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Schönburger Tageblatt Erscheint »glich mit Ausnahme der Tage nach Sonn- und Arfttagen. Annahme von Inseraten die Vormittag 10 Uhr des Ausgabetages. Bezugspreis vierteljährlich 3.60 Mk., nionailich 1.20Mk. Einzelne Nummer 10 Pfg. Inseratenpreis 1 Zeile 25 Pfg., von auswärts 30 Pfg-, Nellamezrilenpreis 50 Pfg., die dreigespaltene Zeile km amtlichen Teile 50 Pfg. Nachlaß nach festem Tarif. u»d Wal-eilburger Anzeiger. Filialen: in Altstadt Waldenburg bei Herrn Otto FSr» ster; in Callenberg bei Herrn Strumpfwirker Friedr. Hermann Richter; in Langenchursdorf bei Frau Emma verw. Stiegler; in Penig bei Herrn Wilhelm Dahler; in Wollenburg bei Herrn Linus Friedemann und kn Ziegelheim bei Herrn Eduard Kirsten. Amtsblatt für das Amtsgericht und den Stadtrat zu Waldenburg. Zugleich weit verbreitet in den Ortschaften der Elauvesamtsbezirte ÄUstadr Waldenburg, Braunsdorf, Callenberg, Frohnsdorf, Falken, Grumbach, Kaufungen, Lanzcnleuba- Niederhain, Langenleuba-Oberhain, LangenchmSdorf, Mederwiera, Oberwiera, Obervinkel, Reichenbach, Remse, Schlagwitz, Schwaben, Wolkenburg und Ziegelheim. ' Rr 181. Freitag, den 8/ Angust 1919. Witterungsbericht ausgenommen am 7. August, Mittag 12 Uhr: Barometerstand 761. mm reduziert aus den Meeresspiegel. Thermomcterftaud -j- 16,d° L. (Morgens 8 Uhr -s- 15° L iLiefste Nachttemperatur -s- 13,»° L > Feuchtigkeitsgehalt der Lust nach Lamprechts Polymeter 40° «. Taupunkt -s- 3,»-. Windrichtung Nordwest. Niederschlagsmenge in den letzten 24 Stunden bis srüh 7 Uhr: 0,o mm. Daher Witterungsausfichten für den 8 August: Vorwiegend bewölkt mit Neigung zu Niederschlagen. Amtlicher Teil. Nachstehende Bekanntmachung wird zur öffentlichen Kennt nis gebracht. Dresden, den 5. August 19IS. Wirtfchaftsmini st tri« m. Landeslebensmittelamt. Bekanntmachung. Aus Grund der 88 4 und 7 der Verordnung über Ge müse, Obst und Südfrüchte vom 3. April 1919 (ReichS- Gcsctzbl. S. 307) wird bestimmt: 8 1- Zwiebeln aus der Ernte 1919 dürfen mit Kraut nicht in den Handel gebracht werden. 8 2. Zuwiderhandlungen werden gemäß 8 16 der Verordnung über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 3. April 1917 mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10,000 Mk. oder mit einer dieser Strafen bestraft. Auch kann auf Einziehung der Vorräte erkannt werden, aus die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht 8 3. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung in Kraft. Berlin, den 24. Juli 191g. Reichsftelle für Gemüse uud Obst. Der Vorsitzende: von Tilly. vezirksverban». K.-L.-Nr.: 804. Getr. s. I. MufmBichtlmst »S 8nßt us m VM btt MshmtMisW Wnjsi. 8 1. Zum Ankauf der obengenannten nach § 1 der R.-G. O. vom 18. Juni 1919 für den Bezirksverband be schlognahmten Feldfrüchte werden als Hauptkommissionärc bestellt: 1. Georg Krusche in Glauchau, 2. Hermann Löffler in Lichtenstein, 3. Hans Schumann in St. Egidien. 