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Schönburger Tageblatt Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage «Sch Könn.. «ud Festtagen. Annahme Inserate« für die nächster- scheinende Anmmer dir mittags iS Uhr. Wer Abomrem-n-gprei« beträgt vierieljähr- «4 I Mk. 28 M. Sinreln- Nrn. 5 Pf. Inserate pro Zeile 10 Pf., Linges. 20 Pf. Expedition: Waldenburg, Obergssse 231 K. und WMenöurger Lmeiger. Filialen: m Mftadtwalderrdurz Lei Herrn Kaufmann Otto Förster; in Kauiungeu Sei Herrn Fr. Janaschek; in LangenchurL darf Sei Herrn H. Stiegler; in Penig be. Frau Kaufmann Max Härtig, Leipzigerstr 163; in Rochsburg bei Herrn Paul Zehl; in Wolkenburg bei Herrn Ernst Rüsche; in Ziegelheim bei Herrn Eduard Kirsten. —Amtsblatt für Sen Stadtrath zu Maldenburg. Zugleich weit verbreitet in den Städten Perrig, LuuzenK«, 8ichtSKftem-GaÜndrrg, und in den Ortschaften der nachstehenden Standesamtsbezirke: Mtstavt-Waldenburg, Bräunsdorf, Callenberg, St. Egidten, Ehrenhain, Frohnsdorf, Falken, Grumbach, .Häufungen, Langenchursdors, Langem leuba-Niederhain, Langenleuba-Oberhain, Niederwiera, Oberwiera, Oberwinkel, Oelsnitz i. E., Reichenbach, Remse, Rochsburg, Rußdorf, Schlagwitz, Schwaben, Wolkenburg und Ziegelheim. -M 296. Sonntag, den 20. December 1896. Wttterrmffsbericht, ausgenommen am 19. December, nachm. 4 Uhr. Dsrometerstaud 752 WIN. reducirt auf den Meeresspiegel. Thermometerstaud — 0° 0. (Morgens 8 Uhr — 1".) Feuchtigkeitsgehalt der Luft nach Lambrechts Polymeter 77"/o. Thaupunkt — 4 Grad. Windrichtung: Nord. Daher Witteruugsausfichten für den 20. December: Vorwiegend bewölkt, mit Neigung zu Niederschlägen. Bekanntmachuug. Die städtische Sparkasse hier ist wegen der Berechnung der Zinsen und des Abschlusses der Contos vom 2. bis 16. Januar 1897 für Ein- und Rück zahlungen mit Ausnabme der gekündigten und in dieser Zeit fälligen Contos geschlossen- Waldenburg, am 17. December 1896. Die Verwaltung der städtischen Sparkasse. Kretschmer, Bürgermeister. Rchtr. "Waldenburg, 19. December 1896. Die heilsame Wirkung des Gesetzes gegen den un lauteren Wettbewerb, gegen diejenige gewerbliche Concur- renz, der kein Mittel zu „genial" ist, welches dazu dienen könnte, Kunden an sich zu ziehen und sie den Concur renten abzujagen, hat sich in der Weihnachtszeit ganz be sonders bemerkbar gemacht. Der Erfolg würde noch ein weit größerer sein, wenn nur die von dem unlauteren Wettbewerb betroffenen Gewerbetreibenven und Hand werker die Vorschriften des Gesetzes genauer kennten; vielfach weiß man aber noch gar nicht, wie mit diesem, nun bald ein halbes Jahr altem Gesetz jedem reellen Ge schäftsmann eine wuchtige Waffe gegeben ist, der skrupel losen Concurrenz einen Strich durch die Rechnung zu machen. Diese findigen Geschäftsleute kennen die neuen Bestimmungen genau, sie sind wohl Anfangs vorsichtig, aber wenn sie sehen, daß von den Concurrenten Niemand an die Vorschriften gegen den unlauteren Wettbewerb denkt, weil er sie nicht kennt, dann wird die Vorsicht bei Seite gelassen und ein anderer Ton angeschlagen, der für diejenigen bestimmt ist, die auf dieser Welt bekannt lich niemals Alle werden. Es muß daher unserem soli den Gewerbestande immer wieder eingeschärst werden, auf zupassen, jeder Einzelne kann auf Grund des Wcttbe- werbgesctzes vorgehen und geschieht das, wird in Zukunft manche Existenz, die bisher nach hartem Kampf und trotz fleißiger Arbeit der Schwindelconcurrenz unterlag, erhalten bleiben. Man muß nur die Waffe gebrauchen, die wir besitzen. Die Weihnachtszeit war sonst die Zeit der spottbilligen Ausverkäufe aus allen möglichen und unmöglichen Grün den, welche dem Publikum die Sachlage plausibel machen und den angeblich von