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MMner LmMM rögoch »n »uSnsyme Ker Tagi^ nach Sonn» und Festtagen. Annahme von Inseraten für dir nächster» sHsinende Nummer bis nachmittags 2 Uhr. Ler NbonnsmentspreiS beträgt vierteljähr lich ; Mk. SS Pf. Inserate pro Zeile 10 Pf., Einges. 20 Pf. -Spedition: Waldenburg, Obergafse 291s. KNv aldmbMger ÄRzeiger. K»tsblM M k» AiSilO M Wrldesbmg. Zugleich weit verbreitet in den Städten Peuig, L««ze«au, Lichte«ftei«-Callnberg und in den Ortschaften Filialen: in NltstaLUvoldenburg bei Herr« Kaufmann Otto Förster; in Penig bei HerrnKaufmann Rob. Härtig, Mandelqaffe: in Rochsburg bei Herrn Paul Zehl; in Lunzenau bei Hrn. Buchhändler E. Dietze, in Wechselburg bei Herrn Schmied Weder; in Lichtenstein b. Hrn.Buchh. I. Wehrmann. 4 der nachstehenden Standesamtsbezirke: Mtstadt-Waldenburg, BräunSdorf, Callenberg, SL. Egidien, Ehrenhain, Frohnsdorf, Falken, Grumbach, Kaufungen, Langenchursdorf, Langen» kkuöa-Niederhain, Langenleuba-Oberhain, Niederwiera, Obergräfenhain, Oberwiera, Oberwinkel, Oelsnitz i. E., Reichenbach, Remse, Rochsburg, Rußdorf, Schlagwitz, Schwaben, Steinbach, Wechselburg, Wiederau, Wolkenburg und Ziegelheim. Sonntag, den 7. Aprii 1889. Witrernngsausstchten für den 7. April: Veränderliches, etwas kühleres Wetter, zeitweise heiter. Baldiger Witternngsumschlag wahrscheinlich. Barometerstand am 6. April, nachmittags 3 Uhr: 750 mm. Gefallen. Nutz- und Breunholz-Auction im Waldenburger Stadtwalde. Es sollen Montag, den 8. April 18öS, von Vormittags 9 Uhr an an Ort und Stelle die im hiesigen Stadtwalde aufbereiteten 454 Stück Nadelholzstämme von 10—28 am. Mittenstärke, 385 -- Nadelholzstangen - 7—15 - Unterstärke, 20,s Rmtr. Brennscheite, 21 - Brennrollen und 46,» Wellenhundert Reißig meistbietend unter den üblichen Bedingungen versteigert werden. Versammlung in der Rietz'schen Restauration in Altstadtwaldenburg. Stadtrath Waldenburg, am 30. März 1889. Der Forst- und Wirthschafts-Ausschutz. Hobusch, Stadtrath. Wiesenverpachtung. Dienstag, den 9. April d. I., Vormittags 9 Uhr soll die dem hie- figen Pfarrlehen gehörige sogenannte Superintendenturwiese anderweit auf 6 Jahre verpachtet werden. Versammlungsort: List'sche Schaukwirthschäft. Waldenburg, 4. April 1889. Der Kirchenvorstand. Ordnung für die Ofterprüfung der Bürgerschule zu Waldenburg. Ostern 188«. Die Prüfungen finden in den Schulzimmern I und IX statt. Dienstag, den S. April n. e. 8 Uhr: Knabenklasse I. Katechismus, Rechnen, deutsche Gramm. Direc tor. Erdkunde. Herr Rößger. 9'/- Uhr: Mädchenklasse II. Bibl. Gesch. 0. sm. Mehr. Rechnen. Director. Weltgesch. Herr Veit. 11 Uhr: Kuabenklasse VI. Bibl. Gesch., Lesen, Rechnen. Herr Müller. 2 Uhr: Klasse III. Bibl. Gesch., Deutsch. Herr Schubert. Vaterlands kunde. Herr Müller. Rechnen. Herr Scheffler. 3'/- Uhr: Klasse V. Bibl. Gesch., Lesen, Heimatskunde. Herr Scheffler. Mittwoch, den IO. April u. e. 8 Uhr: Mädchenklasse I. Katech., Rechnen, deutsche Gramm., Naturlehre. Herr O. Uhlig. 9'/« Uhr: Knabenklasse II. Katech., Rechnen, Naturgeschichte. Herr Müller. 11 Uhr: Mädcheuklasse VI. Bibl. Gesch., Lesen, Rechnen. Herr Rößger. 2 Uhr: Klasse IV. Bibl. Gesch., Rechnen. Herr Veit. Naturgeschichte. Herr Schubert. 3'/4 Uhr: Unterklasse L. Bibl. Gesch., Rechnen, Heimatskunde. Herr Scheffler. s Donnerstag, den 11. April n. v. ! 8 Uhr: Oberklasse L. Katech., Rechnen, Deutsch, Lesen. Herr Rößger. : 9'/r Uhr: Mittelklasse L. Bibl. Gesch., Deutsch, Naturgeschichte. Herr Veit. Außerdem wird in den einzelnen Klassen noch gesungen und deklamiert. ! Montag, den 8. April 5. Uhr: Fortbildungsschule. Rechnen, Deutsch. Herr 6. Uhlig. Hierauf Entlassung der abgehenden Fortbildungsschüler. - Sonnabend, den 13. April, Vorm. 10 Uhr feierliche Entlassung -er Konfirmanden, Zimmer I. Ausstellung. Die Hefte und Zeichnungen sind während der Prüfungstage in Nr. IV, die Nadelarbeiten in Nr. VIII zu gefälliger Besichtigung ausgestellt. Zu diesen Veranstaltungen ladet die geehrten städtischen Behörden, Eltern und Freunde des Schulwesens zugleich namens des Lehrerkollegiums hierdurch er- gebenst ein Waldenburg, den 2. April 1889. B. Hanschmann, Dir. Ordnung für die diesjährige Osterprüfung bei -er Seminarschule zu Waldenburg 8. «. Von 7'/-—9 Uhr Schulklasse I. „ 9'/«-10'/4 „ „ ' II. „ 10-/4-12 „ „ III. „ 2—3 „ „ IVa. „ 3—4 „ „ IVb. Zeichnungen, Probeschristeu und die von den Mädchen der Oberklassen gefertigten Nadelarbeiten liegen zur Ansicht aus. Zu diesen Prüfungen werden die Mitglieder des Schulvorstandes und Ge- meinderates der Schulgemeinde Altwaldenburg-Eichlaide, sowie alle Freunde des Schulwesens hierdurch eingeladen. Waldenburg, den 6. April 1889. Die Seminardirektion. Mertig. 