8 2. Als Unterkommisfionäre werden bestellt für den Bezirk l. des Hauptkommissionärs Georg Krusche in Glauchau: it) Bernhard Döhler in Meerane, b) Bruno Eisenschmidt in Altstadt Waldenburg, c) H. Erdmann in Waldenburg, ä) Fick L Co. in Meerane, e) Karl Liebold in Tettau, k) August Nitzsche in Rothenbach, x) Clemens Teichmann in Zschernichen, k) R. Wunderwald in Niederwiera, i) Spar-, Kredit und Bezugsverein in Remse, k) „ „ „ „ in Wernsdorf. II. des Hauptkommisfionärs Hermann Löffler in Lichten stein: a) Emil Grimm in Mülsen St. Jacob, d) Niehus L Bittner in Lichtenstein C„ c) F- W. Wagner in Hohenstein Er., ci) Bezugs- und Absatzgenoffenschaft in Lichtenstein-C., e) Spar-, Kredit- und Bezugs verein in Mülsen St. Jacob, k) Spar-, Kredit- und BczugSverein in Mülsen St. Niclas. IU. des Hauptkommissionärs Hans Schumann in St. Egidien: s) Paul Ackermann in Oberlungwitz, b) Bezugs und Absatzgenossenschast in Langenchursdorf, c) Darlehns und Sparkassenverein in St. Egidien, cl) „ „ „ in Falken, e) „ „ „ in Niederlungwitz, k) Spar-, Kredit- und Bezugsverein in Hermsdorf, 8) „ „ „ „ in Oberlungwitz. Die Unterkommisfionäre kaufen zwar im eigenen Ramen, dürfen jedoch über das aufgekaufte Getreide nur noch den Weisungen der Bezirks-Getreidestelle bczw. des Hauptkom misfionärs verfügen. ß 3. Die Haupt und Unterkommisfionäre find zur Füh rung der vorgeschriebenen Bücher, sowie zur fristgemäßen Erstattung der erforderlichen Anzeigen nach näherer An weisung des Bezirksverbandes verpflichtet. 8 4. Die Landwirte haben das Recht und die Pflicht, die ausgedroschenen Brotgetreide- und Gerstenmcngen, die sie nicht für die Selbstversorgung, zu Saatzwccken, zur Ver arbeitung oder zur Viehverfütterung zurückbehalien dürfen, an einen der in den 88 1 und 2 bestellten Kommissionäre oder deren Beauftragten abzuliefern. Lie haben die Ablieferungsbescheinigungen als Nachweis über die von ihnen gelieferten Mengen aufzubewahren. Jeder Verkauf von Brotgetreide und Gerste an andere Stellen oder Personen' ist verboten. 8 5. Zuwiderhandlungen werden nach ß 80 der Reichs getreideordnung vom 18. Juni 1919 mit Gefängnis bis zu 1 Jahr und mit Geldstrafe bis zu 50,000 Mk. oder mit einer dieser Strafen bestraft. Kommissionäre und Unterkommisfionäre, die nicht nach den Vorschriften verfahren, können von weiterem Einkauf aus geschlossen werden. II. K. L.-Nr : 1017.2. I. Die Einlösung der seit 31. März dieses Jahres außer Verkehr gesetzten Bezirks-Erfatz-Geldscheine von 5, 10 und 20 Mark erfolgt nunmehr endgültig nur noch bis zttM 15. Augttff 1919. Später vorgelegte Gutscheine werden nicht mehr eingelöst. Glauchau, den 5. August 1919. Amtshauptmann Freiherr V. Weick. Personalunion zwischen Ungarn und Rumänien? I» Berlin hat am Mittwoch die graste Kohlenkonferenz begonnen. Reichseruährnngs- und Reichswirtschaftsministerium sollen zusammengelegt werden. Zur Bekämpfung des Wuchers sollen Wncher-Dezer- «ate errichtet werden. Die vanknotenabstempelung wird durchgefiihrt. Der Landarbeiterstreik im Bezirk Kassel ist aufgehoben. Die Bedingungen für Oesterreich erfahren keine Mil derung. Die Staatsschuldendirektion in Wien hat den Zinsen- «nd Tilgungsdieust eingestellt. Die harten Waffenstillstandsbcdingungrn der Rumänen wurden von der ungarischen Regierung abgelehnt. Das i» Wien beschlagnahmte deutsche Riesenflugzeug ist wieder freigegcbcn. In Triest wurde der Generalstreik erklärt. Reben Franzosen und Engländern sind anch Tschecho- > Slowaken in Budapest eingerückt. Belgien ist dem Abkommen zum Schutze Frankreichs beigetreten. Die französische Regierung verlangt einen Kredit von 1830 Millionen Franken für den Wiederausban der Handelsflotte. Die italienischen Eisenbahnbeamten wollen täglich eine Stunde länger Dienst tun, um die nationale Produktion zu steigern. Der Streik in England dauert fort. In Liverpool nehmen die Unruhen grotzen Umfang an. England gibt die deutschen Erntearbeiter nicht frei. Auf deu «alandsinseln wird ein Teil der englischen Anslandsflotte dauernd stationiert. Die amerikanische Ansfuhr betrug im Finanzjahr 1918/19 7140 Millionen Dollar. 