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Schönburger Tageblatt Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn- und Festtagen. Annahme von Inseraten bis Vormittag 10 Uhr des Ausgabetages. Bezugspreis vierteljährlich 3.s0 Mik., monatlich 1.20Mk. Einzelne Nummer 10 Pfg. Inseratenpreis 1 Zelle 25 Psg., von auswärts 30 Pfg-, Reklamezeilenpreis 50 Psg., die dreigespaltene Zeile im amtlichen Telle 50 Psg- Nachlaß nach festem Taris. und WalienbvcM Anzeiger. Filialen: in Altstadt Waldenburg bet Herm Otto För ster; in Callenberg bei Herm Strumpfwirker Friedr. Hermann Richter; in Langenchtzrsdorf bei Frau Emma oerw. Stiegler; in Penig bei Herm Wilhelm Dahler; in Wollenburg bei Herm Linus Friedemann und in Ziegelheim bei Herm Eduard Kirsten. feentpreU»«» 11». — p°Ns-Nli«lsf»cN ssr. r. Amtsblatt für das Amtsgericht und den Stsdtrst M Wsldenburg. Zugleich weit verbreitet in den Ortschaften der StandeSarntSbezirke Altstadt Waldenburg, Braunsdorf, Callenberg, Frohnsdorf, Falken, Grumbach, Häufungen^ Langenleuba- Nicderhain, Langenleuba-Oberhain, Langenchursdorf, Niederwiera, Oberwiera, Oberwinkel, Reichenbach, Remse, Schlagwitz, Schwaben, Wolkrnburg undA Ziegelheim. Rr. 149 Mittwoch, den 2. Juli 1S1S. Witterungsbericht ausgenommen am 1. Juli, Mittag 12 Uhr: Barometerstand 758 mm reduziert auf den Meeresspiegel. Thermometerstand -s- 16,,° L. (Morgens 8 Uhr -i- 17 e. Tiefste Nachttemperatur -j- 9,s° L.> Feuchtigkeitsgehalt der Luft nach Lamprechts Polymeter 37°/o. Daupuntt -s- 2,5 . Windrichtung West. Niederschlagsmenge in den letzten 24 Stunden bis früh 7 Uhr: 0,, mm. Daher Witterungsausfichten für den 2. Juli: Meist bewölkt. Bekanntmachung über die Errichtung einer gemeinschaftlichen Landes- stelle für rextilwirtfchaft in Leipzig. Vom 25. Juni 1S19. I. Mit Zustimmung deS Reichswirtschaftsministeriums wird gemäß 8 5 der Verordnung vom 27. Juni 1918 über wirtschaftliche Maßnahmen für die Uebergangswirtschaft auf dem Tcxtilgebiet (RGBl. S. 671) für den Freistaat Sachsen sowie für Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Anhalt, den Volksstaat Reuß und Schwarz burg. Sondershausen eine gemeinschaftliche Landesstelle für Textilwirtschaft mit dem Sitz in Leipzig errichtet. II. Die Landesstelle hat auf Grund der Verordnung vom 27. Juni 1918 (RGBl. S. 671), der Verordnung der Reichsregierung vom 1. Februar 1918 (RGBl. S. 174) und der Bekanntmachung des Staatssekretärs des Reichs Wirtschaftsamtes vom gleichen Tage (RGBl. S. 175) an der Erfüllung der Aufgaben der Reichsstelle für Textilwirt schaft sowie der einzelnen Reichswirtschastsstellen mitzuwirken. Insbesondere hat die Landesstelle im Rahmen dieser Ver- ordnungen für ihren Geltungsbereich 1. die Reichsstelle und die Reichswirtschaftsstellen bei der Durchführung ihrer Maßnahmen zu unterstützen und nötigen falls eigene Anordnungen zu diesem Zwecke zu treffen; 2. den Verkehr der Neichsstelle und der ReichSwirtschaftS- stellen mit den staatlichen und kommunalen Behörden der beteiligten Staaten zu vermitteln; 3. die gemäß § 12 der Verordnung vom 27. Juni 191s zu errichtenden Zwcigwirtschaftsstellen bei Erfüllung ihrer Ausgaben zu überwachen,, anzuleiten und zu gemeinsamer Arbeit zusammenzufassen; 4. in geeigneten Fällen die Interessen von Industrie und Handel auf dem Textilgebiet unter