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Schönburger Tageblatt «rschtinl wtrktägl. Nach«. ««»ugsvreiS monal- K im Vorau« 1K R -Pfg. fteibl, ausschl. TrSgerl. ««»«ln« Nr. 10RtIch«pf.lSonntag--Nr.3O R--Pf. Äüzrigenprrisrr Saesp- O,1Ü N.-Mark, Außerhalb de« Bezirke« 0,20 R.-MarL Sgesp. N^lamezeile 0,45 «.-Mark, Linweife auf Anzei- und Eingesandt« 0,10 R.-Mark, Nachweise- rmd Ösfertengevühr 0,20 R.»Mark, Rabatt nach Tarif. Schwierige, Sah (Tabellen) mit Aufschlag. G-arM-d-t IST». Fernsprecher Nr. » Postschlteßfach Nr. S. OlHschMtmit« Ilmt Leipzig Nr-ttM. vankkont»: -eretntbanl M Loikitz, Filiale Waideniura. Gtadtairokont» Waldendarg 0L Watzatte gelten nur tei pünktlicher Zahlung, bet «wangiweise« Untreibung ter NechnungttetrÜg« wirb jeter Nachl-t HInMig- u«- Waldenburger Anzeiger Diese« Blatt e«thLtt die amtlichen Bekanntmachungen de« Amtsgericht« und de« Stadttat« zu Waldenburg. Ferner veröffentliche« zahlreiche ander« staatliche, städtische u. Gemeinde-Behörden ihre Bekanntmachungen im Schönburger Tageblatt. Verantwortlich für Redaktion, Druck und Verlag E. Kästner in Waldenburg Sachsen. «U^irb de, «ichstsche» und de« Deutschen Z-!tung«verl-g-r.Verein, (L. v.) - D-rl-gSort Waldenburg Sachsen. Anzeigen bi« vorn». 9 !lhr am Ausgabetag erbet«». Ausgabe nachmittag« '/,3 Ahr in der Geschäftsstelle in Waldenburg Sa., Obergaffe 38. Erfüllungs ort Waldenburg. Filialen in Altstadt Waldenburg bei Lerrn Otto Förster; in Callenberg bei Lerrn Friedr. Lermann Richter; in Langenchursdorf bei Lerrn Lermann Esche; in Wolkenburg bei Lerrn Ltnu« Friedemann; in Penig bei Firma Wilhelm Dahler; in Ziegelheim bei Lerrn Eduard Kirsten. Im Falle hbherer Gewalt, Krieg, Streik, Aussperrung, Maschine»» bruch, Störungen im Betrieb der Druckerei oder unserer Liefere», hat der Bezieher keinen Anspruch aus Erhalt der Zeitung »del Rückzahlung de« Bezugspreise«. Für Richtigkeit der durch Fern sprecher aufgegebeneu Anzeigen übernehmen wir keine Gewlhr -«gleich weit verbreitet in den Ortschaften der Standesamtsbezirke Altstadt Waldenburg, Braunsdorf, Callenberg, Frohnsdorf, Falken, Grumbach, Kaufungen, Langenleuba» Miederhain, Langenleuba-Oberhain, Langenchursdorf, Niederwiera, Oberwiera, Oberwinkel, Reichenbach, Remse, Schlagwitz, Schwaben, Wolkenburg und Ziegelheim- Nr. 249 Sonntag, dkn 23. Oktober 1927 50. Jahrgang. Schiedsspruch im Lohnkonflikt des Braunkohlenbergbaus. Amtlicher Teil. MW- uni» öffentliche HMelGule WMtünrg. Sonderkursus. Um derjenigen weiblichen Jugend, die bisher an einem regelmäßigen Kochunlerrichte nicht teilnehmen konnte, Gelegenheit zu bieten, jich im Kochen die notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse anzueignen, soll am 1. November wieder mit einem Kochkurfus begonnen werden Dauer bi, Ende Februar. Wöchentlich 8 Stunden an 2 Nachmittagen. Der Kuriu, Ist möglich nur für 16 Teilnehmer. Anmeldungen bi, spatesten» LS. Oktober erbeten. De, Borst«« d. Nähere Auskunft erteilt die Schulleitung. K. Ihle, Direktor. Im Reichstag begritudetc Rcichsfiuauzminister vr. Köhler die Woldungsvorlage. Sine Verordnung des preußischen Bolkswohlfahrts- ministers bringt eine weitgehende Lockerung der Woh- nungszwangswirtschaft für Gemeinden bis zu 4000 Ein wohnern. Z« Ehren des Königs Fuad bau Aegypten fand im Elysec in Paris ein Essen statt. Das Flugzeng .0 1220' war in Lissabon znm Finge nach den Azoren aufgesticgen, muhte aber wegen schlech ten Wetters nach Lissabon zurückkehren. Der rnmänische Prinz Carol verhandelt über seine Rückkehr nach Rumänien. Der Islam soll in der Türkei als Staatsreligion aus- gemerzt werden. 