24 Revidirte Gesindeordnung vom 2. Mai 1892. abgeschlossen hat. Was insbesondere das Gesinde auf der Herrschaft Namen bei Kaufleuten oder Handwerkern an Waaren auf Credit abholt oder bestellt, ist die Herrschaft zu bezahlen nicht schuldig, wenn sie dem Gesinde nicht Voll macht zur Entnahme auf Credit gegeben oder die Entnahme auf Credit nachträglich genehmigt hat. Als Genehmigung gilt es, wenn die Herrschaft die Waaren in Gebrauch nimmt oder verbraucht, obwohl sie weiß oder wissen mußte, daß diese auf Credit entnommen waren. Fehlt es der Herrschaft an dieser Kenntniß, so haftet sie für die durch den Gebrauch oder Verbrauch der Waaren erlangte Bereicherung. Vierter Abschnitt. Von der Aufhebung des Gesindedienstverlrags und deren Folgen. Erlöschen des Dienstvertrags durch Zeitablauf. 8 67. Ein auf bestimmte Zeit abgeschlossener Dienstver trag erlöscht imZweifel mit deren Ablauf. Während der Dienst zeit kann ein Dienstvertrag in der Regel nicht einseitig auf gehoben werden (vergleiche jedoch ZK 15, 72, 74,76, 84, 85). Stillschweigende Verlängerung. 8 68. Ist häusliches Gesinde einen Dienstvertrag eingegangen, ohne mit der Herrschaft eine bestimmte Zeitdauer zu vereinbaren, so ist anzunehmen, daß der Vertrag nach Ab lauf der gesetzlichen Dauer (Z 19) als stillschweigend ver längert gelten soll, dafern nicht bei dessen Eingehung aus drücklich festgesetzt worden ist, daß derselbe nicht stillschweigend verlängert werden dürfe. Aufkündigung. 8 69. Die Beendigung eines Dienstverhältnisses der im Z 68 bezeichneten Art ist davon abhängig, daß der Ver trag rechtzeitig gehörig aufgekündigt worden ist. Die Aufkündigung hat solchenfalls spätenstens am ersten desjenigen Monats zu erfolgen, mit dessen Ablauf der Dienst vertrag erlöschen soll.