'Waldenburg, 7. August 19l 9. Der Vielverband hatte sich der Rumänen benutzt, um die Räterepublik in Budapest zum Sturze zu bringen. Diese Aufgabe hat das Selbstbewußtsein der Rumänen ungemein gesteigert. Als aus Paris der Befehl kam, zwanzig Kilometer vor der ungarischen Hauptstadt Halt zu machen, gehorchten sie einfach nicht. Sie sind in einer Stärke von 30,000 Mann eingezogen und kosten nun die Freuden des Siegers in einer eroberten Stadt Sie plündern, fordern die Stellung von Geiseln und find einstweilen aus Budapest nicht zu entfernen. Die vor sichtige Politik des Verbandes hat ihnen die Genugtuung verschafft, die tiefste Demütigung ihres Todfeindes in dessen Hauptstadt zu feiern. Englische und französische Truppen sollen nun nach Budapest befördert werden, um den Rumänen ein Halt zu bieten. Rumänien gehört zu den „kleinen Nationen', die durch den Sturz der großen neben dem unbedingten Macht- zuwachS einen noch viel erheblicheren verhältnismäßigen Machtzuwachs erfahren haben. Sie bleiben klein; aber neben den gestürzten Nachbarn scheinen sie groß. Sie sind genötigt, Ansprüche zu machen und Aufgaben zu übernehmen, die eigentlich nur viel größeren Staaten zustünden; und doch find sie in ihren Beziehungen zu den Weltmächten schwächer und abhängiger als zuvor. Denn das Gleichgewicht, auf das ihre Politik bis dahin eingestellt war, ist aufgehoben, sie haben nicht mehr die Wahl zwischen zwei Mächtegruppen und sehen, die einen ihre verbürgte und unbedingte, die andern ihre zweckentsprechend gestufte Neutralität gefährdet. Ihre einzige Hoffnung, au» gefährlicher Ungewißheit herauszukommen, ist der selbst noch so ungewisse Völkerbund. Ein Beispiel dieser eigentümlichen Lage ist eben Ru mänien. Vor Jahren hat die verstorbene Königin Carmen Sylva einmal gesagt: Die Existenz des rumänischen Staates zwischen Rußland und Oesterreich-Ungarn sei fast ein Wunder zu nennen. Das Wunder hörte auf, möglich zu sein, als der Krieg zwischen beiden Mächten begann. Bis dahin hatte Rumänien seine gefährliche Stellung nicht nur bewahrt, sondern mit großem Vorteil genützt. ES griff in den Balkankrieg ein, vergrößerte sich auf Kosten Bulgariens und erwarb überdies noch den Ruhm, den Frieden gerettet zu haben; es wurde die führende Balkanmacht. Diese Politik des Eingreifen» glaubte e», als der Weltkrieg begann, in größerem Maßstab fortsetzen- zu können, das Beispiel Italiens drängte zudem in der gleichen Richtung. Siebenbürgen lockte, Bessarabien wär nicht vergessen. Rumänien trat in den Weltkrieg ein, aber, trotz aller Gerissenheit BratianuS: zu früh. Aller dings mußte das Land damit rechnen, zum Anschluß an die Mittelmächte gezwungen zu werden; wahrscheinlich ward es nur durch das deutsche Unternehmen gegen Verdun vor der Notwendigkeit unmittelbarer Entscheidung bewahrt. ES war nur ein Aufschub. Nach den Erfolgen Brussilow» konnte sich Rumänien dem Druck von der andern Seite kaum mehr entziehen, für seine führenden Politiker galt es nur noch, mit Bulgarien zum Einver ständnis zu kommen und den künftigen Gegner über den Zeitpunkt des Angriffs zu täuschen. Die» letzte gelang^ die bulgarische Politik aber, noch listenreicher al» die rumänische, täuschte selbst Bratianu, und der Krieg be gann für Rumänien mit dem Verlust von Tutrakan, endete mit dem zweiten Frieden von Bukarest. Die