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»388 ' ''' ' ! kW Ament M Wer KküIINt, ßhen n ni 6f Mrie j Werthe in dems m 15 ziehendli zu habe I gestand I Ergebni Auszug lieh übe des 23. Albin! dem W Dreßler schieden, sog. »er »endig, südliche reils fr auf den ! Zchänks ! lauf vo geschuld !», daß sich zur haben, l nur dal ihm an' Gebüsch reils cir genomn Habens auf sich sammln Nacht v sich überhaupt gar nicht bedient, bei Gericht übergeben, beziehentlich Nabe übergeben lassen, in der Absicht, um durch dieselben den Unter- i suchungsrichter, beziehentlich den Expedienten zu täuschen und auf! > diese Weise widerrechtlich in den Besitz des angeblich aufgewendetcnI : Fährlohnes zu gelangen. Dem entgegen behauptete jedoch die Ange- I schuldigte, daß sic sich in der That eines Geschirrs bedient, daß sic dem I Führer jenes Geschirrs das aus 1 Thlr. 15 Ngr. vereinbarte Fährlohn I in zwei gleichen Raten gezahlt, indem sich namentlich zur Empfang- I nähme der zweiten Rate Jener bei ihr Anfangs Juli d. I. eingefunden V haben solle, und daß dieser angebliche Führer des Geschirrs, der sich I ihr gegenüber Carl Luschke aus Taubenheim genannt, in der That auch I jene überreichten Fuhrlohnsbescheinigungen ausgestellt habe. Die An- i geschuldigte bemerkte hierbei, daß sich der fragliche Führer des Geschirrs I ihr gegenüber auch fälschlich für einen Luschke aus Taubenheim i ausgegeben haben könne, zumal sie anerkennen mußte, daß die I als Zeugen anwesenden Carl Gotthelf Luschke der Aeltere und Earl I Luschke der Jüngere aus Taubenheim weder am 2. Mai d. I. sie nach I Bautzen gefahren, noch auch jene Bescheinigungen ausgestellt hätten. I Demnächst gerietst die Angeschuldigte auch mit ihren, in den Vor- I erörterungen erstatteten Angaben in Widerspruch, insofern sie heute I behauptete, in jenem Geschirr bereits aus dem Herwege von Oppach I nach Bautzen mit einer Frau zusammen gefahren, darnach aber allein I zurückgekebrt zu sein, während sie früher angegeben hatte, daß die be- D treffende Frau auf dem Rückwege von Bautzen nach Oppach mitge- > fahren sei. Auch mit den Angaben des Ortsrichter Israel aus Oppach I gerieth die Angeschuldigtc in Widerspruch, indem sie behauptete, die I zum ersten Male beigebrachte ortsgerichtliche Bescheinigung sei ihr am D 2. Mai d. I. ausgestellt worden, während Israel versicherte, die frag- D liche Bescheinigung schon am 1. Mai d. I. ausgestellt zu haben. End- I lich vermochte die Angeklagte irgend welchen Aufschluß über die Per- V sönlichkcit jenes Geschirrinhabers nicht zu geben. Nachdem noch Hm D Gerichtsrath Töpfer und Herr Expedient Teupel versichert hatten, wn D sie die ihnen vorgezcigten Bescheinigungen allenthalben für ächt gehalten, D beantragte Herr Staatsanwalt Petri die Verurtheilung der Angeschil- H digtcn wegen versuchten, beziehentlich vollendeten ausgezeichneten K-D trugs. Der kgl. Gerichtshof verurtheilte die Angeklagte wegen voll- M endeten ausgezeichneten Betrugs zu 2 Monaten Gefängniß. Einen I Bertheidiger hatte die Angeschuldigte nicht. — Nachmittag fand I unter dem Vorsitz des Herrn Gerichtsrath Blesky und unter Mit-I Wirkung von Gerichtsschöffen die Hauptverhandlung in der Unter- D suchung gegen den Weber Carl Adolph Hultzsch aus Nieder-I neukirch wegen einfachen und gesetzlich ausgezeichneten Diebstahls stall. I Hultzsch, geboren am 26. März 1853 und wegen vollendeten Dieb- D stahls bereits ily Jahre 1868 mit zwei Monaten Gefängniß bestraft, D hat sich in der Zeit von Mitte Juni bis gegen Mitte September d. I I acht verschiedener Eigenthumsverbrechcn schuldig gemacht. 