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Schönburger Tageblatt Erscheint werdäal. Nachm. Bezugspreis monat- Hch tm voraus 150R.-Pfg. freibl., ausschl. Trägerl. Einzelne Nr. IVReichSpf., Sonntags-Nr. 30 R.-Pf. Anzeigenpreise: 6gesp Petitzeile V,IS R.-Mark, ». außerhalb deS Bezirkes 0,20 R.-Mark, Zgesp. Nrklamezeile 0,45 R.-Mark, Linweise auf Anzei- S»n und Eingesandte 0,10 R.-Mark, Nachweise- v»d Offertengebühr 0,20 R.-Mark, Rabatt nach Tarif. Schwieriger Satz (Tabellen) mit Ausschlag. Vearündkt IMS. Fernsprecher Nr. » Postschlletzfach Nr. S. Vamcheckkon»» Am« Leipzig Nr. 1436. Bankkonto: Bereinlbank IM Voldit, Filiale Waldenburg. Lladtgirokonto Waldenburg Sa Rabatte gellen nur bei pünktlicher Zahlung, bei zwangLweijer Eintreibung der Rechnunglbetrdge wird jeder Nachlaß hinsiilltg. uuü WalKenbnrger Anzeiger Diese» Blatt enthält die amtliche« Bekanntmachungen des Amtsgerichts und des Stadtrats zu Waldenburg. Ferner veröffentlichen zahlreiche andere staatliche, städtische «. Gemeinde-Behörden ihre Bekanntmachungen im Schönburger Tageblatt. Verantwortlich für Redaktion, Druck und Verlag E. Kästner in Waldenburg Sachsen. Mitglied de« Sächsischen und der Deutschen Zeitungrverleger-Bcreinr iE. D.) — Verlagrorl Waldenburg Sachsen. Anzeigen bis vorm. 9 Ahr am Ausgabetag erbeten. Ausgabe nachmittags ','»3 Ahr in der Geschäfts- stelle in Waldenburg Sa., Altenburgerstr. 38. Erfüllungsort Waldenburg. Filialen bei Lerrn Otto Förster; in Callenberg bei Lerrn Friedr. Lermann Richter; in Langenchursdorf bei Lerrn Lermann Esche; in Wolkenburg bei Lerrn Linus Friedemann; in Penig bei Firma Wilhelm Dabler; in Ziegelheim bei Frl. Schmidt, Postagentur Im Falle höherer Gewalt, Srieg. Streik. AuLsperrvna, Maschinen» bruch, Störungen im Betrieb der Druckerei oder unserer Lieferer, hat der Bezieher keinen Anspruch auf Erhalt der Zeitung oder Rückzahlung des Bezugspreises. Für Richtigkeit der durch Fern» sprechet aufgegebenen Anzeigen übernehmen wir keine Gewähr. Zugleich weit verbreitet in den Ortschaften der Standesamtsbezirke Altwaldenburg, Bräunsdorf, Callenberg, Frohnsdorf, Falken, Grumbach, Kaufungen, Langenleuba- Niederhain, Langenleuba-Oberhain, Langenchursdorf, Niederwiera, Oberwiera, Oberwinkel, Reichenbach, Remse, Schlagwitz, Schwaben, Wolkenburg und Ziegelheim. Veräußerung der Grundstücke und Druckereien der KPD ? Dem Reichstag find gestern die Gesetzentwürfe über Lie Haager Konferenz zugegangen. An Ler Berliner Börse wurde gestern der PrivatLts- kovt ans 5"/4 Prozent ermäßigt. Der neue amerikanische Botschafter in Berlin, Sackett, empfing gestern die Vertreter der Presse. In Berlin fand eine Ehrung der um das Wohl der denischen Kriegsgefangene« verdienten Schwedin Else Brandström statt. Durch Explosion einer Sanerstofs flasche wurde die Schlosseret der alpeuläudischeu Drahttudustrie iu Wien zum Einsturz gevracht, wobei 7 Arbeiter schwer verletzt wurden. In Rom wurde gestern ein österreichisch-italienischer Krrundschaflsvertrag unterzeichnet. Bei deu Wahlen in Rnmäntev hat die Regierungs partei mit Unterstützung der deutschen Minderheiten einen überwältigenden Sieg errungen. Prinz Nikolaus von Rnmäuien beabsichtigt die zweite Tochter des spanischen Königspaares zu heiraten. Amerika sperrt den Lustschtffhafen Lakehurst für de» Zeppelin. Der neue mexikanische Präsident Ortiz Rnbio wurde bet einem Revolverauschlag leicht verletzt. "Waldenburg, 7. Februar 1930. Obwohl der Neichsrat die Uounggesetze recht zeitig am Mittwoch verabschiedet hat, wird sich der Reichstag, entgegen