Volltext Seite (XML)
täglich mit Tu8na4«s drr Tage nach So?ia« uns Füsttagsn. Bss-stzwe ssn Inseraten für die nächster» schneiende NuA«r» b'* nachmittags 2 Uhr. Der Abonnements»reis beträgt vierteljähr lich 1 Mk. SL Bf. Hsserat« prv Zeile 1V Ps., Einges. SO Pf. ^Mesition: Waldenburg, Obergaffe 291s. --- Amtsblatt sN de« Mdtrch ;» WslbeÄrrz. Zugleich wett verbreitet in dm Städten Pesig, 8««ze«««, LiHtr«fteitt-Call«berg und in dm Ortschaften der WMeLbmger Anzeiger- Misse«! in Vrr8M»asde«S«rs bei Derrn Laufmann Otto Förster; in Penig be Herrn Kaufmann Rob. Härtls, Mandeigassk in Rochsburg bei Herrn Paul Zehl; in Lunzenau Lei Hrn. Buchhändler E. Dietze, in Wechselburg bei Herrn Schmied Webe«; in Lichtenstein b. Hrn.Buchh. I. Wehrmann. nachstehenden Standesamtsbezirke: TW^dt-Waldenburg, Bräunsdurf, Laüenberg, St. Egidren, Shrenhain, Frohnsdorf, Falken, Grumbach, Kaufungen, Langenchursdorf, Langen» lrLLs-Niederhain, Langenleuba-Oberhain, Niederiviera, Obergräfsnhain, Oberwiera, Oberwinkel, Oelsnitz i. S., Reichenbach, Remse, Rochsburg, Rußdorf, Schlagwitz, Schwaben, Steinbach, Wechselburg, Wiederau, Wolkenburg und Ziegelheim. Donnkrstag, den 1. August 1889 Witterungskussichten für deu 1. August: Ziemlich heiteres Wetter mit mätziger Luftbewegung und etwas wärmerer Temperatur. Barometerstand am 31. Juli, nachmittags 3 Uhr: 764 mm. Gestiegen. Bekanntmachung. Nach Mittheilung der Königlichen Amtshauptmannschaft Glauchau ist am 9. dieses Monats in Wolkenburg ein Hund getödtet worden, welcher bei der Section als tollwuthkrank zu bezeichnen gewesen ist. Da derselbe auch im nächstgelegenen Orte Uhlsdorf betroffen worden war, so wird in Gemäßheit der Bestimmung in 8 26 Abs. 3 der Verordnung vom 9. Mai 1881 zu Ausführung des Reichsge setzes vom 23. Juni 1880, die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen be treffend, die bereits mittels Bekanntmachung vom 24. April und 6.'Mai dieses Jahres für den hiesigen Stadtbezirk angeordnete Hundesperre bis einschließlich den 16. October ds. Js. hiermit verlängert. Während dieses Zeitraumes müssen sämmtliche Hunde bierselbst entweder fest gelegt (angekettet bez. eingesperrt), oder, nachdem sie mit gehörig construirten Maul körben versehen worden sind, an der Leine geführt werden. Die Benutzung der Hunde zum Ziehen ist nur unter der Bedingung gestat tet, daß dieselben fest angeschirrt, mit einem sicheren Maulkorb versehen und außer der Zeit des Gebrauchs festgslegt werden. Auch ist die Verwendung von Fleischerßunden zum Treiben von Vieh und von Jagdhunden bei der Jagd nur unter der Bedingung gestattet, daß die Hunde außer der Zeit des Gebrauchs (außerhalb ves Jagdreviers) festgelegt oder mit einem sicheren Maulkorbe versehen an der Leine geführt werden. Zuwiderhandlungen werden nach Z 65 des Reichsgesctzes vom 23. Juni 1880 mit Geldstrafe bis zu 150 Mark —- oder entsprechender Haft bestraft. Waldenburg, am 19. Juli 1889. Der Stadtrat h. Kretschmer, B. Mllr. Sonnabend, deu 3. August d. I., Nachm. 3 Uhr soll in der Mahu'schen Nestaurattoü in Uhlmaunsdorf eine Kuh meist bietend gegen Baarzahlung versteigert werden. Waldenburg, am 31. Juli 1889. