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Ichönduryer Tageblatt Erscheint !Sgltch mit Ausnahme der Tage nach Sonn, and und Wüsten: in Altstadt Waldenburg bei Herrn Otto FSr- Festtagen. Annahme von Inseraten bis Vormittag lv Uhr G ster; !n Lallenberg bet Herrn Strnmoswirke- Friedr, des Ausgabetages. BeMgsvreis vieneljährlich 5.25 Mi, UMM -NM. - U. - . . „ H S . ... Hermann Richter; in Langenchursdorf bei Frau Emma durch di-Post bezogen 5.4VM1 Einzelne Nummer 1VPs. U D D FH MIU »G 7L W -»w. Stiegler; in Penig bei Herrn Wilhelm Dahler; Inseratenpreis 1 Zeil- 40 Pfg., von auswärts 50 Pfg., US / »11» - »V1111111 ZS S /F LS Wollenbmg bei Herrn Linus Friedemann und in Retlamezeil-npreis 60 Pfg-, die dreigespaltene Zeile im HG-GHr V MG-V GG^HU Ziegelheim bei Herrn Eduard Kirsten. amtlichen Teile 60 Pfg. Nachlaß nach festem Tarif. n». ^ß»nr»Mk-a, ». Kmlsblstt für das HnnsgeriM und den Stadtrsl Zu WÄldendurg. Zugleich weit verbreitet in den Ortschaften der StauoeZamtSbezirke Altstadt Waldenburg, Braunsdorf, ZaLenverg, FrshnSborf, Fallen, Grumbach, Kaufungell, Langenleuba- Niederhain, Langenleuba-Oberhain, LanzenchurSdorf, Mederwiera, Oberwiera, Oöerwinkel, Reichenbach, Remse, Schlagwitz, Schwaben, Wolkenburg und Ziegelheim Nr. 298. Donnerstag, den 25. Dtzcnrber 1919. Witternngsbericht ausgenommen am 24 Dezember, Mittag 12 Uhr: Barometerstand 749 mm reduziert aus den Meeresspiegel. Thermvmeterstand -s- 3,«" L (Morgens 8 Uhr -s- 3" L Tiefste Nachttemperatur — 1° L Feuchtigkeitsgehalt der Lust nach Lamprechts Polymeter 76' v. Taupunkt — 1'. Windrichtung Weß. Niederschlagsmenge in den letzten 24 Stünden dis früh 7 Uhr: 0,9 mm. Taher Witteruvgsansfichteu für den 25 Dezember: Bewölkt mit Neigung zu Niederschlägen. Amtlicher Teil. Ausschließung von der Beschäftigung in der Fleischversorgung. Auf Grund von § 8 Abs. 2 und § 10 Abs. 3 der Be kanntmachung über Fleischversorgung vom 27. März 1916 (RGBl. S. 19S) in der Fassung der Bekanntmachungen vom 17. August 1916 (RGBl. S. 935) und vom 28. Oktober 1919 (R.G.Bl. S. 1829) wird folgendes verordnet: 1. Fleischer, Viehhändler sowie sonstige mit Aufgaben der behördlichen Fleischversorgung betraute Gewerbetreibende oder Privatpersonen sind, wenn sie sich der Schwarzschlachtungen oder des Schleichhandels mit Vieh und Fleisch in irgend einer Form (Täter, Mittäter, Anstifter oder Gehilfe) schuldig machen, von jeder weiteren Mitwirkung im Dienst der öffentlichen Fleischversorgung ausnahmslos auszuschliehen und dürfen darin nicht wieder beschäftigt werden, und zwar weder mit der Verteilung von Vieh und Fleisch, noch mit dem Ankäufe von Vieh, noch mit Schlachtungen, Wurst herstellung oder sonstigen Ausgaben der Fleischversorgung. Offene Geschäftslokale, die der Betreffende zur Durchfüh rung der ihn, übertragenen Aufgaben unterhält, sind zu schließen. 2. Der Ausschluß lann auch bereits vorläufig bei drin gendem Verdachte erfolgen ohne Rücksicht auf die bcreitS eingetretene Einleitung oder den Abschluß eines strafoer fahrens. 