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ZlhSnbliM Tageblilit Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn- und Festtagen. Beiträge find erwünscht und werden eventuell honorirt. Annahme von Inseraten für die nächster scheinende Nummer bis Mittags 12 Uhr des vorhergehenden Tages. und Waldenburger Anzeiger. Der Abonnementspreis beträgt vierteljähr lich 1 Mk. SO Pf. Alle Postanstalten, die Expedition und die Colporteure dieses Blattes nehmen Be stellungen an. Einzelne Nummern 8 Pf. Inserate pro Zeile 10 Pf., unter Eingesandt 20 Pf. Amtsblatt für den Stadtrath zu Waldenburg. Dienstag, den 19. December 1882. Bekanntmachung, die am 1«. Januar 188» vorzunehmende Viehzählung betreffend. Zufolge Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern zu Dres den vom 7. vorigen Monats hat nach Beschluß des Bundesrathes vom 16. Oclober jetzigen Jahres in allen Bundesstaaten eine Erhebung der Vieh haltung nach dem Stande vom 1V Januar 188» statlzufinden und soll diese Aufnahme von Haus zu Haus erfolgen. Die Aufnahme wird bewirkt mittels gedruckter Formulare, von denen jedem Hausbesitzer eines zugestellt wird und für deren Ausfüllung nach Anlei tung der den Zähllisten auf der ersten und vierten Seite aufgedruckten Vor schriften der Letztere zu sorgen verpflichtet ist. Die Vertheilung der erwähnten Formulare erfolgt so zeitig, daß die selben in der Zeit zwischen dem 28. December dieses und ». Ja nuar künftigen Jahres in die Hände der Hausbesitzer gelangen. Für jedes Hausgrundstück wird dem Besitzer ein Erhebungsformular ein gehändigt, auch wenn notorisch in dem betreffenden Hause keine der Thier gattungen, auf welche sich die Erhebung bezieht, gehalten wird. In solchem Falle Hal der Besitzer ein „Vacat" oder „werden nicht gehalten" in die Spalten des Formulars zu setzen. Abmieihern gehöriges Vieh ist auf der Liste des Hausbesitzers, jedoch nicht unter dessen Namen, sondern unter dem Namen des Viehbesitzeis aufzu führen. Die Formulare sind zu diesem Zwecke mit einer Mehrzahl von Zeilen (eine für jeden Besitzer von Vieh) versehen. Sollte die Anzahl der Zeilen auf dem einen Formular für die Zahl der verschiedenen Viehbesitzer nicht ausreichen, so sind die weiteren Angaben auf einem zweiten oder dritten rc. Formular zu bewirken. In diesem Falle ist das erste Formular auf der Vorderseite mit das zweite mit L, das dritte mit 0 rc. zu bezeichnen. Tie laufenden Nummern der Formulare L, 6 rc. sind alsdann entsprechend zu ändern, da mit sie sich den laufenden Nummern des Formulars anschließen. Die Wiedereinfammlung der Formulare erfolgt vom 18 Januar 188» ab und endlgl mit dem 2V desfelben Monats. Insbesondere wird noch darauf aufmerfam gemacht, daß die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben von Demjenigen durch Namensunterschrift (auf Seite 3 unten der Zählliste) zu bescheinigen ist, unter dessen unmittelbarer Aussicht und Verwaltung das Haus (Gehöft, Anwesen) steht, auch wenn derselbe nicht Eigenthümer des Viehs ist. Im Uebrigen wird auf die den Zählformularen auf Seite 1 und 4, wie bereits oben erwähnt,, aufgedruckten Erläuterungen verwiesen. Waldenburg, den 16. December 1882. Der Stadtrath. Cunrady. Jg. Bekanntmachung. Von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte soll den S. Januar 188» das der Johanne Theresie verehel. Bauch, verw. gew. Hofmann, geb. Götze in Waldenburg zugehörige Haus- und Gartengrundstück Nr. 205 Abth. des Katasters, Nr. 183 a und Nr. 183 d Abth. des Flurbuchs und Fol. 201 des Grund- und Hypothekenbuchs für die Stadt Waldenburg, welches Grundstück am 5. October 1882 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 3950 M. -- gewürdert worden ist, nothwendiger Weife versteigert werden, was unter Bezug nahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch be kannt gemacht wird. Waldenburg, am 7. October 1882. Königlich Sächsisches Amtsgericht. Baumbach. Th.-G. Bekanntmachung. Wegen des Rechnungsabschlusses werden in der Zeit vom i. bis mit 1S Januar 188» bei hiesiger Sparcasse weder Einlagen angenommen noch Rückzahlungen gelei stet werden. Wrstliche Sparkaffm-Werwaltung Waldenöurg, am 11. Decbr. 1882. Nebel. * Waldenburg, 18. December 1882. Politische Rundschau. Deutsches Reich. Der Kaiser muß wegen einer leichten Erkältung das Zimmer hüten; er wohnte deshalb der Hofjagd am Sonnabend nicht bei. Der Entwurf der procenlualen Börfensteuer ist bekanntlich von den Conservativen im Reichstag eingebracht worden, und zwar unter dem Namen des Abg. von Wedell-Malchow. Der Steuersatz, zu dessen Entrichtung jeder bei dem Geschäft belhel- ligte Contrahenl zum vollen tarifmäßigen Werlhbe- tiage verpflichtet ist, beträgt zwei Zehntel vom Tausend, ergiebl also, weil mindestens zwei bezahlen, wenigstens ^/ro vom Tausend. Diese Abgabe wird erhoben für die auf Zeil abgeschlossenen Kauf-, Rückkauf-, Tausch- oder Lieferungsgeschäste über Wechsel, ausländische Banknoten oder ausländisches Papiergeld, ferner über Aciien, Staats- oder andere für den Handelsverkehr bestimmte Werlhpapiere, oder Mengen von solchen Sachen oder Waaren jeder Art, die nach Gewicht, Maß oder Zahl ge handelt zu werden pflegen, sowie die Prolongation solcher Geschäfte. Dagegen bleibt ein Fixstempel von 20 Pf. bestehen für Schlußnoten rc. über nicht aus Zeit abgeschloffene Geschäfte, sowie für Rech nungen, Quittungen rc. über Börsengeschäfte. Die Abgabe von ?