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Amtlicher Teil. Bezirksverband Glanckan, 21. 9. 1922. — 52 M. — 6. Stufe auf 300 M. ö. 19 105 II. Hiernach wird der Grundlohn bis auf weiteres festgesetzt 8. S. M. M. 100 M. 150 M. 200 M. 250 M. 45 M. 60 M. 120 135 150 L 3. 4. r. 8. für die I. Stufe auf 50 M. 350 M. 400 M. 450 M. 500 M. Auf Lem für die Wirtschastsgenoffenschaft für das Maler- und Lackierergewerbe zu Glauchau und Umgegend, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, in Glauchau geführten Blatt 24 des Genossenschaftsregisters ist heute eingetragen worden: Da« Statut ist abgeändert worden. Die von der Genossenschaft ausgehenden Bekanntmachungen sind nur noch in der Sächsischen Malerzeitung zu veröffentlichen. Amtsgericht Glauchau, den 27. September 1922. 5. Diejenigen Beschäftigten, die nach Ziffer 1 der Kranken- versicherungspflicht neu unterstellt worden sind, haben die Arbeit- geber sofort und spätestens bis zum 22. Oktober 1922 bei der Gc- schöftestelle der Ortskrankenkasse in der durch die Satzung vor- geschrttbenen Weise anzumelden. 7. 8. 9. 10. künftig: Allgemeine Ortskrankenkasse OelSnitz 1. E. s) Krankenversicherung. Auf Grund der Reichsverordnungen vom 12. und 14. Sep- tember 1922 hat der Kassen ausschuß in seiner gestrigen Sitzung mit zu erwartender Genehmigung des Obsrversicherungsamtes folgende Satzungsänderungen einstimmig beschlossen: 1. Die Grenze der Versicherungspflicht für die in 8 1 Ab- fotz II unter 2—5 bezeichneten Personen (Detriebsbeamte, Werk meister, andere Angestellte, Handlungsgehilfen und -lehrlinge, Ge hilfen und Lehrlinge in Apotheken, Bühnen- und Orchestermitglie der, Lehrer und Erzieher) ist vom 22. September 1922 ab auf 204 000 Mark Jahresarbeitsverdienst erhöht worden. 2. Die Absätze I und II des 8 12 haben folgende Fassung erhalten: I. Die baren Leistungen der Kasse werden nach einem Grund- lohn bemessen. Als solcher gilt der nach der verschiedenen Lohn höhe stufenweise festgesetzte durchschnittliche Tagesentgelt der Kas senmitglieder bis 500 Mark für den Arbeitstag. Zur Festsetzung des Grundlohnes werden die Kassenmitglieder in folgende Stufen eingeteilt: in Lohnstusc: solche mit Togesarheitsverdienst 1 . . bis 50 M. (einschließlich der ohne Entgelt beschäftigten Lehrlinge) 8. Der Absatz I in 8 46 lautet I. Die Kassenbeiträge werden auf 5 Hundertstel des in 8 festgesetzten Grundlohnrs festgesetzt und je für eine Woche berechnet. Eie betragen: für die 1. Stufe 15 M. für die 6. Stufe 90 M. 80 M. _ . 7. , 105 M. . » 5. , 7S M. „ „io. „ 4. Di« neuen Lohnstusen, Grundlöhne und Kaffenbeiträge ha- den vom 1. Oktober 1922 ab Geltung. Oeffentliche Sitzung der Stadtverordneten. Donnerstag, den 5. Oktober 1922, abends 7 Uhr, im Saale der Bürgerschule. Tagesordnung: 1. Mitteilungen. Bericht des I. Ausschusses: 2. XVI. Nachtrag zur Gemeindesteuer-Ordnung (Hunde- und Schankerlaubnissteuer). Berichte des II. Ausschusses: S. Elternbeiträge für die Kinderkrippe. 4. Bürgerheimverpflegsatz, Erhöhung. 5. Neue Strompreise. 