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chönburger Tageblatt und Filialen: in Altstadt« aldenburg bei Herr« Kaufmann Max Liebezeit; in Penig bei Herrn Kaufmann Rob. Härtig, Mandelgasse; in Rochsburg bei Herrn Suchhalter Fauth; in Lunzenau bei Hrn. Buchhdlr. S. Dietz»; in Wechselburg bei Herrn Schmied Weber; in Altenburg bei Hrn. Buchh. Ernst Geßner; in Lichtenstein b. Hrn. Buchh. I. Wehrmann. Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn- und Festtagen. Annahme von Inseraten für die nächster- scheinende Nummer bis nachmittags 2 Uhr. Der Abonnementspreis beträgt vierteljähr lich 1 Mk. S5 Pf. Inserate pro Zeile 10 Pf., Einges. 20 Pf. Expedition: Waldenburg, Kirchgasse 255. Waldenburger Anzeiger Amtsblatt siir de« Aadtrath za Waldenburg. » Zugleich weit verbreitet in den Städten Penig, Lunzenau, Lichtenstein-Callnberg und in den Ortschaften der nachstehenden Standesamtsbezirke: Altstadt-Waldenburg, Braunsdorf, Callenberg, St. Egidien, Ehrenhain, Frohnsdorf, Falken, Grumbach, Kaufungen, Langenchursdorf, Langen leuba-Niederhain, Langenleuba-Oberhain, Niederwiera, Obergräfenhain, Oberwiera, Oberwinkel, Oelsnitz i. E., Reichenbach, Remse, Rochsburg, Rußdorf, Schlagwitz, Schwaben, Steinbach, Wechselburg, Wiederau, Wolkenburg und Ziegelheim. 275. Freitag, den 26. November 1886. Windrichtung um West. Witterungsaussichten für den 26. November: Nebliges, theils trübes, theils anfklärendes Wetter ohne erhebliche Niederschläge mit etwas wärmerer Temperatur. Bekanntmachung, Der im Jahre 1880 begründete Verein gegen Hausbettelei hierselbst hat sich aufgelöst. Dies wird andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Waldenburg, den 22. November 1886. Der Stadtrat h. — Kretzschmar, Brgm. R. II. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme ans die am 18. dieses Monats erlassene Bekanntmachung, die Stadtverordnetenwahl betr., wird hierdurch weiter öffentlich bekannt ge macht, daß ans den Stimmzetteln die zu Wählenden so zu bezeichnen sind, daß so wohl über deren Person, als auch darüber, ob dieselben als Stadtverordnete oder als Ersatzmänner gewählt sind, kein Zweifel besteht. Insoweit Stimmzettel dieser Vorschrift nicht entsprechen, oder Namen Nicht wählbarer enthalten, sind dieselben ungültig. Zur Erleichterung der Wähler werden Stimmzettel aus Verlangen an Raths- stelle unentgeltlich verabreicht. Waldenburg, den 24. November 1886. Der Stadtrat h. Kretzschmar, Brgm. R. II. Bekanntmachung. Eingegangen sind: 13. u. 14. Stück des Sachs. Gesetz- und Verordnungsblattes, Jahrg. 1886, enthaltend: Nr. 55. Verordnung, die Desinfection der zu Viehtransporten auf Eisen bahnen benutzten Wagen rc. betr. Vom 13. September 1886. Nr. 56. Be kanntmachung, eine Anleihe der Dampfmühlen-Actien-Gesellschaft zu Dresden betr. Vom 16. September 1886. Nr. 57. Bekanntmachung, die Betriebseröffnung auf der Linie Potschappel-Wilsdruff betr. Vom 27. September 1886. Nr. 58. Be kanntmachung, eine Anleihe der „Wurzener Kunstmühlenwerke und die Biscuit- fabrikcn vormals F. Krietsch" zu Wurzen betr. Vom 22. September 1886. Nr. 59. Bekanntmachung, eine Anleihe der Casino-Gesellschaft zu Chemnitz betr. Vom 7. October 1686. Nr. 60. Bekanntmachung, eine Anleihe der Stadtgemeinde Frohburg betr. Vom 9. October 1886. Nr. 61. Bekanntmachung, eine Anleihe der Stadtgemeinde Lausigk betr. Vom 9. October 1886. Nr. 62. Bekannt machung, die vierte Auflage des Lehrbuchs der Hebammenkunst betr. Vom 12. October 1886. Nr. 63. Verordnung, die Berücksichtigung der Blitzableitungen bei der Gebäudeeinschätzung für die Zwecke der Landes-Jmmobiliar-Brandversiche- rungs-Anstalt betr. Vom 12. October 1886. Nr. 64. Verordnung, die Ab tretung von Grundeigenthum zur Erbauung einer normalspurigen Secundäreisen- bahm vom Bairischen Bahnhofe in Leipzig nach Plagwitz-Lindenau betr. Vom 15. October 1886. Nr. 65. Pferde-Aushebungs-Reglement. Vom 15. October 1886. und Nr. 33 -es Reichsgesetzblattes, Jahrg. 