Volltext Seite (XML)
Schönburger Tageblatt Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn- und Festtagen. Annahme von Inseraten bis Vormittag 16 Uhr des 'Ausgabetages. Bezugspreis vierteljährlich ä.15 Mk., monatlich 1.85 Mk. Einzelne Nummer 10 Pfg. Inseratenpreis 1 Zeile 25 Pfg-, von auswärts 30 Pfg., ReNamezrilenmeis 5S Pfg., die dreigespaltene Zeile im amtlichen Teile SO Pfg. Nachlaß nach festem Tarif. und Val-rllburger Anzeiger. Malen: in Altstadt Waldenburg bei Herrn Otto För ster; in Callenberg bei Herrn Strumpfwirker Friedr. Hermann Richter; in Langenchursdorf bei Frau Emm« veno. Stiegler; in Penig bei Herrn Wilhelm Dahler; in Wolkenburg bei Herrn Linus Friedemann und in Ziegelheim bei Herm Eduard Kirsten. ^cimtprectiei- Pir. y. — di-- t» GAmrlnckevepdanclo-Glpo- kanto vllalctendurg fsp. ib. Amtsblatt für Las Amtsgericht und den Stadttst zu Waldenburg. Postscheckkonto beim Post scheckamt Leipsig 44L- Zugleich weit verbreitet in dm Ortschaften der StandeöamtSbezirtk ÄiMadr Waldenburg, Braunsdorf, Callenberg, Frohnsdorf, Falken, Grumbach, Kaufungcn, Langenleuba- Niederhain, Langenleuba-Oberhain, Langenchursdorf, Mederwiera, Oberwiera, Obrrwiukel, Reichenbach, Remse, Schlagwitz, Schwaben, Wolkendurg und Ziegelheim. «r. l<>8. Ticuc-IU, dcn 13^ Mai ist- Witterungsbericht ausgenommen aiy 12. Mai, Mittag 12 Uhr: Barometerstand 766 mm reduziert aus den Meeresspiegel. Thermometerstaud -s- 19,z" L (Morgens 8 Uhr -f- 18" L. Tiefste Nachttemperatur -s- 11,«," L-> Kenchtigkeitsgehalt der Luft nach Lamprechts Polymeter 44"/« Taupunkt -s- 7,»'. Windrichtung West. Riederschlags«e«ge in den letzten 48 Stunden bis früh 7 Uhr: 0,» mm. Daher Witterungsausfichten für den 13. Mai: Heiteres Wetter. Amtlicher Teil. VerdaufspLtise für ausländisches Mehl und PökeWweiueflersch. Um den Minderbemittelten die Versorgung mit ausländischem Mehl zu erleichtern, wird folgendes bestimmt: 8 I. Die Bezugsberechtigten werden in 4 Klassen eingeteilt: Es umsaht: Klasse X: die Haushaltungsvorständc mit einem Ein kommen bis zu 1900 Mk. in Dresden, Leipzig und Chemnitz und bis 1600 Mk. in allen übrigen Orten, Klaffe 8: die Haushaltungsvorstände mit einem Ein kommen über 1900 Mk. oder 1690 Mk. bis 6800 Mk., Klaffe L: die Haushaltungsvorstände mit einem Ein kommen über 6800 Mk. bis 10,000 M., Klaffe 8: die Haushaltungsvorstände mit einem Ein kommen über 10,000 Mk. Die Durchführung der Klasseneinteilung ist Ausgabe der Kommunalverbände, die sich hierbei der Mitwirkung der Gemeindebehörden bedienen können. 8 2. Für die Einreihung in die Klaffen der Bezugs berechtigten ist die Einschätzung zur Staatseinkommcnsteuer vom laufenden Jahre zum Anhalte zu nehmen. Bei Be zugsberechtigten, denen ein Staatscinkommenstcuerzetiel im laufenden Jahr noch nicht behändigt worden ist, kann auf das Ergebnis der vorjährigen Einschätzung zurückgcgriffen werden. In beiden Fällen ist das Einkommen von den Bezugsberechtigten, die eine Preisvergünftigung beanspruche», auf Erfordern der Behörden durch Vorlegung des Staats- einkommenfteuerzettels nachzuweisen. Bei Bezugsberechtigten, die einen Staatseinkvmmensteuerzettel aus dem laufenden »der Ictztvcrgangenen Jahr nicht vorlegen können, ist das aus andere Art nachzuweisende gegenwärtige Einkommen entscheidend. Wenn seit der letzten Stcuereinschätzung eine wesentliche Veränderung des Einkommens eingetreten ist, so können die Bezugsberechtigten in eine andere Klasse, als sich nach der Steuereinschätzung ergibt, aus Antrag oder von Amts wegen eingereiht werden. Beim Vorhandensein von Familiengliedern bis zum voll