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134 an den höheren Summen nehme. Und wenn der Minister sage: auch nicht einer Abänderung der Synodalordnung widersetzen sollte. Ferner, daß man den Minoritätsvorschlügen beitreten möge, um nicht am nächsten Landtage wieder ein neues Gesetz vor sich zu haben. Wenn die Regierung meine, durch Gehaltserhöhungen sei das Pcnsionsgesetz weniger dringend geworden, so erachte er cs doch fraglich, ob noch auf diesem Landtage das neue Volks schulgesetz, somit die Gehaltserhöhungen ins Leben treten würden. Den Antrag des Abg. vr. Rentsch unterstütze er mit Freuden. — Abg. Fah nauer: Er halte das Minoritätsgutachten für damit schmeichelten; die große Mehrzahl der Lehrer sei es nicht. Man könne mit gutem Gewissen nicht nach Hause zurückkehren, ohne für die Lehrer, die besten Freunde des Volkes, ausreichend Deshalb werde er für diejenigen Anträge stimmen, welche den Lehrern am Meisten bewilligen wollen. — Abg. vr. Hahn: Wer ein Freund der Schule ist, muß auch ein Freund der Lehrer sein. Die Arbeit der Lehrer sei weit größer, als diejenige der Geistlichen, denn der Lehrer bilde den Menschen. Redner weiset nun an speciellen Beispielen nach, daß die Pensionen der Lehrer niedriger sind, als die der Geistlichen und Staatsdiener. — Abg. vr. Rentsch: Er werde in allen Punkten mit der Minorität gehen, denn man habe gut zu machen, was bisher an den Leh rern gefehlt sei. Sodann bringt Redner den Umstand zur Sprache, daß für Lehrer an höheren Schulanstalten, z. B. Realschulen, Se minare», ein Penfionsgesetz fehle. Auch diesen Lehrern müsse die Berechtigung ertheilt werden, auf gesetzlichen Wegen ihre Pension zu erhalten. Er beantrage deshalb: „Die Zweite Kammer wolle im Verein mit der Ersten Kammer das königl. Cultusministerium für den nächsten Landtag um die Vorlage eines Gesetzes über die Emeritirung der Lehrer an höheren Staats- und Communschulen (Seminaren, Realschulen, Gymnasien u s. w.) ersuchen." — (Wird zahlreich unterstützt.) — Abg. Lange: Er sei ganz und gar mit den Verbesserungen einverstanden, welche die Deputation im Ge setzentwurf vorgenommen, obgleich er gewünscht, man wäre bei verschiedenen Punkten noch weiter gegangen. Seine Abstimmung Vorlage, die ja eine Verbesserung der Lehrer anstrebe. Aber das sprachen, er sei bereit, die Vorlage zurückzuziehen, falls man Anstoß Ministerium müsse auch das Interesse des Staates wahren und an den höheren Summen nehme. Und wenn der Minister sage: könne nicht so weit gehen, diesem Lasten auszubürden, welche in die Lehrer wären befriedigt, dann gebe er zu, daß einzelne ihm erster Linie den Communen zustehen. Auch glaube er nicht, daß^—cm-l— die Lehrer mit den Vorwürfen des Vorredners übereinstimmen, da sie zum Oesteren ihre Befriedigung dem Minister ausgesprochen.. vtc v.r vr,»» — Res. vr. Panitz: Er glaube nicht, daß das Pensionsgesetz, gesorgt zu haben. (Lebhaftes Bravo, namentlich auf der über- wie es aus den Beschlüssen hervorgehen werde, von großer füllten Tribüne). - Präsident Haberkorn ermahnt die Tribüne, Lebensdauer sein könne, denn die Deput. würde eine ganz andere sich jeder Beisallsbezeugung zu enthalten, widrigenfalls er dieselbe Vorlage gemacht haben, hätte man ein neues Pensionsgesetz zu räumen lasse. — Abg. Riedel erklärt sich ebenfalls für die bearbeiten gehabt. Man habe das bisherige alte Gesetz nur Minorität und erbittet sich Auskunft über die Hilfslehrer, welche möglichst zeitgemäß zu gestalten gesucht. Redner verbreitet sich! der Referent ertheilt. — Abg. vr. Schubert rnotivirt seine Ab- im Weiteren über die Forderungen, die man an ein Pensions-Kimmung für die Minorität. — Abg. Professor Biedermann: gesetz zu stellen berechtigt sei. Auch widerspreche er dem Minister, Er vernehme mit Freuden, daß nur beifällige Stimmen über die daß das Pensionsgesetz der Lehrer gleiche Principien wie das Minoritäts-Anträge laut würden. Es sei bedenklich, in der Ge- Staatsdienerpensionsgesetz verfolge. Bei den Geistlichen beginne sctzgcbung so schnell zu wechseln, wie im vorliegenden Falle. Das die Pensionsberechtigung mit dem Eintritt ins Amt; bei dem komme daher, weil man mit vollem Herzen und