1) Dem bei I dein Mühlenbesitzer Stange in Rückersdorf dienenden Knecht Köhler D wurde nach dem im Juni stattgefundencn Bischofswerdaer Jahrmarkle I aus einer an der Stallthüre hängenden Jacke ein Geldbetrag voa D 1 Thlr 27 Ngr. entwendet. Der Verdacht lenkte sich auf Hultzsch, da I derselbe mit dem Bestohlenen in Bischofswerda zu Markte gewesen I war und Gelegenheit gehabt hatte, das Geld Köhlers zu scheu. I Hultzsch räumte den Diebstahl ein. 2) Eines Freitags um die Zeil I des 4. August d. I. herum vermißte der aus dem Rittergute Techritz I nenende Knecht Johann Hermann Stelzig ein Paar Halbstiefeln im I Werthe von 1 Thlr. 15 Ngr., welche sich noch am nämlichen Tage in I der Knechtekammcr auf einer Lade stehend befunden hatten. HulM I welcher wenige Tage vorher auf dem Rittergut Techritz Dienste g»- I nommen hatte und gegen den sich der Verdacht der Thäterschaft richtete, I da er seit dem Abhandenkommen der Stiefel ebenfalls verschwunden I war, gestand die Entwendung der letzteren zu. 3) Am Nachmittage > des 13. August d. I. wurden dem Weber Friedrich Wilhelm Reinhardt I Voigt in Niederneukirch aus einer unverschlossenen Kammer eine Taschen- I uhr im Werthe von 3 Thlr. 22 Ngr. 5 Pf. und aus einem ver- I chlossenen, wiewohl mit dem ordnungsgemäßen Schlüssel geöffneten I Aschkasten eine Baarschaft von mindestens 2 Thlrn. entwendet. Voigi I rewohnte damals ein Haus, an welches das von den Eltern I Hultzsch's innegehabte Äuszugshäuschen dergestalt angebaut war, I daß beide Gebäude sich zwar unter einem Dache befanden, jedoch im V Innern von unten bis oben hinauf von einander völlig getrennt waren. I Der Verdacht der Thäterschaft lenkte sich gegen den Angeschuldigten, » derselbe räumte auch die Entwendung der Uhr und des Geldes em und » ArrlK rr Bautzen, 22. November. Heute Vormittag wurde unter dem Vorsitz des Herrn Gerichtsrath Tröger und unter Theilnahme von Gerichtsschöffen die Hauptverhandlung wider Wilhelmine verehel. Kuhn aus Oppach wegen versuchten beziehendlich vollendeten ausgezeichneten Betrugs abgchaltcn. Die verehel. Kuhn, 30 Jahr alt und noch unbestraft, war bei dem königl. Bezirksgericht hier am 2. Mai d. I. in einer wider Carl Gottfried Herrmann aus Beiersdorf anhängigen Untersuchung als Zeugin abgehört worden und hatte unter Vorzeig ung einer ortsgerichtlichen Bescheinigung und einer mit Carl Luschke aus Taubenheim unterschriebenen Quittung über empfangenes Fuhr- lohn im Betrage von 1 Thlr. 15 Ngr. von dem Untersuchungsrichter Herrn Gerichtsrath Töpfer die Wiedererstattung dieses Betrages ge fordert, war jedoch hierauf in Mangel eines die Nothwendigkeit des Fahrens bescheinigenden ärztlichen Zeugnisses abfällig beschieden worden. Am 6. Juli d. I. erschien die Schwester der Angeschuldigten, die verehel. Herrmann, an Bezirksgerichtsstelle, und indem sie sich als die Beauftragte der verehel. Kuhn zu erkennen gab, überreichte sie dem Herrn Expedienten Teupel eine anderweite, angeblich von demselben Luschke in Taubenheim über jene Fuhre vom 2. Mai d. I. ausgestellte Bescheinigung über 1 Thlr. 15 Ngr. empfangenes Fuhrlohn, forderte die Auszahlung dieses Betrags und erhielt solchen auch durch Ver mittelung Teupels aus der Sportelcasse des königl. Bezirksgerichts ge währt. Die Anklage ging nun dahin, daß die vorgedachten Fuhr- lyhnsbescheinigungen gefälscht seien und daß die verehel. Kuhn solche mit Kenntniß hiervon und obwohl sie vermuthlich eines Geschirres I !