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llMbnrger Tageblatt »erw. Stiegler; in Penig bei Herrn Wilhelm Dahler; in Wollenburg bei Herrn Linus Friedemann und in scheint täglich mit Ausnahme der Tag. nach Sonn- und ««d . Hitz.st „.1.... «k., monatlich I.LOMk. Einzelne Nummer 10 Pfg. I I I s«. -d-t-d »ch... amtllchen Teile 50 Pfg. Nachlab nach festem Tarif. -- psttr-»i,.e>.,-» ». LLÄÄLLNÜ-L Kmtsblstt für das Lmlsgerickt und den Stsdtrst ja Wsldenburg. Zugleich weit verbreitet in den Ortschaften der StundcsamtSbezirke Altstadt Waldenburg, Bräunscorf, Eallenoerg, Frohnsdorf, Falken, Grumbach, Kaufungeu, Langenleuba- Niederhain, Langenleuba-Oberhain, Langenchursdorf, Niederwiera, Oberwiera, Oberwinkel, Reichenbach, Remse, ^chlagwitz, Schwaben, Wolkenburg und Ziegelheim, 1919 Sonntag, den 24. August Ar 195. »itterungsbericht ausgenommen am 23. August, Mittag 12 Uhr: Barometerstand 765 mm reduziert auf den Meeresspiegel. Thermometerstand 4- 21 O (Morgens 8 vhr -s- 18,.° Q Tiefste Nachttemperatur > 13" L.' SenchtigkeitSgeh.lt der Lust nach Lamprechts Polymetel 34°,« Taupunkt -s- 6 Wiudrichtnng West. Riederschlagsmenge in den letzten 24 Stunden bis früh 7 Uhr: 0,° mm. Taher WitteruugSauSfichteu für den 24. August: Halbheiteres Wetter. Amtlicher Teil. Perorduuntz über -ir HerbAobßernte 1919. Auf Grund der Bundesratsverordnung über die Errich tung von PreisPrüsungSstcllen und die Bcrsorgungsregelung vom 25. Seplembcr/4. November 1915 (RGBl. S. 607-728) und der BundesratSverordnung über die Auskunftspflicht vom 12. Juli 1917 (RGBl. S. 604) wird folgendes an geordnet: 8 1. Die Kommunalverbände sind zum Zwecke der Erfüllung der ihnen im Interesse der Sicherung der Marmeladen versorgung von der Landcsftelle sür Gemüse und Obst im Auftrage der Rcichsstelle für Gemüse und Obst auferlegten Obstumlage berechtigt, mit vorheriger Genehmigung der Landesstelle Vorschriften über den entgeltlichen Absatz des in ihrem Bezirk erzeugten Herbftobstcs zu erlassen und in besonderen Ausnahmesällen in die Rechte aus Pacht- und Lieserungsverträgen jeder Art über das in ihren Bezirken erzeugte Hcrbstobst (Aepfcl, Birnen und Pflaumen) einzu- trcten. Dieses Recht erstreckt sich nicht aus die Nutzungen an denjenigen Staatsstrastrnstrecken, die nach Anordnung des Finanzministeriums der Verfügung der Landesstelle sür Ge müse und Obst unterliegen; die Landcsftelle kann in be sonderen Fällen Ausnahmen gestatten. Tie Mitteilung vom Eintritt in Pochte und Lieferungs- Verträge ist an den aus solchen Verträgen zum Bezug des Obstes Berechtigten zu richicn. Zur Zustellung genügt Mitteilung durch eingeschriebenen Bries. Im Falle des Eintritts hat der Kvmmunalverband die Gegenleistung aus diesen Verträgen dem anderen Vertragsteil oder, sofern dieser sic bereits durch den von der Anordnung Betroffenen er halten hat, an letzteren zu bewirken, es sei denn/ daß die Bewirkung der Gegenleistung gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstoßen würde. 8 2. Znm Zwecke der Kontrolle darüber, ob und wie die Umlage an Herbstobst erfüllt wird, darf jede Art der Ver sendung von Herbstobst mit Bahn oder mit Schiff oder in Wagen, Karren usw. nach Orten außerhalb Sachsens nur erfolgen auf Grund eines von der Landcsftelle sür Gemüse und Obst — Geschsstsabteilung — ausgefertigten Bersanv- fcheines. 