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Erscheint täglich Wt U«srwyme di» Tag- nach sonn- und Festtagen. Annahme von Inseraten für die nächster- scheinende Nummer bis mittags 12 Uhr. Der A jonNementspreis beträgt vierteljähr lich 1 Stk. 25 Pf. Einzelne Nrn. 5 Ps. Inserate pro Zeile 10 Pf., Tiegel. 20 Pf. Expedition: Waldenbw-g,' Obergass« 291 L Filialen: in Altstadtwaldendnrg bei Herrn Kauftnann Otto Förster; in Kaufungea bei Herrn Fr. Janaschef; in Langenchurs dorf bei Herrn H. Stiegler; in Penig bei Frau Kaufmann Max Härtig, Leipzigerstr. 163; in Rochsburg bei Herrn Paul Zehl; in Wolkenburg bei Herrn Ernst Röfche; in Ziegelheim bei Herrn Eduard Kirsten. und vaiöenbllrger Mseiger. Amtsblatt für den Stadtrath zu Maldenburg. Zugleich weit verbreitet in den Städten Penig, Lunzenau, Lichteufteiu-Callnberg, und in den Ortschaften der nachstehenden Standesamtsbezirke: Altstadt-Waldenburg, Braunsdorf, Callenberg, r:t. Egidien, Ehrenhain, Frohnsdorf, Falken, Grumbach, Kaufungen, Langenchursdorf, Langen leuba-Niederham, Langenleuba-Oberhain, Niederwiera, Oberwiera, Oberwinkel, Oelsnitz i. E., Reichenbach, Remse, Rochsburg, Rußdorf, Schlagwitz, Schwaben, Wolkenburg und Ziegelheim. 15. Sonntag, dk» Ist. Januar 18W. Witternngsbericht, ausgenommen am 18. Januar, nachm. 4 Uhr. Barometerstand 768 MW. reducirt auf den Rieeresspiegel. Thernlvmeterstand -s 4" O. (Morgens 8 Uhr 4- 3".) Feuchtigkeitsgehalt der Luft nach Lambrechts Polymeter 74"/n. Thaupunkt — 0,s Grad. Windrichtung: West. Daher Witterungsanssichten für den 19. Januar: Trübe bis halbheiter mit Neigung zu Niederschlägen. Montag, den 20. Januar 1896, Vorm. 10 Uhr sollen im Gasthofe zum Löwen in Waldenburg anderwärts gepfändete Gegen stände, als: 1 Ladentafel, 1 Comtoirtisch, 1 Waschtisch und 1 kl. Hand wagen meistbietend gegen Baarzahlung versteigert werden. Waldenburg, am 18. Januar 1896. Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgerichts daselbst. Kerstan. Dienstag, den 21. Januar 1896, Vorm. 10 Uhr sollen im Gasthofe zum Löwen IN Waldenburg anderwärts gepfändete gegen 600 Stück fichtene Bretter meistbietend gegen Baarzahlung versteigert werden. Waldenburg, am 18. Januar 1896. Der Gerichtsvollzieher des Kgl. Amtsgerichts das. Kerstan. "Waldenburg, 18. Januar 1896. Der Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs ist gestern Freitag vom Reichskanzler Fürsten Hohenlohe dem Reichstage übergeben worden. „Wir bringen dieses der ersten Begeisterung für das Vaterland entsprungene Werk gerade jetzt an den Reichstag in diesen Tagen, da wir die Erinnerungsfeier an die großen Zeiten begehen, denen wir das Reich verdanken." So bemerkte der Reichskanzler bei der Uebergabe. Der Entwurf ist der Schlußstein des großen Einheitswerkes, welches mit der Zusammenfassung der einzelnen deutschen Staaten begann und sich auf den verschiedensten Gebieten unseres inner politischen Lebens fortsetzte, um nun auf dem Gebiete des bürgerlichen Rechtes seine Bekrönung zu finden. Dem Entwürfe sind die Angriffe nicht erspart geblieben. Darüber wird dem „Vogtl. Anz." von juristischer Seite Folgendes geschrieben: Wiederum werden sowohl im Reichstage, als auch in der Presse gegen den Entwurf des großen, so sehnlich erwarteten bürgerlichen Gesetzbuchs allerlei Angriffe er hoben. Insbesondere sind es die demokratischen Frac- tionen und Fractiönchen, sowie die Nur-Antisemiten, die, wie früher, so auch jetzt wieder am Entwürfe allerlei zu deuteln und zu mäkeln haben. Statt der Regierung dankbar dafür zu sein, daß sie das große Werk so ge fördert hat, daß — bei Gelegenheit der Berathung des Staatshaushaltes Ende vorigen Jahres — der Regie rungsvertreter die Vorlage des Entwurfs an den Reichs tag noch für diese