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Schönburger Tageblatt täglich mit «»«nähme der Tage nach Sonn, und Festtagen. »Much« von Inseraten für die nächster» 'chrindnde «ummer bi«Borminag«'/,11Uhr. Le» «boanementlvrei« beträgt vierteljähr- U 1 Mk. «0 Pf., monatlich SS Pf. Vmzeln« -kru. 10 Pf. Inserate pro Zeile 10 Pf-, für audwärt« lü Pf. »««spreche- Nr'^. Amtsblatt für das Königliche Amtsgericht und den (Ltadtrat zu Waldenburg. — Zugleich weit verbreitet in den Stödten Penig, Lnnzena«, Lichtenstein-Callnberg und in den Ortschaften der nachstehenden Etandesamtsbezirke; Altstadt-Waldenburg, Bräunsdorf, Callenberg, Ehrenhain, Frohnsdorf, Falken, Grumbach, Kaufungen, Langenchursdorf, Langenleuba-Niederhain, Langenleuba-Oberhai« Niederwiera, Oberwiera, Oberwinkel, Oelsnitz i. E., Reichenbach, Remse, Schlagwitz, Schwaben, Wolkenburg und Ziegelheim. Filialen: in Bltstadtwaldrnburg bei Herr» Otto Förster; in Lallenberg beiHrn. Strümps» Wirker Fr. Herm. Richter; in Kaufrmgen btt Herrn Fr. Janaschek; in Langenchursdors bei Herr» H. Stiegler; in Penig bei Herr» Wil» Helm Dabler; in Wolkenburg bei Herr» Herm. Wildenhain; in Ziegelheim bei Herr» Eduard Kirsten. und Waldenburger Anzeiger 231 1908. SonnabenS, den 3. Oktober Witterungsbericht, ausgenommen am 2. Oktober, Nachm. 3 Uhr. Barometerstand 768 ww reduziert auf den Meeresspiegel. Thermometerstall- -j- 20,z° 6. (Morgens 8 Uhr -s- 12° 6. Tiefste Nachttemperatur -s- 9,z« 6.) Feuchtigkeits gehalt der Luft nach Lambrechts Polymeter 60°/,. Taupunkt -j- 12,5° 6. Windrichtung: Südwest. Niederschlagsmenge in den letzten 24 Stunden bis früh 7 Uhr: 0„ ww Daher Witterungsaussichten für den 3. Oktober: Meist heiteres Wetter. Da in den letzten Tagen im Eisenbahnverkehr eine Zunahme russischer Reisender beob achtet worden ist, die anscheinend aus Besorgnis vor der Cholera das Ausland aufsuchcn, hält es das Ministerium des Innern zu Begegnung der Gefahr der Cholera-Einschleppung für geboten, nach K 13 des Seuchcngesetzes vom 30. Juni 1900 (Rcichsgesetzbl. S. 306), Ziffer 1 unter I der Ausführungsbestimmungen hierzu vom 21. Februar 1904 (Reichs- gesetzbl. Seite 67) und Z 8 der Anweisung zur Bekämpfung der Cholera folgendes zu verordnen. Jede in einen Gemeinde- oder Gutsbezirk zureisende fremde oder ortsangchörigc Per son, die unmittelbar oder in unterbrochener Fahrt aus Rußland kommt und nicht nachweisen kann, daß sie mehr als 5 Tage vor ihrem Eintreffen Rußland verlassen hat, ist binnen 12 Stunden nach ihrer Ankunft der Ortspolizeibchörde oder, wenn der Gutsvorstcher melde- pflichtig ist, der Amtshauptmannschaft mündlich oder schriftlich zu melden. Die Anmeldung liegt neben dem Zurcisendcn oder seinem gesetzlichen Vertreter den Inhabern oder Verwaltern von Gastwirtschaften, Pensionen oder dergleichen, den Haus haltungsvorständen und Arbeitgebern ob, wo von dem Zureisenden Wohnung oder Arbeit genommen wird. Jede zu meldende Person ist bis zum Ablaufe von 5 Tagen seit ihrem Austritt aus Rußland, soweit dieser Zeitpunkt nachweisbar ist, sonst seit ihrer Ankunft in dem betreffen den sächsischen Gemeinde- oder Gutsbezirke, der ärztlichen Beobachtung zu unterwerfen. Diese Beobachtung kann gegenüber etwa für die Kartoffel- oder Rübenernte zu erwartenden Personen nach der in den angeführten Vorschriften zugelassenen verschärften Art durchge führt werden. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Verordnung oder die über die ärztliche Beob achtung etwa zu treffenden polizeilichen Anordnungen werden nach KZ 45 Ziffer 4 und 46 Ziffer 2 des Seuchengesetzes bestraft. Das Ministerium des Innern will noch ausdrücklich hervorheben, daß zurzeit kem Grund zu einer Beunruhigung besteht. Dresden, den 30. September 1908. Ministerium des Innern. dem blicken da ein vollständiges Widcrspiel der Anschauungen. die Herrschaft des Parteidogmas aufstcllen zu wollen. des Staates Kalifornien erklärt: kommenfteuer ist unamerikanisch." kommensteuer „unamerikanisch"? was wird darf. ver- Bericht, „hat so viel Respekt vor der Arbeit, daß alles, durch ehrlichen Fleiß erworben ist, als heilig angesehen und nicht durch direkte Besteuerung vermindert werden Sechzehn Staaten haben es mit der Einkommensteuer sucht. Immer war es ein Mißerfolg usw." Es ist sicherlich von hohem Interesse, mit dieser in „Eine allgemeine Ein- Und warum ist die Ein- „Unser Volk," sagt der Unter den Steuervorlagen für die Reichssinanzreform wird bekanntlich die Erhöhung der Biersteuer eine hervorragende Rolle spielen. Die Tatsache, daß diese Steuer gegenwärtig schon einen beträchtlichen Rückgang aufweist, enthüll eine Kaliber 8,3 ww. Die Kaiserin besuchte und photographierte das neueste Familienhaus. Unser Kaiser wird dem Papste Pius X. zu dessen goldenen Priesterjubiläum durch den Oberpräsidenten der Rheinprovinz, Freiherrn v. Schorlemer-Lieser, ein Handschreiben überreichen lasten. Von einem bevorstehenden Besuche des deutschen Kron prinzen in Konstantinopel ist an amtlicher deutscher Stelle nichts bekannt. Der Kronprinz arbeitet jetzt im preußischen Finanzministerium unter Anleitung des Ministers v. Rhein baben. Prinz Ludwig von Bayern hat in der Münchener Vorstandssitzung des Deutschen Museums eine Rede über die Aufgaben der Technik und über den Anschluß Bayerns an die Nordsee und an Ostdeutschland gehalten. Die Technik müsse die Verunreinigung der Wasserläufe, die Rauch- und Staubbelästigung der großen Städte beseitigen, ferner für die Landwirtschaft und die Industrie wirken und auf die Wasser straßen ihr Augenmerk richten. „Speziell denke ich an den Anschluß der Wasserläufe Bayerns an die deutschen Ströme. Vom Anschluß an den Rhein will ich nicht sprechen. Das ist eine Aufgabe, die in technischer Hinsicht gelöst ist. Ich denke aber an den Anschluß an die Weser und an die Elbe. Das ist nicht so ganz einfach. Aber auch hier kann die Technik die Schwierigkeiten überwinden. Sollte diese Ver bindung der bayerischen Wasserläufe hergestellt werden, dann würde das bedeuten den direkten Anschluß Bayerns an die großen deutschen Seehäfen der Nordsee, und es wird dann angeschlossen sein an das große Binnenschiffahrtsnetz des östlichen und westlichen Deutschlands. Diese bisher aus politischen Gründen unterbliebene Vereinigung ist nach meiner Politische Rundschau. Deutsches Reich. Der Kaiser fuhr mit Admiral v. Tirpitz ins Goldaper Revier und brachte einen kapitalen Achtzchnender zur Strecke. Der Kaiser