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Schönburger Tageblatt Filialen: in LUstadtwaldendueg bei Herr - Kaufmann Otto Förster; in KaufunZe: bei Herrn Fr. Janaschek; in Langenchurs dort bei Herrn H. Stiegler; in Penig bs Frau Kaufmann Max Härtig, Leipzigerstr. 163; in Rochsburg bei Herrn Paul Zehl; in LLolkenburg bei Herrn Ernst Rösche; ia Ziegelheim bei Herrn Eduard Kirsten. Erschein! täglich mit LnsNshme her Lage nach E»im- «nd Festtagen. Annahme non Inseraten für die nächster- scheinende Kummer bis mittags 12 Uhr. Ler Aöonnemrntsprcis beträgt vierteljähr lich 1 Mr- Lk» Of. Einzelne Nrn S Pf. Inserate pro Zeile 1V Pf., Empes. -^0 P>- Expedition: Waldenburg, Obergass? E und DalSenbarzer Melzer. AwtsbLaLi für den StadtraLh zu Waldenburg. Zugleich weit verbreitet in den Städten Penig, Lunzenau, Lichienstsin-Callnberg, und in den Ortschaften der nachstehenden Standesamtsbezirke: Altstadt-Waldenburg, Braunsdorf, Callenberg, St. Egidien, Ehrenhain, Frohnsdorf, Falken, Grumbach, Kaufungen, Langenchursdorf, Langem leuba-Niederhain, Langenleuba-Oberhain, Niederwiera, Oberwiera, Oberwinkel, Oelsnitz i. E., Reichenbach, Remse, Rochsburg, Rußdorf, Schlagwitz, Schwaben, Wolkenburg und Ziegelheim. ,.N 172. Sonntag, den 26. Juli 18W Witteruugsbericht, ausgenommen am 25. Juli, nachm. 4 Uhr. Äsrometerftand 763 mm. reducirt aus den Dieeresspiegel. Thermometerstand 15' 0. (Morgens 8 Uhl -i- 14".) Feuchtigkeitsgehalt der Luft nach Lambrechts Polymeter 77°/o. Thaupunkt 4- 11 Grad. Windrichtung: West. Daher Witternngsaussichten für den 26. Juli: Trübe bis halbheiter, Niederschläge nicht ausgeschlossen. Nutz- und Brennholz-Auktion. Auf Remser Revier sollen Donnerstag, den 30. Juli 1896, von Bormittags 8'/r Uhr an im Rosenfeld'schen Gasthofe in Remse 175 Stück 10-13 am Nadelholzstangm, 75,, Wellenhundert Reisig meistbietend unter den üblichen Bedingungen versteigert werden. Fürstliche Forstverwaltung Remse. Verpachtung -es Stadtgutes Lunzenau. Das in den Besitz der Herrschaft Rochsburg übergegangene Stadtgnt Lunzenau mit Gebäuden und 8 Hectar 95 Ar Felder und Wiese« soll Montag, den 3. Augnst or., Nachmittags 3 Uhr vom 1. October dieses Jahres ab auf 12 Jahre im Ganzen oder in einzelnen Par zellen meistbietend Verpachtet werden. Pachtlustige wollen sich zu dem angesetzten Termine in der Harzendvrs'sche« Restauration zu Arnsdorf einfinden. Rochsburg, am 20. Juli 1896. Gräflich Schöuburgisches Rentamt. Schmidt. 'Waldenburg, 25. Juli 1896. In Deutschland herrscht noch immer ein recht starker Sparsinn, wenn auch von extravaganter Seile in den socialen Wirren mehr als einmal die Parole ausgegeben wurde, Sparen sei Unsinn. Wenn Jemand gegen über mäßige Luxusausgaben für Personen eifert, denen nur be schränkte Mittel zu Gebote stehen, so hat er darin ganz gewiß Recht, zu weit aber geht er wiederum, wenn er so sparsam sein will, daß er eine gute Schulbildung auch für geistig aufgeweckte Kinder zu verhindern trachtet. Die beste Kapitalsanlage bleibt immer die, welche an der rech ten Stelle die Vermehrung von Wissen und Kenntnissen bezweckt denn damit werden wieder Garantien für eine gesicherte Lebensstellung der Heranwachsenden Jugend ge schaffen. Wissen und Können sind auch Nothpfennige, die selbst in heutiger schwerer Zeit nicht versagen, die nicht gestohlen werden können. Wir haben in den letzten Jahren unten den bekann ten ungünstigen wirthschastlichen Verhältnissen für man chen