Session bestimmt in Aussicht stellen konnte, kommen sie mit allerlei kleinen und kleinlichen Wünschen, von deren Erfüllung oder Nichterfüllung diese Parteien die Annahme oder Nichtannahme des ganzen Gesetzbuchs abhängig machen. Unter all den Vorwürfen, die dem Entwürfe gemacht werden, ist zweifellos der beachtlichste und deshalb auch immer und immer wieder kehrende der, der Entwurf entspräche nicht dem ange stammten deutschen Rechte. Demgegenüber sei auf das Folgende hingewiesen: Das gesammte Familienrecht des Entwurfs (weit über KOO ZU beruht ausschließlich, das Erbrecht (weit über 400 ZU nahezu ausschließlich auf deutschrechtlicher Grund lage. Nicht anders ist es mit dem gesammten Grund buchs- und Hypothekenrechte, das im römischen Rechte schlechterdings kein Vorbild hat und wiederum ausschließ lich auf deutschrechtlicher Grundlage ruht. Wenn man basselbe auch von dem in ziemlich 600 ZZ geordneten „Rechte der Schuldverhältnisse" (Forderungsrechte) in dieser umfassenden ausschließlichen Weise nicht sagen kann, entsprechen doch auch sie ebenso wie der ziemlich genau 200 ZZ fassende Allgemeine Theil durchaus den feit Jahrhunderten in Deutschland geltenden Nechtsanschau- ^Ngen, die keineswegs als ausschließlich römisch-rechtlich bezeichnen sind. . So beschränkt sich das Gebiet, das auch nur mit Nnigem Grunde als zwischen deutsch- und römi, h-rccht- "cher Grundlage streitig bezeichnet werden kann, auf etwa 4Oo von über 2000 ZZ. Hierbei ist aber nicht zu ver bissen, daß auch in diesen 400 ZZ das römische Recht nichts weniger als unumschränkt gilt, daß keine einzige seiner Lehren vom deutschen Geiste unberührt geblieben ist, und daß das so seit 580 Jahren in deutsch-recht lichem Sinne fortgebildete und mit deutsch-rechtlichen Anschauungen stark durchsetzte „römische" Recht den Ver gleich mit dem unausgebildeten, in den ersten Anfängen steckenden ausschließlich deutschen Rechte getrost aushalten kann. Es würde eine schöne Rechtsverwirrung und Sehnsucht nach dem angefeindeten Rechte entstehen, wollte der Gesetzgeber plötzlich sich von den modernen Verkehrs anschauungen bewußt abwenden und einen Sprung in das Halbdunkel mittelalterlicher Rcchtsbegriffe wagen. Wir wollen daher hoffen, daß die großen Parteien des Reichstags das Gesetzbuch annehmen und so dem deutschen Kaiserreiche, das jetzt die 25. Wiederkehr seiner Geburtsstunde zu feiern sich anschickt, als Pathengeschenk das so heiß ersehnte und endgültige Reichseinheit schaffende Gesetzbuch darbringen. '... he N URS? MRA. DerrtfÄec'-' NeiM. Die kaiserlichen Majestäten besuchten am Freitag die Gcdächtnißfeier in der Kaiser Wilhelm-Gedächtnißkirche. Nach dem kgl. Schlöffe zurückgekehrt, wurde dann pro grammmäßig das Fest des Schwarzen Adlerordens gefeiert. Das Fest bot, da außer der Kaiserin Friedrich und den Rittern des Schwarzen Adlerordens fast alle Spitzen der Behörden und die offizielle Welt erschienen waren, ein fesselndes Bild. Abends fand anläßlich dieser Feier ein größeres Diner statt. Einen Gnadenerlaß an Militärpersonen ver öffentlicht das Armee-Verordnungsblatt. Der Erlaß, der brreits vom „Vorwärts" und nach diesem auch von uns im Auszug veröffentlicht worden ist, lautet: „Ich will, um den Tag, an dem vor 25 Jahren die Neubegründung des deutschen Reiches erfolgt ist, auch hinsichtlich der Armee durch einen Act der Gnade zu bezeichnen, denjenigen Militärpersonen, gegen welche bis zum heutigen Tage im Bereiche der preußischen Militärverwaltung 1. Strafen im Disciplinarwege verhängt sind oder 2. durch ein Mi litärgericht auf Freiheitsstrafen von nicht mehr als sechs Wochen oder Gelvstrafen von nicht mehr als 150 Mk. oder beide Strafen vereinigt rechtskräftig erkannt worden ist, diese Strafen, soweit