'Maidenborg, 22. Oktober 1927. Der Reichstag hat sich am Freitag nunmehr auch mit der zweiten großen Vorlage beschäftigt, zu deren Erledigung in erster Lesung die Oktobertagung einbe rufen worden ist. Ging es bei dem Schulgesetz in erster Linie um kulturelle Fragen, so handelt es sich bei der Besoldungsfraze um recht materielle Dinge. La aber nach dem, alten Sprichwort in Geldsachen die Freundschaft aufhört, so birgt die Besoldungsfragc mancherlei Konfliktsstoffe in sich, obwohl man sich über die Notwendigkeit der Reform grundsätzlich einig ist. Wie beim Schulgesetz bedeutete auch bei der Besol- dungsvorlage die Verhandlung in der Vollversamm lung nur ein Vorspiel. Die Entscheidung wird auch hier erst im Ausschuß fallen. Bei den Ausschußverhandlungen wird es sich in erster Linie nicht um die Gehaltssätze handeln. Wenn auch damit zu rechnen ist, daß aus den Reihen der Regierungsparteien noch Äbänderungsanträge gestellt werden, so ist doch mit größeren Aenderungen nicht zu rechnen, insbesondere auch nicht mit einer weiteren Erhöhung der Sätze. Es könnten höchstens nur einige Unebenheiten ausgeglichen werden. Schon mit Rück sicht auf die Finanzlage, die nach den Ausführungen des Neichsfinanzministers bei Begründung der Vor lage nach wie vor sehr ernst ist, ferner aber auch mit Rücksicht auf die mit Preußen getroffenen Verein barungen läßt sich eine allgemeine Erhöhung der Sätze nicht durchführen. Um so lebhafter wird aber im Ausschuß die Deckungsfrage erörtert werden. Für wie bedeutsam man die bevorstehenden Verhandlungen hält, geht schon daraus hervor, daß im Hauptausschuß, an den die Vorlage verwiesen wurde, bei allen Fraktionen die Sitze gewechselt haben, und zwar werden die Fraktions- führer Persönlich an den Beratungen teilnehmen, um jederzeit in der Lage zu sein, die Haltung der Frak tion gegenüber neuen Anträgen festzulegen. Die Deckungsfrage hat sich bekanntlich durch die Ansprüche der Länder an das Reich besonders zuge spitzt. Nach den Berechnungen des Reichsfinanzmini sters sollte sich die Besoldungsreform im Reiche ohne Inanspruchnahme neuer Einnahmequellen durchführen lassen, vorausgesetzt, daß an dem Finanzausglerch nicht gerüttelt wird, und daß von der Reichseinkommensteuer nicht mehr als 75 Prozent an die Länder und Ge meinden überwiesen werden. Der Reichsrat hat dem gegenüber 80 Prozent gefordert, und darüber hinaus verlangt Bayern noch weitere Aenderungen des Finanzausgleichs zugunsten der Länder. Die Länder begründen ihre Ansprüche damit, daß sie finanziell nicht in der Lage sind, für die Staatsbeamten ent sprechende Besoldungserhöhungen vorzunehmen. Da die in Bayern maßgebende Bayerische Volks partei auch in der gegenwärtigen Reichsregrerung (durch den Rcichspostminister) vertreten ist, so kann den bayerischen Forderungen durch die Drohung der