Arbeitgeber zahlreiche Tage gehabt, die alles An dere eher, als erfreulich waren. Im Verhältniß hiermit trat für die Arbeiter durchaus kein entsprechender Rück gang bei den Einnahmen ein, sie zogen im Gegentheil aus den sehr tief herabgegangenen Getreidepreisen noch einen Extra-Vortheil. Freilich spricht man im Publikum von hohen Getreide- und Brodpreisen stets sehr laut, von billigen Preissätzen hingegen so gut wie gar nicht. Nun haben sich aber in neuster Zeit doch vielfach die Zustände im gewerblichen Leben nicht unerheblich ge bessert, die Nachfrage nach Arbeitskräften ist eine größere geworden, die Production ist gestiegen, schließlich bleibt auch ein Anwachsen der Einnahmen, mag es auch zu nächst nur ein mäßiges sein, nicht aus, während doch die Lebensmittel unverändert niedrig geblieben sind. Die Neigung zum Sparen, zur Beschaffung eines Nothpfennigs, sollte daher gerade jetzt zunehmen und einem wachsen den Hange zum Luxus, noch mehr aber wohl noch zum sogenannten Amüsement, energischen Widerstand leisten. Der der Sparsamkeit so feindliche Hang zum Luxus, Wohlleben und Amüsement wäre im volkswirthschastlichen Interesse nicht so sehr zu verurtheilen, wie er es ist, wenn hier der Geschmack ein geläuterter wäre. Wenn sich ein kleiner Mann sein Heim nach seinen Mitteln be haglich einzurichten strebt und sich dies ein Stück Geld kosten läßt, warum nicht. Er wird das, was er hat, auch schätzen, gern daheim sein und seiner Familie leben. Aber nur zu nahe liegt die Gefahr des Geldausgebens für allerlei Firlefanz und Flitterkram, der Anfangs blendet und später gar nichts wcrth ist. Dann muß Neues und wieder Neues sein, daS Geldausgeben und die Schulden nehmen kein Ende. Und ebenso ist es mit Wohlleben und Amüsement. Wer kräftig ist, gut für ihn und seine Leistungsfähigkeit, wer sich an einem edlen Vergnügen einmal ergötzen will, gut für seine Bildung. Aber Näscherei und ausgelassene Vergnügungssucht stehen Wache, um jedes nicht starke Gemüth zu überfallen. Ein ge läuterter Geschmack, schon ein rechtes Erkennen erlauben Vieles, und gerade deshalb sind sie auf der anderen Seite wieder die besten Förderer der Sparsamkeit. Und die Sparsamkeit ist vor Allem ein Pflichtgebot im Hinblick auf die Kinder. Nicht wie viel gespart wird, ist immer die Hauptsache, sondern daß gespart wird. Ein Nothpfennig heißt es, und nicht ein Noththaler! Das sagt schon, daß in bitteren Lebenslagen, von wel chen doch Niemand weiß, ob sie, wenn nicht ihm selber, so doch seinen Kindern bevorstrhen können, Pfennige recht werthvoll werden können. Und wo einmal em solcher Nothpfennig angelegt wird, da werde er auch sicher und unantastbar für den Krieg des Lebens, für den ernsten Kampf mit der grauen Sorge aufbewahrt, wie unser Reichskriegsschatz im Juliusthurm wohlbewahrt und un angetastet für einen ernsten Tag bereit gehalten wird. Politische Rundschau. Deutsches Reich. Zur Nordlandsreise des Kaisers wird über die Begegnung des Monarchen mit dem König Oskar von Schweden aus Molde gemeldet: Nachdem die „Hohen- zollern" über Nacht bei Naeste vor Anker gelegen, kam Donnerstag früh die Pacht König Oskars in Sicht und ankerte um 9 Uhr der „Hohenzollern" gegenüber. Der König begab sich sofort an Bord der „Hohenzollern", wo ihn der Kaiser empfing; beide Fürsten begrüßten sich aufs Herzlichste. Während des Frühstücks concertirtc die Kapelle der Kaiseryacht. Gegen 101/4 Uhr kehrte der König nach herzlichster