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ltmlmM TaUblM Wüsten: in LlrKa'ruvsldenbxrg b« Herr» Kaufmann Otto Förster; in Penig bei Herrn Kaufmann Rob. HLrtlq, Mandelgaffs: in RochsSurg bei Herrn Paul Zehl; in Lunzenau Sei Hrn, Buchhändler E. Dietze, in Wechselburg bei Herrn Schmied Weber; in Lichtenstein b. Hrn.Buchh. I. Wehrmann. ^scheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Donn» und Festtagen. As»ah«e von Inseraten für die nächster« l4»i«mde Numvi-« nachmittags 2 Uhr. Der Nhonnementrpreir beträgt vierteljähr lich I Mk. 85 Pf. Inserate pro Zeile 10 Pf., Einges. 20 Pf. WMtzition: Waldenburg, Obergass- 291s. «rrd WMmbmger ANZeiger Msdisti str de« Mdirch sr NstLKkrZ. Zugleich weit verbreitet in den Städten Penig, 8»«zeKa», Lichteustein-Calluberg und in den Ortschaftm der nachstehenden Standesamtsbezirre: Mtstsdt-Waldenburg, BräunLdorf, Callenberg, St. Sgidien, Ehrenhain, Frohnsdorf, Falken, Grumbach, Kaufungen, Langenchursdorf, Langen« !«tbs-Niederhain, Langenleuba-Oberhain, Niederwiera, Obergräfenhain, Oberwiera, Oberwinkel, Oelsnitz i. E., Reichenbach, Remse, Rochsburg, Rußdorf, Schlagwitz, Schwaben, Steinbach, Wechselburg, Wiederau, Wolkenburg und Ziegelheim. Sonnabend, den 6. Juli 188S. Witterungsaussichten für den 6. Juli: Vorwiegend trübes Wetter mit Neigung zu Niederschlägen. Temperatur wenig verändert. Barometerstand am 5. Juli, nachmittags 3 Uhr: 760 mm. Gefallen. Nächsten Sonnabend, den 6. dieses Monats, Nachmittags werden die Expeditions räume des unterzeichneten Stadtraths gereinigt. Es können daher zu dieser Zeit nur ganz dringliche Angelegenheiten erledigt werden. Waldenburg, den 3. Juli 1889. Der Stadtrat h. Kretschmer, V. Bekanntmachung. Es wird in Erinnerung gebracht, daß das Reichsstrafgesetzbuch in H 367,» § und bez. 368,? Denjenigen, welcher ohne polizeiliche Erlaubniß an bewohnten oder > von Menschen besuchten Orten mit Feuergewchr oder anderem Schießwerkzeuge ' schießt, und bez. Denjenigen, welcher in gefährlicher Nähe von Gebäuden oder feuer- ! fangenden Sachen mit Feuergewehr schießt, mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. und bez. bis zu 60 Mk. oder entsprechender Haft bedroht. Zuwiderhandelnde werden ohne Nachsicht bestraft werden. Waldenburg, den 3. Juli 1889. DerStadtrath. ! Kretschmer, B. Bekanntmachung. Das unterzeichnete König!. Amtsgericht beabsichtigt, auf hier vorliegenden An trag zur Ermittelung des Lebens oder Todes von Personen zum Zwecke der Löschung alter Hypotheken hiesigen Amtsgerichtsbezirks das Aufgebotsverfahren einzuleiten. Es werden daher alle diejenigen Personen und Grundstücksbesitzer, welche die sem Verfahren sich anzuschließen gewillt sind, hiermit aufgefordert, den diesbezüg lichen Antrag schriftlich oder zum Protokoll des Gerichtsschreibers bis zum I. August d. I. zu stellen. Waldenburg, am 3. Juli 1889. Königliches Amtsgericht. Bamberg. Unger. Dienstag, den S. d. M., Vormittags 1« Uhr, sollen im amtlichen Bersteigerungslocale hier verschiedene Gegenstände, u. A. 2 Kommoden, 2 Schränke, 2 Tische, Bilder, 1 Fleischfaß, 1 Cylinderuhr rc. rc. meistbietend gegen Baarzahlung versteigert werden. Waldenburg, am 5. Juli 1889. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts. Richter. "Waldenburg, 5. Juli 1889. Der Streit mit der Schweiz ist vielleicht noch nicht ganz beigelegt, aber sicher ist er in mildere Formen getreten. Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung", welche Tag für Tag diesem Thema zwei energische Abhandlungen widmete, beschäftigt sich jetzt mit an- deren Dingen und erwähnt die Schweiz überhaupt nicht mehr. Auch Aeußerungen, welche der Kaiser bei seiner jüngsten Anwesenheit in Süddeutschland gethan hat, berechtigen zu dem Schlüsse, daß ein volles Ein vernehmen bald wiederhergestellt sein wird. Der Kai ser bedauerte die zwischen den beiden befreundeten Staaten eingetretene Störung, erkannte aber an, daß die Schweiz guten Willen zeige, den Reclamationen wegen der Handhabung der Fremdenpolizei zu ent sprechen. Er hoffte ebenfalls, der Zwist werde keine Spur zurücklassen. Sehr erfreulich ist, daß die einen ! Augenblick hervorgetretene Neigung, aus dem politi schen Streit einen wirthschaftlichen Streit zu machen, total wieder verschwunden ist. Zur Klärung der ganzen Angelegenheit veröffentlicht jetzt der „Reichsanzeiger" drei Erlasse des Reichs kanzlers Fürsten Bismarck an den deutschen Gesandten in Bern. In dem ersten Erlaß vom 5. Juni wird auf die Haltung der Schweizer Behörden gegenüber den Socialisten, Anarchisten u. s. w. hingewiesen und ausgeführt, daß die Mächte die Frage prüfen müßten, ob die Neutralität der Schweiz mit den Garantier» der Ordnung und des Friedens vereinbar sei, im Falle keine Aenderung eintrete. Dem Schutze der Neutralität durch die Mächte stehe die Verpflichtung der Schweiz gegenüber, nicht zu dulden, daß von ihrem Gebiet aus der Friede anderer Staaten bedroht werde. In dem zweiten Erlaß vom 6. Juni handelt es sich um die Auslegung des deutsch-schweizerischen Nieder lassungsvertrages von 187b. Fürst Bismarck legt denselben so aus, daß Deutsche, um in der Schweiz Wohnsitz zu nehmen oder sich dort niederzulassen, un ter Anderem mit einem Leumundszeugniß versehen sein müssen. In dem dritten Erlaß vom 26. Juni wird nochmals auf die Verhaftung Wohlgemuths zurückge griffen und gesagt, die Schweiz habe damit dem deut schen Reiche die Möglichkeit genommen, sich über das Treiben der deutschfeindlichen Elemente in der Schweiz selbst zu informiren. Die Controlle müsse also auf die deutsche Seite der Grenze verlegt werden, „ob- i gleich wir uns sagen müssen, daß dies dort nur un- ! vollständig und mit großem Schaden für den fried liebenden Theil der Bevölkerung beider Länder durch geführt werden kann." Die zu diesem Behufs zu treffenden Maßregeln werden nicht ohne Berührung mit den Bestimmungen des Niederlaffungsvertrages bleiben können, über dessen Auslegung die Schweiz eben anderer Ansicht ist, als Deutschland. Die Schweiz hat den Vertrag nicht genau erfüllt, denn hätte sie ein Leumundszeugniß von den sich in ihrem Gebiet niederlassenden Deutschen verlangt, so würde die Reichs regierung der polizeilichen Ueberwachung überhoben gewesen sein. Deutschland könnte deshalb den Ver trag schon jetzt für hinfällig erklären, es zieht aber den Weg der Kündigung vor und sollen dem deutschen Gesandten in Bern die entsprechenden Ermächtigungen zugehen. Mit Freude hat der Reichskanzler die von der Schweiz geplante Reform der Fremdenpolizei ver nommen und hegt die Hoffnung, daß dieselbe Deutsch land besondere Grenzmaßregeln ersparen wird. Zum Schluß zweifelt der Kanzler nicht