der urspünglichen Absicht, in dieser «Loche nicht mehr damit befassen. Er wird vielmehr erst am Dienstag mit der ersten Lesung beginnen. Der Grund hierfür ist, daß sich zunächst erst die Reichs regierung und die Regierungsparteien über die Finanz- frage verständigen wollen, wie dies bekanntlich vom Zentrum verlangt worden ist. Das Reichskabinett hat sich auch bereits am Mittwoch mit dem Fiuunzpro- gramm Dr. Moldenhauers beschäftigt. Aus der recht dürftigen amtlichen Mitteilung, die über die Sitzung herausgsgeben wurde, kann man entnehmen, daß irgendwelche Beschlüsse noch nicht gefaßt worden sind. Es sollen vielmehr am Freitag neue Verhandlungen stattfinden, zu denen auch die Regierungsparteien hin zugezogen werden sollen. Gegenstand der Besprechung des Reichskabinetts waren vor allein zwei Steuerpläne, die schon seit längerer Zeit lebhaft erörtert worden sind. Es han delt sich dabei um die Erhöhung der Umsatz steuer und der Biersteuer. Zuverlässigen In formationen zufolge berechnet man nn Reichsfinanz ministerium den Fehlbetrag, der unöedingt zu decken sein wird, nunmehr mit 700 Millionen Mark. Taran beteiligt sind in der Hauptsache rund 130 Millionen Mindereingänge an Steuern, etwa 450 Millionen für die Sozialversicherung und rund 105 Millionen Forde rungen aus dem Nachtragshaushalt. Die ursprünglich geplanten Steuersenkungen dürften damit auf unbe stimmte Zeit vertagt werden. Auch Sparmöglichkeiten sind erörtert worden, man lst jedoch der Ansicht, daß etwa 95 v. H. der Ausgaben zwangsläufig sind und die Sparmöglichkeiten daher sehr gering. Zur Abdeckung des großen Fehlbetrages der Arbeitslosen versicherung denkt man daran, bei den übrigen Versicherungsgesellschaften eine auf zwei Jahre befri stete Anleihe aufzunehmen.- der Gedanke einer soge nannten Gesahrenaemeinschaft aller Versich.uuugsgesell- schaften ist jedoch fallen gelassen worden. Angesichts der großen Finanznot wird man damit rechnen müssen, daß uns die Erhöhung der Biersteuer und der Umsatzsteuer nicht erspart bleibt, da von keiner Seite bisher ein gangbarerer Weg gezeigt worden ist. Sehr umstritten dürfte dagegen noch die Frage der Be schaffung der Mittel für die Arbeitslosenver sicherung sein. Der Gedanke, die anderen Zweige der Sozialversicherung in irgendeiner Weise zur Tek- kung der notwendigen Zuschüsse heranzuziehen, ist bei den Versicherten auf schärfste Ablehnung gestoßen. Jetzt hat auch der Hauptausschuß für die soziale Versiche rung der Privatangestellten, der in 37 Angestellten organisationen mehr als 800 000 Mitglieder vertritt, an die Rcicksreaieruna ein Schreiben gerichtet, in dem er sich mit dem Plan eines Darlehens der Reichsver sicherungsanstalt für Angestellte an die Arbeitslosen versicherung beschäftigt. In dem Schreiben Heißt es: „Wir stellen ^'st, daß zwar gegenwärtig die Einnahmen der Angestellrenversicherung die Ausgaben übersteigen, daß aber nach der revidierten, aus das Anwartschafts deckungsverfahren abgestellten versicherungstechnischen Bilanz vom 1. Januar 1928 ein rechnungsmäßiger Fehlbetrag in der sehr beachtlichen Höhe von 1,6 Mil liarden Reichsmark vorhanden ist. Bei der gegenwärti gen Lage der Arbeitslosenversicherung ist der Haupt ausschuß für die soziale Versicherung der Privat angestellten der Meinung, daß ein Darlehen angesichts der völligen Unmöglichkeit der Rückzahlung als ver loren oder mindestens auf das äußerste gefährdet an zusehen ist. Es erscheint uns ausgeschlossen, daß die Reichsanstalt in der Lage ist, ohne eine grundlegende Reform der Sozialversicherung