/io pro Mille wird berechnet vom Werihe des Gegenstandes des Geschäfts und zwar in Abstufungen für je 1000 Mark oder einen Bruch- theil dieses Betrages. Als Gegenstand des Geschäfts gilt nicht die Cours- oder Preisdiff-renz, die Prä mie und dergleichen, sondern die Wechsel, Banknoten oder Papiergeld, Actien, Staals- oder andere Werlh- papiere, oder die Waaren, auf welche das Geschäft sich bezieht. Um die Steuer zu sichern, soll Jeder, der Zeitgeschäfte abschließt, verpflichtet sein, ein Register zu führen, in welchem alle Abschlüffe ver zeichnet und spätestens am folgenden Tage mit den entsprechenden Stempelmarken bewerthet sein müssen. Die „Zeitgeschäfte", welche die höhere Steuer be zahlen sollen, sind gerade die Glücksspiele, welche man an der Börse macht. Meyer kauft z. B. von Levy 1000 Stück Credit-Actien zum 1. Januar oder zum 1. April oder zu einer anderen Zeüfrist, und zwar zum Preise von 500. " Meyer will gar keine Credilaclien haben, und Levy, der sie verkauft, hat gar keine. Wenn aber der Termin kommt, dann fragen sie einfach: Wie steht heute der Cours für Credit? und zahlen dann den Unterschied von dem Cours und dem vereinbarten Preise sich aus. Steht der Credit z. B. 470, so erhält Levy 1000 X 30 — 30,000 Mk. ausgezahlt; steht der Cours 510, so profillrt Meyer 1000 X 10 — 10,000 Mark. So „speculirt" also der Verkäufer auf einen nied rigen Cours (Baisse), der Käufer auf einen hohen (Hausse). Solcye Geschäfte, die nichts als ein kunstvoll und großartig angelegtes Glücksspiel sind, will der Antrag Wedell besteuern. Die Börse ist außer sich über diesen Eingriff in ihren Tempel. Sie tröstet sich damit, daß die Regierung den An- , trag nicht annehmen werde. ' Die „Köln. Ztg." berichtet Über starke Rüstun gen Rußlands und den Bau von Militärbahnen. Die „Nanonalztg." sagt hierzu: Der „Tartarenritl" über die deutsche Grenze, von welchem die pansla wistischen Blätter renommiren, wäre an und für sich ein hirnverbranntes Abenteuer. Das deutsche Reich überfällt man nicht wie ein einsames Wirths- haus im Walde und wenn der Organismus der deutschen Armee in Bewegung gesetzt ist, würde er bald die Tartaren und noch manches andere weg gefegt haben. Die Gewerbeordnungs-Commission des Reichstags beschäftigte sich am 15. d. mit dem Antrag Acker mann und Gen., betr. Einführung obligato rischer Arbeitsbücher. Der Antragsteller, unter stützt durch Freiconservative und Centrum, erklärten, daß es sich um eine im Interesse der Arbeiter und Arbeitgeber liegende Beseitigung der Legltimations- losigkeit handele. In Frankreich bestehe die Jnstitu- , tion noch jetzt und zahlreiche Petitionen verlangten z dieselbe auch für Deutschland. Die Vertreter der Fortschrittspartei und Secessionisten hallen die Maß regel für wirkungslos, sie würde nur Aufregung und Kränkungen unter den Arbeitern Hervorrufen. Der nationalliberaleVertreter nimmt eine vermittelnde Stellung ein, ist qber im Ganzen mit dem Anträge einverstanden. Der Bundesralhs Commiffar erklärte, die Stellung des Bundesraths sei dieselbe wie früher, d. h. gegen den Antrag, er habe keine anderen Instructionen erhallen können, da der Antrag erst vor wenigen Stunden verlheilt worden sei. Zu stimmend äußerte er sich zu dem Passus betr. die Arbeilskarten für Personen von 14—16 Jahren, sowie dazu, daß im nicht begründeten Weigerungs fälle des Vaters die Gemeindebehörde auf Antrag des Vvrmundschaflsgerichles das Arbeitsbuch aus stellen könne. Der Antrag wurde schließlich nach mehrstündiger Debatte milsammt der ganzen Novelle mit 11 gegen 8 Stimmen angenommen. Das preußische Abgeordnetenhaus verwies am 16. d. Vas Steuergesetz an eine Commission. Büchlemann bekämpfte die Vorlage und zugleich den Wedell'schen Börsensteueranlrag, welcher den legiti men Verkehr treffe. Finanzminister Scholz: Der Vorredner habe gesagt, er, der Minister, habe sich gestern nicht wundern dürfen, wenn die mitgelheilten anonymen Berichte über die Wirkungen der Execu- tion nicht die Aufmerksamkeit des Hauses gefunden. Dem entgegen constatire er, daß er amtliche und nicht anonyme Berichte mitgetheflt. Er sei über den Muth erstaunt gewesen, mit dem gestern Abg. von Rauchhaupl gesagt habe, auf dem Lande könne man das Uebel der Klaffensteuerexecutionen nicht. Gerade auf dem Lande — wenn auch nicht in dem Kreise