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts. Richter. "Watöeuvnrg, 31. Juli 18«^. Vor den deutschen Gerichten findet jetzt das Nach spiel zu den zahlreichen Streiks statt, welche bis in die letzte Zeit hinein im deutschen Reiche stattgefunden haben. Mit den vielen Arbeitseinstellungen waren auch zahlreiche Ausschreitungen verbunden, und am schärf sten sind dieselben in den Bergwerksrevieren aufgetre ten. In Westfalen fanden schlimme Exceffe statt, schlimmere im Bezirk von Waldenburg in Schlesien. Etwa hundert Bergleute aus dem Waldenburger Re vier standen wegen Landfriedensbruches angeklagt vor dem Schweidnitzer Schwurgericht, und die Strafen sind den stattgehabten Ausschreitungen gemäß recht streng ausgefallen. Die große Mehrzahl der Berurtheilten wird längere Zeit hinter Gefängnißmauern zubringen müssen, mancher Familie wird vielleicht der Ernährer fehlen. Es ist das sehr bedauerlich, aber noch viel bedauerlicher waren die vorgekommenen Exceffe. Die Arbeiter schrieben sich das Recht zu, auf dem Wege der allgemeinen Arbeitseinstellung eine höhere Lohn forderung durchzusetzen, sie forderten und erhielten Freiheit für ihr Vorgehen; um so mehr waren sie aber auch verpflichtet, die Rechte und die Freiheiten Anderer zu wahren. Das hat eine Zahl von ihnen unterlassen, und der That ist nun die Strafe aus dem Fuße gefolgt. Hier handelte es sich nicht um unüber legte Handlungen, die eine mildere Beurtheilung ver dienen und auch erfahren können, sondern um Gewalt- thaten, die theilweise bedenklich in das Geviet des Rohen und Brutalen Hinübergriffen. Dafür giebt es keine Entschuldigung. Jeder tüchtige Mann muß über sich so viel Herr sein, daß er weiß, was er thut; hört er Hetzereien, so muß er so viel Besinnung und Ge rechtigkeitsgefühl haben, daß er darauf die richtige Ant wort findet: Die Arbeiter klagten über zu geringen Lohn, sie appellirten an ein höheres Recht, um eine Besserung ihrer Lage zu erzielen; aber wer Recht be ansprucht, muß sich doppelt hüten, sich selbst durch sei nen Worten zuwiderlaufende Thaten ins Unrecht zu setzen. Neben den Ausschreitungen in den Bergrevieren, die sich zumeist gegen Gruben-Verwaltungen und Beamte richteten, sind auch noch viele hergegangen, welche an dere Arbeiter zur Zielscheibe hatten. Häufig ist es vorgckommen, daß Streikende ihre Kameraden, welche nichts von dem Ausstand wissen wollten, mit Wort und That bedrohten, um sie von der Arbeit abzu halten. Eine solche Handlungsweise findet nicht nur die strenge gesetzliche Bestrafung, sie muß auch die herbste moralische Verurtheilung finden. Es liegt darin nicht nur wiederum eine völlige Verdrehung des Freiheits- und Selbständigkeitsbegriffes, sondern auch ein ganz außerordentlich unkameradschaftliches Auftreten. Wer weiß denn, aus welchen Gründen ein Arbeiter keine Lust hat, mitzustreikcn? Der Ausstand ist sehr bald proclamirt, schöne Reden sind auch bald gehalten, aber wenn zu Hause Frau oder Kinder krank liegen, durch allerlei Umstände mißliche Vermögensverhältnisse ein getreten sind, dann macht sich der Arbeiter viel aus den schönen Streikreden. Wollte er ohne Weiteres seine heiligen Pflichten gegen seine Nächsten zurück setzen, diese sterben und verderben lassen, dann wäre er ein Verbrecher. Dieser Gesichtspunkt muß kräftig hervorgehoben werden, und dann kommt auch noch ein anderer hinzu. Mitunter ist der Streikbeginn denn doch geradezu Thorheit. Den. Arbeitern sollte nur das Wort eines älteren Berliner Maurers in die Ohren klingen, der unter fürchterlichem Lärm bei der Berathung der Forderung eines neunstündigen Arbeits tages seinen jüngeren Kameraden zurief: „Wenn Ihr nicht zehn Stunden arbeiten wollt, seid Ihr einfach