6. Benutzung des Stadtkrankcnhauses durch den Dezirksverband. Bericht des IV. Ausschusses: 7. Dachinstandsetzung des Säuglingsheimes. Anschließend: Nichtöffentliche Sitzung. (Einbürgerungen.) Henschel, Vorsteher. Aoblenversorgung. Ab Montag, den 2. Oktober auf Marke 1 der neuen Karte 1 Zen tner bei: Arnold, Bretschneider, Bräutigam, Ficker, Flehmig, Fröhlich, Geist, Gimpel, Glaß, Göbel, Groß, Die Heizstoffe sind bis zum 5. Oktober 1922 abzuholen. Die Marken verfallen dann. Glauchau, den 30. September 1922. Ortskohlenstelle. Beschränkung der öffentlichen Brotversorgung ab 8. Oktober 1S2S. Auf Grund der Verordnung des Reichsministers für Ernäh rung und Landwirtschaft vom 8. September 1922 (R.G.Bl. S. 723) wird folgendes bestimmt: , 8 1- Versorgungsberechtigt sind nicht Personen, deren steuerpflich tige» Einkommen für das Kalenderjahr 1921 nach dem Einkom mensteuerbescheide für 1921 oder, falls ein solcher bei Feststellung der Dersorgungsberechtigung noch nicht zugestellt worden ist, naci ihrer Einkommensteuererklärung für die alleinstehende Person 30 000 Mark, für den Haushaltvorstand 30 000 Mark zuzüglich 15 OM Mark für jeden in dem gemeinsamen Haushalt verpflegten Haushaltsangehörigen Überstiegen hat. Das gleiche gilt für Per sonen, deren Einkommen, ohne daß eine inländische Einkommen- steuerpflicht für das Kalenderjahr 1921 bestand, die obengenann- ten Sätze überstiegen hat. Wer nachweist, daß sein Einkommen im Wirtschaftsjahre 1922/23 das Vierfache des Einkommens nach Abs. 1 nicht übersteigt, bleibt versorgungsberechtigt. 8 2. Die öffentliche Drotversorgung tritt nur auf den bei den Wohnortsgemeinde« zu stellenden Antrag ein. Die Antragsteller haben auf Erfordern den Nachweis für das Vorliegen der Vor aussetzungen in 8 1 zu erbringen. 8 3- Mit Gefängnis bis zu 1 Johr und mit Geldstrafe bis zu 500 OM Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft, wer, ohne versorgungsberechtigt zu sein, die Versorgung in Anspruch nimmt. 2 von über 50 M. bis 100 M. 3 — , 100 . , ISO , 4 , 150 , , 200 , 5 M , 200 , , 250 , 6 , 250 . , 300 , 7 , 300 , , 350 , 8 , 350 , , 400 , 9 W , 400 , , 450 . 0 a» . 450 , 6. Zur Einreihung der Versicherten in die neuen Lohnstufen haben die Arbeitgeber weiter den wirklichen derzeitigen täglichen Arbeitsverdienst und dir Sachbezüge der bei ihnen beschäftigten Personen der Kasse sofort und spätestens bis zum 13. Oktober 1922 anzuzeigen. 7. Zuwiderhandlungen gegen die Melde- und Anzeigepflicht werden nach 8 318 der Reichsversicherungsordnung streng bestraft. k) Invaliden- und Hinterbliebenenverficherung. «Vielseitig wird noch darauf aufmerksam gemacht, daß durch Neichsgesstz vom 18. Juli 1922 mit Wirkung vom I. Oktober 1922 ab auch die Lohn- und Deitragsklassen der Invalidenversicherung geändert bezw. durch Hinzufügung von 5 neuen Klassen (Z—N) zu den bisherigen A—H erweitert worden sind. Die Lohn- und Beitragsklassen sind nunmehr folgende: Lohnklasse: Jahresarbeitsverdienst: Wochenbsitrag: A bis 1000 M. 3^0 M. B von über 1000 M. „ 3000 M. 4F0 M. L , , 3000 M. , 5000 M. 5,50 M. D , . 