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Schönburger Tageblatt Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage »ach Sonn- und Festtagen. Annahme von Inseraten für die nächster- scheinende Nummer bis Vormittag« '/-II Uhr. Ler Lbonnementspreis beträgt vierteljähr lich 1 Ml. 5V Pf. Einzelne Nrn. 10 Ps. Anserate pro Zeile 10 Pf., für auswärts 1üPf. Tabellarischer Satz wird doppen berechnet. und Val-enburzer Anzeiger. Filialen: in Lltstadtwaldenburz bei Herr» Otto Förster; in Callenberg bei Hrn. Strumpf wirker Fr. Herm. Richter- in Kaufungen bei Herrn Fr. Janaschek; in Langenchurs darf bei Herrn H. Stiegler; in Penig bei Herrn Wil» Helm Dahler; in Rochsburg bei Herrn Paul Zebl; in Wolkenburg bei Herrn Herm. Wilden- Ham ; in Ziegelheim bei Herrn Eduard Kirst« Amtsblatt für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Waldenburg. — Zugleich weit verbreitet in den Städten Penig, Lunzenau, Lichtenstein»Caü«berg und in den Ortschaften der nachstehenden Standesamtsbezirke: 8rtstadt-Waldenburg, Bräunsdorf, Callenberg, St. Egidien, Ehrenhain, Frohnsdorf, Falken, Grumbach, Kaufungen, Langenchursdorf, Langmleuba-Niederhain, Langen leuba-Oberhain, Niederwiera, Oberwiera, Oberwinkel, Oelsnitz i. E., Reichenbach, Remse, Rochsburg, Schlagwitz, Schwaben, Wolkenburg und Ziegelheim. 1905. Freitag, seu 2V. Oktober Wittermngsbericht, ausgenommen am 19 Oktober, Nachm. 3 Uhr. Bsrometerftaud 765 oana reduziert aus den Meeresspiegel, Ther«»melerkta«s -s-- 6,»* 6. (Morgens 8 Uhr -i- 4" 6. Tiefste Nachttemperatur -fi 2,i° 6.) Acachtigkeitr» grhalt der Lust nach Lambrechts Polymeter 57°,'«. Lauvnnkt — 1,»' O. Windrichtung: West. Niederschlagsmenge in den letzte» 24 Stunden bis früh 7 Uhr: 0,0 mm D-^er Witternngsanssichte« mr den 20 Oktober: Halbhciter. Bekanntmachung. Die Schöffen- und Geschworenen-Urliste betreffend. Tie für die hiesige Stadl aufgestellte Schöffen- und Geschworenen-Urliste liegt eine Woche lang, und zwar von Sonnabend, den 21. bis mit Montag, den 30. dieses Monats an RalscxpcdilionssteUe zu jedermanns Einsicht ans. Innerhalb dieser Frist kann Einsprache gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Liste schriftlich oder zu Protokoll bei unterzeichnetem Sladlrate erhoben werden. Hierbei wird auf nachstehend abgedruckte Vorschriften der ZA 31, 32, 33, 34, 84, 85 des Gerichts- versassungsgesches und des ß 24 des Sächsischen Gesetzes vom 1. März 1879, Bestim mungen zur Ausführung dieses Gesetzes enthaltend, verwiesen. Die Einsicht wird namentlich denjenigen empfohlen, deren Namen in der vorjährigen Liste aus irgend einem Grunde nicht gestanden haben. Waldenburg, den 18. Oktober 1905. Der Stadtrat. Kretschmer, Bürgermeister. Gerichtsversassungsgesetz vom 27. Januar 1877/17. Mai 1898. 8 31. Tas Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 32. Unfähig zu dem Amte eines Schöffen sind: l ., Personen, welche die Befähigung infolge strafgerichtlicher Verurteilung verloren haben; 2 ., Personen, gegen welche das Hauptversahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens eröffnet ist, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann; 3 ., Personen, welche infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind. 8 33. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1 ., Personen, welche zur Zeit der Ausstellung der Urliste das dreißigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 2 ., Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste den Wohnsitz in der Gemeinde noch nicht zwei volle Jahre haben; 3 ., Personen, welche für sich oder ihre Familie Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln empfangen oder in den drei letzten Jahren von Aufstellung der Urliste zurückgerechnet empfangen haben; 4 ., Personen, welche wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind; 5 ., Dienstboten. 