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ZihöiümM TagMait Erscheint täglich mit Ausnahme der Tags nach Sonn- und Festtagen. Beiträge sind erwünscht und werden eventuell honorirt. Annahme von Inseraten für die nächster- scheinende Nummer bis Mittags 12 Uhr des vorhergehenden Tages. «nd Waldenburger Anzeiger. Der Abonnementspreis beträgt vierteljähr lich 1 Mk. SV Pf. Alle Postanstalten, die Expedition und die Eolporteure dieses Blattes nehmen Be stellungen an. Einzelne Nummern 8 Pf. Inserate pro Zeile 10 Pf., unter Eingesandt 20 Pf. Amtsblatt für den Stadtrath zu Waldenburg. 258. Sonntag, den 5. November 1882. Bekanntmachung. Diejenigen, welche von der ihnen nach F 8 al. 6 des für hiesige Stadt bestehenden Anlagen-Regulativs eingeräumten Selbstabschätzung zur Ge- meindeanlagen-Einschätzung für das Jahr 1883 Gebrauch zu machen gedenken, werden hiermit aufgefordert, ihre diesfallsigen Erklärungen bis zum IS. November dieses Jahres bei Verlust des Rechtes der Selbstabschätzung in der Rathsexpedition abzugeben. Waldenburg, den 3. November 1882. Der Stadtrath. I. V. Limmer, Stadtrath. R. II. Bekanntmachung. Nachdem 1 ., der Baumeister Herr Bruno Ackermann, 2 ., der Rathsdiener Herr Friedrich Wilhelm Arnold, 3 ., der Königliche Amtsrichter Herr Paul Baumbach, 4 ., der Lohgerber Herr Hermann Bauch, 5 ., der Lohgerber Herr Bernhard Brumm, 6 ., Herr vr. moä. Gotthold Fnnkhänel, 7 ., der Appreteur Herr Carl Wilhelm Fritzsche, 8 ., der Sattler Herr Anton Gerhardt, 9 ., der Kupferschmied Herr August Geiler, 10 ., der Corsetfabrikant Herr Eduard Paul Gräfe, 11 ., der Schneider Herr Clemens Held, 12 ., der Königliche Steuer-Einnehmer Herr Johann Carl Gotthelf Jah«, 13 ., der Mühlenbesitzer Herr Louis Köhler, 14 ., der Kaufmann Herr Arno Killig, 15 ., der Redacteur Herr Emil Hugo Kästner, 16 ., der Amtsgerichts-Rendant Herr Oswin Löschner, 17 ., der Fürstliche Kammerdiener Herr Josef Landgraf, 18 ., der Gasthofsbesitzer Herr Johann Ernst Müller, 19 ., der Schuhmacher Herr Carl Robert Meher, 20 ., der Handelsmann Herr Wilhelm Robert Otto, 21 ., der Schuhmacher Herr Friedrich Pohlers, 22 ., der Dachdecker Herr Stephan Plaschke, 23 ., der Korbmacher Herr Carl Heinrich Rabe- 24 ., der Tischler Herr Theodor Rudolph, 25 ., der Klempner Herr Ernst Emil Schubert, 26 ., der Decorationsmaler Herr Gustav Schnabel, 27 ., der Schuhmacher Herr Hermann Sonntag, 28 ., Herr Oberpfarrer vr. M. Alexis Schumann, 29 ., der Bäckermeister Herr Ernst Schlegel, 30 ., der Kaufmann Herr Emil Stein, 31 ., der Rathswachtmeister Herr Friedrich Emil Seidel und 32 ., der Handelsmann Herr Carl Friedrich Thomae, allerseits hier, zu Bürgern hiesiger Stadt verpflichtet worden sind, so wird Solches hierdurch zur öffentlichen Kennlniß gebracht. Waldenburg, den 3. November 1882. Der Stadtrath. I. V. Limmer, Stadtrath. R. II. "Waldenburg, 4. November 1882. Politische Rundschau. Deutsches Reich. Das Neichskanzleramt hat aus Anlaß eines Specialfalles die Generalconsuln, Consuln und Viceconsuln darauf aufmerksam gemacht, daß sie ihre eigentliche und vornehmste Aufgabe in der Förderung des deutschen Handels und dem Schutz der Neichsangehörigen zu suchen, dagegen sich jeder politischen Thätigkeit zu enthalten haben. Diese aus der Natur des consularischen Berufes sich ergebende Vorschrift schließe auch jede Betheili gung an gemeinsamen Vorstellungen fremden Re gierungen gegenüber, wie solche von den Consuln anderer Mächte nicht selten angeregt zu werden pflegen, aus, da derartige Kundgebungen, selbst wenn sie an sich politische Fragen nicht berühren, durch die collective Form und die gemeinsame Ver abredung leicht eine Tragweite gewinnen, welche eine politische Verantwortung für die kaiserliche Re gierung nach sich ziehen könne. Heber den Reichsetat gehen die Aeußerungen unter den Bundesrathsmitgliedern dahin, daß sich derselbe kaum vom vorjährigen unterscheiden und voraussichtlich, wieder in einer mäßigen Ueberschrei- tung ver Summe von 600 Millionen Mark balan- ciren dürfte. Der bedeutendste Specialetat, der für das Reichsheer, welcher schon zwei Jahre mit 343 Millionen abschloß, soll kaum nennenswerthe Aenderungen erfahren haben. Das Reichsgericht in Leipzig hob auf die Revi sion der Staatsanwaltschaft hin das Urtheil des Landgerichts II. in Berlin, welches den Reichstags abgeordneten Prof. Mommsen von der Anklage der Beleidigung des Fürsten Bismarck freigesprochen hatte, auf und verwies die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an die erste Instanz zurück. In Begründung