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keine günstigen, indem die Aufträge nur spärlich eingehen und die Fabriken über flaue Zeit klagen. In der gegen wärtigen Jahreszeit, wo früher stets flott gearbeitet wurde, ist diese Erscheinung sehr auffällig. — An ansteckenden Thierkrankheiten wurden in der Zeit vom 1. bis 15. d. M. im Königreich Sachsen amt lich festgestellt: 8 Fälle Milzbrand, 2 Rauschbrand, 2 Tollwuth, 117 Maul- und Klauenseuche. — Arbeiter-Sekretariate sollen laut einer vorliegenden Meldung nach dem Beispiel von Nürnberg und Stutt gart nun auch in Dresden und Leipzig errichtet werden. — Eine der ältesten sächsischen Leineweberinnungen war die Dresdner. Derselben wurden in den Jahren 1472—1477 die Statuten zu gleicher Zeit mit denen der Leineweberinnung zu Chemnitz, Rochlitz, Mittweida und Geilhain neu bestätigt. Diese Innung löste sich im vorigen Jahre auf und das auf der Zahnsgasse belegene, der Innung gehörige Haus Nr. 12^ langte stiftungs gemäß in den Besitz des Bürgerhospitals. Die Ver waltung der Stiftung veräußerte das Besitzthum um den Preis von 83,000 Mk. Dieser Tage vollzog der Rath die Verkaufsurkunde. — Am Bußtage nachmittags wurde in der Dresdner Heide am LO-Wege von Knaben ein interessanter Fund gemacht. Ziemlich von Moos verdeckt, wurden eine An zahl Meteorsteine von verschiedener Größe gefunden; die drei größten wiegen 9, 6 und 5 kA. Dafür, daß es wirkliche Meteoriten sind, spricht die feine, glatte, schwarze schlackige Rinde. — Der Schneidermeister Herr Franz Jahnel in Dresden, Gr. Brüdergasse 22, ist, wie das „Dr. I." berichtet, vor kurzer Zeit in den Besitz einer kostbaren Weste gelangt, welche Friedrich v. Schiller dereinst ge tragen hat. Die Vordertheile dieses kunstvoll gearbeite ten Kleidungsstückes bestehen aus weißem Batistleinen und sind reich mit sogen. Schmelz bestickt; das Nücken- theil ist aus grobem Leinenstoff gefertigt, wie ihn die Handweberci in früherer Zeit herstellte. — Auch in den Vororten Dresdens tritt die Elek- tricität als Licht- und Kraftquelle ihre Herrschaft an. Die vier Orte: Loschwitz, Weißer Hirsch, Bühlau und Rochwitz planen, ein von der Firma Helios-Köln zu er richtendes Elektricitätswerk zu schaffen, welches hauptsäch lich Kraft zum Betriebe von Straßenbahnen auf dem Elbhochplatcau zu liefern hätte. — In einer am Dienstag in Leipzig abgehaltenen, zahlreich besuchten Versammlung des „Vaterländischen Vereins" wurde einhellig die Absendung des nachstehen den Telegramms an den Fürsten Bismarck beschlossen: Die heute zu ernster Berathung versammelten Mitglieder und Gäste des „Vaterländischen Vereins" zu Leipzig sprechen unter dem Eindrücke einer begeisterten Ansprache des Herrn Geh. Rath Prof. I)r. Wislicenus ihr tiefstes Bedauern über die unerhörten Schmähungen aus, die man Ew. Durchlaucht fortgesetzt zu bieten wagt, denn sie sind trotz aller Verdächtigungen fest davon überzeugt, daß heute wie immer nur ein einziger Compaß, ein einziger Polarstern besteht, nach dem Ew. Durchlaucht steuert, nämlich salus publica, und bleiben Ew. Durch laucht in Dankbarkeit und Treue für immer verbunden. — Der aus Leipzig nach Unterschlagung von 19,000 Mark geflüchtete Kaufmann Schindler wurde in Inter laken verhaftet und alsbald an Deutschland ausgeliefert. — Die Universität Leipzig gilt im Volksmund als reich, und sie ist cs auch, insofern ihr Besitz auf 14 bis 15 Millionen Mk. geschätzt wird. Die Verwaltung diese« Vermögens ist seit 1833 fast ganz in die Hände der Negierung übergegangen, die Erträgnisse davon wer den zum laufenden Unterhalte der Universität verwendet und bilden da nur einen Theil der alljährlich nöthigen Summe. Für das lausende Jahr 1896 sind die eigenen Einnahmen der Universität mit 435,152 Mk. angesetzt, das Gesammterforderniß beträgt aber 2,051,220 Mk., sodaß der Staat 1,616,068 Mk. zuzuschießen hat. Dazu ist aber noch für 1896/97 außer dem Universitätsneubau ein außerordentlicher Etat von 900,000 Mk. bewilligt worden. Vom Neichthum der