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Schönburger Tageblatt Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn- und Festtagen. Annahme von Inseraten bis Vormittag 10 Uhr des Ausgabetages. Bezugspreis vierteljährlich 3.60 ML., monatlich 1.2VMk. Einzelne Nummer 10 Psg. Inseratenpreis 1 Zeile 25 Psg., von auswärts 30 Psg., ReNamezeilenpreis 50 Psg- die dreigespaltene Zeile im amtlichen Teile 50 Psg. Nachlaß nach festem Taris. und Valötnburger Ameiger. Filialen: in Altstadt Waldenburg bet Herrn-Otto Für» ster; in Tallenberg bei Herrn Strumpfwirker Friedr. Hermann Richter; in Langenchursdorf bei Frau Emma oerw. Stiegler; in Penig bei Herrn Wilhelm Dahler; in Wollenburg bei Herrn Linus Friedemann und in Ziegelheim bei Herrn Eduard Kirsten. frrnfp>-«u>«- y. — poMedU«l»k»U> st». S, GemeinUeverdsnUs-Slro- Ranto Mal-lenburg st». iS. Amtsblatt sür das Rmlsgerickl und den Slsütrsl zu Waldenburg. poftsckeekkonto delm Post scheckamt Leiprig 44^6 Zugleich weit verbreitet in den Ortschaften der Staudesamtsbezrrle Altstadt Waldenburg, Bräunsdorf, Callenberg, Frohnsdorf, Falken, Grumbach, Kaufungen, Langenleuba- Niederhain, Langenleuba-Oberhain, LangenchurSdorf, Niederwiera, Oberwiera, Oberwinkel, Reichenbach, Remse, Schlagwitz, Schwaben, Wolkenburg und Ziegelheim. Nr. 171. Sonntag, den 27. Juli 191S. Witterungsbericht ausgenommen am 26. Juli, Mittag 12 Uhr: Barometerstand 762 mm reduziert aus den Meeresspiegel. Thermometerstand -ft 15° L. (Morgens 8 Uhr -ft 14,»° L. Tiefste Nachttemperatur -ft 13,d° L > Feuchtigkeitsgehalt der Luft nach Lamprechts Polymeter 63°/v. Taupunkt -ft 7Windrichtung Nordwest. Niederschlagsmenge in den letzten 24 Stunden bis früh 7 Uhr: 0,« mm. , Daher Wittcrungsaussichten für den 27. Juli: Meist bewölkt. Amtlicher Teil. Möhren mit Kravt. Auf Grund der Bekanntmachung des Reichskanzlers über die Errichtung von Preisprüfungsstellen und die Versor- gungsrcgelung vom 25. September/4. November 1915 (RGBl S. 607/728) wird folgendes angeordnet: Insoweit rote Möhren und Karotten mit Kraut gehandelt werden dürfen — zu vgl. Ziffer lll der Bekanntmachung des Wirtschastsministeiiums vow 10. Juli d. I. (Nr. 156 der Sächs. Staatszeitung vom 12. Juli 1919) — darf der Krautansatz nicht länger als höchstens 15 cm sein. Zuwiderhandlungen werden nach 8 17 der angezogenen Bekanntmachung mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mk. bestraft. Dresden, den 24. Juli 1919. W i r t s ch a f t s m i n i st e r i « m. Landeslebensmiltelamt. Höchstpreise siir rote Möhren und Karotten. Die Verordnung des Wirtschoftsministeriums vom 23. Juli 1919 über Höchstpreise für Frühgemüse (Nr. 165 der Sächs. Staatszeitung vom 23. Juli) wird dahin abgeändert, daß für rote Möhren und Karotten (Ziffer 3) folgende Höchstpreise gelten: Erzeuger- Großhandels- Kleinhandels- höchsipreis: Höchstpreis: Höchstpreis: 3. rote Möhren und Karotten aller Art einschl. der kleinen runden Karotten a) mit Kraut, gebün ¬ delt und gewaschen 20 30 38 Ps.d.Psd. d) ohne Kraut - 8 13(14) 19(20)--- Diese Preise treten mit sofortiger Wirkung in Kraft. ^Jedoch dürfen für rote Möhren und Karotten ohne Kraut M3d) die bisher gültigen Groß- und Kleinhandelshöchstpreise dis zum 27. d- M. einschließlich gefordert werden, wenn es sich um solche Waren handelt, die noch aus Liefe rungen unter der Herrschaft des bis jetzt in Geltung be findlichen Erzeugcrhöchstpreises stammen. Die Kommunal verbände haben darüber zu wachen, daß der höhere Preis nicht auch für solche Waren gefordert wird, die zu dem neuen Erzeugerhöchstpreis geliefert find, Dresden, am 25. Juli 