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Schönburger Tageblatt Filialen: in Ulksiadtwaldenburg bei Herrn Kaufmann Otto Förster; in Kausunge» bei Herrn Fr. Janafchek; in Langenchurs dorf bei Herrn H. Stiegler; in Penig bei Frau Kaufmann Max Härtig, Leipziaerstr. 163; in Rochsburg bei Herrn Paul Zehl; in Wolkenburg bei Herrn Ernst Rösche; in Ziegelheim bei Herrn Eduard Kirsten. Lrscheint täglich mir Ausnahme der Tage nsch Ronn- «nd Festtagen. Annahme von Inseraten für die nächster- scheinende 7l«mmer bis mittags 12 Uhr. Der AoonnemeMSpreis beträgt viertsliäbr- lich 1 E. SS Vf« Einzelne Nrn. b Pf. Inserate pro Zeile 18 Pf., Tinges. 2g Pf. Expedition: Waldenburg, Obergasfe 291L. und Dat-elilmrzer Anzeiger Amtsblatt für den Stadtriath zu Waldenburg. Zugleich weit verbreitet in den Städten Penig, Lunzenau, Lichteuftein-Callubsrg, und in den Ortschaften der nachstehenden Standesamtsbezirke: Altstadt-Waldenburg, Braunsdorf, Callenberg, St. Egidien, Ehrenhain, Frohnsdorf, Falken, Grumbach, Kaufungen, Langenchursdorf, Langen leuba-Niederhain, Langenleuba-Oberhain, Niederwiera, Oberwiera, Oberwinkel, Oelsnitz i. E., Reichenbach, Remse, Rochsburg, Rußdorf, Schlagwitz, Schwaben, Wolkenburg und Ziegelheim. M 41. Mittwoch, den 19. Februar 1896. Wltterungsbericht, ausgenommen am 18. Februar, nachm. 4 Uhr. Barometerstand 771 mm. reducirt aus den Meeresspiegel. Thermometerstand -j- 3,5° 6. (Morgens 8 Uhr -f- 2".) Feuchtigkeitsgehalt der Luft nach Lambrechts Polymeter 67"/«. Thaupunkt — 2,s Grad. Windrichtung: Nord. Daher Wittcrungsanssichteu für den 19. Februar: Meist heiter mit wechselnder Bewölkung. Bekanntmachung. Nachstehend wird die unterm 13. December 1888 erlassene Bekanntmachung mit dem Bemerken in Erinnerung gebracht, daß die Polizeiorgane strengstens an gewiesen worden sind, jede Zuwiderhandlung gegen diese Bekanntmachung sofort zur Anzeige zu bringen, und daß jede Zuwiderhandlung UNNachsichtlich bestraft Wer den wird. Gleichzeitig wird hiermit Verboten, Eis oder festgefrornen Schnee aus den aus Mnkcrplatten oder sog. Kunststeinen hergestellten Trottoirs durch Aufhackttt zu be seitigen. Zuwiderhandlungen werden ebenfalls in Gemäßheit der vorgcdachten Be kanntmachung bestraft. Waldenburg, den 18. Februar 1896. Der Stadtrat h. Kretschmer, Bürgermeister. Bekanntmachung. Zur Beschaffung eines bequemen und sicheren Verkehrs auf den öffentlichen Straßen und Plätzen hiesiger Stadt bei Schneefall und Glätte wird hiermit Folgen- des angeordnet: Die Grundstücksbesitzer oder deren Stellvertreter sind verpflichtet: 1. spätestens bis 8 Uhr früh längs ihrer Grundstücke die Trottoirs und Fußsteige vom Schnee zu reinigen und bis abends 9 Uhr fort dauernd in passirbarem Zustande zu erhalten; — in den engeren Stra ßen und Gassen ist lediglich in der Mitte ein breiter Weg herzustellen; — 2. bei eintretender Glätte die Troittoirs und Fußsteige in ihrer ganzen Breite mit Sand, Asche oder dergleichen gehörig zu bestreue« und dies während des unter 1 gedachten Zeitraumes so oft als nöthig zu wiederholen; 3. die sämmtlichen Schnittgerinne jederzeit, insbesondere aber bei einfallen dem Thauwetter, frei zu halten: 4. das Herausschaffen von Schnee oder Eis aus den Gehöften der Grund stücke ist nur dann zulässig, wenn der Schnee oder das Eis spätestens bis zum Eintritt der Dunkelheit, an Stellen aber, wo dadurch der öffentliche Verkehr erschwert würde, sofort aus der Stadt abgefahren wird. Wer dieser Verordnung zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft; außerdein werden die versäumten Hand lungen