Universität steht den aka demischen Behörden, wie Herr Geh. Hofrath Prof. Or. Windisch in seinem in den letzten Tagen im Druck er schienenen und an die Angehörigen der Universität zur Vertheilung gelangten Rectoratsbericht hervorhebt, abge sehen von der Albrechtsstiftung, die von einem Leipziger Professor herrührt, nicht allzu viel für die unmittelbare Förderung der Wlssenschaft und ihrer Vertreter zur Ver fügung- Es sind vorwiegend Stipendien für Studenten, die viel Segensreiches bewirken. Erwünscht sind, wie Prof. I)r- Windisch weiter hervorhebt, Stiftungen, deren Erträgnisse den Organen der Universität in bestimmter Richtung zu freier Verfügung ständen, dem Rector oder dem Senate oder den Fakultäten zur Unterstützung von kärglich oder gar nicht besoldeten Professoren und Do centen, der Universitätsbibliothek zu einem Fond« für außerordentliche Anschaffungen, der Gesellschaft der Wissen schaften, um wissenschaftliche Unternehmungen zu fördern, speciell den Druck umfassender Arbeiten zu ermöglichen. — Ein verwaltungsrechtlich sehr wichtiger Grundsatz wurde vom Leipziger Krcisausschuß bezüglich der Gemeindesteuer- Ordnung aufgestellt. In dem Regulativ der Stadtge meinde Mittweida war ein ziemlich hoher Fuß der Be steuerung vorgesehen, namentlich auch so weit Aktienge sellschaften usw. in Frage kamen. Dasselbe wurde vom Kreisausschuß zur Umarbeitung an die Stadtvertretung zu Mittweida zurückgegeben und dessen Unannehmbar keit damit begründet, daß die Gemeindebesteuerung nicht über die Progression der Staatssteuer hinausgehen dürfe, vielmehr sei im Bedarfsfälle das System der Zuschläge anzuwenden. In diesem letzteren Modus erkannte nament lich auch Herr Kreishauptmann v. Ehrenstein ein Mittel, die städtischen Verwaltungen zu größerer Sparsamkeit zu veranlassen. — Schuldirector Enzmann in Mittweida hat den Antrag gestellt, der Schulausschuß wolle künftig eine Beschränkung der Osterprüfungen eintreten lassen und führt die Gründe an, die ihn bewogen haben, diesen Antrag zu stellen. Der Schulausschuß erkennt an, daß durch die beantragte Beschränkung der Osterprüfungen viel Zeit für den Unterricht gewonnen wird und geneh migt dieselbe. Die und L-Abtheilung der Bürger schule sollen künftig abwechselnd geprüft werden, voraus gesetzt, daß Schulrath Or. Böhme in Rochlitz die er betene Genehmigung dazu ertheilt. — Am Montag Nachmittag wurde im Kaiserin Augusta-Schacht in Oelsttitz i. E. der 24 Jahre alte Bergarbeiter Hofmann aus Stollberg durch hereinbrechende Massen verschüttet und tödtlich verletzt. Hofmann wollte sich zum bevorstehenden Weihnachtsfeste verehelichen. — Von dem bei Jocketa gelegenen Rittergut JöHr nilz sind Montag Nachmittag die Scheune, sowie der Ochsen- und Kuhstall abgebrannt. Auch der größte Theil der Ernte ist dem Brande zum Opfer gefallen. Drei mit Streichhölzchen spielende Kinder haben das Feuer verursacht. — Für den berühmten, in JrfersgrÜN i. B. ge borenen Schulmann Or. Friedrich Dittes, Leiter des Wiener Pädagogiums, wird bekanmlich die Errichtung eines Denkmals, sowohl in seinem Geburtsorte, als auch in Wien geplant. Die Sammlungen zu diesem Zwecke nehmen erfreulichen Fortgang und es sind erst in diesen Tagen wieder vom Deutschen Lehrervercin mehr als 2000 Mk. abgeliefert worden, davon 1300 Mk. für das Wiener und 750 Mk. für das Jrfersgrüner Denk mal bestimmt. — In einem zum Rittergut Gutenfürst gehörenden Waldtheile wurde die schon stark zerstörte Leiche eines 3 —5jährigen Mädchens aufgefunden. Unter der Leiche lag ein Lederportemonnaie mit einem Inhalt von elf Mark. Ueber den Fall schwebt noch völliges Dunkel. Deutscher Reichstag. 132. Sitzung vom 25. November 1896. 