8 3. Der Versaudschein wird durch einen Vermerk auf den Verladepapieren oder in schriftlicher Form unter Beidruck der Amtsstempels der Landcsftelle in folgendem Wortlaut erteilt: kß Aepel Birnen Pflaumen zur Beförderung mit Schiff Eisenbahn Wagen zugelaffen bis zum . . . ." 8 4. Sendungen mit Bahn oder Schiff ohne solchen Versand, schein werden von der Bahn oder dem Schiffsunternehmen zurückgewiesen, ebenso erfolgt die Zurückweisung, wenn die Begleitpapiere mit Aenderungen, insbesondere bei den Ge wichtsangaben vorgelegt werden. Nach Aufgabe der Früchte zur Beförderung auf der Bahn oder mit dem Schiff ist der Absender nur noch mit Ge- ncbmigung der Landesstelle für Gemüse und Obst — Ge schä-tsabtcilung — zu bestimmen berechtigt, daß die Aus lieferung der Früchte an einen anderen als den in den Begleitpapieren bezeichneten Empfänger zu erfolgen hat. 8 Gegen die Versagung des Bersandscheincs ist Beschwerde an die Landesstelle für Gemüse und Obst — Verwaltungs- abteilung — zulässig. Die Beschwerde ist schriftlich oder telegraphisch einzurcichen. Sie -st an eine Ausschlußfrift von zwei Tagen gebunden und hat spätestens an Dem der Versagung nachfolgenden zweiten Tage bei der Landesstelle für Gemüse und Obst — Bcrwaltungsabteilung — ein- zugehen. 86. . . „ Für die Ausstellung eines Bersandscheincs wird eine Ge bühr von 50 Pfg. erhoben. 8 7. Alle Besitzer von Aepfel, Birnen- und Pflaumenbäumen haben dem Kvmmunalverband oder dessen mit entsprechend behördlichem Ausweis versehenen Beauftragten auf Anfor dern wahrheitsgemäße Auskunft über die vorhandenen Be stände an tragfähigen Aepfel-, Birnen und Pflaumenbäumen oder an von solchen abgeerntetcm Obst (auch nach Gewicht, Art und Lagerort), sowie über die darauf bezüglichen Pacht oder LieserungSverträge jeder Art zu geben. Die Beauf tragter/ find befugt, sowohl zur Schätzung der Obsternte, wie auch zur Feststellung, ob und welche Vorräte bei den Br- fitzcrn.an Obst vorhanden sind, die betreffenden Grundstücke oder Räume, in denen Obst vermutet wird, zu betreten und zu besichtigen, zur Ermittlung richtiger Angaben, auch Ge schäftsbücher und Geschäftsbriefe einzusehen. Beide Teile find berechtigt, bei der Besichtigung von Räumen die Anwesenheit eines Vertreters der Ortspolizei- bchörde zu verlangen. Die Ortspolizeibehörden haben dem darauf gerichteten Ersuchen eines Beteiligten zu entsprechen. 8 8. Wer den vorstehenden oder den in Ausführung dieser Verordnung erlassenen Vorschriften zuwiderhandelt, wird nach Maßgabe der 8 17 der BundesratSverordnung über die Errichtung von Preisprüsungsstellen und die Bersor- gungSregelung vom 25. Septembers. November 1915 mit Gefängnis dis zu 6 Monaten oder Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft, sojern nicht nach H 5 der BundeSratsverord- nung über Auskunftspflicht vom 12. Juli 1917 eine höhere Strafe verwirkt ist. 8 s- Die Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Dresden, am 21. August 1919. Wirtschaftsministerium, Landeslebensmittelamt. Onark heute Sonnabend Nachmittag bei Börnigen und Schreck auf Juni-Marke O der Landessperrkarte an die Karten inhaber Nr. 31—520 je 75 Gramm, Pfund 1,04 Mk. Wer es versäumt, den Quart bis Sonntag froh abzuholen, verliert den Anspruch aus denselben. Waldenburg, den 23. August 1919. Der Stadtrat. Gesucht: Burschen und Mädchen für Land Wirtschaft. (Geprüfte Stellen.) Hausmädchen und Köchinnen. Maurer und Steinsetzer. Bezirtsarbeitsnachweis Glauchau, Königstraße 3. Bezirksvervand. K.