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M«. IHV. Mittwoch, den 22. Juli 1808. Aauhener Aachrichten. Kreisblatt für den Lreis-Directions-Lyirk Lautzen. Amtsblatt für Bautzen, Schirgiswalda, Königswartha und Weißenberg. Redacteur und Verleger: L. M. Monse in Bautzen. Bekanntmachung. Nachdem von dem in Leipzig wohnhaften Generalbevollmächtigten der Versicherungsgesellschaft 'rkurinxia in Erfurt hier angezeigt worden, daß der Theil des Gerichtsamtsbezirks Bautzen, für den Herr Maurermeister Gustav Herrmann Jndivger hier feit dem 7. August vorigen Jahres als Agent der gedachten Versicherungsgesellschaft verpflichtet war, von den Bezirken desselben abgetrcnnt worden sei, so wird dieß andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Weißenberg, den 14. Juli 1868. Königliches Gerichtsamt. Feurich. Schbt. Bekanntmachung. Während der letzten Schießfestwoche ist aus dem Zelte des Schankwirth SchWiebS ein braunseidener, sechszchntheiliger Regenschirm mit Stahlgestelle und eichenem Stabe entwendet worden, was zur Entdeckung des Diebes und Wiedererlangung des gestohlenen Regenschirms hiermit bekannt gemacht wird. Die Stadtpolizeibehörde zu Bautzen, den 18. Juli 1868. Heerklotz, Stdtrth. Ediktalladung. Bei dem Königlich Sächsischen Appellationsgerichte zu Budissin hat i) Selma Pauline Duroldt geb. Lücke in Zittau gegen ihren aus Grimma gebürtigen Ehemann, den Schriftsetzer Karl Friedrich August Duroldt, die Einleitung des Dcsertionsprozesses beantragt, unter dem Anführen, daß ihr genannter Ehemann, welcher von 1862 bis 1865 in Zittau gelebt habe, am 2. October 1865 von Zittau wcggegangen sei, hierauf noch in demselben Jahre von Görlitz aus geschrieben, seit dieser Zeit aber weitere Nachrichten über einen Aufenthalt nicht gegeben habe. Nicht minder haben 2) Christiane Karoline Raschke geb. Springer in Budissin und 3) Johanne Christiane Weber geb. Urban aus Nieder-Oderwitz, jetzt in Zittau, deren Ehemänner August Theodor Raschke und Johann Gottfried Weber in dem zum 8. Januar d.'J. anberaumt gewesenen ersten Ediktaltermine nicht erschienen sind, um Anberaumung eines anderweitcn Termins gebeten und werden deshalb die genannten Karl Friedrich Augvst Duroldt, August Theodor Raschke und Johann Gottfried Weber hierdurch geladen, am fünften August 1868 vor Mittags 12 Uhr im' hiesigen Königlichen Appellationsgerichte in Person zu erscheinen und sich der Pflegung gütlichen Verhörs zu versehen; bei fruchtloser Sühnepflegung aber hat der zu 1 genannte Duroldt auf die gegen ihn erhobene Klage, welche ihm oder dem von ihm zu bestellenden Bevollmächtigten auf Anmelden im Orignal vorgelegt oder auf Verlangen abschriftlich mitgctheilt werden soll, sich cinzulassen und zu antworten, wogegen die zu 2 und 3 genannten Raschle und Weber gesetzmäßige Behinderungsursachen ain Erscheinen im ersten Termine anzuzeigcn, für den Fall abermaligen Außenblcibcns aber sich zu gewärtigen haben, daß sie der erhobenen Klage für geständig und überführt, sowie etwaiger Einreden für verlustig und als bösliche Verlasser ihrer Ehefrauen werden erachtet werden. Endlich wird für den Fall, daß cs in der einen oder andern Sache der Abfassung eines Erkenntnisses bedürfen wird, der vierundzwanzigfte August 1868 zu Bekanntmachung eines Erkenntnisses terminlich anberaumt. Budissin, den 13. Mai 1868. Königlich Sächsisches Appellationsgericht daselbst. v. Klengel. von Dallwitz. Bekanntmachung. Seiten des unterzeichneten Gerichtsamts soll Montag, den 2«. August 1868, das August Wobst'u zugehörige Ztegeleigrnudstück No. 26 des Brandkatasters und No. 4l des Grund- und Hypothekenbuchcs für Oberförstcheu, welches am 16. Juni 1868 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 3845 Thlr. —Ngr. —Pf. gcwürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gcrichtsstelle und in der Schänke zu Oberförstchen aus- hängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Bautzen, am 18. Juni 1868. Königliches Gerichtsamt. Schluckwerder, Assessor, i. v. Zr.