1'/« Uhr. Bei fast leerem Hause wird die Berathung der Justiz - novelle bei H 244, die Beweisaufnahme betr., fortge setzt. Die Commission hat als 3. Absatz die Bestimmung eingesügt: In der Hauptverhandlung vor der Straf kammer in erster Instanz kann das Gericht die Erhebung eines einzelnen Beweises ablehnen, falls es die That- sache, die dadurch bewiesen werden soll, einstimmig für unerheblich erachtet. Die Gründe, welche die Thatsache als unerheblich erscheinen lassen, sind in dem Beschluß anzugeben. Ein Antrag Munckel will diesen dritten Ab satz wieder streichen. Ein Antrag Manteuffel-Buchka will die Bestimmung desselben auch auf die Verhand lungen vor den Oberlandesgerichten ausdehnen. Ein Antrag von Strombeck (Ctr.) will dem Gericht den Ver zicht auf Erhebung eines einzelnen Beweises auch in dem Fall gestatten, daß es die betr. Thatsache für bereits zu Gunsten des Angeklagten erachtet. Abg. v. Strombeck (Ctr.): In dem von meinem Anträge vorgesehenen Falle bedarf es der betr. Beweiserhebung nicht mehr. Aus diesem Grunde empfiehlt sich mein Antrag. Abg. v. Vuchka (cons.): Schon nach dem gegenwärtigen Gesetz sind Land- und Oberlandcsgerichte unter den im Ab satz 3 angegebenen Voraussetzungen zur Ablehnung einer be stimmten Beweiserhebung ermächtigt. Da würde doch der Absatz 3, insofern seine Bestimmungen sich nur auf dieLand- gerichte-beschränken, den Obcrlandesgerichten ein Recht nehmen, das sie schon besitzen. Abg. Stadthagen (Socdem.): Ich bestreite, daß die Ge richte das Recht des Absatzes 3 schon besitzen. Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts allerdings, aber die bernfen- sten Commentatoren bestreiten dieses Recht ausdrücklich. Jeden falls wird durch dasselbe das Recht des Angeklagten stark geschmälert. Abg- Schmidt-Warburg (Ctr.): Um eine unzulässige Be schränkung der Vertheidigung und um Beseitigung eines Revisionsgrundes handelt es sich bei dem Antrag Strombeck nicht. Dieses Bedenken trifft höchstens auf den Antrag von Buchka zu, den ich deshalb abzulehnen bitte. Gegen den Antrag besteht aus dem schon von dem Antragsteller ange führten Grunde kein Bedenken. Abg. Munckel (fr. Vp.): Ich bitte um Ablehnung des ganzen Absatzes und auch aller dazu gestellten Anträge, da die Verpflichtung zur Erhebung eines angebotenen Beweises ein zu werthvolles Moment ist. Wenn diese Verpflichtung wegfällt, so müssen Angeklagte und Vertheidiger das Beweis thema so genau fixiren, wie dies von vornherein nur der Staatsanwalt im Stande ist, der die Zeugen schon vorher vernommen hat und weiß, was an deren Aussagen erheblich und was unerheblich ist. Der Angeklagte dagegen muß sehr oft aufs Unbestimmte hin eine Zeugenaussage provocire». Der Zusatz der Commission entzieht daher dem Angeklagten einen Schutz, den er nicht missen kann. Geh. Raih Lucas: Ich bitte das Haus aus der Abwesen heit des augenblicklich verhinderten Staatssecretärs Nieber- ding nicht etwa zu schließen, daß die Regierung auf die hier in Rede stehende Bestimmung etwa keinen Werth legt. Die Regierung hat in der Vorlage den Umfang der Beweisauf nahme ganz in das Ermessen des Gerichts gestellt: dieses Ermessen hat schon die Commission auf ein Minimum ein geschränkt. In erster Linie empfehle ich die Vorlage der Re gierung; aber wenn das Haus sich für die Comnnssionsvor- schläge entscheidet, so halte ich deren Annahme Seitens der Regierungen wenigstens für möglich. Wird aber der dritte Absatz auf Vorschlag Munckels ganz gestrichen, und fällt da mit noch jenes Minimum des Ermessens der Gerichte über den Umfang der Beweisaufnahme fort, so halte ich es für durchaus unwahrscheinlich, daß die Regierungen dem zu stimmen. Munckel besteht freilich auf allen vorhandenen Garantien für die erste Instanz, aber dadurch entsteht eine zu große Verzögerung des Verfahrens, und außerdem haben ,a die Garantien zu Gunsten des Angeklagten sich durch Ein führung der Berufung hinreichend gestärkt. Mit dem An träge Strombeck erkläre ich mich einverstanden, während ich die Annahme des Antrages Buchka dem Hause anheimgebe. Nach kurzer weiterer Debatte wird der Antrag Strom beck und mit dieser Aenderung der von der Commission vorgeschlagene Absatz 3 angenommen. Z 245 des be stehenden Gesetzes setzt in Absatz 1 fest, eine Beweis erhebung dürfe nicht abgelehnt werden, weil das Beweis mittel zu spät vorgebracht