landwehr-Bezirks-Commando's in Zittau eingesehen werden. Hinsichtlich der mit dem Kreis-Ersatz-Geschäst verbundenen Classification der Reserve - und Landwehr-Mannschaften verweise ich zunächst auf Punkt I meines, wiederholt bezogenen, Erlasses vom 26. März 1869 unter dem Bemerken, daß etwaige, auf 88- 2 flg. der Beilage g zur Verordnung vom 18. Decbr. 1867 (S. 883 des Ges. und Vdgsbl. v. I. 1868) sich gründende, eine, beziehentlich wiederholte, Hurück- Mmg wegen häuslicher und gewerblicher Verhältnisse hinter den letzten der Jahrgänge der Reserve oder Landwehr bezweckende Reklamationen von Reservisten und Landwehrmännern nach dem vorgeschriebenen Schema von den Stadträthen beziehendlich Gemeindevorständen bis spätestens den 25. April dieses Jahres bei dem unterzeichneten Amtsbauptmann unter Beifügung der Militairpapierc in doppelten Exemplaren einzureichen sind. Die betreffenden Reclamanten haben sich an dem Tage, an welchem ihr Aufenthaltsort zur Musterung der gestellpflichtigen Mannschaften Medt und zwar bis spätestens Vormittags 16 Uhr vor der Königl. Kreis-Ersatz-Commifsion einzufinden, auch bei ihr anzumelden und hiernächst ber Entscheidung aus ihre Reclamationen, gegen welche eine Berufung nicht zulässig ist, entgegen zu sehen; auch haben die betreffenden Gemeinde- Vorstände in zweifelhaften Fällen die erforderliche Auskunft zu geben. Wiederholt wird daraus aufmerksam gemacht, daß es sich hier keineswegs uni Gesuche um Dispensation von den Hebungen handelt, Win diese den Bestimmungen in tz. 50 der vorgedachten Verordnung unterliegen und aus dem dort vorgeschriebenen Wege nur dann erst angebracht, beziehendlich berücksichtigt werden können, wenn eine Uebung der Reserve- und Landwehr-Mannschaften bereits angeordnet worden ist. Die den Ortsbehörden wieder zugehenden Stammrollen nebst Geburtslisten sind sorgfältig auszubewahren, wohingegen die zurücksolgenden Geburtsscheine rc. den betreffenden Militairpflichtigen sofort auszuhändigen sind. Löbau, den 9. April 1870. Civil-Borsitzende der Königl. Kreis-Ersatz-Commission in den Aushebungsbezirken Zittau und Löbau. Amtshauptmann von Thtelau. Jochim. Bekanntmachung. In der Nacht vom 9. zum l o. dieses Monats sind aus einem Hause allhier ein fast neuer brauner Winterüberrock, ein dergleichen alt» von schwarzer Farbe, ein grauer Wintcrstoffanzug, bestehend in Rock, Hose und Weste, ein paar rindslcdcrne Stiefel, ein türkisches Herren-Hhawltuch, ein braunseidcner Shlips, eine goldene Busennadel, ein brauner Stock von Wachholdcr mit Wallroßgriff, ein paar braune LEm- und ein paar schwarze Maeö-Handschuh entwendet worden, was zur Wiedererlangung dieser Gegenstände und Entdeckung des Diebes hiermit bekannt gemacht wird. Die Stadtpolizeibchörde zu Bautzen, am 12. April 1870. Heerklotz, Stadtrath. S. Bon dem unterzeichneten Gerichtsamte soll Montag, den 13. Juni 187«, tai der Schmicdcbesitzcrin Marit verehcl. Pötschke geb. Heinrich zu Camina zugehörige, die Parzellen No. 334 und 335 des Flurbuches sür kiesen Ort umfassende Felds und Wiesengrundstiick, Fol. 43 des Grund- und Hypothekenbuchcs für Camina, welches am 4. April lb'v ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 120 Thaler — Ngr. — Pf. Mibert worden ist, nothwcndiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gcrichtsstelle und in der Schänke zu Eimiina aushängendcn Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Bautzen, am 8. April 1870. Königliches Gerichtsamt daselbst. Vodtl. v. M. Freiwillige Gr » ndstü cks v e r st ei gerun g. Auf Antrag der Erben des verstorbenen Häuslers und Webers Christian. Friedrich Gabriel Kranspe zu Alteibau soll das zu Wn Nachlaß gehörige Grundstück 8ul> Fol. 270 des Grund- und Hypothckenbuchs zu Alteibau, bestehend aus Haus No. 446 des Brand- catafferS und No. 334 n des Flurbuchs, sowie dem Flurstücke No. 334 6 des Flurbuchs, welches Grundstück einen Flächeninhalt von 124 IHR. enthält, mit 31,4g Steuereinheiten belegt und mit 380 Thaler in der Brandvcrsicherungscasse versichert, sowie ortsgerichtlich auf 600 Thaler gemrdert worden ist, feiten des unterzeichneten Gerichtsamts den 3. Mai 1870, 12 Uhr Mittags, öffentlich an den Meistbietenden versteigert werden. Erstehung-lustige werden daher hiermit geladen, am gedachten Tage vor 12 Uhr Mittags tm Gasthause ZUM Kretscham ZU Alltibau, allwo die Versteigerung vor sich gehen soll, sich einzufinden und des Weiteren gewärtig zu sein. Die Versteigerungsbcdingungen können schon vorher beim unterzeichneten Gerichtsamte eingesehcn werden. Ebersbach, den 8. April 1870. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Michler. Jahn. H o l z - A u c t i o n. Dienstag, den 19. April d. I., von Vormittag 10 Uhr an, sollen aus dem Stadtberg-Forst-Rcviere in der Restanration m Honigbrnnnen 11 Klafter hartes Scheitholz, 14 - weiches Klöppelholz, 103^ Schock gutes hartes Reißig, 151 - geringes hartes Reißig und 26^ - geringes weiches Reißig »vier Borbehalt des Angebots gegen sofortige Baarzahlung versteigert werden. Löbau, am 6. April 1870. Der Stadtrath.