reichen Händen Lehrerpensionsgesetze erst nach vollendetem 10. Dienstjahre. Das gebe. Er erinnere daran, daß das Ministerium und Erste Kammer Staatsdienergesetz gewähre Pensionen bis ß des Gehaltes; das erst jüngst bezüglich der Synodal-Ordnung gesagt: es sei nicht Lehrerpensionsgesetz nur bis u. s. w. Es gehe daraus hervor, gut, ein kaum erlassenes Gesetz zu ändern. Hier liege ja derselbe daß von gleichen Principien nicht geredet werden könne. — Fall vor. Was sei daraus zu folgern? Daß die Negierung sich Kultusminister v. Falkenstein behält sich vor, aus die ein- ' " ""' zelnen Bemerkungen in der Specialdebatte zurückzukommen. — Abg. Näser begrüßt die Vorlage mit Freuden, da sie die Lehrer besser zu stellen geeignet sei. Doch wünsche er, daß selbst das eine Dienstjahr, welches für Pensionsberechtigung vorgesehen, wegfalle und der Lehrer sofort mit seinem Eintritte ins Amt pensionsberechtigt werde. Wolle der Staat die Last scheuen, welche die Pensionen ihm machen, dann müsse er die Gehälter der Lehrer derartig er höhen, daß Letztere sich fürs Alter Geld zurücklegen könnten. Da- ....... . .. o ,... ran sei jetzt nicht zu denken. Je niedriger aber der Gehalt, desto allein zeit- und sachgemäß, weshalb er für dasselbe stimmen werde, höher müsse die Pension sein. Nirgends könne ein Capital besser'— Cultusminister v. Falkenstein: Er gebe dem Professor angelegt werden, als bei der Schule. 1000 Thlr. für Schule ver-j Biedermann Recht, daß ein schneller Wechsel in der Gesetzgebung ausgabt, bringe mehr Segen als eine Million für Militair. Letz-ä nicht gut sei, allein die Frage wegen der Synodal-Ordnung liege teres repräsentire die Macht; die Schule aber die Intelligenz. Fass doch etwas ander?. Er glaube dies nicht erst ausführen zu sollen, scheine es, als wohne man nicht in einem Staate der Intelligenz,'Wenn Abg. Schreck gesagt, daß nur Schmeichler ihre Besriedig- sondern des Faustrechts. Die Schule fördere die Wissenschaft, ung ausgesprochen, so beziehe er. sich aus frühere Kammerver- helfe die sociale Frage lösen, schaffe Verminderung der Verbrechen Handlungen, die wohl das Gegentheil darlegen und bestätigen u. s. w. und ihre Wirksamkeit komme Allen im Staate zu gute, würden, daß, wenn auch nicht alle, so doch ein großer Theil der Schlußantrage: „Die Kammer wolle die k, Staarsregierung ersuchen, nach Annahme des Entwurfs und der beantragten Ab änderungen des Gesetzes vom 26. Mai 1868, die vom letzteren noch in Geltung bleibenden Paragraphen mit den neuen Be stimmungen zusammen zu stellen und unter Aufhebung des Ge setzes vom 26. Mai 1868 als neues Gesetz zu publiciren, auch hierzu im Vereine mit der Ersten Kammer die erforderliche stän dische Ermächtigung auszusprechen." U: Dresden, 12. Januar. In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer erstattete Res. vr. Panitz Bericht der 1. Deputation über die Nachträge zu dem Gesetze vom 26. Mai 1868, die Emeritirung ständiger Lehrer an den Volks schulen betreffend. — Abg. Schreck will heut auf die Princip- frage nicht eingehen, um zu erörtern, in welchem Geiste das Cultusministerium die Volksschule leite, da bei der Berathung über die Novelle zum Schulgesetz hieraus zurückzukommen sei. Deshalb erkläre er nur sein Einverstündniß mit den von der Minorität der Deput. gemachten Vorschlägen. Nachdem Redner eine Parallele zwischen der Emeriten- und der Lasse für Staats diener gezogen, fuhr er fori: Es sei eine eigenthümliche Er scheinung, daß jedesmal, wenn von Gehaltsaufbesserungen die Rede sei, der Cultusminister Worte der Anerkennung äußere; nur gerade hier, wo die Kammer die Lehrer besser stellen wolle, stoße man auf den Widerstand des Kultusministers (Rufe: sehr wahr!) und das gebe zu eigenthümlichen Betrachtungen Anlaß, die ebenfalls später zur Sprache kommen würden. — Cultus- werde überall mit der Minorität zusammensallen. — Abg. Schreck: Wenn der Minister gesagt, er habe nach Kräften für die Lehrer gesorgt, so widerspreche die Thatsache, daß das Gesetz von 1868 schon als unzureichend von der Regierung selbst erklärt Minister v. Falkenstein erläutert zunächst die Entstehung der worden. Habe doch der Minister in der Deputation ausge-