sei; Absatz 2 läßt jedoch die Aussetzung der Hauptverhandlung zu, wenn es im Falle einer derart verspäteten Beweiserhebung der Gegenpartei an der zur Einziehung von Erkundigungen erforderlichen Zeit gefehlt hat. Die Commission hat dem ersten Ab satz eine etwas andere Fassung gegeben und ihn be sonders durch die Bestimmung erweitert, daß vor dem Schwurgericht eine verspätet eingebrachte Beweiserhebung abgelehnt werden kann, wenn das Gerücht einstimmig meint, das Vorbringen bezwecke lediglich eine Ver schleppung. Auf Antrag Schmidt-Warburg (Ctr.) wird der An trag 1 in der bestehenden Fassung wiederhergestellt. Außer dem wird auf Antrag Beckh die Vorschrift des Absatz 2 auch auf die Fälle ausgedehnt, wo eine als Beweis mittel zu benutzende Urkunde zu spät bekannt gegeben sei. Unter Z 266 wird die Berathung ausgesetzt. Z 270, wo die Commission das bestehende Gesetz abgeändert hat, wird in der Fassung der Commission angenommen, nach dem Geh. Rath v. Lenthe vergeblich um Wiederherstellung des bestehenden Gesetzes ersucht hatte. Der Paragraph handelt davon, daß ein Gericht sich als unzuständig für eine Strafsache erklärt. Z 293, betr. die Hauptverhand lung vor den Schwurgerichten, handelt speciell von den den Geschworenen vorliegenden Fragen. Die Commission hat das bestehende Gesetz dahin geändert, daß die Haupt frage alle Thatsachen enthalten müsse, welche die wesent lichen Merkmale der dem Angeklagten zur Last gelegten Strafthat bilden. Abg. v. Buchka beaMragtjWiederherstellung des bestehen den Gesetzes, in welchem die Angabe aller bezüglichen That sachen nicht vorgeschrieben ist. Geh. Rath Lucas: Ich bitte um Wiederherstellung des bestehenden Gesetzes. Abg. Munckel: Die Geschworenengerichte werden trotz der Abneigung Buchkas bestehen bleiben. Der Antrag v. Buchka wird sodann einstimmig an genommen. Bei Z 344, Verzicht auf Einlegung eines Rechtsmittels beantragt Abg. Stephan-Beuthen (Ctr.), daß bis Ablauf der ge setzlichen Frist der Verzicht auf das Rechtsmittel widerruflich bleiben soll. Der Antrag wird angenommen. Auf Antrag Strom beck wird Z 252, der von der Beschwerde handelt, dahin erweitert, daß Beschlüsse des Landgerichts als Beschwerde instanz auch dann, wenn sie die Unterbringung in eine öffentliche Irrenanstalt betreffen, durch weitere Beschwerde angefochten werden können. Ein Antrag Munckel wünscht, daß die zum Nachtheile des Angeklagten eingelegte Be rufung nur auf neue Thatsachen oder Beweismittel ge stützt werden dürfen. Geh. Rath Lenthe: Mit der Berufung hat die Regierung kein einseitiges Beueficium des Angeklagten schaffen wollen; ich muß mich daher gegen die gestellten Anträge erklären. Nach kurzer Debatte werden darauf beide Anträge abgelehnt und Z 352 wird in der Commissionsfassung angenommen. Donnerstag 1 Uhr Fortsetzung der Be rathung. Schluß gegen 6 Uhr. Vermischtes. Allerlei. Aus Aachen wird berichtet: Der jetzige Criminalcommissar G., ein ehemaliger Offizier, betrat, offenbar angetrunken, eine Wirthschaft und mißhandelte die Gäste, während er sagte: „Ich bin Brüsewitz der Zweite, wer mich oder mein Monocle beleidigt, den schieße ich nieder! Dem Kellner, der ihn entfernen wollte, zerschnitt er die Oberlippe und versetzte ihm Fuß tritte. — Lie Beschwerde des verurthcilten Homöopathen Or. Volbeding gegen die sofortige Inhaftnahme hat das Oberlandesgericht Köln verworfen. — Bei einer Hochzeitsfeier in Türnich unweit Köln kam es zu einer Schlägerei; ein Hochzeitsgast wurde erschlagen, zwei andere Gäste wurden schwer verletzt. Unter den Ver hafteten befindet sich auch der neugetrautc Ehemann. — In seinem Comptoir wurde der Bankier Cohn zu Pleß (Schlesien) ermordet und beraubt. Die Polizei verhaf tete drei Personen. — Beendet ist der Streik der Gas arbeiter in Bordeaux (Frankreich). Den Arbeitern wurden theilweise ihre Forderungen bewilligt, nachdem der socialistische Gemeinderath der GaSgesellschaft mit Entziehung der Concession gedroht hat. — Gefärbte Wurst ist kein verfälschtes Nahrungsmittel. So hat