mit dem Ziel der dau ernden Anpassung der Einnahmen an die Ausgaben Gelder zur Schuldentilgung freizumachen." Tie Londoner Flottenkonferenz, die nun schon in der dritten Woche tagt, ist bisher noch keinen Schritt vorwärtsgekommen. Anfangs schien es, als ob England den französischen Wünschen bis zu einem gewissen Grade nachgeben wollte. Inzwischen hat sich aber der englische Widerstand versteift. England hat zwar gewisse Baueinschränkungen angekündigt, aber zur Sicherung seines Uebergewichts über die fran zösische und japanische Flotte hat es indirekt gefordert, daß die anderen Länder ihre Bauprogramme gleichfalls beschneiden; auch in der Behandlung des französischen Vorschlages zeigte England nicht mehr das Entgegen kommen, das man auf französischer Seite erwartete. Tie englische Forderung bedeutet, daß Frankreich bis zum Jahre 1936 auf etwa 175 000 Tonnen verzichten müsse, zuzüglich etwa 70 000 Tonnen Unterseeboots tonnage. Hand in Hand mit der englisch-französischen Entfremdung ist eine Annäherung zwischen der fran zösischen und italienischen Abordnung zu verzeichnen. Denkschrift über die Sanktionssrage. Die Uounggesetze. Die dem Reichsrat vorgelegten Gesetze über die Haager Konferenz und die weiteren Abmachungen haben die Form von fünf Gesetzentwürfen erhalten, denen jeweils eine ausführliche Denkschrift bezw. Be gründung beigefügt ist. Das erste Gesetz, betitelt „Ent wurf eines Gesetzes über die Haager Konferenz 1929- 30", enthält sechs Artikel, in denen die Zustimmung ausgesprochen wird, zu den Vereinbarungen über die Räumung des Rheinlandes und die Tätigkeit der in den Schiedsabkommen von Locarno vorgesehenen deutsch-belgischen und deutsch-französischen Vergleichs kommission, zu dem Protokoll vom August v. I. über die grundsätzliche Annahme des Sachverständigenpla nes, zu den auf der Haager Konferenz am 20. Januar 1930 unterzeichneten Vereinbarungen, dem finan ziellen Abkommen mit Belgien und dem in Koblenz am 5. Oktober 1929 unterzeichneten Abkom men über die Räumungs-Amnestie neben dem dazu gehörigen Protokoll vom 24. Januar 1930. Tas Werk, im ganzen 344 Seiten, enthält im deutschen, französischen und englischen Tert die vorgenannten Ab kommen und schließt mit einer eingehenden Denkschrift. Aus dieser Denkschrift sind die Ausführungen über „die Beseitigung der SanktionSbestimmuugeu" bemerkenswert. Die Vereinbarungen hierüber werden wie folgt begründet: Es war Aufgabe des Haager Ab kommens, eine in Kraft befindliche frühere Regelung zu ändern, die positive Sanktionsbestimmungen enthält. Es erhob sich die Frage, ob nicht die Gegenseite eines Tages mit der Behauptung hervortreten könne, daß Deutschland sich durch sein ganzes Verhalten außerhalb des Neuen Planes gestellt habe und daß automatisch die früheren Vertragsbestimmungen wieder auflebten. Vor allem mußte an die Möglichkeit gedacht werden, daß etwaige ernste Schwierigkeiten bei der Erfüllung der Zahlungen von der Gegenseite benutzt werden könn ten, um Deutschland schon daraufhin einen gänzlichen Bruch des Neuen Planes vorzuwerfen und ihm den Schutz durch die Verfahrensarten des Planes streitig zu machen. Tie Denkschrift führt dann weiter aus, daß das Sanktionssystem des Vertrages von Versailles und der Londoner Vereinbarungen von 1924 beseitigt worden seien. Für -e» Fall einer für Teutschland ungünstigen Entscheidung würden keineswegs Sanktionen, d. h. Strafmaßnahme», festgelegt, die Deutschland nicht als einen feindlichen Akt betrachten dürfte, sondern eS werde lediglich entsprechend dem gemeinen