schießt meistens mit dem sogenannten 8-Geschoß, Als die geltende Steuerform tritt uns in typischer Ueber- cinstimmung in allen Staaten der Union die allgemeine Ver mögenssteuer, verbunden mit der Kopfsteuer, entgegen. Dem gegenüber machen sich nun in den Kreisen der nordamerika nischen Finanzwissenschaft und Finairzpolitik Strömungen be- merkbar, die auf Einführung der Einkommensteuer gerichtet sind. Sie haben aber bisher an der öffentlichen Meinung in den Vereinigten Staaten ein unübersteigbares Hindernis gesunden. Man bekämpft dieselbe als „undemokratisch" und großen demokratischen Staatswesen jenseit des Ozeans herrschen den Auffassung der Einkommensteuer die Stellung zu ver gleichen, die von den demokratischen Parteien Deutschlands der gleichen Steuer gegenüber eingenommen wird. Wir er "Waldenbnrg, 2. Oktober 1908. Im Deutschen Reiche macht die Finanzreform den maß gebende» Personen noch vieles Kopfzerbrechen. Trotzdem die Reichseinnahmen in den letzten zwanzig Jahren von 821 auf 1732 Millionen gestiegen sind, wollen sie nicht mehr reichen; neue Steuerquellen sollen erschlossen werden. Sehen wir uns die Ordnung der steuerlichen Verhältnisse in den hervorragendsten Bundesstaaten des Auslandes an, so finden nfir eine bemerkenswerte Uebereinstimmung in der finanziellen Entwickelung. Das große republikanische Nordamerika, die kleine republikanische Schweiz und das monarchische Deutsch land weisen bei aller weitreichenden Verschiedenheit der Lebens bedingungen und Verhältnisse in der prinzipiellen Gestaltung ihres Steuerwesens dennoch einen umfassenden Zug der Uebereinstimmung auf: bei allen drei sind nämlich Zölle und Verbrauchsabgaben, also die indirekten Steuern, der bundes staatlichen Zcntralgcwalt, und die direkten Steuern den Glied staaten zugewiesen. Es läßt sich daraus mit Fug und Recht schließen, daß in dieser Art der Steuerverteilung gewissermaßen ein bundes staatliches Naturgesetz seinen Ausdruck findet, oder mit andern Zarten, daß diese Steuerverteilung in dem innersten Wesen des Bundesstaates begründet ist. Da sich aber Naturgesetze im Leben der Völker ebensowenig wie in demjenigen des einzelnen ungestraft verletzen lassen, so ergibt sich zugleich als weitere Folgerung, daß jede finanzielle Neuordnung im Bundes staate grundsätzlich jenes Gesetz zu respektieren haben wird. Auch für die in Aussicht stehende deutsche Reichsfinanzreform dürfte damit die unumgängliche prinzipielle Regel gewonnen sein. Gilt die Einkommensteuer dort als ungerecht, so hier als Ansicht heute notwendiger denn je." In einer anderen Rede die einzig gerechte Besteuerungsart; gilt sie dort als un- betonte der Prinz, es müßten alle nicht gegeneinander, son- . demokratisch, so hier als allein dem Geiste der Demokratie der» füreinander arbeiten. Wenn ein Staat sich wohl be- kongenial usw. Aus diesem Gegensätze ergibt sich mit finde, so gedeihe auch das ganze Reich. zwingender Gewalt die lehrreiche Folgerung, daß es nicht! Staatssekretär Sydow lehnt in seinem Artikel in der angängig ist, bestimmte Steuerarten ausschließlich für diese „Deutsch. Rundsch." die Reichseinkommen- und Reichs- odcr jene politische Richtung zu reklamieren und ein für Vermögenssteuer