endeten 18. Lebensjahr, die zur Staatseinkommensteuer nicht besonders eingeschätzt find, ist der Houshaltungsvorstand in «ine niedrigere Steuerklasse, als der Steuerzettel aufweist, einzureihen, und zwar ist er bei 1, 2 oder 3 Familien gliedern um eine, bei 4 oder 5 Familiengliedern um zwei und bei 6 oder mehreren Familiengliedern um drei Steuer klassen tiefer einzustellen. Diese Herabsetzung hat auch gegen über den Bezugsberechtigten Platz zu greifen, bei denen bereits bei der Einschätzung zur Staatseinkommensteuer mit Rückficht aus die Zahl der Fsmilienglieder eine Steuer ermäßigung stattgefunden hat. Für die Berechnung des Alters ist der Ausgabetag der Zusatzkarten maßgebend. Die Einreihung in eine andere Klasse der Bezugsberechtigten hat keine rückwirkende Krast. 8 3. Alle Familienglieder des ' Haushaltungsvorstandes gehören zur gleichen Klasse, wie der Haushaltungsvorstand. Andere Mitglieder eines Haushaltes werdest je nach ihrem Einkommen in Klasse —I) eingereiht. Wer auf Grund gesetz icher Verpflichtung von einem Dritten seinen Unterhalt bezieht, ist in die Klasse des Unterhaltungs pflichtigen einzureihen, auch wenn er dessen Haushalt nicht teilt. 8 4. Die Insassen von Anstalten, welche vom Staate, Kommnnalverbänden, Gemeinden, gemeinnützigen und wohl tätigen Körperschaften oder solchen Vereinen znm Zwecke der Erziehung, Ausbildung, Heilung und Versorgung unter halten werden, find allgemein in Klasse 8 einzureihen. 8 5. Der Mehlpreis beträgt für Klasse ä 1.80 Mk., Klasse 8 2.22 Mk., Klaffe c 3.20 Mk., Klasse v 4.50 Mk. 8 6. Der Preis für Pökelschwcinefleisch beträgt für Klasse ä und 8 6.10 Mk, Klaffe O 7.20 Mk., Klasse v 9.— Mk. 8 7. Bis die Einreihung der Bezugsberechtigten in die einzelnen Klaffen durchgeführt ist, ist das Pfund Mehl an alle Bezugsberechtigten zum Preise von 2.22 Mk., das Pfund Pökclschweinefleisch zum Preise von 6.10 Mk. abzugeben. Eine Aenderung der in den 5 und 6 festgesetzten Staffelung bleibt insbesondere für den Fall Vorbehalten, daß der erstrebte finanzielle Ausgleich nicht erzielt wird. 8 8. Wer es unterläßt, auf Erfordern der Behörden die für die Klasseneinteilung nötigen Angaben zu machen, kann dis zu deren Beibringung in Klaffe v eingereiht werden. Wer falsche Angaben über sein Einkommen macht, kann von dem Bezüge ausländischer Lebensmittel vorübergehend oder dauernd ausgeschlossen werden; auch hat er, soweit nicht schwerere allgemeine strafrechtliche Bestimmungen, ins besondere die über Betrug, Platz greifen, Bestrafung auf Grund von § 17 der Verordnung über die Errichtung von Preisprüsungsstellen und die Versorgungsregelung vom 25. 9. 1915, 4. 11.1915 (R.-G.-Bl. S. 607, 728) mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mk. zu gewärtigen. Dresden, am 9. Mai 1919. Wirtschaftsministerin«*, . Landeslebensmittklamt. Oeffestliche Nerßeigeruug vau Heeresgut. Geschoß- und Wrmitisns TrsusporLdiirbe. Auf dem Grundstück der Eisenhandelsgesellschaft m. b. H. in Dresden, W«lterstraße 38, soll «m Mittwoch, den 21. Mai 1919, 10 Uhr Vormittags, ein größerer Posten neuer Geschoß- und Munitions-Transportkörbe aus srei- gewordenem Heeresgut meistbietend versteigert werden. Die Körbe bestehen aus Rohrgeflecht, Weide und Ginster, sind teilweise mit Holzleisten verstärkt und eignen sich als: Sammelbehälter von Massengütern, z. B. von Papier und Papierabsällcn für Kartonnagen- und Zigarettenfabriken, Fabriken künstlicher Blätter und Blumen und ähnliche Be triebe. Schutzhülle« von empfindlichen Gegenständen, z. B. jungen Bäumen für Gärtnereien, für die Landwirtschaft und das