des Reichsgerichts heißt es: Wenn der erste Richter feststelle, der von Mommsen erhobene Vorwurf, daß die neue Wirth- schaftspolitik eine Politik des Schwindels sei, treffe alle Diejenigen, welche die Durchführung dieser Politik in die Hand genommen haben, und wenn der erste Richter dabei zugleich ausspreche, daß der Reichskanzler der Vertreter der Wirthschaftspolitik sei, so mußte er zu dem Schluffe gelangen, daß mit diesem Passus der Mommsen'schen Rede Fürst Bis marck ebenfalls beleidigt sei. Das Reichsgericht sprach sodann noch aus, es fei ein Rechtsirrtyum, daß bei der Beleidigung einer Mehrheit von Perso nen die einzelne beleidigte Person besonders bezeich net sein müsse. In einem Briefe an seins Wähler in Kreuznach schreibt der frühere preußische Minister Bitter, bei den Anmaßungen der römischen Curie überhaupt und dem neuerlichen Auftreten des Breslauer Fürst bischofs in der Mischehenfrage müsse von Seiten des Staates wieder ganz anders vorgegangen wer den; er (Bitter) würde unter den jetzigen Verhält nissen nicht einmal für discretionäre Vollmachten stimmen können. Eine aus Vertretern sämmtlicher deutschen Knapp- schastsvereine bestehende Commission, die 107 Vereine mit 299,540 Mitgliedern repräsentirt, hat die Reichs regierung eine Denkschrift unterbreitet, welche die Stellung der Knappschaftskasse zu dem Gesetzentwurf über die Krankenversicherung der Arbeiter erörtert. Es wird in der Denkschrift zunächst con- statirt, daß die Bestimmung der Gesetzentwürfe, betreffend Unfall- und Krankenversicherung, welche ' davon ausgeht, daß die Versicherung beschädigter Arbeiter für die ersten 13 Wochen aus praktischen Gründen nicht den größeren Unfallversicherungskassen, sondern den local eng begrenzten Krankenkassen zu gewiesen wird, mit Freuden begrüßt worden ist. Was die im Gesetzentwürfe angegebene Höhe des Krankengeldes betrifft: nebst freier Kur und Arznei 50 pCt. des mittleren Arbeitsverdienstes, sprechen die Vertreter der Knappschaften ihre nach den Aeuße rungen sämmtlicher Vereine gebildete Ansicht dahin aus, daß es unmöglich sein werde, der Simulation wirksam entgegenzutreten, wenn eine so hohe Kran kenunterstützung gewährt werde. Es wird daher der Reichsregierung der Antrag unterbreitet, daß die Bestimmung des Gesetzentwurfs dahin abgeändert werde, daß das Krankengeld durch das Statut klas senweise so festgestellt werde, daß das Krankengeld nicht weniger als 30 pCt. und nicht mehr als 50 pCt. des durchschnittlichen Tagelohnes beträgt, höchstens aber Mk. 1.50 pro Tag. Was die Zah lungsmethode der Krankengelder betrifft, so bringt die Denkschrift an Stelle der durch den Gesetzent wurf vorgeschriebenen wöchentlichen Postnumerando- zahlungen einmal monatliche Zahlungen in Vor schlag. Dem Bundesrathe ging ein Gesetzentwurf betr. Abänderung des Militärpensionsgesetzes zu. Es handelt sich um Aufbesserung der Pensionen. Die daraus entstehende Mehrausgabe wird, wenn das Gesetz erst voll in Wirksamkeit ist, jährlich 2,305,000 Mk. betragen. Nach der „Kreuzztg." kann das Einbringen eines Antrags auf Verlängerung des im September 1884 außer Geltung kommenden Socialistenge- setzes keinem Zweifel unterliegen. Neben den Getreidepreisen wirken noch andere Factoren für die Preisbildung des Brodes sehr wesentlich mit, wie daraus ersichtlich, daß im Jahre 1872 der Brodpreis um 18 Proc. höher war, wie im Vorjahre, trotzdem sich der Preis des Roggens um fast 4 Mk. pro 100 Kilogramm geringer stellte. Eine ähnliche Differenz zeigt sich in den Jahren 1879/80. Im letzteren Jahr war der Preis pro 100 Kilogramm Roggen um fast 4 Mk. theurer, als 1879, und dennoch war das Brod um 12 Pro cent billiger. Bei hohen Kornpreisen verdienen Bäcker, Müller und Getreidehändler offenbar beträchtlich weniger, doch erleidet dafür das Brod eine weit geringere Preissteigerung, als häufig angenommen wird. Dafür sinken die Preise bei entgegengesetzten Conjuncturen im Preise natürlich auch nicht ent sprechend. In jedem anderen Artikel liegen die Verhältnisse ähnlich und kein Nationalöconom wird es daher gelten lassen, daß dem Consumenten die Vertheuerung seiner Bedürfnisse aus den Groß handelspreisen nachgerechnet wird. Oesterreich. Zwischen den beiden Organen der alttschechischen und der jungtschechischen Partei, der „Politik" und den „Narodni Listy", ist jetzt die Frage eines Krieges zwischen Oesterreich und Rußland aufgeworfen worden, und zwar mit Bezug auf die Stellung der Polen zu dieser Frage. Die „Narodni Listy" ver sichert dabei, daß wenigstens die Jungtschechen die