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128 sterium der auswärtigen Angelegenheiten wird unter diesem seinem bisherigen Titel nur noch die Geschäfte zu besorgen haben, welche aus den Beziehungen des preußischen Staates zu den übrigen Bundesstaaten hervorgehen, ohne nach der Bundesverfassung einer der Behörden des Bundes obzuliegen. Für den gesummten übrigen Geschäftsbetrieb tritt das Ministerium der auswärtigen Angelegen heiten mit seinem bisherigen Personalbestände und unter der Be zeichnung „Auswärtiges Amt des Norddeutschen Bundes" unter die unmittelbare Leitung des Bundes-Canzlers. Die Vertreter im Bundesauslande werden den Titel „Gesandtschaft (Botschaft, Geschäftsträger) des Norddeutschen Bundes" und als Wappen den preußischen Adler mit der Umschrift: „Gesandtschaft des Norddeutschen Bundes" führen, wie es dem Artikel 11 der Bundesverfassung entspricht, welcher die völkerrechtliche Vertretung des Bundes der Krone Preußens überträgt." — Unterm 10. d. wird der „K. V." von hier geschrieben: Die Officiösen gehen heute hart in's Geschirr Betreffs der nord sch les wig'schen Frage. „In den Blättern", sagen sie, „wird von einem Versuche, die nordschleswig'sche Frage wieder auf's Tapet zu bringen, geschrieben. Schweden und Dänemark sollen ein Memorandum zu überreichen suchen, in welchem auf die Ausführung des bezüglichen Artikels des Prager Friedens gedrungen wird. Auch soll Rußland sein intimes Verhältniß zu Preußen zu Gunsten jenes Memorandums ausbeuten wollen. Die genannten Mächte können gar kein Recht geltend machen, um den ihnen zugeschriebenen bevorstehen sollenden Schritt zu rechtfertigen, da sie zu dem Prager Frieden in gar keiner Be ziehung stehen. Jeder vernünftige Mensch weiß, daß die nordschleswig'sche Frage zu den im Frieden unlös- baren Fragen gehört, wenn man darunter eine Abtretung von Ländergebiet versteht, welches Preußen zur Sicherung seiner stra tegischen Stellung im Norden unentbehrlich ist. Welcher Poli tiker wird Preußen solch eine Abtretung zumuthen, wenn er nicht eine halbe Million Bayonnete hinter sich hat! Und selbst wenn er sie hat, wird er sich zwei Mal bedenken, Preu- ßen ohne alle Noth zu beleidigen. Als einen Beleidiger aber müßte Preußen Denjenigen ansehen, der cs unternehme, die in der nordschleswig'schen Frage eingekapselte Zumuthung zu entkapseln und in einem Memorandum geltend zu machen, da cs sich dabci in erster Linie um einen Ehrenbesitz handelte." Weiterhin haben die Preßbureaukraten Auftrag, die Abberufung des französischen Botschafters Benedetti von dem Berliner Gesandtschaftsposten zu dementiren. — Die „Volksztg." schreibt: „In der Fraction der Fort schrittspartei wird eine Interpellation an den Minister des Innern vorbereitet, betr. die Verletzung dcs Vereins- und Versammlungs rechts im Waldenburger Kreise." — Die „Nordd. Allg. Ztg." veröffentlicht ein von dem Premierlieutenant v.Tschirschnitz, dem Commandcure der Welfen- Legion in Frankreich, unterzeichnetes Aktenstück, demzufolge ein Theil der Legion nach Algerien zur Bildung einer Colonie befördert werden soll. — Ueber die Beobachtung dcs VorübergangeS der Venus vor der Sonne im Jahre 1874, welche auf Kosten dcs Bundes veran staltet werden soll, hat die vom Bundesrath eingesetzte Gclehrten- Commission ihren Bericht erstattet, welcher vom Bundeskanzler dem Bundcsrathe jetzt vorgelcgt ist. Die „Wcs.-Ztg " thcilt hicrüber mit: Der sehr umfangreiche Bericht beantragt, sowohl nach der nördlichen als nach der südlichen Halbkugel je zwei Expeditionen abzuscndcn, mit dem Auftrag, die Ausführung heliometrischer Messungen der Ent fernungen zwischen den Mittelpunkten der Venus und der Sonn« während des Vorübergangcs, insonderheit zur Zeit der größten Phase anzustellen. Die Kosten der ExpeNtion werden aus 119,000 Thaler veranschlagt, respektive auf 58,000 Thaler, wenn die Unterstützung der Kriegsmarine gewährt wird. Im Falle der Bundesrath über- Haupt auf da« Projekt eingeht, stellt di« Commission den Antrag auf Bewilligung einer Summe von 3000 Thlrn. zur Anstellung solcher Vorversuche, die zur Vervollständigung des Bcobachtungsplanes und für die Aufstellung eines möglichst g<narren Kostenanschlages erforder lich sind. Diese Vorversuche, deren Ausführung zu übernehmen einige Mitglieder der Commission im Verein mit Prof. Zöllner in Leipzig, welchen die Commission als Experten zu ihren Berathungen zuge- zogcn hatte, bereit find, werden hauptsächlich zu bestehen haben in Ausführung astronomisch-photographischer Aufnahmen, in der Er mittelung der zweckmäßigsten Art für die nothwendigen Abänderungen der anjuleih ndcn Heliometer, in der Prüfung spektroskopischer Be- obach'ungSmethoden und in der Untersuchung verschiedener Special- fiagen, Details der Instrumente und Beobachtungsmethoden von ge ringerem Umfange. Oesterreich. Wien, 11. Jan. Die hauptsächlichsten Stellen des von dem Abg. Baron Tinti ausgearbeiteten und in der heute statt findenden Sitzung