Verabschiedung vom Kaiser auf seine Pacht zurück. Kurz darauf zog die „Hohenzollern" Anker auf. Abends ist der Kaiser nach sehr anziehender Fahrt durch den Geirangerfjord in Merok angekommen. Das Reiterstandbild Kaiser Wilhelm's I. für das Nationaldenkmal in Berlin ist bereits in Bronze ge gossen und ehe noch das neue Jahr angebrochen ist, dürfte das ganze Denkmal vollendet sein. Roß und Reiter sind insgesammt 9 Meter und die Siegesgöttin, welche neben dem Roß einherschreitet, 5,50 w hoch. Das Postament, gleichfalls in Bronze gegossen, besitzt eine Höhe von 8 und eine Breite von etwa 4,50 m; rechnet man den Granitsockel hinzu, so beträgt die Ge- sammthöhc 12m. Die an den abgestumpften Ecken des Postaments zur Aufstellung kommenden Victorien sind 4,70 m hoch; jede von ihnen schwebt auf einer Bronze kugel von 80 ewtr. Durchmesser. Zu dem Guß des Reiterstandbildes sind gegen 500 Centner Bronze ver wendet worden. Die Förderung des Genossenschaftswesens unter den Handwerkern wird durch eine Verfügung der Merseburger Regierung an die Landrathsämter angeregt. Die Landrathsämter sollen zufolge dieser Verfügung zu nächst darauf bedacht sein, Personen zu ermitteln, welche geeignet sind, durch Vorträge und dergl. für den Plan zu wirken. Staatsbeihilfen werden sowohl für diese Agi tation wie für die neu zu bildenden Handwerkergenossen schaften von der preußischen Regierung in Aussicht gestellt. Ist die Bäckereiverordnung rechtsgiltig? Diese Frage wird von einem Juristen in der „Kreuz-Ztg." fachmännisch erörtert. Die sehr eingehende Prüfung der Frage gelangt zu dem Resultat, daß die Verordnung rechtsgiltig ist und daß es nicht zulässig ist, ihre Rechts giltigkeit oder -Ungültigkeit durch eine gerichtliche Ent scheidung feststellen zu lassen. Die Verordnung ist rechts giltig, der Jurist der „Kreuz-Ztg." beweist dies folgen dermaßen: Durch Beschluß des Bundesrathes können sür solche Gewerbe, in welchen durch übermäßige Dauer der täglichen Arbeitszeit die Gesundheit der Arbeiter ge fährdet wird, Dauer, Beginn und Ende der zulässigen täglichen Arbeitszeit und der zu gewährenden Pausen vorgeschrieben und die zur Durchführung dieser Vorschrif ten erforderlichen Anordnungen erlaßen werden. Auf Grund dieser gesetzlichen Bestimmung hatte die Regierung die Ermächtigung zum Erlaß der bekannten Bäckereiver ordnung, die ja nicht schlechthin den Betrieb aller Bäckereien und Conditoreien, sondern nur derjenigen reglementarisch beschränkt, in welchen zur Nachtzeit, zwischen 8'/r Uhr abends und 5'/r Uhr morgens Gehülfen oder Lehrlinge beschäftigt werden. Hieraus erhellt, daß die Verordnung sich gegen die gesundheitsschädliche übermäßige Dauer der Nachtarbeit richtet, so daß die Rechtsgültigkeit der Verordnung absolut nicht zu bezweifeln ist. Zu ver neinen ist nach den Ausführungen des erwähnten Juri sten die zweite Controverse, ob durch Richterspruch die Rechtsgültigkeit oder Ungültigkeit der Verordnung fest gestellt werden könne. Die durch Beschluß des Bundes raths erlassenen Vorschriften sind nach der Verfassung durch das Reichsgesetzblatt zu veröffentlichen und dem Reichstage bei seinem nächsten Zusammentritt zur Kennt- nißnahme vorzulegen. Lediglich die Stelle, welche in Mitarbeit mit dem Bundesrath die Ermächtigung zum Erlaß der Verordnung ertheilt hat, kann berechtigt sein, zu prüfen, ob das, was nunmehr einseitig für Rechtens erklärt ist, auch von dem zur Gesetzgebung gleichberech-