5000 M. . 7000 M. 61)0 M. E , , 7000 M. , 9000 M. 7^0 M. F . , 9000 M. , 12000 M. 9M M. G „ , 12000 M. „ 15000 M. 10,50 M. H , , 15000 M. , 18000 M. 12M M. 3 , 18000 M. , 27000 M. 18D0 M. K von über 27000 M. bis 39000 M. 24,00 M. L , , 39000 M. , 54000 M. 32,00 M. M N , . 54000 M. , „ , 72000 M. 72000 M. 42,00 Ai. 52,00 M. Oelsnitz i. E., am 29. September 1922. Der Vorstand der Allgemeinen Ortskrankenkasse. Sonntag, den 1. Oktober (Roßmarkt) ist für das Handels- Bewerbe der erweiterte Geschäftsverkehr zugelassen. Waldenburo. d-n 90. Senk. 1922. Der Ktadtrat. Zum Zweae der Ausnahme in die der bevorstehenden Land- gswahl zugrunde liegende letzte Stadtverordnetenwählerliste norden alle hier wohnhaften deutschen Männer und Frauen, die n der Zeit vom 27. November 1921 bis 5. November 1922 dts 0. Lebensjahr vollendet haben bezw. vollenden, veranlaßt, sich 'pätestens bis zum 7 .Oktober d. I. auf der Ratskanzlei zu melden. Waldenbura, den 29 Sept. 1922. Der Stadtrat. MWWMWWkW. Eingang im alten Turm unterhalb des ScbloßparkeS Tägliche Verzinsung ^1/«/ Einlagen in beliebiger Höhe zulässig. " Geschäftszeit: Täglich, auster Montags, v. 8—S. Brandsteucr für 1. 10. bis 31. 12. 1922 ist bis 14. Oktober vormittags im Rat- Haus, Zinimer 3, zu bezahlen. Die Stempelsteuer erhöht sich von 5 auf 20 Pfg. für je 1000 Mark der Versicherungssumme. Gößnitz, den 29. Sept. 7922. Der Stadtrat. Der Wafferpreis beträgt infolge der durch Stromprciserhöhung und der allgsmei- »en Teuerung entstandenen Unterhaltungskosten ab I. September !922 16.— Mark für 1 Kubikmeter einschließlich des Betrages für Unterhaltung der Wasseruhren. Gößnitz, den 29. Sept. 1922. Der Stadtrat. Drandkaffenbeiträge. Die Grundstücksbesitzer hiesigen Ortes werden hiermit be sonders darauf aufmerksam gemacht, daß die am 1. Oktober 1922 fälligen Brandkaffenbeiträge pr. 2. Termin 1922 späte stens bis »um 10. Oktober 1922 an die hiesige Ortssteuereinnahme zu bezahlen sind. Für die Gebäudeversicherung sind 90 Pfg. und für solche Gebäudeblöcke, die der Benutzung?- und Betriebsabteilung I und II (Spalte 7 des Versicherungsscheines) angehören, 11 Pfg. pro BcitragSeinheit zu entrichten. Gegen Säumig« sind nach Fristablauf fofort die gesetzlichen Zwangsmittel in Anwendung ,u bringen. Oelsnitz i. E., am 29. September 1922. Der Gemeindevorstand. , Städtische Gewerbeschule Lichtenstcin-Lallnberg, Abt. Schneiderinnen. Die Chemnitzer Ausstellung: «Schaffen und Können der deutschen Frau' wird erst am 4. Oktober eröffnet. Der ge plante Besuch findet daher am Donnerstag, den 5. Ok tober statt. Die Direktion. Kür Vermieter und Mieter. Das Mieteinigungsamt, das wir auf Grund des Reichs- mietengesctzes und der Lazu ergangenen Ausführungsverordnung mit der Festsetzung der Hundertsätze der Zuschläge zur Grund- miete beauftragt haben, hat in seiner Sitzung am 17. 9. 