öm)er, I haben. I dmälich I brachten lihm zu iDie kön Idle Vm I I Herrn ( Ichchal IZuliu ! trägen ' Mährt M aw Inch Ha Me er in Ame lich auf ll Tag Mtschlr Ilnterag hold in dni näl und an lleberfal M die Machte Nach se lleberfa Jahren sind in die mobilisirte Nationalgarde eingereiht. (Nach einem Telegramm aus Tours vom 22. bringt ein in Lucarches nieder gegangener Ballon ebenfalls Nachrichten aus Paris. Der Sieg bei Orleans wurde am 16. in Paris bekannt und erregte allgemeine Freude. Alle Zwietracht war vergessen. Die eingekerkerten Personen wurden in Freiheit gesetzt. Es herrschten Vertrauen und Einigkeit „Lebensmittel sind in Ueberfluß vorhanden und wird Pferdefleisch nicht rationirt. Das ungeduldige Verlangen nach einem Ausfälle ist dem überlegten Willen gewichen, die militairischen Operationen den Ereig nissen unterzuordnen.") Brüssel, 23. Nov Der „Jndep." wird aus Tours vom 20. d. gemeldet: Die Negierung hat sich jetzt für Abschluß einer neuen Anleihe und gegen die Ausschreibung van Kriegssteuern entschieden. Wie es heißt, Hal sich Laurier wieder nach London begeben, um dort Verhandlungen wegen Abschlusses einer neuen Anleihe einzuleiten. Brüssel, 23. November. (W. T. B.) Die hier eingetroffene „Gazette de France" vom 22. d. meldet, der Maire von Lyon habe außerordentliche Maßregeln gegen Diejenigen ergriffen, welche mit der Bezahlung der Kriegssteuer in Rückstand geblieben sind. — Die „Union" vom 22. d. bringt neue Klagen über das Verhalten der Garibaldianer in Autun, welche in die Magazine eindrangen und aus denselben zahlreiche Gegenstände entnahmen, für welche sie Bons auf die Stadt als Ersatz gaben. Der Maire von Autun hat seine Demission gegeben. — Der hier eingetroffene „Moniteur" vom 22. veröffentlicht ein De er et, welches das Strafverfahren gegen Die jenigen regelt, welche dem Feinde Lebensmittel zuführen. Versailles, 22. November. M. T.B.) Die Regierung in Paris gestattet den Angehörigen fremder Nationen nicht mehr, Paris zu ver lassen, und hat in dieses Verbot ausdrücklich auch Diplomaten mit eingeschlosscn. Den Angehörigen der neutralen Mächte, welche von deutscher Seite die Erlaubniß hatten, die Einschließungslinien zu passiren, ist verboten worden, die Stadt zu verlassen. London, 22. November. (R. O.) Ein Schreiben Russells sagt, Rußland habe eine Armee von 500,000 Mann. Es sei notorisch, daß seit mehreren Monaten Truppen an die türkische Grenze geschickt wurden. Das Schreiben verlangt, daß die Organisation der englischen Armee thätigst betrieben werde. Petersburg, 22, Novbr. (W. Z.) Bei Vorlesung der Glück wunschadresse des litthauischen Garderegiments gelegentlich der Regi- mentsfeicr sagte der Kaiser: „Ich hoffe, daß es nicht zum Kriege kommen werke; ist es aber die Bestimmung, so bin ich überzeugt, daß das litthauische Regiment seine Ergebenheit treu bewahren werde."