obrigkeitswegen auf Kosten der Säumigen vorgenommen werden. Waldenburg, am 13. Dezember 1888. Der Stadtrat h. Waldenburg, 18. Februar 1896. Es ist noch nicht lange her, da ging ein heftiger Sturm des Unwillens durch die Presse über die Versuche der Herren Gröber, Hitze und Genossen, aus dem Wege einer Abänderung der Gewerbenovelle dem deutschen Buch- handel und hiermit zugleich der deutschen Volksbildung einen tödtlichen Streich zu versetzen. Damals waren die Gefährdeten aus dem Platze und erreichten es durch eine lebhafte Agitation, daß die Aufmerksamkeit weitester Kreise sich auf diese Schleichwege lenkte und die Durchführung der geplanten Maßregeln verhinderte. Jetzt hat die Re gierung es für gut und richtig befunden, sich die Freund schaft der Klerikalen durch das denkbar weiteste Eingehen auf ihre Vorschläge zu sichern, und sie hat in ihrer neuen Vorlage das Recept der Centrumsleute mit ge ringen Abänderungen acceptirt. Der Reichstagsbeschluß vom vorigen Dienstag aber hat eine eingehende Verhand lung in der Commission unmöglich gemacht, so daß die Gefahr auf das Aeußerste nahegerückt ist, daß mit den „Auswüchsen" zugleich kräftig aufblühende Obstbäume, daß mit der schädlichen Spielart des Hausirhandels zugleich das reelle Geschäft auf das Empfindlichste geschädigt wird. Am stärksten bedroht ist unzweifelhaft der Bücherhandel, der nicht nur in seinem ganzen seit Jahrhunderten be stehenden Geschäftsbetriebe gestört, sondern zugleich um die Möglichkeit gebracht wird, auch nur annähernd einen Umsatz zu erzielen, wie bisher. Die Abneigung gegen die „Colportage", die das ja leider auch im Reichstage so überaus zahlreich vertretene Laienthum lediglich als einen Handel mit Schauerromanen ansieht, hat zu der Aufnahme der Bestimmung geführt, daß auch im Buch handel das Aussuchen von Bestellungen nur bei Kauf leuten oder solchen Personen geschehen darf, in deren Geschüstbetrieb Waaren der angebotenen Art Verwendung finden. Demnach darf ein Jugendwerk, ein Lexikon, eine Familienzeitschrift nicht mehr vom Verleger oder von dem Sortimenter aus direct dem Publikum offerirt werden, sondern der Verleger hat sich lediglich an den Klein handel zu wenden und dieser hat still in seiner Klause zu warten, bis ein Käufer kommt. Das widerspricht aber nicht allein vielhundertjährigem Gebrauch, sondern auch der Erfahrung, daß das Lesebedürfniß angeregt wer den muß, und daß namentlich größere Werke nur dann Absatz finden, wenn sie, direct angeboten, durch ihren Inhalt oder ihre Ausstattung den Beifall des Anderen erringen. Nun vermag ja vielleicht in einigen Groß städten in gewissem Sinne das Schaufenster das directe Angebot ersetzen, dort mag überhaupt das Lesebedürfniß leichter anzuregen und zu befriedigen sein; aber wie steht es in den Kleinstädten, die überhaupt keine nennens- werthe Buchhandlung haben? Wie steht cs vor Allem auf dem Lande? In den anderen Branchen kann man das Versandtgeschäft mehr als bisher cultiviren; für den Buchhandel ist dies unmöglich, denn er kann keine Proben umhersenden, und er kann ebensowenig die Spesen auf bringen für die Uebersendung, Wiedereinholung und die fortgesetzte Umhersendung von Prachtwerken, abgesehen davon, daß zunächst die Auflagen doch beschränkt sein müssen und daß andererseits auf solchen Rundreisen un endlich viel Exemplare beschädigt und entwerthet werden. Hier hat bisher der Reisende und der Colporteur seine Thätigkeit ausgeübt, er hat für die Verbreitung der Bildung gesorgt und zugleich sich selbst ein rechtliches Brot verdient, und kaum sind jemals Klagen