sie noch nicht vollstreckt sind und die noch rückständigen Kosten in Gnaden erlassen. Aus geschloffen von dieser Gnadenerweisung bleiben: 1. die wegen Beleidigung, vorschriftswidriger Behandlung oder Mißhandlung Untergebener verhängten Strafen; 2. Frei heitsstrafen, neben denen zugleich auf eine militärische Ehrenstrafe erkannt ist; 3. die gegen Fahnenflüchtige im Ungchorsamsverfahren verhängten Geldstrafen. Ist in einer Entscheidung die Verurtheilung wegen mehrerer strafbaren Handlungen ausgesprochen, so greift diese Gna- denerwcisung nur Platz, sofern die Strafe inSgesammt das oben bezeichnete Maß nicht übersteigt. Berlin, 18. Januar 1896. Wilhelm. Dieser Erlaß ist bereits, wie gesagt, am Freitag vom „Vorwärts" veröffentlicht worden. Wie die „Post" hört, wird wegen dieser unverantwort lichen Jndlscretion die allcrstrcngstc Untersuchung cinge- geleitet werden, die für die Betheiligten sehr unangenehme Folgen haben dürste, da man an maßgebender Stelle gewiß nichts versäumen wird, um den Schuldigen aus findig zu machen. Die Untersuchung dürfte sich beson ders auch auf die Angestellten der Druckerei erstrecken, in welcher der Erlaß gesetzt worden ist. Der Großherzog von Mecklenburg-Strelitz und der Fürst von Reuß haben alle Personen amnestirt, welche zu Freiheitsstrafen bis zu 6 Wochen resp. zu Geldstrafen bis zu 150 Mk. verur- theilt sind. Das Reichsmarineamt hat, nachdem sich ergeben hat, daß das inländische Stahlmatcrial derartig verbessert worden ist, daß es dem bisher verwandten Fabrikat der Alpine-Montan-Gesellschaft nicht mehr nachsteht, an geordnet, daß zum Bau aller für die Kriegsmarine be stimmten Kessel nur inländisches Material zu ver wenden ist. Die Budgetcommission hat die Berathung des Post etats zu Ende geführt und im Extraordinarium die Forderungen der Regierung genehmigt. Bewilligt wurden die erste Rate zur Herstellung eines neuen Dienstgebäudes in Zerbst 86,000 Mk.; zur Vergrößerung des Post grundstücks in Bromberg 168,460 Mk.; zur Erwerbung eines Grundstücks in Großenhain 180,000 Mk.; Ver größerung des Grundstücks in Halberstadt 179,614 Mk.; Erwerbung eines Bauplatzes für ein neues Dienstgebäude in Karlsruhe 840,000 Mk.; Bauplatz in Rheydt 175,800 Mk. Auch der Etat der Reichsbuchdruckerei wurde un verändert genehmigt. Den Mitgliedern des Reichstags sind Freitag die Ein ladungen zur heutigen Feier im Berliner kgl. Schlosse zugegangen. Als Fraction werden ihr nur die Social demokraten fernbleiben. Der Gesammtvorstand ist vom Reichskanzler Dienstag zum Diner geladen. Zu einem offenen Bruch ist es am Freitag im Reichs tage zwischen Regierung und der conservativen Partei gekommen. Der preußische Landwirthschafts- minister von Hammerstein hat von einer sogenannten conservativen Partei gesprochen, die gemeingefährliche Projecte, wie den Antrag Kanitz vorbringe, welcher schwere Unruhen stiften könne. Auf der conservativen Seite des Reichstages gab es gewaltige Aufregung wegen dieser außer ordentlich scharfen Worte, während im Centrum und bei den Nationalliberalen, Freisinnigen rc. stürmischer Beifall erscholl. Es ist klar, daß der Minister diese scharfen Worte nur in Folge eines Beschlusses des Ministeriums gesprochen haben kann, das über seine Haltung keinen Zweifel lasten wollte. Ein strenges Vorgehen gegen alle Landräthe und Beamten, welche den Antrag Kanitz offen unterstützen und dafür agitiren, ist angeblich durch den neuen Minister des Innern zu erwarten. Man ver- muthetc das schon früher. Das Abbringen der zur Feier des Reichsjubi läums in Berlin eingetroffenen Fahnen und Stan darten der Leibregimenter vom Potsdamer Bahnhof nach dem Palais weiland Kaiser Wilhelm's I. hatte Freitag Mittag eine große Menge Neugierige in den be-