ab, fährt dann aber fort: Wird es sich direkten Reichssteuer, am liebsten der Reichsvermögenssteuer, zu verlangen. Die Voraussetzung des Reichsschatzsekretärs Sydow: „Wird es sich als notwendig erweisen," ist in vollem Maße erfüllt. behauptet, daß sie ausschließlich „monarchischen Staaten und der erschöpften Zivilisation der alten Welt eigentümlich sei". Eine der größten finanzwirtschaftlichen Autoritäten der Union, Karl C. Plehn, hebt in seinen Veröffentlichungen immer wie der die Tatsache hervor, daß in seinem Vaterlande „gegen die Besteuerung dessen, was erworben wird durch persönliche Anstrengung und nur die Frucht persönlicher Tüchtigkeit ist, das stärkste Vorurteil besteht, welches jeden Versuch einer amerikanischen Einkommensteuer zu einem Mißerfolg gemacht hat." Ein finanzpolitischer Wortführer der öffentlichen Mei nung in den Vereinigten Staaten, Charles H. Swan, hat dieses Vorurteil jüngst zu einem Grundsatz erhoben, der alle Pcrsonalsteuer trifft. „Persönliche Besteuerung ist eine Un gerechtigkeit, welche die Verteidigung der Knechtschaft in sich schließt", so heißt es kurz und bündig bei ihm. Mit der selben bündigen Kürze endlich wird in dem Berichte einer zur Reform der Steuerverhältnisse eingesetzten Kommission Zu dieser Uebcrzeuguug gelangt man bei der Lektüre eines höchst interessanten Aufsatzes, den der bekannte Göttinger Nationalökonom Gustav Cohn vor einiger Zeit über das amerikanische Steuerwesen in den Schmollerschen Jahrbüchern erössentlicht hat. Die großzügige, das Einzelne mit allge meinen Gesichtspunkten durchleuchtende Art des Verfassers wacht sich j„ dieser Arbeit aufs vorteilhafteste bemerk bar und bietet dein Leser eine reiche Fülle gedanklicher An-, y.. »v, regungen dar. So drängt sich bei ihrem Studium insbe- allemal mit einer bestimmten Parteimarke abzustempeln, als notwendig erweisen, Einkommen oder Vermögen zu den sondere noch eine Beobachtung auf, die ebenfalls für die Auch in den Kämpfen um die deutsche Finanzresorm sollte Zwecken des Reiches stärker heranzuziehen, so kann dies nur Kämpfe um das Reichsfinanzproblem, in denen wir zurzeit man sich dieser Sachlage bewußt sein und es verschmähen, in der Weise geschehen, daß eine entsprechende Beitragspflicht in Deutschland stehen, aktuellen Wert besitzt. Es ist die aus der Stellungnahme zu gewissen Stenern ein Partei- den Bundesstaaten auferlegt wird, und diese dann die Be- Wahrnehmung, daß just dieselbe Steuer bei Parteien, die in schiboleth zu machen. Demokratische und aristokratische, träge im Wege der Besteuerung des Besitzes auf ihre Staats- dem Boden wesentlich gleicher Welt- und Staatsanschauung konservative und liberale Weltanschauungen vertrage» sich je angehörigen umlegen. Es wird Aufgabe der liberalen Par- wurzeln, doch je nach der Natur der einzelnen Länder und nach Zeit und Umständen gleicherweise mit den verschiedensten teien sein, so bemerkt die „Voss. Ztg." hierzu, sich in dieses Böcker grundverschiedener Beurteilung unterliegt. Steuerarten, und deshalb ist es ein falsches und dem Zugeständnis des Staatssekretärs einzuhaken und von hier Staatswohl abträgliches Verfahren, auch auf diesem Gebiete aus mit voller Energie die Einführung wenigstens einer