Völkerrecht die Wiedergewinnung der Handlungsfreiheit konstatiert. Hätte man versuchen wollen, ausdrücklich festzu stellen, daß die Gläubigermächte oder wenigstens via Hauptgläubigermächte von der Handlungsfreiheit nur gemeinsam Gebrauch machen dürften, so hätte sich di« Notwendigkeit ergeben, über die Herbeiführung ihrer Uebereinstimmung oder auch über den Fall der Nicht übereinstimmung genauere Bestimmungen zu verein baren. wie dies in dem interalliierten Londoner Ab kommen von 1924 über die Sanktionen geschehen sei. Mit Bestimmungen solcher Art hätte man sich wenig stens im Prinzip doch wieder dem alten SanktionS- system genähert. Das Polenabkommen. Dem RetchSrat sind weiter folgende Gesetze vor gelegt worden: Entwurf eines Gesetzes über das deutsch amerikanische Schuldenabkommen, Entwurf eines Ge setzes betreffend Aenderung des Bankgesetzes vom 30. August 1924, Entwurf eines Gesetzes zur Aenderung des Reichsbahngesetzes und Entwurf eines Gesetzes über die Abkommen zur Regelung von Fragen des Teiles X des Vertrages von Versailles. Der letztgenannte Gesetz entwurf enthält die gesamten Abkommen zur „L iqui - dierung der Vergangenheit", darunter auch die deutsch-polnische Uebereinkunft vom 31. Oktober 1929. Ein Anhang enthält den dazu gehörigen Noten wechsel zwischen dem deutschen Gesandten Rauscher und dem polnischen Außenminister Zaleski. Artikel HI des Gesetztextes enthält folgende Bestimmungen über die Behandlung der Ansprüche der Liquidation»« geschädigten: „Reichsangehörige, die durch die deutsch-Polnische Uebereinkunft einen unmittelbaren Bermögensnachteil er leiden, erhalten eine angemessene Entschädigung, die aÜ Forderung in das Reichsschuldbuch eingetragen wird. Da nähere über die Art und den Umfang der Entschädigung bestimmt der Reichsminister Ler Finanzen mit Zustim mung des Reichsrates und nach Anhörung eine» Aus schusses des Reichstages. Ueber die Entschädigung ent scheidet im ersten Rechtszug eine vom Reichsminister Ler Finanzen bestimmte Stelle, deren Zusammensetzung und Verfahren der Reichsminister der Finanzen regelt (Entschädigungsstelle). Gegen die Entscheidung der Ent schädigungsstelle findet, soweit sie die Entstehung ober den Umfang des Vermögensnachteiles betrifft, Rechtsbe schwerde, soweit sie die Höhe der Entschädigung betrifft, Berufung an das Reichswirtschaftsgericht statt." Tie beigefügte Denkschrift behandelt besonders ein gehend die deutsch-Polnische Uebereinkunft in dem der Oeffentlichkeit bereits bekanntgewordenen Sinn« und sagt über die Entschädiguugspslicht deS Reiche-: Für die Höhe der Entschädigungen, die vor dem Schiedsgericht schließlich hätten erstritten werden kön nen, bildet ein Gutachten einen gewissen Anhalt, daS auf Beschluß des Schiedsgerichts von einem internatio nalen landwirtschaftlichen Sachverständigen erstattet worden ist. Nach diesem Gutachten würde für den landwirtschaftlichen Besitz nur etwa 52»/, v. H. des Friedenswertes abzüglich des von Polen ausgezahlten Liyuidattonserlöses (etwa 15 v. H.), also rund ein Drittel des Vorkriegspreises beansprucht werden können. Der Anschlag auf Ortiz Rubio. Ter mexikanische Präsident, seine Frau und Nichte leicht verletzt. — Ein Racheakt des unterlegenen Gegenkandidaten. Tie mexikanische Attentatschronik ist um einen neuen Fall bereichert worden. Unmittelbar nach seinem feierlichen Amtsantritt ist der neue Präsident, Ornz Rubio, das Opfer eines Anschlags geworden, bei dem er aber glücklicherweise nur leicht verletzt wurde. Außer dem Präsidenten wurden seine Frau, eine Nichte und