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Schönburger Tagebl Iischrkt tügNch mit Ausnahme der Tage nach Sann- und Mchtagen. Annahme von Inseraten bis Vormittag 1V Uhr der Ausgabetages. Bezugspreis vierteljährlich 2.85 MI., monatlich 95 Pfg. Einzelne Nummer 10 Pfg. IMeratenpreis 1 Zeile 20 Pfg-, van auswärts 25 Pfg-, Mellamezeilenpreis 40 Pfg.. di« dreigejpaltene Zeil« im ««Udhen Teil« 40 Pfg. Nachlaß nach f«st«m Tarif. v«d Waliendurzer Anzeiger. Filialen: in Altstadt Waldenburg bei Herrn Otto Für ster; in Callenberg bei Herrn äirumpfwirter Fneül Hermann Richter; in Langenchursdorf bei Frau Emma »er«. Stiegler; in Penig bei Herrn Wilhelm Dahler; in Wollenburg bei Herrn Linus Friedemann und in Ziegelheim bei Herrn Eduard Kirsten. bl», y. -- Pssts3>l>«l»e»<t> S. K»n>«in<t«v-,d»na»-SIro- Ilonlo M«l<l<nburg s<r. >S. für Ü2S?!mtsgerlM und den Zlsütrat zu Waldenburg. Dolts^reckkonto beim polt- fcdeekamt Leipzig Pi»». 442- Aegleich weit verbreitet in den Ortschaften der GtaudeSarutSbezirte Ätlstavi Walvrnbur^ BrännSdorf, Laüeklberg, Frohnsdorf, Falken, Ärumvach, Kaufuilgen, Langenleuba' Mederhain, Langenleuba-Oberhain, Langenchursdorf, Niederwiera, Oberw^ra, Oberwintel, Reichenbach, Remse, Schlagwitz, Schwaben, Wolkenburg und Ziegelheim Ar. 2. Freitas, »e« 3. Januar ISIS. Witterungsbericht ausgenommen am 2. Januar, Mittag 1 Uhr: Barometerstand 755 mm reduziert auf den Meeresspiegel. Thermometerstand 4- 4,»''L (Morgens 8 Uhr -st 3° L. Tiefste Nachttemperatur -st 1,s* L > Feuchtigkeitsgehalt der Luft nach Lamprechts Polymeter 61"/». Taupunkt — 2,»". Windrichtung Südwest. Niederschlagsmenge in den letzten 48 Stunden bis früh 7 Uhr: 6,i mm. Daher Witterungsaussichten für den 3. Januar: Unbeständig. 'Amtlicher Teil, AWe M Kajstil w Heertszilt. Verordnung über die Zurückführung von Waffen und Heeresgul iv den Besitz des Reiches. Vom 14. Dezember 1918. Trotz aller ergangenen Aufforderungen und Kontrollmaß nahmen befinden sich noch immer zahlreiche, aus den Bestän den der Heeresverwaltung stammende Waffen sowie bedeu tende Mengen an Heeresgut und Heeresgerät unbesugter- wcise im Besitze von entlassenen Soldaten und von Zivil personen. Diese Zustände können nicht länger geduldet wer den. Die Reichsregierung sieht sich daher genötigt, ihnen entgegenzutreten. Wir verordnen mit sofortiger Gesetzeskraft: 8 1- Wer sich unbefugt in dem Besitze von Waffen befindet, die aus Heeresbeständen stammen, ist verpflichtet, sie inner halb der von den zuständigen Behörden bezeichneten Frist abzuliefern. Wer zuständige Behörde ist, bestimmt die Lan- deSzentralbehörde. Unbefugter Besitzer ist, wer ohne den Willen der Negie rung oder der ihr unterstellten Organe den Besitz solcher Waffen erlangt hat oder erhält. 8 2. Die gleiche Verpflichtung liegt demjenigen ob, der HeereS- gerät »der Heeresgut aller Art (Fahrzeuge, insbesondere Kraftfahrzeuge, Pferde) im Besitz hat, ohne sich über den rechtmäßigen Erwerb dieser Gegenstände ausweiscn zu können. Handelt es sich um militärische BekleidungS- »der Aus rüstungsstücke zum persönlichen Gebrauche, so ist dem Besitzer der Nachweis des unrechtmäßigen Erwerbes zu führen. 