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chönburger Tageblatt ^scheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn- und Festtagen Annahme von Inseraten bis Borm. 10 Uhr des Ausgabetages. Bezugspreis monatl. 2.7b Mk. ausschließ lich Zutragegebühr, durch die Post bezogen monatlich 3.—Ml. Einzelne Nr. 15 Psg. Inseratenpreis 1 Zeile 00 Psg., von auswärts 70 Psg-, Rellamezeilenpreir 1 Mi., die dreigesp. Zeile im amtlichen Teile 1 Mi. Aachweisungsgebühr 2b Psg. Nachlaß nach festem Tarif. waliekburger Anzeiger. Filialen: in Altstadt Waldenburg bet Herrn Otto Adr» ster; in Callenberg bei Herrn Strumpfwirker Arüw. Hermann Richter; in Langenchursdorf bei Frau Emma orrw. Stiegler; tn Penig bei Firma Wilhelm Doble«; in Wollenburg bei Herrn Linus Friedemann und ln Ziegelheim bei Herrn Eduard Kirsten. fSr. — poMeN!l«s,e«->> s.r U«««» M«l<I«ndurg >N». «t. Amtsblatt für das KmtsgerlM und den Slsütrat zu Waldenburg. Zugleich weit verbreitet iu den Ortschaften der StaureSamtobezirke Altstadt Waldenburg, Braunsdorf, Callenberg, Frohnsdorf, Fallen, Grumbach, Kaufungea, Langenleuba- Niederham, Langenlenba-Oberham, LangenchurSdor^ Niederwiera, Oberwiera, Oberwmkel, Reichenbach, Remse, Schlagwitz, Schwaben, Wollmburg und Ziegelhei«. «r. 83. Sonntag, dcn 11. April 1920 WMerungsbericht ausgenommen am 10 April, Mittag 12 Uhr: varometersta«» 757 mm reduziert aizi den Meeresspiegel. Lhermometerftaud -s- 20' L. (Morgens 8 Uhr -f-1^,»° Q Tiefste Stachttemperatur -s- 11' L) stenchtigkeitSgehatt der Lust nach Lamprecht« Polymeter 40',c. Taupunkt -s- 7' Windrichtung Südwest. Niederschlagsmenge in den letzten 24 Stunden bis früh 7 Uhr: 0., mm. Daher WitterungSauSfichte» für den 11. April: Wechselnde Bewölkung. Amtlicher Teil. Nachstehende Bekanntmachung des Reichsminister» für Wiederaufbau wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorgeschriebenen Anmeldungen find beim WirtschaftS- minifteriu«, Abteilung für Handel «nd Gewerbe in Dresden, einzureichen — vgl Punkt 3 Absatz 2 —. Hier bei find die Rechte, Beteiligungen und Anwartschaften in Rußland, China, Oesterreich, Ungarn, Bulgarien, der Türkei und den zugehörigen Gebieten für jede« dieser Länder ge trennt auf besonderem Bogen zu verzeichnen. Dresden, den 7. April 1920. Wirtschaftsministerittm. Bekanntmachung über die Anmeldung von Rechten oder Beteiligungen a« öffeutliche« Unternehmungen oder Konzessionen an« Aulah der Durchführung der Bestimmungen des Artikels 260 des FriedeuSvertrageS. Auf Grund der §8 1 und 4 de« Gesetzes über Ent eignungen und Entschädigungen aus Anlatz des FriedenS- vrrtrage« zwischen Deulschland und den alliierten und assoziierten Mächten vom 31. August 1919 (Reichs Gesetzbl. S. 1527) wird folgendes bestimmt: 1. Alle Rechte oder Beteiligungen deutscher ReichS- angehöriger, sowie Anwartschaften deutscher Reichs- angehöriger auf Rechte oder Beteiligungen an öffentlichen Unternehmungen oder Konzessionen in Rußland, China, Oesterreich, Ungarn, Bulgarien, der Türkei, den Besitzungen und zugehörigen Ge bieten dieser Staaten oder in Gebieten, die früher Deutschland oder seinen Verbündeten gehört haben und auf Grund deS FriedenSvertrageS abgetreten werden müssen oder unter Verwaltung eines Man datar« treten, find bis zum 1. Mai 1920 anzu melden. Die Rechte und Beteiligungen find auch dann anzumelden, wenn sie noch nicht auSgeübt worden find 2. Maßgebend für die Anmeldung ist der Stand vom 1- April 1920. 