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Schönburger Tngeblutt Erphekitt »erkkäak. Rachm. Bezugspreis monat- Uch a» »ora«< 15V R.-Pfg. steibl., auSschl. Träger!. Einzelne Nr. IVReichSpf., SonntügS-Nr.30 R.-Pf. Aapeiaenpretse: kgesp. Pelitzeile 0,1 L R--Mark, ». außerhalb deS Bezirke« 0,20 R.-Mark, Zgesp. Neklamezrtle v,45 R.-Mark, Linweise auf Anzei- Oen und Eingesandte v,1v R.-Mark, Nachweise- «nd OffertenaebUhr 0,20 R.-Mark, Rabatt nach Tarts. Schwieriger Satz (Tabellen) mit Aufschlag. ««Ml»«« mm. Nr. » Vosüchll«hk°4 «r. G»stsL«lkr»ilt» Amt Lelpjtg Nr. EL Bankkonto: verkintbank M Mü»l« W-Idrndurn. Stadt,trokmrt» W-Idrnburg SL N«L«tt« ,«üe» INI» b«t pttnktltchrr Zahlung, bri »wangtweis« M-Ureidnn, dar Nachnnn^brtrüg« wird jrdar Nachlaß htusälU» onS Valienburzer Anzeiger Diese« Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen de« Amtsgerichts «nd des Stadtrat« zu Waldenburg. Ferner veröffentlichen zahlreiche andere staatliche, städtische u. Gemeinde-Behörden ihre Bekanntmachungen im Schönburger Tageblatt- Verantwortlich für Redaktion, Druck und Verlag E. Kästner in Waldenburg Sachsen. Mitglied de« Sächsische und del Deutschen Z-ilungSoerleg-r-Verein« (LV.) — B-rlaglort Waldenburg Sachse». Anzeige» bi« vor«. S Uhr am Ausgabetag erbeten. Ausgabe nachmittag« 'ft3 Uhr in der Geschäfts stelle in Waldenburg Sa., Altenburgerstr. 38. Erfüllungsort Waldenburg. Filialen bei Lerr» „ Otto Förster; in Callenberg bei Lerrn Friedr. Lermann Richter; in LangenchurSdorf bei Lerrn Lermann Esche; in Wolkenburg bei Lerrn Linu« Friedemann; in Penig bei Firma Wilhelm Dahler; in Ziegelheim bei Frl. Schmidt, Postagentur. Im Falle höherer Gemalt, Krieg, Streik, LuLsp«r«na, Maschine»- bruch, Störungen im Bettieb der Druckerei oder unserer Liefer«, hat der Bezieher keinen Anspruch auf Erhalt der Zeitung sd« Rückzahlung deL Bezugspreises. Für Richtigleit der durch Feri» sprech« anfgegebenen Anzeige» Übernehmen wir keine EervLH» -«gleich weit verbreitet in den Ortschaften der Standesamtsbezirke Altwaldenburg, Bräunsdorf, Callenberg, Frohnsdorf, Falken, Grumbach, Kaufungen, Langenleuba- Riederhain, Langenleuba-Oberhain, LangenchurSdorf Niederwiera, Oberwiera, Oberwinkel, Reichenbach, Remse, Schlagwitz, Schwab«^ Wolleuburg und Ziegelheim. Nr. 71 Dienstag, den 25. März 1S30 52. Jahrgang. Bestätigung des Sanktionsrechtes durch Tardieu. Ztngshilfe für Grenzgebiete vorgesehen. Man erwartet, daß "Preu- Sen nicht nur angemessene Mittel aus den Domänen- ?.std Forstankäufen bereitstellen, sondern auch Stützungs aufe vornehmen und für diese, wie für die Jnstand- M»ng von Landgütern Beträge bis zu 6 Millionen Mrk aufbringen wird. Unter dieser Voraussetzung Reich etwa 12 Millionen Mark an Zu- Mssen und die Bereitstellung von Reichskredttmitteln vu etwa 60 Millionen Mark sichern. lieber das von der Rcichsrcgierung beschlossene Ostprogramm werden jetzt weitere Einzelheiten be kannt. Die Hilfsaktion, die vom Reich in Gemeinschaft mit Preußen innerhalb eines Zeitraums von zehn. Zähren durchgeführt werden soll, soll sich in der Hauptsache im Rahmen der Ostpreußenhilfe aus dem Fahre 1929 abspielen und neben Ostpreußen die vier pommerschen Kreise Lauenburg, Bütow, Stolp und Rummelsburg, die Kreise Züllichau-Schwiebus und Friedeberg, Landsberg und Arnswalde der Provinz Brandenburg, die