Bayerischen Volkspartei, sich aus der Regierung zurück zuziehen, ein gewisser Nachdruck gegeben werden. Man wird deshalb im Ausschuß versuchen müssen, in irgend einer Form einen Ausgleich mit Bayern herbeizu führen. Nach der Ansicht der Reichsregierung können die bestehenden Meinungsverschiedenheiten nur dadurch beseitigt werden, daß Bayern vorläufig unter dem Vor behalt späterer Regelung Mittel für die nächsten Zah lungen zur Verfügung gestellt werden. Das würde allerdings auch nur eine Vertagung der Frage be deuten, aber keine Lösung. Außerdem würden natür lich auch noch andere Länder mit den gleichen Forde rungen kommen. Ungeklärt ist aber auch noch die Frage, woher man das Geld für die Vorschüsse neh men soll, da das Reich im Höchstfälle eben n,ur für die eigenen Beamten Mittel verfügbar hat. Im Aus schuß wird es unter diesen Umständen nicht ohne harte Kämpfe abgehen. - Die preußischen Stimmen im Reichsrat. Ein Konflikt zwischen Regierung und Provinzen. Zwischen der preußischen Staatsregierung und den Provinzialvertretern sollte nach Berliner Blätter meldungen ein Konflikt ausgebrochen sein. Die preu ßische Regierung sollte danach den Provinzialvertre tern erklärt haben, daß sie künftighin auf die üblichen Vorbesprechungen der Reichsratsvorlagen verzichte, weil bei der Schulgesetzvorlage eine Anzahl Provinzialver- trcter ohne vorherige Benachrichtigung der Regierung gegen die preußischen Anträge gestimmt hätte. Die Preußischen Provinzialvertreter teilen hierzu mit: Verschiedene Berliner Tageszeitungen haben ein aus Anlaß der Abstimmung im Reichsrat über das Reichsschulgesetz an die Provinzialvertreter gerichtetes Schreiben des preußischen Ministerpräsidenten aus zugsweise veröffentlicht und zum Teil mit einem Kom mentar versehen, der den Tatbestand unrichtig wieder gibt und das Verhalten der Provinzialvertreter bei dieser Abstimmung in äußerst abfälliger Weise kritisiert. Sämtliche Provinzialvertreter haben in gemein schaftlicher Sitzung einstimmig beschlossen, von einer Presseerörterung zunächst abzusehen, haben aber an den preußischen Ministerpräsidenten ein Schreiben gerichtet, in dem sie bedauern, daß der Inhalt des Schreibens und der Veröffentlichung in der Presse sich auf mate- riell unrichtigen Voraussetzungen aufbaut; sie haben zugleich zur Klarstellung des Sachverhalts und zu einer Aussprache über bestehende Meinungsverschieden heiten eine gemeinsame Sitzung des gesamten Staats ministeriums und der Provinzialvertreter unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten angeregt. Die Lockerung der Wohnungswirffchast. Eineneuepreußische Verordnung. Zur Lockerung der Wohn««gszwangswirtfchaft hat der Preußische Minister für Bolkswohlfahrt jetzt ein« dritte Verordnung erlasse«, wonach in den Gemeinden ohne Wohnungsmangel die Vorschriften des Wohnnngs« Mangelgesetzes nebst de» dazu erlassenen Ausführungs- bestimmungen kein« Anwendung finden, soweit sich aus »er Verordnung nicht etwas anderes ergibt. Als Gemeinden ohne Wohnungsmangel im Sinne dieser Verordnung gelten 1. die Gemeinden (Stadtge meinden, Landgemeinden, Gutsbezirke) mit weniger als 4000 Einwohner«, 2. im übrigen die von der Auf sichtsbehörde auf Antrag oder nach