1886, enthaltend: Nr. 1688. Verordnung, betreffend die Einberufung des Reichstags. Vom > 8. November 1886. Diese Eingänge liegen 14 Tage lang zu Jedermanns Einsicht hier aus. Waldenburg, den 25. Novemoer 1886. Der Stadtrat h. Kretzschmar, Brgm. R. II. Rutz und Breunhol; Auction in dem Waldenburger Stadtwald. Montag, den 29. November 1886, von Vormittags 9 Uhr an sollen die im Stadtwald aufbereiteten Nutz- und Brennhölzer und zwar: 1 birkener Stamm von 19 cm. Mittenstärke, 11 Stück fichtene und 31 Stück kieferne Stämme von 10—15 ow. Mittenstärke, 2 - - - 12 - - - - 16—22 - 2 ----- - - - 23—29 - 35 Stück Nadelholzstangen von 5—6 cm. Unterstärke, 375 - - - 7—9 - 245 - - - 10—12 - 190 - - - 13—15 - 8 Raummeter Nadelholz-Brennscheite, 2,s» Wellenhundert Laubholz- und 2,»o Wellenhundert Nadelholz-Brennreißig an Ort und Stelle meistbietend unter den üblichen Bedingungen versteigert werden. Versammluugsort am Bahnwärterhaus des Wasseruhlsdorfer Weges. Stadtrath Waldenburg, den 22. November 1886. Der Forst- und Wirthschafts-Ausschust. Hobusch, Stadtrath. Unter heutigem Tage ist der Gutsbesitzer Herr Gottlob Friedrich Stiegler in Langenchursdorf als Gerichtsschöppe für Langenchursdorf an Stelle des auf seinen Wunsch seines Amtes enthobenen bisherigen Gerichtsschöppens Herrn Christian August Stiegler daselbst eidlich in Pflicht genommen worden. Waldenburg, am 23. November 1886. Königliches Amtsgericht. Bamberg. Versteigerung. Montag, den 29. November dieses Jahres, Nachmittag 2 Uhr s sollen im Heitzsch'schen Gasthof in Oberwiera verschiedene Pfandstücke als: i 1 Sopha, 1 Klapptisch, 1 Kommode, 1 Spiegel, 1 Kleiderschrank, 1 Waschtisch, 4 Polsterstühle gegen sofortige Bezahlung öffentlich versteigert werden. Waldenburg, am 25. November 1886. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts. Löschner, Rend. *Waldenburg, 25. November 1886. Cs bat sich so der Gebrauch eingeschlichen, jedesmal vor der Eröffnung einer Reichstagssession die bevor stehende parlamentarische Arbeitsperiode als eine be sonders wichtige zu bezeichnen. Falsch ist das nicht, denn seit emer ganzen Reihe von Jahren hatte jede Session unseres Reichstages ihre hohe Bedeutung. Selten ist aber doch wohl einer Session mit solcher Erwartung entgegengesehcn, wie der bevorstehenden. Wir hatten die großen Sessionen, in welchen es sich um das Socialistengesetz, Abänderung des Zolltarifes, Abänderung des Militärgesetzes, die Unfallversicherung, Tabaks- und Branntweinmonopol handelte; es gab eine große Aufregung, aber so zugespitzt, wie gegenwärtig, war die Situation doch nie. So einigermaßen ließ sich doch immer voraussehen, wie sich die Dinge schließ- üch entwickeln würden, und das gab wieder einige Be ruhigung. Jetzt steht die Sache aber ganz anders. Der Kernpunkt der neuen Session ist das Militärge setz, welches, daran kann ja nicht mehr gezweifelt wer den, in jedem Falle eine beträchtliche Erhöhung des Armeebestandes Vorschlägen wird. 1880 hat der Reichs tag die bezüglichen Forderungen der Reichsregierung bewilligt : ob er es diesmal sofort thun wird, ist frag lich. Verkannt kann doch nicht werden, daß es sich bei der Militärfrage um eine bitter-ernste Sache han delt, daß die Ablehnung des neuen Gesetzes nicht, wie die Verwerfung der Branntweinsteuervorlagen, ohne weitere Folgen bleiben wird. In Berlin ist schon ein mal bekanntermaßen um die Militärfrage ein überaus scharfer Conflict entstanden, der Alles Andere eher wünschen läßt, als eine Wiederholung desselben. Aber ob sich der Conflict vermeiden lassen wird; wer kann das heute beantworten? Gesetzt, der Reichstag nimmt die Militärvorlage in Folge etwa besonderer Erklärungen der Reichsregierung mit einer Erhöhung des Friedensbestandes der Armee an, so wäre das ein Schritt, dem auf einem anderen Gebiete nothwendig ein zweiter folgen müßte, um den es nicht minder heftige Kämpfe setzen kann. Bekannt lich schließt der neue Reichshaushaltetat mit einem Fehlbeträge von 29 Millionen Mark ab, um welchen Betrag die Matrikularbeiträge der Bundesstaaten zur Reichskasse erhöht werden sollen. Es ist anzunehmen, daß die folgenden Reichshaushaltsetats ein günstigeres Resultat ergeben, aber Mehrforderungen werden immer wieder kommen, und die Fehlbeträge also bleiben. Die letzteren könnten aber schließlich immer noch durch Er höhung der bundesstaatlichen Beiträge beseitigt werden. Anders stellt sich jedoch die Sache, wenn die Erhöhung der Armeestärke eine entsprechend dauernde Erhöhung des Budgets zur Folge hat. Dann würde die Frage einer Steuerreform mit zwingender Gewalt auftreten; es müßte dann irgend eine Aenderung vorgenommen werden, um den wesentlich erhöhten Etat in Einnahme und Ausgabe in Einklang zu bringen. Darin liegt die zweite und besondere Wichtigkeit des neuen Militär gesetzes, daß es ganz von selbst die Steuerfrage aber mals aufrollt. Und welches Ende ist da zu sehen? Heute noch keins! Das schafft eben die Beunruhigung,