ganze Provinz Grenzmark- Posen-Westpreußen, die niederschlesischen Kreise Guhrau, Militsch, Namslau, Groß Wartenberg, Glogau, Freystadt und Grünberg, sowie ganz Ober schlesien umfassen. Im Nordwesten Deutschlands treten noch die Landkreise Südtondern und Flensburg und der Stadtkreis Flensburg hinzu. Darüber hinaus soll Preußen veranlaßt werden, sich besonders der Not im Waldenburger Revier knzunehmen. In erster Linie ist nach dem „Demokratischen Pressedienst" eine Umschuldungsaktion als not wendig bezeichnet worden, und zwar in gleiwer Höhe, Me die Umschuldungsaktion für Ostpreußen im Jahre 1929. Ferner soll die in Ostpreußen mit den' Um schuldung verbundene Förderung von Neusiedlung Und Anliegersiedlung auch für die genannten »ebiete weitergeführt und verschärft werden. Sodann m eine großzügige Kredit- und Grundstücksregulie- Mngshilfe für die diesseits des Korridors liegenden Der Reichspräsident hat das Protektorat über die am 17. September stattfindeude Steubeufeier übernommen. Znm Gesandten in Belgrad wurde als Nachfolger des kürzlich verstorbenen Gesandten Dr. Köster der bisherige Gesandte in Kopenhagen, von Hassell, ernannt. Der Mannheimer Parteitag der deutschen Bottspartet ist gestern geschlossen worden. Im Reichstag gelangen hente die Zollanträge der Regiernugspartetev zur Verhandlung. Das Abkommen über die einjährige Berlängernng der Handelsverträge ist vom Bollausschutz der Genfer Zoll- frtedevskonferenz angenommen worden. Zwischen dem Norddeutschen Lloyd uud der Hapag find Berhaudlnngen über eine Zusammenarbeit im Gange. In Berlin wurde gestern die Retchsgastwtrtswoche eröffnet. In den französischen Garnisonen des Rheiolandes wer den 3000 neu eiugezogene französische Rekrnten erwartet. In der Schweiz wurden mehrere Reichsdeutsche von Lawinen verschüttet. Die Franzosen wollen das Rheinland bis 30. Juni räumen. In Nordchiua werde« die Vorbereitungen zum Feld zuge gegen Nanking eifrig betrieben. «Waldenburg, 24. März 1930. Amtlicher Teil. Es sollen meistbietend gegen sofortige Barzahlung versteigert werden: Dienstag, den 25. März 1930, vorm. 10 Uhr in Waldenburg-Altstadt im Gasthof zur „Weintraube"' 1 »lavier, Dienstag, den 25. März 1930, nachm. 3 Uhr in Langenchursdorf 1 Wotauofe« Nr. 361 — Sammelort der Bieter: Lindners Restaurant, Langenchursdorf —, Mittwoch, den 26. März 1930, Vorm. 10 Uhr im gerichtlichen Bersteigerungsraum 1 Sprechapparat, 1 vier eckiger Tisch und 1 Getreidetrieur. Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Waldenburg, den 24. März 1930. Für die Grenzmark Posen-Westpreußen und Oberschlesien ist je eine Million etwa in Form verlorener Zuschüsse oder als niedrig verzinsliche Kredite zur Erhaltung bäuerlicher Betriebe vorgesehen. Den Grenzkreisen diesseits des Korridors soll ferner eine Lastensenkung analog der in Paragraph 3 des Ostpreußenhilsegesetzes zuteil werden. Die Grenzmark Posen-Westpreuhen und Ober-- schlesien leiden besonders unter einem Verfall der Baulichkeiten. Daher soll für diese Gebiete ein malig je eine Million zur Erhaltung dieser Besitzun gen bereitgestellt werden. Auch zur Instandsetzung von Altwohnungen in Stadt und Land, besonders in Hinterpommern, in der Grenzmark Posen-Westpreußen und im masurischen Seengebiet, sollen für zehn Jahre größere Beträge verfügbar gemacht werden. Besonders schwierig