Niemand sonst zu erreichenden billigen Preis erklären sollten; dabei wurde mit den Tausenden von Waarenvorräthen, die angeblich vorhan den sein sollten, nur so um sich geworfen. Damit hat es aufgehört, dieses Treiben ist zu Ende. Keinem Ge- werbtreibenden ist es heute verwehrt, einen Ausverkauf von weniger modernen Artikeln zu billigern Preisen an- zuzeigen, aber er hat sich an die Wahrheit zu halten, er darf nicht Sachen einer früheren Mode als neustes Pro duct, Ramschwaare nicht als bestes Fabrikat ankündigen, er darf auch nicht behaupten, er habe seine Vorräthe aus einem Fabrikbrande oder dergleichen erstanden, wenn dies nicht wirklich Wahrheit ist. Vor allen Dingen darf er auch nicht mit Prahlereien von einem enormen, speziell detaillirten Waarenlagcr um sich werfen, wenn er keins hat, und so werden eben alle die pikanten Zusätze, welche früher den Hauptreiz bildeten und das Publikum ver lockten, unmöglich. Daher sind alle diese Schein-AuS- Verkäufe auf den Aussterbe-Etat gesetzt. Die Geschäftstreibenden müssen vor allen Dingen den jenigen Concurrenten ihre Aufmerksamkeit zuwenden, welche eine unerreichte Billigkeit in Erbpacht genommen haben und dabei noch verkünden, daß Niemand eine so gute Qualität liefere, wie sie. Jedem Gcwerbtreibcn- den steht es frei, seine Preise billige zu nennen, er kann sie namhaft machen, so viel er will, aber er darf nicht öffentlich behaupten, daß kein Concurrent zu seinen Preisen liefern könne, wenn diese Behauptung nicht auf strengster Wahrheit beruht. Läßt ein so an den Pranzer gestell ter Concurrent einen Gegenstand bei dem „billigen Mann" kaufen und weist vor Gericht nach, daß er dasselbe zu leisten vermag, dann liegt der brave billige Mann glän zend „im Wurstkessel." Es darf auch Niemand behaup ten, er liefere eine bestimmte gute Qualität zu einem billigen Preise, wenn es hinterher nur eine ähnliche Qualität giebt. Alle diese Streiche, die im Geschäfts leben bisher gang und gäbe waren, fallen unter das Wettbewerbgesetz, ebenso die Namhaftmachung eines Ab satzes, welcher der Wahrheit nicht entspricht, kurzum Alles, was den Anschein eines besonders günstigen Kaufange bots Hervorrufen soll, aber nicht thatsächlich richtig ist. Das Verfahren geht glatt und leicht und Jeder, der sich durch solche Kniffe und Pfiffe geschädigt sieht, kann es einleiten lassen. Gute Waare wird immer ihr reelles Geld kosten, da von beißt die Maus keinen Faden ab, auch die billigsten aller billigen Leute haben das Hexen nicht erlernt. Aeußerlich kann billige Waare vergüten und preiswerthen ja ganz ähnlich sehen, aber der Gebrauch stellt den Werth klar. Es ist das ähnlich, als wenn Jemand eine Taffe Fleischbrühe aus Fleisch-Extract mit einer solchen aus gutem Rindfleisch vergleichen wollte. Fleischbrühe soll Beides sein, aber was man erhält, ist doch einigermaßen verschieden. Darüber das Publikum, das vielfach zu sehr in die sogenannten billigen Preise vernarrt ist, aufzu klären, den soliden Gewerbestand zu schützen, das ist der Zweck des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb. Aus Gutmüthigkeit die Anwendung zu unterlassen, das ist eine arge Thorheit, denn bei dem Character unseres heutigen Concurrenzkampfes heißt cs von den Gewerbe treibenden: Wer sich nicht oben halten kann, der kommt nach unten. Der Verleger einer Zeitung kann auf Grund des Gesetzes über den Wettbewerb ebenfalls zu einer Schadloshaltung von geschädigten Gewerbetreibenden verurtheilt werden, wenn er den Umständen noch wußte oder wissen mußte, daß die in einer Annonce gemachten Angaben nicht auf Wahrheit beruhten. Natürlich wird man sich aber in einer Zeitung brav hüten, ein Inserat auszunehmen, dem man den Schwindelcharactcr