3. Der vorläufige Ausschluß hat sofort zu erfolgen s) wenn der Beschuldigte auf frischer Tat bei einer Schwarzschlachtung oder beim Schleichhandel betrof fen wird oder b) wenn das Landespreisamt auf Grund von ihm an- gestellter Ermittelungen darauf anträgt. 4. Die Gemeinden, Kommunalverbände und der Viehhan» delsverband find verpflichtet, die Ausschließung in den Fällen, wo sie zu erfolgen hat, ohne Verzug durchzuführen. Den Anträgen des LandcSpreisamtes auf vorläufige Ausschlie ßung ist unter allen Umständen, und zwar ohne vorherige Vornahme weiterer Erörterungen, sofort zu entsprechen. 5. Beschwerden gegen die Ausschließung bewirken keinen Aufschub. 6. Eine Wicderbeschästigung vorläufig ansgeschlossner Per sonen darf erst nach Abschluß des einzuleitenden Strafver fahrens stattfinden, wenn es sich ergibt, daß dieser Verdacht nicht begründet war, oder wenn, soweit der Ausschluß aus Antrag des Landespreisamtes erfolgt ist, das Landespreis amt der Wicderbeschästigung zustimmt. 7. Wer einen nach vorstehenden Bestimmungen ihm unter- sagten Handel oder gewerblichen Betrieb vder eine ihm unter sagte Beschäftigung unbefugt fortsetzt, wird nach ß 15 der ein gangs erwähnten Bekanntmachung über Fleischversorgung vom 27. März 1916 mit GesängriS bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10000 Mk. oder mit einer der Strafen bestraft. Auch können die Gegenstände, auf die sich die straf bare Handlung bezieht, eingezogen werden, gleichviel, ob sie dem Täter gehören oder nicht. Dresden, am 20. Dezember 1919. Wirtschaftsministerium, Heiz- und Licht-Verbot. I. Das Landeskohleuamt dringt infolge wiederholter Wahrnehmung, daß die Bekanntmachung des Arbeits» und WirtschastSministeriumS vom 7. Januar 1919 nicht allent halben streng befolgt wird, wonach das VtptlZtU von hältst und MäUUltU für den Gebrauch als Konzert» und Vortragsstätten und für die Abhaltungen von Festlich keiten jeder Art, sowie von KirHtN Uvtersagt 'st, angesichts der trostlosen Kohlenlage auf unbedingte Durch führung des Beheizungsverbotes mit der Anweisung, jeden Verstoß dagegen unnachsichtlich zur Bestrafung anzuzeigen. Verboten ist nicht nur die Beheizung mit Kohlen, sondern schlechthin die Beheizung mit allen Brennstoffen, insbesondere auch mit Brennholz und Brenntorf. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu 6 Mo nateu oder Geldstrafe bis zu 1500 Mk. bestraft. II. Auch die zur Vermeidung mehrtägiger Stillegung des ElekrizitätswcrkeS bekanntgcgebenen Stromrinschränkun- gen werden leider nicht eingehalten, sodaß nunmehr jeder Motor, der außer der Zeit früh 6 Uhr bis Mittags 1 Uhr geht, abgcschnitten werden und VöülAt sperre von nachts 12 Nhr bis früh eintreten muß Waldenburg, den 23. Dezember 1919. Der Stadtrat. Briketts Sonnabend von 9—12 Uhr Vormittags bei Flechsig auf den November-Abschnitt der roten Kohlenzusatzkarte Nr 4«—8«. Wer die Briketts nicht abholt, verliert