3. Anmeldepflichtig find die Inhaber der Rechte, Be teiligungen oder Anwartschaften. Die Anmeldung hat bei den von den Zentral behörden der Länder, in deren Gebiet der An meldepflichtige seinen Wohnsitz, dauernden Aufenthalt oder Sitz hat, bestimmten Stellen zu erfolgen. 4. Zuwiderhandlungen werden gemäß 8 10 Nr. 2 und 3 und 8 11 Nr. 2 des Gesetzes über Ent- eignungen und Entschädigungen auS Anlaß deS Friedensvertrages zwischen Deutschland und den alliierten und assoziierten Mächten vom 31. August 1919 (Reichs Gesetzdl. S. 1527) bei Vorsätzlich keit, sofern nicht nach allgemeinen Strafgesetzen eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 100,000 Mark oder mit einer dieser Strafen, bei Fahr lässigkeit mit Geldstrafe bi» zu 10,000 Mk. bestraft. Es wird darauf hingewiesen, daß Deutschland nach Artikel 260 Absatz 2 Satz 3 des Friedens vertrages genötigt ist, zugunsten der alliierten und assoziierten Mächte sowohl in seinem eigenen Namen wie in dem seiner Angehörigen auf alle in Nr. 1 dieser Bekanntmachung bezeichneten Rechte, Be teiligungen und Anwartschaften, die in der dem WiedergutmachungSaurschuß auf Grund der ge nannten Bestimmung de- Friedensvertrags zu über gebenden Liste etwa nicht verzeichnet find, zu ver zichten. S. lieber di« Anmeldung von Uebereinkommen, sowie von Unterkonzesfionen oder Abschlüssen, die mit deutschen ReichSangkhörigen wegen Ausführung oder Betrieb der öffentlichen Arbeiten in den ehe maligen deutschen überseeischen Besitzungen abge schlossen worden find (Artikel 123 des Friedens- Vertrag«), ergeht besondere Bekanntmachung. Berlin, den 27. März 1920. Der Reichsminister für Wiederansbau. I. B : Müller. Briketts Montag von 9—11 Uhr Vormittags und 2—4 Uhr Nachmittags bei Otto auf Abschnitt 10 der Weihen Kohlen- grnndkarfe Nr. 601 bis 780. Preis 15 Mk. für den Zentner. Waldenburg, den 10. April 1920. Dee Stadtrat. Q « ark heute Sonnabend Nachmittag bei Börnigen und Schreck auf Februar Marke 8 der LandeSsperrkarte an die Karten inhaber Rr. 119—530 je 75 Gramm, Pfund 2.40 Mk. Wer es versäumt, de« Quark bis Sonntag früh abzuhole«, verliert den Anspruch aus denselben. Waldenburg, den 10. April 1920. Der Sta-trat. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Ge- schäflssührers Hermann Emil Petermann in Falken wird hierdurch aufgehoben, nachdem der im VergleichS- termine vom 5. Februar 1920 angenommene ZwangSver- gleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 5. Februar 1920 bestätigt worden ist. Waldenburg, den 8. April 1920. Sächsisches Amtsgericht. Sonderzuweisung in Speisefett. 1. In der Woche vom 11.—17. April 1920 kommen als Sonderzuweisung 100 Zr Speisefett an die Gesamt bevölkerung zur Ausgabe. 2. Die Abgabe hat auf Marke 5 der LandeSfettkarte und Mark XII der grauen Lebensmittelkarte für Selbstversorger zu erfolgen. — 133 d. Fe. — Bezirks verband Glauchau, am 8. April 1920. Freiherr v. Welck, Amt-Hauptmann. Saattveizem Dem Bezirksverband stehen 225 Ztr. Sommerweizen zur Verfügung. Preis für den Zentner 48 Mark. Au beziehen gegen Saatkarte bei Oberkommisfionär Georg Krusche-Glaucha«, HauSmannstraße K.L-Nr.: 916. Getreide «. Bezirksverband Glauchau, am 8 April 1920. Die Aufnahme der in die Seminarschule nenein- tretenden Kinder findet Dienstag, de» 13. April, 2 Uhr iw 6. Klassenzimmer statt. Die den Eltern zugegan genen Fragebogen find an-gefüllt mitzubringen. Für Klaffe 1 bi» 5 beginnt der Unterricht Mittwoch Punkt 8 Uhr. Die Seminardirektto«. Unsere Uli-, kMM- M kMlbM für Waldenburg und Umgegend unter Leitung eine» staatlich geprüften Gewerbelehrer» nimmt Reuanmeldungen Sonnabend, den 10. ds. Mts-, «achm. 4—6 Uhr und Montag, den 12. ds. Mts., Borm. 10—12 Uhr entgegen. Der Unterricht beginnt für alle Schüler Montag, de« 12. ds. Mts., Rachm. 