8 34. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: rc. 3 ., Reichsbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 4 ., Staatsbeamte, welche auf Grund des Landesgesetzes jederzeit einstweilig in den Ruhestaud versetzt werden können; 5 ., richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft; 6 ., gerichtliche Beamte und polizeiliche Vollstreckungsbeamle; 7 ., Religionsdiener; * 8 ., Volksschullehrer; 9 ., dem aktiven Heere oder der aktiven Marine angehörende Militärpersonen re. 8 84. Das Amt des Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für die Auswahl der Geschworenen. Die Vorschriften der 88 3 2 bis 35 über die Berufung zum Schöffenamte finden auch aus das Geschworenenamt Anwendung. Gesetz, die Bestimmungen zur Ausführung des GerichlSverfaffungsgesetzes vom 27. Januar 1877 enthaltend, vom 1. März 1879/17. Mai 1898. 8 24. Zu dem Amte eines Schöffen und eines Geschworenen sollen nicht berufen werden rc. die Vorstände der SichcrheitSpolizeidehörden der Städte, welche von der Zu ständigkeit der Amtshauptmannfchaften ausgenommen sind. Bekanntmachung. Die Amtsräume des Sladtrats, der städtischen Sparkaffe und des Standesamts werden Montag, den 23. dieses Monats, gereinigt, sie sind daher an diesem Tage für alle nicht dringlichen Angelegen» heu-» geschlossen. Waldenburg, den 19. Oktober 1905. Der Stadtrat. Kretschmer, Bürgermeister. Pkt. *WtUdtNvurn, 19. Oktober 1905. Zar Nicolaus von Rußland hat nicht nur mit den Ja panern, seinen lieben Untertanen und sonst noch allem Mög lichen seine Sorgen gehabt, resp. hat sie noch, sondern auch mit seinen Verwandten. Die Kassation seines Vetters, des Großfürsten Kyrill, der nächst dem Zaren und seinem Bruder Thronanwärter gewesen wäre, wenn nicht dem Selbstherrscher aller Reußen ein Sohn bescheert worden wäre, als russischer Offizier beweist, daß Nicolaus II. in gewissen Dingen noch immer keinen Spaß versteht. Anderen Kreisen erschien es freilich viel wünschenswerter, daß der Großfürst die ge- schieden? Großherzogin von Hessen heiratete, als daß das bisherige Ringen um die Erreichung dieses Zieles noch Jahre hinaus andauerte. Da auch der Grobherzog von Hessen, der Bruder der russischen Kaiserin, selbst schon längst eine neue Ehe eingegangen ist, so hätte sich der Zar ebenso, wie er sich von der bisherigen hartnäckigen Verweigerung einer Verfassung loslöste, auch von seinem Widerspruch gegen diese Vermählung trennen können, zumal ja Andere seiner Verwandten ganz andere Dinge aus dem Kerbholz haben, alS solche Liebesheirat. Es ist in Rußland übel genug vermerkt, daß kein russischer Prinz aktiv am Kriege in Ostasien teilnahm. Kyrill, der zum Anfang dort war und bei der Explosion des Schlacht schiffes des Admirals Nakarow, auf dem er sich befand, ge rettet wurde, ist nach dieser Tragödie nach Europa gereist und dem Kriege ferngeblieben. Von seinem im Hauptquartier anwesenden Bruder Boris wurden aber so arge Lebemanns- stückchcn behauptet, und sie sind wohl wahr gewesen, daß er „zur Berichterstattung" aus Nimmcrwiederkehr nach Peters burg gesandt wurde. Mit anderen Worten, er wurde aus der auf dem Kriegsschauplätze befindlichen Armee seines Ver- haltens wegen entfernt. Seinen Oheim, den gewesenen Groß Admiral Alexis, enthob Nicolaus