ist die durch den Korridor geschaffene ver kehrstechnische Lage in den vier Grenzkreisen Hinter- pommerns insofern geworden, als sie ihrer früheren Bezugs- und Absatzgebiete, nämlich Danzig und West- Preußen, beraubt worden sind. Um sie auf dem weiter entfernt liegenden deutschen Markt konkurrenzfähig zu machen, ist eine Frachtenerstattung aus Reichs mitteln auf die Dauer von drei Jahren vorgesehen. Im Verkehrswesen wird eine einschneidende Umstellung vorbereitet. Die bisherige Ost-West-Rich tung ist durch den Korridor in eine Nord-Süd-Rich tung gedrängt worden, zu der das vorhandene Bahnen- und Streckennetz auch nicht im entferntesten ausreicht. Der 15. Reichstagsausschuß hat bereits fiir den Osten den Neubau von neuen Eisenbahnlinien vorgeschlagen. Da die deutsche Reichsbahngesellschaft eine gespannte Finanzlage aufweist, wird die Durchfüh rung des Bauprogramms durch besonderes Reichs gesetz in der Weise gesichert werden, daß das Bau- kapital darlehensweise aus Reichsmitteln zur Ver fügung gestellt wird. Der Kleinbahnbau soll in Ostpreußen, Schleswig-Holstein, in Niederschlesien und in der Grenzmark unterstützt werden. Ebenso wichtig ist die Wiederherstellung des durch die Grenzziehung zerrrissenen Straßennetzes. In den nächsten zehn Jahren sollen noch über 7000 Kilo meter Straßenstrecken mit einem Gesamtkostenaufwand von rund 400 Millionen Mark ausgebaut werden. Eisenbaknbau und Wegebau haben insofern ihre beson dere Bedeutung, als dadurch für lange Jahre die Er werbslosigkeit in diesen Gebieten behoben und die Landflucht verhindert wird. Auf dem Gebiete der Wasserstraßen sollen weitgehende Bauten, insbe sondere am Masurischen Kanal und am Elbing-Ober ländischen Kanal durchgeführt werden. Auch für den Ausbau der Oder und für das Staubecken Ottmachau ist ein großer Zuschuß vorgesehen. Ferner sollen die Abgaben auf dem Königsberger Seekanal durch Zu schüsse aus Reichsmitteln gesenkt werden. Die Er schließung des masurischen Seengebietes durch Kredite an die Binnenschiffahrt, die Förderung der Schiffsver bindungen aus dem Kurischen und Frischen Haff ver vollständigen das Programm. Zum Bau der Oder brücke bei Neusalz will das Reich den Betrag von 220 000 Mark versteuern. Räumung bis zum so. Zum. Eine Erklärung Tatdieus in der Kammer. Vor den vereinigten Ausschüssen der französischen Kammer erklärte Ministerpräsident Tardieu aus die Frage eines Abgeordneten, die Rheinlandräumung sei für Frankreich nach der Ratifizierung des Young- planes durch Deutschland eine Angelegenheit der Auf richtigkeit in der Auslegung der im Haag getroffenen Abkommen. Frankreich habe das größte Interesse dar an, die Räumung so rasch wie möglich durchzuführen, um der Welt zu beweisen, daß Frankreich sein einmal gegebenes Versprechen halte. Der Minister des Auswärtigen, Briand, erwiderte auf die Frage eines Abgeordneten: „Das Rheinland wird bis zum 30. Juni auf jeden Fall geräumt sein." In der Abstimmung wurden sämtliche Gesetz entwürfe zur Inkraftsetzung des Joungplanes von den Ausschüssen angenommen. Gegen die Vorlagen stimmte nur der rechtsradikale Abgeordnete Mandel. Die Kammer kann sich nunmehr frühestens am Diens tag mit dem Gesetz befassen. Hoesch bei Vriand. Nach der Ausschußsitzung hatte Briand eine län gere Unterredung mit dem deutschen Botschafter, von Hoesch. Nähere