1919. Wirtschaftsministerium, Landeslebensmiltelamt. Qrrnrk heute Sonnabend Nachmittag bei Börnigen und Schreck auf Juni-Marke O der Landesspcrrkarte an die Kartenin- !Haber ab Rr. 911, auf Juli-Marke an die Kartenin- !Haber 1-4-15 je 75 Gramm, Pfund 1,04 Mk. Wer es versäumt, den Quark bis Sonntag früh abzu holen, verliert den Anspruch auf denselben. Waldenburg, den 2ö. Juli 1919. Der Stadtrat. Kirschen. Montag von 2—4 Uhr Nachmittags in der Brot bank Abgabe von Kirschen auf Lebensmittelbezugskarte 8 Abschnitt 50, soweit noch nicht beliefert, je ^2 Pfund für 35 Pfg. Kleingeld milbringen. Waldenburg, den 26. Juli 1919. Der Stadtrat. In der Friedemann'schen Schankwirtschaft in Falken sollen Mittwoch, den 30. Juli 1919, Vorm 10 Uhr 4 Wagenplanen und 3 Kummetkissen meist bietend gegen Barzahlung öffentlich versteigert werden. Waldenburg, am 26. Juli 1919. Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts. I. Bezirksverband. K.-L. Nr.: 809 c. Le. Nährmittel (Sonderverteilungen). I. Es gelangen im Auftrage des Landeslcbensniittelanites auf den Kops der versorgungsberechtigten Bevölkerung zur Verteilung: , in der Woche vom 27. Juli bis 2. August auf Marke V 3 der Lebensmittelkarte 259 xr Reis und 125 xr Suppenmehl und in der Woche vom 3.—9. August auf Marke >V 3 derselben Karte 250 xr ausländische Hülscnfrüchte. II. Wer sich in die Liste eines Konsumvereins hat ein tragen lassen, wird von diesem beliefert. III. Selbstversorger mit Fleisch oder mit Butter oder mit Gerste oder mit Hafer sind nicht bezugsberechtigt. IV. Es ist streng untersagt, die Nährmittel vor der fest gesetzten Zeit auszugeben. Gegen etwaige Zuwiderhand lungen behält sich der Bezirksvcrband entsprechende Maß nahmen vor. II. Nr. 394. Ka. Frühkartoffel«. 1. Alle im Bezirk der Amtshauptmannschaft Glauchau angebauten Frühkartoffeln werden für den Bezirk der Amts Hauptmannschaft Glauchau beschlagnahmt. Als Frühkartoffeln gelten alle Kartoffeln, die bis zum 13. September 1919 geerntet werden. 2. Wer innerhalb des Bezirks Frühkartoffeln erntet, hat ohne Rücksicht auf die Zeit, auch wenn die Anbaufläche unter 200 qm groß ist, den Beginn der Kartoffelernte der Ortsbehörde seines Wohnsitzes unter Rückgabe der in seinem Besitze befindlichen Kartoffelkarten unverzüglich anzuzeigen. Selbständige Gutsbezirke haben die Meldung an den Bezirks verband zu richten. 3. Wer auf einer Frühkartoffelanbaufläche von mehr als 200 qm Kartoffeln erntet, hat von jedem tm mindestens 150 Ztr., also aus jeden ar wenigstens 1 Ztr. 50 Pfd. an die Ortsbehörde, in deren Flur die Anbaufläche gelegen ist, abzugeben. Die auf Flächen von unter 200 qm und weniger qnr geernteten Kartoffelmengen find den Besitzern solcher Flächen, einschließlich ihrer Familienangehörigen, nach Abzug der Saat, vom 20. Juli 1919, ab bis zum Verbrauch in Höhe von 1*/, Pfund für den Tag und Kopf'anzurechnen. 4. Die Ausfuhr von Frühkartoffeln der Ernte 1919 aus dem Bezirke ist nur mit Genehmigung des Bezirksverbandes zulässig. Gesuche um Erteilung der Ausfuhrgenehmigung find bei der Gemeindebehörde, in deren Bezirk die Anbau fläche gelegen ist, anzubringen. Die Gemeindebehörden geben die Gesuche mit Begutachtung an den Bezirksverband weiter und geben dabei an, welche Anbaufläche in Frage kommt. 5. Frühkartoffeln dürfen nur auf die Bezirks-Kartoffel karte: Erwachsene rot, Kinder grün, Abschnitt 1—10 ver kauft werden. Die aufgedruckten wöchentlichen Lieferzeiten und Mengen find nicht verbindlich. 