'Waldenburg, 6. April 1889. Das neue Genossenschaftsgesetz ist vom Reichstage definitiv angenommen worden und wird in einem hal ben Jahre Kraft gewinnen. Damit beginnt auch für das blühende deutsche Genossenschaftswesen eine neue Zeit, welche, so steht zu hoffen, den Genossenschaften zahlreiche neue Mitglieder zuführen wird. Das neue Gesetz ist nicht frei von Punkten, über welche sich strei ten läßt; der Umstand aber, daß es im Reichstage so glatt durchgegangen ist, wie noch nie ein solches um fangreiches wirthschaftliches Gesetz, beweist doch, daß der Kern gut ist. Das deutsche Genossenschaftswesen steckte bisher in einer engen Jacke. Aber diese Jacke hielt warm, und in ihr hat diese Art der wirthschaft- lichen Vereinigungen einen Stand erreicht, der mit Recht ein stolzer genannt werden kann. Das alte Ge nossenschaftsgesetz war streng, es legte den Mitgliedern dieser Vereinigungen sehr schwere Pflichten auf: Die Mitglieder hafteten mit ihrem Vermögen für die Ge schäfte, welche die Genossenschaft betrieb. Diese Strenge wird heute für zu weitgehend erachtet, aber darum hat sie doch ihren Zweck in vollem Umfange erfüllt. Sie schuf die größtmöglichste Sicherheit der neuen Verbindungen und gab ihrem geschäftlichen Verkehr eine sichere Grundlage. Aber die Jacke, die für den Knaben paßt, sitzt nicht mehr dem Manne, und deshalb war die jetzt vollendete Reform des Genossenschaftsgesctzes von Nöthen. Es wäre sogar gut gewesen, wenn die Reichsrcgierung dieser Frage etwas zeitiger näher getreten wäre. Von dem allgemeinen Drang nach hohem Verdienst, von der SpeculationSlust haben sich, wie die Thatsachen beweisen, auch die Vorstände einzelner Genossenschaften nicht frei zu halten gewußt, und die Folgen waren eben schwere Schläge für die Vermögensverhältnisse der haftpflichtigen Mitglieder in allen Fällen, in wel chen diese Speculationen nicht glückten. Es stellte sich heraus, daß etwas freiere Bewegung für die empor gewachsenen Genossenschaften von Nöthen sei, und das neue Gesetz trägt diesem Erforderniß Rechnung. Fortan können verschiedene Arten von Genossen schaften gebildet werden, und die letzteren haben die Wahl, wie sie die Haftpflicht ihrer Mitglieder hin stellen wollen. Die beschränkte Haftpflicht ist beson ders für das vermögende Publikum von Vortheil, welches in Folge mehrfacher Katastrophen besorgt ge worden war. Natürlich gieöt die beschränkte Haft pflicht der Mitglieder der Genossenschaft nicht jene fel senfeste Basis, wie die unbeschränkte Haftpflicht, immer hin ist die Sicherheit aber genügend groß, und vor Allem ist den Genossenschaftsmitgliedern eine wesentliche Erleichterung erwachsen. Die Genossenschaften werden damit zahlreiche neue Freunde gewinnen, und ihr Aufschwung wird kräftiger gefördert werden. Das neue Gesetz schreibt auch eine verschärfte Revision vor, um die Geschäftsführung der Genossenschaften künftig von allen schiefen Wegen im Interesse der Mitglieder abzuhalten. Es ist diese Be stimmung als Vorsichtsmaßregel hingestellt. Nachdem das Gesetz nunmehr definitiv vom Reichstage ange nommen ist, müssen die Vereinigungen auch mit dieser Neuerung rechnen. Im Allgemeinen aber läßt sich doch mit gutem Gewissen sagen, daß im gesammten deutschen Genossen schaftswesen kein leichtfertiger Geist herrscht. Eine wirkliche Speculationswuth ist denn doch nicht aufge treten, die Beispiele von zu weitgehender Speculations» lust, die vorgekommen sind, gestatten nicht, auf das Ganze einen Stein zu werfen. Die Genossenschaften,