Jagdrevier, von Flaschen für die Lackiererei usw Transportgefäße von Briketts, Armaturteilcn und Kleineisenzcug für Schrauben- und Rietenfabriken, Näh- maschinem und Glasfabriken. Berpackungs und Versandbehälter zu» Ersatz von Säcken und Kisten. Besichtigung von Mustern täglich wochentags von Vor mittags 9 Uhr bis 3 Uhr. Preisangebote, auch Teilangebvte, werden schon im voraus entgegengcnommen von der Lager-Verwaltung Walter- straße 38. Vorverkauf findet nicht statt. Dresden, den 9. Mai 1919. Rcichsverwertungsamt, Landesstelle Sachsen. Heute Montag von 3—6 Uhr Nachmittags Berkaus v»n frischen Seefischen, Schellfisch und kleine Schollen, Pfund 1.50 Mk., große Schollen, Pfund 2.— Mk., soweit der Vorrat reicht. Haus haltungen bis zu 3 Köpfen bekommen 1 Pfund, bis zu 6 Köpfen 2 Pfund, mit mehr Köpfen 3 Pfund. Brot markenbezugskarte, Einschlagpapier und Kleingeld mitbringen Die Reihenfolge der Käufer wird durch Nummern bestimmt, die vorher in der Polizei wache zu entnehmen sind. ll. Zuvor von 2—3 Uhr Verkauf eines Restes Bücklinge, Stück 50 Pf., auf Lebensmittelbezugskarte 8 Abschnitt 45. (Abschnitt 45 verfällt demnächst.) Waldenburg, den 12. Mai 1818. Der Stadtrat. Heule Dienstag Vs Pfund amerikanisches Weizenmehl für 111 Pf. in den Geschäften: Ehrhardt, Konsumverein, Roth und Eugen Wilhelm. Minderbemittelte können anstelle des Auslandsmehles Pfund Roggenmehl für 16 Pf. vom Bäcker oder Mehlkleinhändler beziehen. Als Ausweis dient die letzte bis 25. Mai 1S19 giltige Brotkarte. Die linke untere Ecke mit dem Aufdrucke Gruppe I, ll, III ist als Kontrolle vom Verkäufer abzuschneiden. Selbst Versorger erhalten kein Auslandsmehl. Für Kinder im 1. Lebensjahre wird das Mehl auf graue LebenS- mittelbezugskarte L Abschnitt XIV ausgegeben. Waldenburg, den 13. Mai 1818. Der Stadtrat. Eier-Verkanf. Heute Dienstag von 4—ff Uhr Nachmittags Abgabe von Landeiern auf Eierkarte 8VS—856, Marke 2. Stück 55 Pfg. Waldenburg, den 13. Mai 1919. Der Stadtrat. Bezirksverband. 272 Fl. Perteiluug vox aumikaxischem Schminesteisch. Ab 13. Mai gelangen im hiesigen Bezirk 125 Gram» amerikanisches Schweinefleisch auf den Kopf der vollkarten berechtigten Personen, Kinder unter 6 Jahren 62 Gramm, zum Preise von 6 Mk. 10 Pf. das Pfund durch die Fleischer zur Verteilung. Ein kleinerer Teil besteht in Speck und darf nur zum gleichen Preise verkauft werden. Fleischselbstversorger sind vom Bezüge ausgeschlossen. Glauchau, den 12. Mai 1919. Frhr. v. Welck, Amtshauptmann. Große Erregung in Oft- und Weftpreutzen. Leipzig wurde von Regierungstruppen besetzt. Die Reichsminister Landsberg und viesbertS kehre« Henle Montag nach Berlin zurück. Neben dem Rcichskohleumouopol wirb ein Reichsge- treideuwuopol geplant. Die süddeutsche Presse weift die Friedensbediugungen entrüstet zurück. Die deutsche« Tr«ppe« Werde« aus Lettland nnd Li tauen zurückgezogen. Das gesamte lettische Gebiet soll a« Polen fallen. Die Danen lehne« eine Abstimmung in reindeutschem Gebiet ab. Die Kriedensbediugungen für vesterreich, Ungaru. der Türkei und Bulgarien werde« in gesonderten Ver trägen festgesetzt. Der Konflikt Wilson-Orlaud« dauert sort. Basel soll Seehafenrecht erhalte«. I« Peking la« es wegen der Schautnugsrage z« er heblichen Unruhen. Wilson wartet aus die Ablehnung der Friede»sbe- diug»nge« durch Dextschlaud, x« -e» Deutsche« zx helfe«. A« 15. Zuni wird Wilson «ach Paris zxritckkehrex. ' "Waldenburg, 12. Mai 1S1S. Mit einem Frieden, den uns die Entente vorgelegt hat, kann der Weltfrieden nicht gesichert werden, diese Erkenntnis beginnt bei unseren Feinden allmählich auszu-