des Adreßausschusses in Verhandlung genommenen Adreßentwurss lauten folgendermaßen: Die Worte, welche Ew. Majestät in der Thronrede an uns zu richten geruhten, kennzeichnen die Größe der Ausgaben, die noch zu lösen, die Schwierigkeiten der inneren Entwickelung, welche noch zu beseitigen sind. Angesichts dieser Lage fühlt sich das Haus der Abgeordneten um so mehr gedrungen, Ew. Majestät in tiefster Ehrfurcht zu versichern, daß dasselbe mit unerschütterlicher Treue und Hingebung für Ew. Majestät und mit un gebeugtem Muthe ans Werk gehen wolle; gestärkt und gehoben von der Ueberzeugung, daß der Geist der Freiheit und der absoluten Gleichberech tigung Aller, welcher unsere Verfassung durchweht, so wie das unabweis- liche Bedürfnis; inneren Friedens und festen Aneinanderschließens endlich die Hindernisse siegreich überwinden werden, welche heute noch der allge meinen Mitwirkung an dem von Ew. Maj. begonnenen Werke der konstitu tionellen Neugestaltung Oesterreichs entgegenstehen.. . . Aus voller Ueber- zeugung stimmt das Haus der Abgeordneten der in der Thronrede aus gesprochenen Anschauung bei, daß die Verfassung nicht ohne die sorgsamste Rücksicht auf die besonderen Verhältnisse der Königreiche und Länder und deren berechtigtes Verlangen, diese in selbstständiger Weise zu ordnen, ge schaffen worden sei, und nichts liegt uns ferner als das Streben, die ver fassungsmäßige Eompetenz der Landtage in Landesangelegenheiten zu schmä lern. Was hingegen die Eompetenz des Reichsrathes betrifft, so haben zwar allerdings bedauerliche Erfahrungen gelehrt, daß die Verfassung auch in dieser Richtung angegriffen werde, doch liegen dem Abgeordnetenhause keine Erfahrungen vor, welche beweisen würden, daß die verfassungsmäßige Com- peteuz zu weit und die besonderen Verhältnisse der Königreiche und Länder beeinträchtigend sei. Es besteht also weder für das Haus der Abgeordneten, noch für die kaiserliche Regierung gegenwärtig eine Nothwendigkeit, die Ini tiative zn einer Verfassungsänderung im Sinne einer engeren Begrenzung der Reichsrathscompetenz zu ergreifen. Dessenungeachtet verkennen wir so wenig den hohen Werth einer allseitigen Verständigung und einer endlichen Consolidirung unseres Versassungswerkes, daß wir pflichtgemäß und im Geiste aufrichtigster Versöhnlichkeit bereit sind, im legalen Wege an uns gelangende, auf die Abänderung der Nerfafsungsbestimmungen abzielende Wünsche der Bevölkernng aller Länder in sorgfältigste Erwägung zu ziehen... Oesterreichs historische Gestaltung und die große Verschiedenheit seiner Völker schaften nach Cultur und Sitte verlangen eigenthümliche Nerfafsungsnormen; — in erster Linie aber steht im wohlverstandenen Interesse aller Länder und Volksstämme der einheitliche Bestand des Reiches, die Erhaltung seiner Macht nach Außen und nach Innen und die Gewährleistung gleicher und allgemeiner Freiheit als der Bedingungen der Cnltur, des Fortschrittes und des geistigen und materiellen Aufblühens des Staates. Wir müssen daher mit aller Entschiedenheit Bestrebungen entgegentreten, welche eine Auslösung des bisherigen staatsrechtlichen Verbandes der Königreiche und Länder durch Umgestaltung der faktischen und verfassungsmäßigen Realunion in eine Fö deration zum Ziele haben; wir werden die kaiserliche Regierung in der ge setzlichen Bekämpsung von Agitationen unterstützen, welche, den festen Boden des österreichischen Staatsrechtes negirend, die seit mehreren Jahren mit der Allerhöchsten Sanktion Ew. Majestät erflossenen Gesetze für tllegal und nicht rechtsverbindlich erklären; wir werden endlich nie die Hand dazu bieten, daß die Reichsverfassung ihrem Wesen nach verändert und Oesterreich aber mals in ihren Zielen dunklen und verderblichen Experimenten preisgegeben werde. . . Das Haus der Abgeordneten erwartet und hofft aber auch, daß durch die von Ew. Majestät in Aussicht gestellten Mittheilungen der k. k. Negierung über die hochwichtige Frage der Wahlresormen für den Reichs- rath die nöthige Krastvermehrung so wie die zu seinem Ansehen und zu einem ersprießlichen und volksthümlichen Wirken unerläßliche Selbstständig keit und Unabhängigkeit des Reichsparlaments angebahnt wird. In der That würde die glückliche Lösung dieser konstitutionellen Lebensfrage den Ausgleich bisher divergirender Anschauungen außerordentlich erleichtern.. - Der Ausbruch eines bewaffneten Ausstandes in einem Theile des Reiches und dessen mit der Verhängung von Ausnahmszuständen und mit blutigen Opfern verbundene Bekämpsung mußte jedes patriotische Herz mit tiefem Schme Theile noch r mögen damit hinder Ew.N besorg Völkei dauer; Wettk. riellen Verma Erhall falt d endlick großei es de confer Staat Hintai in die mit F trole Zweic Erstai hehle, nicht ductic fortdo Nicht längst den ( neue sassur legale diese treten Vertr pvlit es h weset dipli fried wiß confi nicht da« zwei bare saget seine heue Ban dipll Zeit vern was sein, schei den We der Zei Ta. ob, bel der den so i Pri