6. Die vorläufige Wochenkopfmcnge wird auf 5 Pfund festgesetzt. Soweit die Belieferung von wöchentlich 5 Pfund infolge schwacher Zufuhren zunächst eingehalten werden kann, können als Ersatz für den Ausfall — soweit die Vorräte an ausländischen Kartoffeln erschöpft — für jedes Fehl- psund Kartoffeln 140 Gramm Kartoffeltrocknungserzeugnisse angefordert werden. Den Gemeinden wird die rechtzeitige Anforderung beim BezirkSverbande zur Pflicht gemacht. 7. Verboten ist: a) jedes Ausnehmen vvn unreifen Frühkartoffeln, b) jeder Verkauf unmittelbar vom Erzeuger an den Verbraucher sowie im freien Handel, c) Das Verfüttern, Einsäuern oder Vergällen. 8. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Bekanntmachung werden mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu 10,000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. 9. Diese Bekanntmachung tritt sofort Kraft. Glauchau, am 24. Juli 1919. Freiherr V. Welck, Amtshauptmann. Krieg zwischen Rumänien und Rußland. In Berlin traten die Telegraphenarbciter in den Ausstand. Durch eine ZwangSanleihr sollen in Deutschland 200 Milliarden aufgebracht werden. Der Nationalversammlung ist ein Tumultgesetz zuge- gangen. Scheidemann befindet sich nicht in Rom. Die Abstempelung der deutschen Wertpapiere im Aus land ist unwirksam. Die Siemens-Tchuckert-Werke in Berlin Haven wegen passiver Resisten; der Arbeiter 10,000 Mann entlassen, darauf traten die übrigen Arbeiter, 30,900 Mann, in den Streik. Lie Borfigschc Maschinenfabrik in Tegel hat den Hammerschmieden wegen deren Streik gekündigt und will das Werk schließen. - Die Oberschlcsier wollen einheitlich abstimme». In Sonderbnrg kam es zu einer dänischen Demon stration. In Straßburg kam es zu blutigen Zusammenstößen. Die Alliierten behalten sich das Recht der militärischen Intervention in Deutschland und Oesterreich vor. Die Entente fordert 17 Millionen Tonnen Kohlen von Deutschland. Italien gibt die Ausfuhr nach Deutschland frei. Der englische Bergarbeiterstreik steht vor seinem Ende. Zn London fanden Krawalle und Plünderungen statt. Das türkische Kabinett ist neu gebildet. Der funkentelegraphische Berkehr Amerika-Naneu ist wieder eröffne«. Amerika nimmt den Bau von Lzeanriesen vor. In Melbourne ^brachen ernste Nnrnhen aus. "Waldenburg, 26. Juli 1919. Im amerikanischen Senat machen sich gewichtige Be denken gegen die Annahme des Friedensvertrages geltend. Wir müssen jedoch bei einer Betrachtung dieses sich ent wickelnden Widerstandes im Auge behalten, daß das Un recht, dem Deutschland ausgesetzt ist, fast keine oder zum mindesten die geringste Rolle unter den Gründen all der vom amerikanischen Senat erhobenen Einsprüche spielt. Im Gegenteil ist das Bestreben der in den Ideen der Monroedoktrin großgezogenen Politiker, eine weitere Ein mischung in europäische Verhältnisse möglichst zu verhin dern. Das balkanisierte Europa mag diesen Politikern ungefähr das gleiche Unbehagen bei einer Berührung mit politischen Vorgängen verursachen, wie uns einst in bes seren Tagen jede engere Verwicklung unserer auswärtigen Politik in Streitigkeiten zwischen Balkanstaateu, deren nationalistische Interessen und Komitatschi-Politik den nor malen Mitteieuropäer zu aktiver Anteilnahme wenig reizen konnte. Gleichzeitig mag in verschiedenen Kreisen von Neuyork, Washington bis San Franzisko die Rolle, die Präsident Wilson bei der so pompös angekündigten Durch- sührung einer ganz neuartigen Weltordnung gespielt hat, höchst unangenehm empfunden worden sein; es ist dabei nicht von Belang, ob Wilson tatsächlich keine andere Politik von vornherein im Auge hatte, als die vom Viererrat an die Oeffentlichkeit und zur Durchführung gebrachte engherzigste, brutalste und altmodische Berge-