6 Uhr. Unterrichtsfächer: kaufmännische und gewerbliche Buch führung, Deutsch, Rechnen, Brieswechsel und andere Kontvr- arbeiten, Wechselkunde, Stenographie, Maschinenschreiben, Kunstschrift, Bürgerkundr, gewerbliches Zeichnen, gewerblicher und technischer Fachunterricht, handliche- und wissenschaft liche- Strumpfwirken und Posamentieren. An der Handelsfachklaffe (1 Jahr) sowie an Wirkerei (Ausstößen, Stricken usw.) und Posamentieren (Anferti gung von Fransen, Quasten, Rosetten usw.) können auch Mädchen teilnehmen. Unterrtchtsdauer: 3 Jahre bei wöchentlich 6—8 Stunden. Schulgeld: Schüler 7 Mk. 50 Pf. vierteljährlich, Schülerinnen 7 Mk. 50 Pf. bis 10 Mk. vierteljährlich je «ach Stundenzahl. Der Besuch der Gewerbeschule befreit vom Besuche der allgemeinen Fortbildungsschule. Unsere Gewerbeschule verfügt über mehrere Stiftungen, aus denen sich fleißige Schüler und Schülerinnen beim Ab gänge Preise bis zu 100 Mk. der Kopf erwerben können. Waldenburg, den 8. April 1920. Der Vorstand. Die Schulleitung. E. Leonhardt, Vorfitzender. Gewerbelehrer Görner. Deutschland verlangt Schadenersatz von Frankreich. I« Berlin fanden Besprechungen über weitere Maß nahme« im Ruhrgebiet statt. Die Reichsregiernug fordert z«r «nflösuug -,r Ei«- «ohnerwehrcu auf. Die letzten dentschr« Kriegsschiff« werde« jetzt aus- geliefert. Kür ErnShruug «nd Landwirtschaft w«rde eia «e«eS Reichsminifteri«« gebildet. vr Brandt hat de« Paste« des Wiedera«fba«mi«isterS abgelehvt. Die jetzige« ReichSei««ahme» genüge» «och «icht. Die Franzose« habe« weiteres deutsches Gebiet besetzt. Der MarkkurS steigt weiter. Di« Pfälzer Bauer« »rohe« mit dem Generalstreik. Am R«hrrebier ist R«he eingeirete«. > Die Erregung i« Frankfurt hat sich gelegt. Die amtrilanische» Truppe» i» Namtz flud i» Rich-! tuug auf deu Rhein avmarschiert. I« Italien machen sich Anzeichen einer droheude« Revolution bemerkbar. Ein englischer Truppendampfer ist »ach Smyrna «u» Konstantinopel abgegauge». Iu Japan machen sich bolschewistisch« Einflüsse be merkbar. "W»l»««b«r-, 10. April 1920. Die Reichsregierung hat au Frankreich eine Note ge richtet, in der sür allen Schaden, der durch ungerechtfer tigte Besetzung deutscher Städte angerichtet wird, Ersatz forderungen in Aussicht gestellt werden. England erhebt gegen die Besetzung deutscher Etütde durch Frankreich Einspruch und diesem Vorgehen wollen fich Amerika und Italien anschließen. Hiernach steht Frankreich mit seinem Vorgehen allein da und es muß sich überzeugen, daß e- ! fich ein schwerwiegendes Fiasko geholt hat. Die Wendung hat in Paris eine starke Nervosität und neue Drohuuge« hervorgerufen. In Wahrheit hat Deutschland Grund zur verschärften Beschwerde über die porgekommenen Gewalt taten. Frankreich wird dadurch seine Lage nicht ver bessern. Der französische Vormarsch nach Frankfurt am Maiu, Darmstadt usw. ist in Deutschland mit scharfem Einspruch ausgenommen worden, den« eS ist eine militärische Maß nahme, der für Frankreich keineswegs poltischer Nutze« zur Seite steht. Marschall Foch hat diese Episode durch gesetzt, obwohl er wußte, daß eS nur eine solche bleibe» würde, aber Ministerpräsident Millerand hätte klüger ge tan, wenn er im Interesse Frankreichs diesen Schritt ver mieden hätte, vo« dem hoffentlich Deutschland Nutzen ziehen wird. Wenn Frankreich der deutschen Regierung Borwürfe machen wollte, so hätte eS sagen sollen, es fei