1922 m Stollberg festgesetzt: I. für den Zinsendienst 15 vom Hundert, 2. , Betriebskosten 150 vom Hundert, 3. , laufende Instandsetzungskosten 100 vom Hundert, 4. , große Instandsetzungskosten 90 vom Hundert. Heber den Zuschlag für Betriebskosten haben die Vermieter mtspkechrnd der Vorschrift des in 8 5 Abs. 4 der A. V. O. all- mhrlich abzurechnen, und zwar jedesmal zum Schlüsse des Steucr- iahres, jedoch mit der Maßgabe, daß dabei 10 vom Hundert als Vorwaltungsaufwand für geleistete Arbeit außer Betracht zu blei ben haben, so daß nur über 140 vom Hundert abzurechnen ist. lieber den Zuschlag für laufende Instandsetzungskosten ist halbjährlich Abrechnung zu legen. Der Zuschlag für große Instandsetzungskosten ist vom Ver mieter an die Sparkasse Lugau abzuführen. Nähere Bestimmun gen werden noch bekannt gegeben. Mit der Festsetzung der Ncbenleistungsn im Sinne von § 2 der A. V. O. zum N. M. G. wird das Mieteinigungsamt betraut. Die Grundmiete ist sie Friedensmiete vom I. Inli 1914, ab- -üglich 15 vom Hundert für die damaligen Betriebs- und Instand setzungskosten. Sie verringert sich in den Fällen, wenn in der Friedensmiete die Vergütung für Licht und Wasser inbegriffen war, um den damaligen Wert jener Nebenleistungen. Den Vermietern wird empfohlen, in der Mistzinsquittung an- -ugeben, wie viel für Grundmiete und wie viel für jeden ein- zclnen Zuschlag gezahlt worden ist. Die Mieter müssen derartige Quittungen verlangen. Lugau, den 30. September 1922. Der Gemeindevorstand. Wohnungsamt. SMkNeM- M «Mk Lugau. Tägliche Verzinsung. — Alle neuzeitlichen Einrichtungen Postscheckkonto Leipzig 24357. — Telephon Nr. 8 Geschäftszeit V28 bis 1 Uhr. öllohorkmgebot Fernsprecher- Nummer 34. eingeladen. Geimer, Naundorf. VskM s l. tiiM. M!MNM Lössuitr Dienstag, punkt 8 vdr SWtzMWi« Na^osoränunx;: 1. Xasssndsriellt 2 Vorstancksrvalll 3. Lsitraxserliödung 4. vkrenmitZlieäer 5. L.ntrLxs vor Vssumtvorst. Rattenfänger und Kammerjäger Reinert ist gegenwärtig in Gößnitz und Umgegend um Ratten, Mäuse, Schwaben und Wanzen unter 2 jähriger schriftlicher Garantie zu vernichten. Ich werde stets meine Kundschaft aufs schnellste bedienen. Meldungen bitte sofort an den Verlag des Gößnitzer Wochenblattes abgeben. 81,88 8^.88088^8^011 H.8888V E888K 6 unken kerrliokst ruAlsiek im Namen idrer Litern kür ckis rablrsioksn Qlüokvün solle uock Gesodenks snlüssliod illrsr ------ V88808880. Uössnitr, im September 1922. LsrlEs! UsrsorZui»8 ^Vor doi mir86men Lsaurk äeok. ivill, MU88 8ioli di8 3. OKI. «inusMeii. I-isksrunZ lioginnt sm 5. Okt. üsvia Mdol, lsilMLiMlmMne, OÜ881»llL. IkIokON 31. NanSr. ' ^ür ckis Lalllreioksn Veveisv LukriolltiZer Reil-, nsllms beim UoimgLngs unseres teuren Lut- solllsksnsn VttelLvriuoIstvrs fM »MM l.melWs sagen vir ^Ilen llisräurod unseren ksrÄMstev DLuk. Die trLuerLÄM MKtsrdlivdSLvL Vöünitr, äen 30 September 1922. LuUit WIekvieü! Von Dienstag, de« 3.10 an stehtwiedereincgroße Aus wahl ganz erstklassiger hoch tragender und frischmelkender Kühe und Kalben (Oldenburger Nasse) infolge noch günstigen Ein kaufes preiswert in meinen Stallungen zum Verkauf. W M M» i. Hermannstr. 8—10 (am Bahnhof). Fernspr. 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