8 3. Wer sich nach Ablauf der Frist noch unbefugterweise im Besitz von Gegenständen »er in 1 und 2 bezeichneten Art befindet, wird, unbeschadet einer nach den allgemeinen Strafgesetzen Megen der unbefugten Aneignung etwa bereits verwirkten Strafe, wegen Unterlassung der angeordneten Ablieferung mit Gefängnis bis zu 5 Jahren und mit Geld strafe bis zu einhunderttausend Mark »der mit einer dieser Strafe» bestraft. § 4. Wer der angeordneten Ablieferung innerhalb der vorge- schriebenrn Frist nachkommt, bleibt für eine etwaige vor der Ablieferung begangene, auf den abgelieferten Gegenstand bezügliche unbefugte Aneignung straffrei. DicAusführungsbestimmungcn erlösten die Zentralbehörden. Berlin, den 14. Dezember 1S1Z. Der Rat der Volköbeauftragten. Ebert. Haase. Hierzu wird folgendes verordnet: 8 1. Die Ablieferung von Waffen, Munition und anderem HecreSgerät hat bis zum 10. Januar 1V19 zu erfolgen, soweit nicht für Städte mit rev. Städteordnung der ktadtrat, im übrigen die Amtshauptmannschaft für die Ablieferung von Waffen und Munition eine kürzere Frist bestimmt. Die Ablieferung hat an die nächste Annahmestelle zu er folgen. Annahmestellen sind 1. die Artilleriedepots in Dresden, Leipzig, Riesa, Chemnitz, Bautzen, Königstein, 2. sämtliche Kasernen, 3. sämtliche Bczirkskommandos, 4. an Orten ohne Garnison oder Bezirkskommandv der Stadtrat, Bürgermeister oder Gcmeindevorstand. 8 2. Als Heeresgerät sind alle Gegenstände anzusehen, bei denen nach den Umständen anzunehmen ist, daß sie aus Beständen der Heeresverwaltung stammen. Heeresgerät ist Reichsgut. Infolgedessen liegt rechtmäßige Uebertragung des Besitzes mit Willen der Regierung oder der ihr unterstellten Organe gemäß Z 1 Absatz 2 und ß 2 des vorstehenden Gesetzes vom 14. Dezember 1918 nur vor, wenn die Uebertragung durch die Reichsregierung oder mit deren Zustimmung die Landesregierung und deren Behörden ersolgt ist. Andere Organe, wie z. B. die Arbeiter- und Eoldatenräte, sind zur Uebertragung von Heeresgerät nicht befugt, es sei denn, daß die Uebertragung gutgläubig im Einvernehmen »der mit nachträglicher Genehmigung der Negierung erfolgt ist. Ob die Genehmigung erteilt ist, ent scheidet in Zweiselssällen das Reichsverwertungsamt in Berlin, Friedrichstraße LV. 8 3. Die Strafverfolgungsbegörden haben nach Ablauf der im K 1 dieser Ausführungsbestimmungen festgesetzten Fristen mit aller Schärfe wegen der unbefugten Aneignung die Straf»erfolgung gegen alle diejenigen durchzuführen, die sich unmittelbar »der mittelbar an Heeresgut irgendwelcher Art vergriffen haben. 8 4. Die Demobilmachungsorgane haben gemäß Verordnung vom 27. No»ember 1S18 (Neichsgesetzblatt Nr. 164) inner halb der Ablieferungsfrist nicht abgegebenes Heeresgut für vrrfallen zu erklären. Gleichzeitig sind Durchsuchungen vvr- zunehmen in allen Fällen, in denen der Verdacht vorlicgt, daß Heeresgerät pflichtwidrig nicht abgeliefert ist. Den Polizeibehörden werden dazu auf Ersuchen die erforderlichen militärischen Kommandos zur Verfügung gestellt. ! Dresden, den 30. Dezember 1918. Das Arbcits- und Wirtschaftsministerium. Schwarz. Aablen rur VMskamnm cker bepubllk Zackren. Als vorläufige Vertretung des gesamten Volkes der Ne publik Sachsen wird eine Volkskammer gebildet, die aus 96 Abgeordneten besteht. Die Wahlen zu dieser Volkskammer finden Sonntag, den 2. Februar 1919, statt. Das Staatsgebiet ist in 3 Wahlkreise geteilt. Ter 3. (Chemnitzer Wahlkreis) umfaßt die Bezirke der ehemaligen Reichstagswahlkrcise 15—23 (30. Nationalwahlkreis.) Zu wählen find 37 Abgeordnete. Ich fordere die Parteien des 3. Wahlkreises auf, die Wahlvorschläge für die Mahlen zur Volkskammer der Re publik Sachsen späteMns bis Dienstag, den 14. Januar 1919, in meiner Geschäftsstelle Ehemnitz, Stadthaus, Poststrahe 4711, einzureichen. In den Wahlv»rschlägen müssen die vorgeschlagenen Per sonen mit Rus- und Familiennamen aufgeführt und ihr Stand oder Berus so.wie ihr Wohnort so deutlich angegeben werden, daß über ihre Persönlichkeit kein Zweifel besteht. Sie sind in erkennbarer Reihenfolge aufzuführen. Es dürfen auf jeder Liste nicht mehr als 37 Personen vorge- schlagen werden. Von jeder vorgeschlagenen Person ist eine Er klärung über ihre Zustimmung zur Aufnahme in den Wahl vorschlag anzuschließen. In dem Wahlkreise darf ein Be werber' nur einmal vorgeschlagen werden. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 100 im Wahl kreise zur Ausübung der Wahl berechtigten Personen unter zeichnet sein. Die Unterzeichner haben ihren Unterschriften die Angabe ihres Berufes oder Standes und ihrer Woh nung beizufügen. Den Wahlvorschlägen find Bescheinigun gen, die die Gemeindebehörden unverzüglich gebührenfrei auszustellen haben, beizufügen, w»nach die Unterzeichner in die Wählerliste ausgenommen worden find. Mehrere Vorschläge können miteinander verbunden wer den. Die Erklärungen über die Verbindung müssen von den Unterzeichnern oder ihren Bev»llmächtigten späteste«- Sonntag, den 26. Januar 1919, in meiner vben- bezeichneten Geschäftsstelle eingchen. Verbundene Wahlvor schläge können nur gemeinschaftlich zurückgen»mmen werden. Die verbundenen Wahlvorschläge gelten den anderen Wahl vorschlägen gegenüber als ein Wahlvorschlag. In den Wahlvorschlägen ist ein Vertrauensmann und ein Stellver treter zu bezeichnen, der für die Verhandlungen mit mir und dem Wahlausschüsse zur Rücknahme der Wahlvorschläge so wie zur Abgabe und Rücknahme von VerbindungSerkltrun- gen bevollmächtigt ist. Fehlt die Bezeichnung des Ver trauensmannes, s» gilt der erste Unterzeichner als solcher. Erklärt mehr als die Hälfte der Unterzeichner eines Wahl vorschlages schriftlich, daß der Vertrauensmann oder sein Stellvertreter durch einen anderen ersetzt werden soll, s» tritt dieser an die Stelle des früheren Vertrauensmannes, sobald mir die Erklärung zugeht. Unter mehreren Wahlvorschlägen dürfen nicht dieselben Unlerschriften stehen. Nicht zugelaffen werden Wahlvor schläge oder Verbindungen v»n solchen, die verspätet ein gereicht oder erklärt find oder den bevorstehenden Erforder nissen nicht entsprechen. Zu Mitgliedern des gemäß § 22 der Wahlordnung vom 30. November 1918 zu bildenden Wahlausschusses habe ich berufen die Herren: 1. Regierungsamtmann Or. Reich, 2. Privatmann Eugen Kummer, 3. Arbeitersckretär Robert Straube und 4. Professor Or Behre als Mitglieder, und die Herren: 1. Stadtamtmann Or. Ehilian und 2. Kaufmann Bernhard Winkelmann als Ersatzleute, sämtlich in Chemnitz wohnhaft. Chemnitz, den 1. Januar 191S. Der Wahlkommiffar für den 2. Wahlkreis. Stadtrat Or. Härtwig. Die Polengefahr wächst. Der Bund »er Landwirte hat seine Stellungnahme z« deu neuen Parteien in einem Wahlaufruf meder gelegt. Zur Besetzung Berlins sok»n von der Entente ameri kanische Truppen bestimmt sein. Lie Matrosen haben da» Schlaft in Berlin verlassen. Im besetzten Gebiete wurden die Sendbote» der Ber liner Bolschewisten festgenomme«. Bei dem »ellnerstreik in Berlin kam es zu graften Ansschreitunge«. Die süddeutsche» Staate» hab«» sich für eiue gemein same Reichspolitik ausgesprochen. Die Bahnlinie Posen-Thorn ist von den Polen besetzt. Ostrows, Inin, Schrimm und Sriitz sind in den Händen der Polen. An Kassel wird ein Matrosenputsch geplant. In Posen wurde das Standrecht verkündigt. Amerikanische Kriegsschiffe sind nach Danzig und Lübeck unterwegs. In Riga war ei« deutsch-englisches Vorgehen gegen lettische Menterer von Erfolg' begleitet. Riga ist »o» deutschen Trnppen geräumt. Wilson hat der Entente einen Plan zur SedenSmittel- Versorgung der Mittelmächte vorgelegt. Französische Truppen haben das Schloß in Koth be setzt, in dem Mackensen einquartiert ist. In Arad kam es beim Sinrücken der Uranzose» zu blutigen Ausschreitungen. In der französischen Kammer teilte Pichon die grauen hafte Ermordung der Zarenfamilie mit.