an der Absicht der eidgenössischen Centralbehörde, die Pflichten inter- ! nationaler Nachbarschaft zu erfüllen, glaubt aber nicht, daß die bestehende schweizerische Gesetzgebung genügt, die Cantonalbehörden zur Beobachtung der inter nationalen Verträge anzuhalten. Ohne eine Sicher heit dafür würden die deutschen Regierungen kein In teresse daran haben, für den jetzt zu kündigenden Niederlassungsvertrag demnächst einen Ersatz anzu streben." Man wird abwarten müssen, ob aus dieser Ver tragskündigung sich besondere Maßnahmen ergeben werden. Politische Rundschau. Deutsches Reich. Die Dacht „Hohenzollern" mit dem Kaiser an Bord hat im norwegischen Hafen Stavanger Depeschen ausgenommen und befindet sich jetzt auf der Fahrt nach der altberühmten Handelsstadt Bergen. Dort wird vielleicht ein Aufenthalt genommen werden. Der Kaiser ist wohlauf. Kaiser Wilhelm ist am Mittwoch Abend in Nordheimsund angekommen und übernachtete daselbst. Das Wetter ist prachtvoll. Der Bundesrath hielt am Donnerstag seine letzte Plenarsitzung vor den Sommerferien ab und genehmigte eine Anzahl schleuniger Verwaltungssachen. Der Wie derzusammentritt der Körperschaft erfolgt um die Mitte September. Ein bedauerliches Bild bot die Verhandlung vor dem Dortmunder Schwurgericht wegen des Berg mannskrawalls auf der Zeche Schleswig. Die an geklagten Bergleute kamen am Abend des 9. Juni, bewaffnet mit Zaunpfählen, nach jener Grube, auf welcher sich die Steiger und eine Anzahl treugebliebe ner Arbeiter versammelt hatten, um die Maschinen, Kessel u. s. w. vor Zerstörung zu schützen. Der Ar beiter Schwill forderte erst von den Steigern 50 Pf. für Schnaps, und als ihm nicht gewillfahrt wurde, von dem Betriebsführer Steinweg 1 Mark. Letzterer gab, da die Leute versprachen, nach Empfang des Geldes ruhig nach Hause zu gehen, 3 Mark. Die Arbeiter zogen wirklich ab, sandten aber nach kurzer Berathung das Dreimarkstück zurück. An der Lade bühne hatte einer angeschrieben: „Wer anfährt, wird aufgehangen." Nachdem sich die Leute durch eine Anzahl Bergarbeiter verstärkt und der Angeklagte Bernhard Trautmann eine zündende Ansprache gehalten, kehrten die Arbeiter, militärisch geordnet, nach der Zeche zurück, und stiegen die Treppe zur Ladebühne hinauf. Einer rief: „Die Steiger müssen Wichse ha ben!" womit Alle einverstanden waren. Der Ange klagte Döringhoff schlug dem Fahrhauer Orth die Wetterlampe aus den Händen und hieb ihm mit einem Zaunpfahl über den Rücken. Die Steiger und die zur Unterstützung derselben anwesenden Bergleute er griffen die Flucht. Die Steiger Bierhoff und Berg mann hatten sich in die Lampenstube geflüchtet und hinter dem Ofen versteckt. Die wüthende Menge er brach jedoch die Thür zu der Stube und drang ein. Es wurde nun auf die Steiger losgeschlagen, wobei sich namentlich Bernhard Trautmann hervorthat. So ging es durch mehrere Räume, in denen überall die Fensterscheiben eingeschlagen und die Steiger gemiß- handelt wurden, bis sie liegen blieben. Eine Anzahl Leute vertrieben durch Steinwürfe die Kesselwärter, so daß, da eine Batterie drei Stunden unbeaufsichtigt war, die Gefahr einer Kesselexplosion vorlag. Schließ lich entfernten sich die Leute. Diie Rädelsführer er hielten 4—5 Jahre Zuchthaus, die übrigen Angeklag ten unter Zubilligung mildernder Umstände 1'/s—5 Jahre Gefängniß.