auf zehn Schritte ansieht; was aber ein Sachverständiger wohl als unlauteren Wettbewerb hinstellen kann, das kann ein Zeitungsmann nicht Alles wissen. Die neuen Bestim mungen beziehen sich selbstrendend nicht bloS aus un richtige Behauptungen, die in einer Zeitung gemacht sind, dasselbe gilt auch von Circularen, Anschlagzetteln, Pla katen rc. Es genügt, daß in irgend einer Weise öffent lich bekannt gegeben wird, was den Character des un lauteren Wettbewerbes in sich schließt. Politische Rundschau. Deutsches Reich. Der Kaiser wird am heutigen Sonnabend Abend im Kreise der Offiziere des Gardefüsilier-Regiments in Berlin das Diner einnehmen. Der Kaiser hat auf dem Diner beim Reichskanzler Fürsten zu Hohenlohe Gelegenheit genommen, sich über den Hamburger Streik, der jetzt fast als beigelegt angesehen werden kann, zu äußern. Der Monarch hat, wie ein parlamentarischer Berichterstatter zu melden weiß, seine Freude darüber ausgesprochen, daß die Arbeitgeber in Hamburg den kräftigen Widerstand gegen die unbe rechtigten Forderungen der Ausständigen geleistet hätten. Im Anschluß daran spann der Kaiser den Gedanken einer Coalition der Arbeitgeber eingehend aus. Durch die Bildung einer solchen Coalition würde allen Ver führungen und Verhetzungen mit Erfolg entgegengetreten werden können. Eine solche Coalition würde auch der Arbeiterwelt selbst zum Segen gereichen. Es ist zu er warten, daß auf Grund dieser kaiserlichen Anregung Mittel und Wege gefunden werden, um der Willkür der Streikbewegungen einen Zügel anzulegen. Der Staatssekretär des Auswärtigen Frhr. v. Mar schall ist jetzt wieder im Stande, sich mit voller Kraft seinen Amtsgeschäften zu widmen. Lediglich dir rauhe Witterung verhindert ihn noch, seine Wohnung zu ver laffen und im Auswärtigen Amte selbst zu erscheinen. Wie ein Berichterstatter mittheilt, hat der Minister an einer Magenerkrankung darniedergelegen. Die Natural isirung von Ausländern soll fortab von dem Nachweis der Kenntniß der deutschen Sprache abhängig gemacht werden. Mit dieser Forderung kann man nur zufrieden sein. Englische Blätter erschöpfen sich in Meldungen über angeblich bevorstehende Unruhen in Kamerun. Diese Mittheilungen beruhen, wie zuverlässig verlautet, sammt und sonders auf gehässiger Erfindung. An amt lichen Stellen ist absolut nichts von einem drohenden Ausbruch von Unruhen in der genannten afrikanischen Colonie bekannt. Zur Ermordung des Bankiers Eduard Häßner in Tanger theilt die „Nordd. Allg. Ztg." mit, daß es sich vermuthlich um einen Raubmord handelt. Der kaiserliche Gesandte in Tanger hat von der marokkanischen Regierung sofort die Ermittelung und Enthauptung der Schuldigen verlangt und die Geltendmachung weiterer Ansprüche vorbehalten. Es darf erwartet werden, daß die marokkanische Regierung es sich angelegen sein lassen wird, diesen berechtigten Forderungen möglichst schnell und nachdrücklich gerecht zu werden. Ein Wiener prak tischer Arzt, der lange in Tanger gelebt hat, theilt aus Anlaß der Ermordung mit, Häßner sei gebürtiger Berliner, betrieb in Tanger bedeutende Ein- und Ausfuhr und wurde für einen Millionär gehalten. Er genoß unter den Europäern großes Ansehen. Ein politisches Motiv erachtet der Arzt als ausgeschlossen, da H. niemals mit Politik sich befaßte. Eher sei Fanatismus oder ein Racheact wegen eines Weibes anzunehmeu. In einem Brief eines deutschen Kaufmanns in Manila, den die „Hamb. Nachr." veröffentlichen, werden Einzel heiten über die Scheußlichkeiten berichtet, welche die Spanier gegen gefangene „Verdächtige" — nicht etwa schon der Theilnahme am Aufstande Ueberführte — verüben: Unter den Festungswerken von Santiago be findet sich ein kleiner ummauerter Raum, der durch cm