Beteiligung der amtlichen Vertretungen von Industrie, Handel und Gewerbe zu fördern. III. Die staatlichen und kommunalen Behörden der beteiligten Staaten hoben den Ersuchen der Landesstelle zu entsprechen. Das Gleiche gilt für die amtlichen Vertretungen von Indu strie, Handel und Gewerbe. -V. » Der Vorsitz der Laudcsstclle wird dem Ministerialdirektor im Sächsischen Wirtschaftsministerium Geheimen Rat l)r. Alien übertragen. Zu seinem Stellvertreter wird der Re- gicruugsrat im gleichen Ministerium vr. Florcy ernannt. Die Geschäftsstelle der Landesstclle befindet sich in Leipzig Tröndlinring 3 (Fernsprecher: Nr. 3334) V. Die Kosten der Geschäftsführung der Landesstelle werden von den beteiligten Staaten nach einem von der Landes stelle seftzusetzenden Verteilungsschlüssel getrogen. Zu den Kosten der Geschäftsführung können die beteilig- ten Wirtschnstskreise von der Landesstelle herangezogen wer den. VI. Diese Bekanntmachung tritt mit dem 1. Juli 1918 in Kraft. Freistaat Sachsen. Wirtschaftsministerin«. Schwarz. Freistaat Sachsen-Wetmar-Eisenach. Ministerium des Innern. Baudert. Sachsen - Meiningen. Staatsministerin«. v. Türcke. Sachsen - Altenburg. Staatsministerin«. Wirtschaftliche Abteilung. Böhme. Der Staatsrat für Anhalt. Deist, stellv. Vorsitzender. Landesregierung von Reuh. von Brandenstein. Tchwarzburg-Sondershausener Ministerin«. Wirtschaftliche Abteilung. Bärwinkel. Bekanntmachung «egen Uebernahme der Ziegelbewirtschaftung durch die Zivilbehörden. Die Ziegelbewirtschaftung (Bekanntmachung des Kriegs- Ministeriums vom 15. Januar 191* 15330 ö?8) geht vom 1. Juli 1919 ab vom Ministerium für Militärwesen (Kriegsamtstellen) aus das Ministerium des Innern — Landeswohnungsamt — über. Zur Durchführung der Ziegelbewirtschaftung werden s) für Ostsachsen (Kreishauptmannschaften Dresden und Bautzen) der Oberbaurat Mittelbach beider Kreishauptmannschaft Dresden, Friesengasse 6, b) für Westsachsen (Kreishauptmannschasten Leipzig, Chemnitz und Zwickau) der Baurat Or.-Inß Mackowsky bei der Kreishauptmannschaft Leipzig, Schillerstraße 6, U. als Kommissare für Baustoffbewirtschaftung bestellt. Anträge auf Freigabe von Ziegeln find von dem oben genannten Zeitpunkt ab nicht mehr an die Kriegsamtstellen Dresden und Leipzig, sondern an diese Kommissare zu richten. Dresden, am 28. Juni 1919. Ministerium des Innern. Bekanntmachung über die Bewirtschaftung von Zement und Kalk. Die Bewirtschaftung von Zement und Kalk geht vom ' . 1. Juli 1919 ab aus das Ministerium des Innern — Landeswohnungs amt — über. Die Durchführung der Zement- und Kalkbewirtschaftung erfolgt s) in Ostsachsen (Kreishauptmannschaften Dresden und Bautzen) durch den Kommissar für Baustoffbewirt schaftung Oberbaurat Mittelbach bei der Kreis hauptmannschaft Dresden (Geschäftsstelle Friesen gaffe 6), d) in Westsachsen (Kreishauptmannschasten Leipzig, Chemnitz und Zwickau) durch den Kommissar sür Baustoffbewirtschastung Baurat Or.-lnA. Mackowsky bei der Kreishauptmannschaft Leipzig (Geschäfts stelle Schillerstr. 