Mitteilungen über den Inhalt der Be sprechung wurden nicht gemacht. Ferner empfing Briand den englischen Botschafter Lord Tyrrel und de« spanischen Außenminister Herzog von Alba, sowie deft spanischen Botschafter. England erwartet die Rückkehr der Franzose«. Wie in London zu dem gestrigen Besuch des englischen Botschafters in Paris bei Briand be kannt wird, hat Lord Tyrrel Briand im Auftrag« des englischen Ministerpräsidenten Macdonald über den Stand der Konferenzarbeiten unterrichtet und Briand ersucht, baldigst nach London zuvückzukehren. Briand erklärte sich damit einverstanden. Der Tag der Wiederabreise nach London steht noch nicht fest. Das Senser Sandelsverttagsablommen. Werden alle europäischen Mächte unterzeichnen? Das Abkommen über die einjährige Verlänge rung der Handelsverträge ist nunmehr in zweiter und letzter Lesung von dem Bollausschuß der Zollfriedens konferenz angenommen worden. Die Unterzeichnung und Annahme des Abkommens durch die Vollkonferenz soll in den nächsten Tagen erfolgen. Es steht noch nicht fest, ob sämtliche anwesenden europäischen Mächte das Abkommen unterzeichnen y>erden. Man erwartet, daß einzelne Regierungen es' nur unter Vorbehalt unterzeichnen werden. Die Grundlinien des Abkommens sind folgende: Die Vertrag schließenden handelsvertraglich ge bundenen Mächte verpflichten sich, ihre untereinander abgeschlossenen Handelsverträge bis zum 1. April 1931 nicht zu kündigen. Die Staaten ohne handelsvertrag liche Bindungen (England, Dänemark, Norwegen, Hol land verpflichten sich, während der Dauer des Ab kommens ihre Schutzzölle nicht zu erhöhen und zu kei nen neuen Schutzzöllen zu schreiten. Ausgenommen von diesen Verpflichtungen sind die Handelsvertrag« zwischen Oesterreich und Ungarn sowie der Tschecho slowakei und Ungarn. Werden während der Dauer des Abkommens Zoll erhöhungen von einer Regierung vorgenommen, so kann jede sich dadurch als betroffen ansehende Regie rung nach der vorgesehenen 20tägigen Anmeldung der Zollerhöhungen innerhalb eines Zeitraumes von zwei Monaten Verhandlungen mit der betreffenden Regie rung verlangen, um das wirtschaftliche Gleichgewicht wiederherzustellen. Scheitern diese Verhandlungen, so kann die betreffende Macht das Abkommen für sich ent weder gegenüber der die Zollerhöhungen vornehmenden Regierung oder gegenüber sämtlichen am Abkommen beteiligten Mächten kündigen. Ausgenommen sind jedoch Zollerhöhungen, die infolge -ringender Umstände oder infolge gesetzlicher Notwendigkeiten erfolgen, wobei jedoch auch in diesem Falle das allgemeine Kündigungsrecht gilt. Die Kün digung einer Regierung gibt jeder anderen Regierung gleichfalls das Recht, das Abkommen zu kündigen, falls ihrer Ansicht nach dadurch das gesamte wirt schaftliche Gleichgewicht des Abkommens bedroht wird. Geltende Handelsverträge dürfen durch neue er setzt werden. Das gesamte Abkommen tritt am 1. April 1930 in Kraft. Die Ratifizierung muß bis zum 1. November 1930 erfolgen. Falls bis zum 1. Februar 1931 das Abkommen von keiner Seite gekündigt wird, wird es automatisch auf ein halbes Jahr verlängert mit der Möglichkeit weiterer Verlängerung auf ein halbes Jahr. Wie man sieht, sind die Bestimmungen des Ab kommens so kautschukartig gehalten, daß tatsächlich jede einzelne Regierung volle Handlungsfreiheit hat, z« neuen Zollerhöhungen zu schreiten.