-L.-Nr. 1099 Le. Nährmittel. In der Woche vom 24.—30. August 1919 gelangen auf Marke V der Lebensmittelkarte 125 xr Hülsensrüchte, bezw. 125 xr Graupen bei den Konsumvereinen, und auf Marke 2 125 xr Kartoffelwalzmehl zur Verteilung. Glauchau, am 22. August 1919. Frhr. v. Welck, Amtshauptmann. Erhöhung der Eisenbahntarife am 1. Oktober Die Experimente Erzbergers gefährd«« die deutsche« Kredite im Auslände. Der «usschuft siir auswärtige Angelegenheiten wählte Scheidemann zum Vorsitzende». Erzberger hat sich nach der Schweiz begeben. Auf dem deutschen Kohlenmarkt sind die Aussichten trostlos. Die Eisenbahner bereiten eine neue Streikbewegung vor. Die Nachricht, datz Lloyd George in Köln ist, war unrichtig. An der ostprenstischen Grenze werden polnische Trup pen zusammcngezogen. In Essen gelangten die Verhandlungen über die Ar beitszeit im Ruhrgebiet zum Abschluß. Die Entschädigung Deutschlands an Frankreich soll 2189 Millionen betragen. In Oberschlesien schreitet die Säubernugsaktion fort. In der Pfalz verstärkten die Franzosen ihre Garnisoneu. Auch in England erscheint eine Kohlenkatastrophe unvermeidlich. In Reval hat sich eine vierte russische Regierung ge bildet. Aus Leset wollen die Engländer cineu grotzen Hafen anlegen. Rnmänieu weigert sich, den österreichische« Kriede«s- vertrag z« unterzeichnen. In Persien befindet sich eines der größten Petroleum- felder der Welt. Der englisch-persische Vertrag wird in Amerika stark kritisiert. Australien will die Einwanderung ans frindlichen Ländern verbieten. 1Wa»>e»b«rg, 23. August 1919. In Ostasien bereiten sich Dinge vor, von denen wir, da uns die Verbindungen fehlen, nur mangelhaft durch englische Nachrichten unterrichtet werden. Der Frieden von Versailles wollte ja auch die Verhältnisse zwischen Japan und Lhina regeln. Wie sich die Verhältnisse zwischen Deutschland und Rußland gestalten werden, ruht im Schoße der Zukunft. Es ist bezeichnend, daß die englische Presse dem Frieden von Versailles keine Dauer verbürgt. Nur läßt sie dabei nicht von der bewährten Methode, Deutschland als Störensried zu brandmarken. * Tatsächlich haben sich ganz andre Gegensätze entwickelt oder doch verschärft. Die britische Presse malt die Gefahr riesengroß an die Wand, die aus einer Verbindung zwischen Deutschland und Rußland entstehen könnte. Inzwischen haben die Engländer Persien weggenommen. Eines Tage» werden Asghanisten und Turkestan folgen. Ueber diese Entwicklung sind die AaukeeS keineswegs entzückt. Sir haben sich so selbstlos am Krieg beteiligt und bereichert, daß sie der Selbstsucht der Briten völlig fassungslos gegenüberstehen. Schlimmer lassen sich die Dinge in Ostasien an. E» steht fest, daß Frankreich und England au Japan die Schaotunghalbinsel verschachert haben, obschou sie ein unlösbarer Teil des chinesischen Reiche« ist. DaS geschah im Februar 1917, als die Vielperbaudsdiplomatie die Kriegserklärung aller Völker gegen Deutschland brauchte. Es sollte eine einmütige Kundgebung wider die Methode» der deutschen Kriegführung sein. Weil China sich sträubte, wurde Japan veranlaßt, in Peking einen Druck auSzuüben, und erhielt als Gegenleistung eine wertvolle chinesische Provinz. Die Abmachungen über diesen Länderhandel find jetzt