faul. Ich mache den Schwindel nicht mit!" Es ist eine eigene Sache mit dem Pochen auf Recht und Freiheit, wenn man selbst diese Worte nicht be folgt. Ein Theil der deutschen Arbeiterwelt hat noch gar nicht beachtet, daß der jetzigen Geschäftslage, welche die Zahlung höherer Löhne vielfach gestattete, auch eine andere folgen kann. Es kann neue Ueberproduction, Stockung des Absatzes und der Zahlungen eintreten. Wie nun, wenn dann alle Arbeitgeber einer hart be troffenen Industrie mit einem Schlage den Arbeitern den Stuhl vor die Thür setzten und sagten: „Weniger Lohn oder allgemeine Entlassung!" Dann würde cs wahrscheinlich ein ungeheures Lamento geben und doch hätten die Unternehmer nur ihr Interesse ebenso, wie die Arbeiter gewahrt. Zu solchen Verhältnissen wird es bei dem gesunden Geist der deutschen Indu striellen nun wohl nicht kommen, aber wir dürfen auch nicht vergessen, daß Niemand die Dinge auf den Kopf stellen darf, ohne selbst sich zu schaden. In unserer heutigen Zeit bricht sich das Recht schon Bahn, wir erinnern nur an die kaiserlichen Worte über Westfalen, wer aber blind drauf los rennt, der wird sich höch stens den Kopf arg verletzen. Den Weltmarkt zwingt Niemand, weder Arbeitgeber, noch Arbeiter, und dieser giebt den Ausschlag. hfsMische MmdschE. Deutsches Reich. Am Dienstag Vormittag besuchte die Kaiserin die Werft, während der Kaiser die Vorträge des Admi rals Hausner, des Admirals Frhrn. v. d. Goltz und des Generallieutenants von Hahnke hörte. Um 1 Uhr war Tafel im Stationsgebäude, um 3 Uhr fand ein Schwimmfest statt, welchem die Majestäten vom Ar tillerieschulschiff „Mars" zusahen. Um 4 Uhr lichtete das Geschwader unter Kanonendonner die Anker. Heute Mittwoch reist der Kaiser nach England, währeno die Kaiserin nach Wilhelmshöhe zurückkehrt. Bei der am Montag stattgehabten Fahnenweihe des 2. Seebataillons hielt der Kaiser eine kurze Ansprache, in welcher er hervorhob, welche Wandlungen die Marineinfanterie seit dem Jahre 1870 durchgemacht, wie gerade das Seebataillon der Truppentheil sei, durch welchen er unter der Regierung seines verewigten Herrn Groß vaters mit der Marine in so enge Berührung ge kommen sei, daß nunmehr das 2. Seebataillon ein selbständiger Truppentheil sei und den übrigen Theilen der kaiserlichen Marine an treuer Pflichterfüllung und ausdauernder Tapferkeit nicht nachslehen werde. Unter lautem Hurrah trat die Fahne dann in das Ba taillon ein. Der Abmarsch der Berliner Gardetruppen in das Manöoerterrain, welcher bisher für den 23. August befohlen war, ist auf den 26. verschoben. Es wird angenommen, daß am 24. die große Parade vor dem Czaren stattfinden wird. Der Delegirte der deutschen Metallarbeiter auf dem Pariser Socialistencongreß ist von der Ber liner Firma, in welcher er beschäftigt war, entlassen. In Folge dessen haben die Arbeiter der Firma die Arbeit niedcrgelegt und wenden sich nun an ihre Col- legen im deutschen Reiche mit der Bitte um Unter stützung. Nach erfolgter Abreise des Grafen Bismarck nach Wilhelmshaven hat der Unterstaatssekretär Graf Ber- chem die Leitung der Geschäfte des Reichsamtes des Aeußeren übernommen. Gerüchtweise melden einzelne Berliner Blätter, das Kaufgeschäft der deutschen Kolonialgffellschaft für Süd westafrika mit dem Londoner Unternehmer Groll sei jetzt zum Abschluß gekommen. Wie berichtet wird, soll auch die preußische Provinz Sachsen einen eigenen Artillerie-Schießplatz erhal-