II. unter Worten der An erkennung von seinem Posten als erster Befehlshaber der Marine, aber nie waren solche Aeußerungen des Lobes weniger angebracht, und unwidersprochen ist behauptet, daß der „schöne Großsürst", wie ihn die Pariser leichten Dämchen nennen, über die er leichte Siege erringt, nicht nur die Ver- luderung der russischen Kriegs-Marine, die zur Katastrophe in der Koreastraße führte, verschuldet habe, sondern auch, daß der kostbare Tiamantenschmuck einer französischen Theater- Prinzessin auf der Petersburger Hofbühne aus russischen Flottengeldern bezahlt worden ist. Und ganz gewiß ist, denn eS ist auf der photographischen Platte verewigt, daß dieser russische Prinz zur Zeit des letzten schweren Unglücks der Waffen seines Vaterlandes auf den Pariser Rennplätzen mit seiner gegenwärtigen Freundin Herumflanierle. Mehr brauchte i nicht zu geschehen, um den Charakter dieses Verwandten des Zaren klar zu stellen. Auch über den ermordeten Oheim des Zaren, den Großfürsten Sergius, ist genug Kompromit tierendes gesagt, das nicht bestritten wurde, weil cs nicht bestritten werden konnte. Und so ist aus neuen und alten Tagen viel zu erzählen, leider mehr als genug. Daß ein russischer Fürst nicht viel bedeutet, weiß man in aller Welt, daß von einem russischen Großfürsten etwas Großes gesagt werden kann, ist auch selten. Es sind unter den Verwandten des Zaren einige Prinzen, von denen wenig gesprochen wird, es sind tüchtige Männer, denen aber wieder die Hauptsache fehlt, Gelegenheit zur Betätigung ihrer Kraft. Bisher hat die korrumpierte Beamtenschaft ja überhaupt keine ehrlichen und tüchtigen Leute wirken lassen, mochten es nun Großfürsten oder Bauernsöhne sein. Hoffentlich wird das mit der Tätigkeit der neu zu wählenden russischen Reichsduma besser werden, denn, wenn diese letztere die Staatsausgaben auch nicht in letzter Instanz zu genehmigen hat, sie hat die ¬ selben doch zu prüfen. Und wenn sie dabei zu der von diversen Mitgliedern 'der Kaiserlichen Familie als „herkömm lich" betriebenen Verschwendung und Zügellosigkeit ein Wort spricht, dann werden dem Zaren doch die Ohren klingen. Auch der heutige englische König hat sich als Kronprinz eine recht gepfefferte Kritik seiner Person im Parlament gefallen lassen müssen. Politische Rundschau. Deutsches Reich. Am Mittwoch, am 75. Geburtstage Kaiser Friedrichs, be gaben sich der Kaiser und die Kaiserin nach dem Mauso leum bei der Potsdamer Friedenskirche, wo sie an dem neuen Sarkophage des Entschlafenen einen Kranz aus Lor beer, Veilchen und Marschall-Niet-Rosen niederlegten. Tie Majestäten, die von den Prinzen Oskar und Joachim, ferner Von der Prinzessin Viktoria Luise begleitet waren, verweilten einige Zeil in stiller Andacht in dem mit Blumen geschmückten Mausoleum. Ins Neue Palais zurückgekehrt, empfing der Kaiser den neuen oldenburgischen Gesandten, den scheidende» holländischen Gesandten, den deutschen Botschafter in Amerika und den deutschen Gesandten in Marokko. Die Audienz des Vorstandes des deutschen Städte tages beim Reichskanzler wird unterbleiben. Wie der „Allgem. Flcischerztg." aus München gemeldet wird, hat Oberbürgermeister v. Borscht erklärt, daß angesichts der durch den Brief des Reichskanzlers Fürsten Bülow an den Ober bürgermeister Kirschner geschaffenen Sachlage die Bürger meister auf den Empfang durch den Reichskanzler verzichte» werden. Taß die fragliche Unternehmung der Bürgermeister auf diese oder jene Weile ins Wasser fallen würde, war vorauszuschen. Zu den angeblichen Rücktrittsabsichten des preußische»