über die Zudringlichkeit gerade dieser Klaffe von Geschäftsleuten laut geworden. Glauben denn die Herren, die jetzt im Reichstage so tapfer auf den Buchhandel schmälen, daß sie der Social demokratie hiermit einen Abbruch thun? Gerade sie wird den Profit aus der geplanten Maßregel ziehen, denn sie wird auch weiterhin die Hilfsbereitschaft der „Genossen" ausnützen können, während z. B. der christliche Buch handel vollkommen unterbunden wird. Man darf doch nicht vergeßen, daß die religiöse Literatur fast ausschließ lich auf der Colportage beruht, ja es fallen überhaupt 30 Procent des Gesammtinhaltes derselben auf Erbau ungsliteratur! Es giebt Colporteure, die seit 30 und mehr Jahren immer auf das gleiche Werk, das Stark'sche Gebetbuch oder die Predigten von Braitberger und Hauber reisen. Von der Payne'schen illustrirten Bibel sind 100,000, von der Dors'schen 50,000 Exemplare fast ausschließlich durch die Colportage verbreitet worden. Auch die katholische Literatur participirt an dem Erfolge. So wurde das große Gebetbuch von Soffine nur auf dem angedeuteten Wege zu hunderttausenden verbreitet; die in Regensburg und Einsiedeln erschienenen Aus gaben des „Leben Jesu" verdanken ebenso wie das bei Russell in München erschienene „Leben des Papstes Pius" nur der Colportage ihren kolossalen Absatz; die katholi schen Welthäuser Herder, Pustet und Benziger L Co. können ihre Publikationen nur auf dem Wege des An gebots durchführen und auch mit ihren Kalendern müssen sie den gleichen Weg beschreiten. In den Motiven zur Gewerbenovelle wird auch die finanzielle Wirkung der geplanten Maßregeln betont. Aber vergißt man denn den Ausfall, der herbeigeführt wer den muß, wenn 48,132 in dem Reisebuchhandel beschäf tigten Personen, die bisher ein Jahreseinkommen von 53,102,400 Mark erzielten, um ihr Brot gebracht oder doch in ihrem Erwerbe auf das Aeußerste eingeschränkt werden? Vergißt man die weiteren Schädigungen, die man den indirect Betheiligten, den Buchdruckern, Papier händlern und , all' den Anderen zusügt, die unter einer Einschränkung 'des Leseconsums leiden? Und wem zum Nutzen soll dies Alles geschehen? Der „Schutz des Mittel standes" wird zur frivolen Phrase, wenn man vergißt, daß man gerade solche Existenzen schädigen will, die dem Mittelstände angehören. Gut, man will den „Sorti menter" schützen. Aber ein großer Theil derselben treibt ja selbst Colportage, „bietet an", und daß er gute Ge schäfte macht, ergiebt sich daraus, daß sich die Sorti ments-Buchhandlungen seit 25 Jahren verdoppelt haben, und daß gerade in dieser Branche so gut wie gar keine Concurse vorkommen. Nein, man schützt nicht, sondern man schädigt, man treibt nicht Socialpolitik, sondern Zerstörungspolitik, man bekämpft nicht die Socialdemo kratie, sondern fördert sie, man nimmt ihr nicht die Rekruten, sondern schickt ihr neue. Politische Rundschau. Deutsches Reich. Das Kaiserpaar begab sich am Sonntag vom Jagd schloß Hubertusstock aus in das naheliegende Revier zur Besichtigung von ungarischen Hirschen. Später nahm der Kaiser den Vortrag des Chefs des Militärcabinets entgegen. Am Montag hat die Kaiserin Hubertusstock wieder verlassen und ist mittags wohlbehalten wieder in Berlin eingetroffen. Kardinal Fürstbischof Kopp-Breslau hat sich zu einem auf vier Wochen berechneten Aufenthalt nach Rom be geben. Mit dieser Reise erfüllt der Kardinal einen wiederholt, zuletzt nach der „Schl. Ztg." vom Kaiser bei dessen letzter Anwesenheit in Breslau kundgcgebenen persönlichen Wunsch des Papstes. Der Bundesrath wird am Donnerstag die 25jährige