Anhörung der zu ständigen Gemeindebehörde bezeichneten Gemeinden (Stadtgemeinden, Landgemeinden, Gutsbezirke). Von dieser allgemeinen Bestimmung gibt es aller dings Ausnahmen. Auf Antrag oder nach Anhörung der zuständigen Gemeindebehörde können die Aufsichts- bebörden anordnen, daß in einzelnen Gemeinden, die als solche ohne Wohnungsmangel zu gelten hätten, die Vorschriften des Wohnungsmangelgesetzes nebst den dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen Anwendung finden. Mit der Anordnung treten die auf Grunv des Wohnungsmangelgesetzes für die betreffende Ge meinde erlassenen Vorschriften wieder in Kraft. Aber auch in den Gemeinden, in denen das Woh- nungsmanzelgesetz keine Anwendung, mehr finden soll, bleiben in Kraft: 1. die Paragraphen 2, 8 und 17 Nummer 1 des Wohnungsmangelgesetzes mit der Maß gabe, daß im Falle des Paragraphen 8 die Geneh migung der beteiligten Gemeindebehörden nicht erfor derlich ist; 2. die Verordnung über die Bewirtschaf tung -es Wohnraumes sür Reichs- und unmittelbar« Staatsbeamte und für Retchswehrangehörize vom 20, Mai 1925 sowie die zu ihrer Durchführung erforder liche« Vorschriften des Wohnuugsmangelgesetzes. Die hier angeführten Paragraphen 2, 8 und 17 enthalten das Verbot der Umwandlung von Wohnun gen in gewerbliche Räume sowie die Bestimmungen über den Wohnungstausch sowie die darauf bezüglichen Strafbestimmungen. Diese Bestimmungen bleiben also in Kraft. Soweit bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung die Inanspruchnahme von Wohnungen in Gemein den ohne Wohnungsmangel rechtskräftig ausgesprochen oder durchgeführt worden ist, behält es bei den bis herigen Bestimmungen und dem durch die Inanspruch nahme geschaffenen Zustande sein Bewenden. Rückkehr Carols nach Rumänien? Er soll sich von Frau Lupescu trennen. Havas berichtet, daß Nachrichten aus Bukarest zufolge rumänisch« Politiker nach Frankreich abgereist seien, um eine Begegnung mit dem Prinzen Earol hcr- beizuführen, dessen Rückkehr nach Rumänien ins Auge gefaßt sei, da einige Vorbedingungen hierfür erfüllt worden seien. In Bestätigung dieser Meldung will „Oeuvre" aus gut unterrichteter Quelle erfahren haben, daß der vom 27. bis 30. Oktober in Karlsburg tagende Kon greß der rumänischen nationalen Bauernpartei sich für die Rückkehr des Prinzen Carol nach Rumänien auS- sprechen werde. Delegierte dieser Partei hätten be reits mit Carol verhandelt und die einzige, inzwischen erfüllte Bedingung für die Wiedereinsetzung auf den Thron gestellt: Trennung von Frau Lupescu. Bra- tianu fühle sich seiner Stellung nicht mehr sicher. Gr habe dieser Tage mit der Königin-Mutter Maria, die sich nach Paris zu ihrem Sohn habe begeben wollen, eine heftige Auseinandersetzung gehabt. Bratianu habe befürchtet, von ihr verraten zu werden und habe mit der Ausrufung der Republik gedroht. Faschismus und römische Frage. Territoriale Bedingungen undiskutier bar. Zu der Pressepolemik über die Beziehungen zwi schen Italien und dem Vatikan brachte das offizielle Organ der faschistischen Partei, Foglio d'Ordini", eine längere Auslassung, in der es u. a. Heißt: Es erscheint gerechtfertigt, aus^dem Inhalt der Artikel des Offervatore Romano zu folgern, daß die