den Anspruch auf Belieferung des Abschnitts. Waldenburg, den 24. Tezcniber 1919. Der Stadtrat. Briketts Sonnabend von 7 — 9 Uhr Vormittags bei Otto auf den November Abschnitt der roten Kohlenznsatzkarte ab Nr. 81. Wer die Briketts nicht abholt, verliert den Anspruch aus Belieferung des Abschnitts. Waldenburg, den 24. Dezember 1919. Der Stadtrat. Bezirksverband. K.L. «r.: 1438. M. Bcstmdscrhcbmig bei M» Bückern und Mchlllctnhüiidlmi. Mittwoch, de« 31. Dezember 1919, Abends haben alle Bäcker und Mehlkleinhändler ihre Bestände getrennt nach Roggen- und Weizenmehl — Backwaren in Mehl umgerechnct — in Zentnern und Psund genau ans- zunehmen. Das Ergebnis ist in das unten abgedrucktc Formblatt einzutragen, das ausgeschnitten und pünktlich am Freitag, den 2. Januar 1920, B e st a n d s Quark heute Mittwoch Nachmittag bei Schreck aus Dezember» Marke der LandeSsperrkarte an die Karteninhaber N». 411-490 je 75 Gramm, Pfund 1.32 Mk. Wer es versäumt, de« Quark bis Donnerstag früh ad- znholen, verliert den Anspruch auf denselben, Waldenburg, den 24. Dezember 1919. Der Stadtrat. Spar- u. Girokasse Waldenburg, Sa. im MM. 3I2I0 Tägliche Verzinsung 3 ^0 Kassenstunden 8 — 12, 2—4; Sonnabends 8—2. Fernsprecher Nr. 16. Postscheckrechnung Leipzig 11413. Gemeindeverbandsgirokonto Waldenburg Nr. 8. Zahlungen werden nach allen Orten des Deutschen Reichs kostenlos vermittelt; die hiesigen Platzanweisungen (Schecks) werden im geschäftlichen und amtlichen Verkehr, auch bei dem Postamt und der GüterabfertigungSstelle an genommen. Hinterlegungsstelle zur unentgeltlichen Verwahrung, Verwaltung und Auslosungsüberwachung von Wertpapieren. Vermittelung des An- nnd Verkaufs von Wert papieren. WtWer und WschtinciMsW. bei den zuständigen Ortsbehörden eingereicht werden muß. Die Ortsbehörden werden ersucht, die eingereichten Form blätter nachzuprüfen und sie getrennt nach Bäckern und Mehlkleinhändlern zu einer Gemeindeliste zusammenzu stellen und Formblätter und die ausgerechnete Liste zu sammen bis Montag, den 5. Januar 1920, beim BezirkSverbande einzureichen. Die Bestandserhebung hat ganz unabhängig von der üblichen Wochenaufnahme (Berbrauchsnschwejsung der Bäcker) zu erfolgen. Glauchau, am 22. Dezember 1919. Amtshauptmann Freiherr v. Welck. -Anzeige Ein neuer Hilferuf Wiens. Die kriegseriuuerungeu von Ludendorff und Tirpitzl Am 17. Dezember haben die letzten deutschen Truppe« I Zwischen »öl« und Lauda« wird ei« ««mittelbarer wurden i« besetzten Gebiete verbaten. Idas Baltitnm verlaffrn. iDampferverkehr^eingerichtet. . Bäckers des — MehlklemhändlerS Wirklich vorhandenes Vorhandene Backwaren in Mehl umgerechnet Bemerkungen. Roggenmehl: Weizenmehl: 1 Pfd. Schwarz brot --- 360 Gr. Roggen: 1 Weißbrot -- 49^8 Gr. Weizen: 1. 2. 8. 4. 5. Ich versichere wahrheitsgemäße Angabe. , den 31. Dezember 1S1S. (Ort und Datum.) (Unterschrift des Bäckermeister- »der Mehlkleinhändlers.) Noch nicht belieferte Bezugsscheine find nicht mit anfzttnehmeul