6, II). Anträge auf Dringlichkeitsbescheinigungen, soweit sie nach den vom Deutschen Zementbund herausgegebenen Richtlinien erforderlich sind, sind an den zuständigen Kommissar sür Baustoffbewirtschaftung zu richten. Eine Bescheinigung der Ortsbehörde bez. der Baupvlizeibehörde über die Ange ¬ messenheit des Bedarfs ist beizufügen. Die Anträge haben die erforderlichen Unterlagen zu enthalten, die eine genaue Nachprüfung des Bedarfs gestalten. Bei den üblichen Klein wohnungsbauten genügt Angabe nach cbm umbauten Raumes. Anforderungen find getrennt für den einzelnen Monat einzureichen, am Monatsschluß nicht gelieferte Mengen find bei der nächsten Monatsanmeldung erneut zu beantragen. Dresden, am 30. Juni 1919. Ministerium des Innern, Landeswohnungsamt. Kartoffelverkauf. Mittwoch von */r2—*/,5 Uhr Nachmittags Abgabe »»» Kartoffeln auf Wochenkartoffelkarte Abschnitt Nr. 38 a« EiShause in der MalzhauSgasse. Pfund 15 Pfg. Blaue sowie braune Karten je 5 Pfund. Abschnitt Nr. 35 verfällt am Mittwoch Nachmittag, Belieferung früherer bez. verfallener Kartoffelkarten-Abschnitte findet keinesfalls statt. Waldenburg, den 1. Juli 1919. Der Stadtrat. Verkauf von mriktMm ZchweWeisch Mittwoch, den 2. dieses MonatS, Vormittags auf die Abschnitte 1° 1 und 's 2 der Reichsfleischkarte. Erwachsene 115 Gramm, Kinder bis zu 6-Jahren die Hälfte. Waldenburg, den 1. Juli 1919. Der Stadtrat. Bezirksverband. K. L.-Nr. 704. Getr. s. Saatgetreide betr. Nach den gesetzlichen Bestimmungen darf Saatgetrride aus der Ernte 1918 nach dem 1. Juni 1919 nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Die zum Handel mit Sastgetrcide zugelassenen Händler und Erzeuger werde« aufgesordert, die noch in ihrem Besitze befindlichen Ab schnitte der belieferten Saatkarten sofort an die ReichS- getreidestelle — Abt. Saatgulverkehr — in Berlin 50, Kurfürstendamm Nr. 237 und die Abschnitte 6 und L an den Bezirksverband Glauchau, Getreideabteilung, einzusende«. Nichtbelieferte Saatkarten find ebenfalls unverzüglich an de» Bezirksverband zurückzusenden. Ebenso ist das noch im Besitze von Erzeugern und Verbrauchern oder zugelassenen Händlern befindliche Saatgut beim Bezirksverband zwecks Ablieferung an di« Reichsgetreidestelle anzumelden. Glauchau, den 28. Juni 1919. Freiherr v. Weltk, Amtshauptmann. Bekanntmachung. Alle mit der unterzeichneten Verwaltung in Verbindung stehenden Geschäftsinhaber werden ersucht, ihre Rechnung«« über ausgeführte Arbeite»! oder Lieferungen in dem mit 30. d. Js. abgelaufenen Rechnungsjahre spätestens bis 15. Juli d. Js. hier einzureichen. Es wird wiederholt darauf hingewiesen, alle solche Rech nungen monatlich und spätestens bis 15. des folgen- -en Monats pünktlich abzugeben. Waldenburg, am 1. Juli 1919. Die Fürstliche Haushaltungs- und Marstalls- Verwaltung. Ahnert. Einstellung des Eisenbahnverkehrs in Berlin. Der Nationalversammlung sind neue Stenergesetzent- Wiirfe in Aussicht gestellt. Dem deutschen Kaisy: soll ein Wohnsitz angewiesen werden, den er nicht verlassen darf. Die Blockade soll aufgehoben werde«, sobald die Na tionalversammlung den Kriedensvertrag angenommen hat. In Nürnberg wnrde am Montag der 10. deutsche Gewerkschaftskongreß eröffnet. In Bielefeld kam es zu grotze« Allsschreituugen. Die Arbeiterverbande der ganzen Welt erkennen die Versailler Abmachnngeu nicht an. Oesterreich soll 60 Milliarden Kronen Kriegsentschädi- gvng zahle«. Ein früherer deutscher Abgeordneter wurde zu» briti schen Minister ernannt. In Antwerpen wnrde« 11 deutsche Dorpedoboote der belgischen Regierung übergeben. Die Schweiz nimmt in Amerika eine Anleihe auf.