Volltext Seite (XML)
«r. 34 Früher Woche»-m»d N-Hrichtsblatt » ^VM^vEWWÜ^TW^RUWWWI,MchsWlEMi M MiWIkA «>tS««tt«r»«r»,l.«MSl>ericht»»»»«StMriUr»Lichte»ft<i« « Atteste Zewm- im Körüglichm AmtsgerichttVeztr- — - EL. Jahrgang. — - — > ' LS Donnerstag, den 11. Februar L^ZW"'N' 1915 die Pest de?ogrn 1 Md. 7v psg lr», sowie die Luetrüger entgegen tet Lie swetspaltige Leite 3V Ps§ Telegramm-ALresse: «agedlnU.' «sft» Mett erstv-« ttzt WMpt» «WM»»» ro m »swna« «M»« M, fvm »««wrechzwlchwl M. 7. Bekanntmachung. Von der H « « »el Sk«««er z« «tzemaitz soll M v«s JMhr 18 iS mit dem II. Einkommensteuertermin zur Bestreitung ihres Aufwau- de» em Gte «er z« sch 1« « zmr St»k»««e»ßte»er von » Pfe » «1 «e« für die Mark desjenigen Steuerbetrug« erhoben werden, welcher auf die in Spalte «t de« Einkommensteuerkatasters (für Handel und Gewerbe) eingestellten Beträge entfällt. Dieser Steuerzuschlag sSr die H»«delSl»«»er gelangt hierdurch mit dem Hinwei« zur Ausschreibung, daß er nur von denjenigen Steuerpflichtigen erhoben wird, die nach §8 17 ck und 2l des Einkommensteuergesetzes vom 14. Alli 1900 mit einem Einkommen von mehr al« 2100 Mark eiugeschätzt find. Chemnitz, den 8. Februar 1SI5. Lie Handelskammer DollfuS, Or. Heubner, 1. stellverk. Borfitzender. Syndikus. Frühstück für die Schulkinder. Um eine durch die Zeit gebotene möglichst große Sparsamkeit mit Brot zu «zielen, wird den Eltern der Schulkinder dringend empfohlen, die FrühstückSpvr- tioue» der letzteren auf das Notwendige zu beschränken, da «sohnmgSsrmSß da« Brot von den Kindern vielfach vergeudet wird. Lichtenstein, am 7. Februar 1915. Ler Stadtrat. Holzauktion aus Lichtensteiner Revier. Motttag, den LS. Februar 1915, von vormittags 8 Uhr au sollen im Restaurant „Stadt DreSde»" zu Lichtenstein KO00 Stück fi. Stangen von 3—6 om Unterstärke ) aufbereitet im Stadtwalde, 70 , . , . 7—12 om . ) Burgwald o. Neud. Wald 25 Rm. Laubholz' ) „ „ 1 . Nadelholz- ) l aufbereitet im Stadtwalde (Keppler und 7t . - Astholz Schieferberg) 3,8 Wllh. Laubholz-Reisig 22 Rm. Deckreifig » im Neudörfler Walde versteigert werden- Außerdem sollen zum Ausgebot kommen die noch anstehenden S1««M- HVl-er des Kahlschlages im Burgwalde Abt. 17, ca. 820 Nadelholzstämme mit ca 320 st» Inhalt und die Einzelhölzer im Stadtwalde, ca. 200 Nadelholzstümme mit ca. 45 st» Inhalt. KLrftttchr F-rftverwaUuug Lichtenster». Bekanntmachung. Auf Grund deS Gesetze- über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 verfüge ich: 1. Es wird verboten, unter Umgehung der Post Briefe nnd Schriftstücke jeder Art, die im Auslande zugestellt oder weiter befördert werde« sollen, über die Sächsische Grenze nach Oesterreich zu bringen oder durch Dritte dorthin bringen zu lassen, sowie Briefe oder Schriftstücke zu diesem Zwecke entgegenzunehmen. 2. Zuwiderhandlungen gegen die in Punkt l getroffene Bestimmung wer den mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft. Dresden, den 5. Februar 1915. Der fte»sertrete«de komma«ditre«»e Se«er«1 gez. v. Broizem. Nachstehend wird im Anschluß an die Bekanntmachung des Ministeriums des Innern in Nr 23 der Sächsischen Staatszeitnng und der Leipziger Zeitung, beide vom 23. Januar dieses JahreS, die Bekanntmachung deS Stellvertreters deS Reichskanzlers vom 6. Februar diese« JahreS — RGBl. S. 65 —, Ne«» »er««s »er Bekavut««»«*« über dte Regel««, deS Verkehrs »it Brotgetreide ««» Mehl vom 25. Januar 1915 betr. noch besonders zur öffent lichen Kenntnis gebracht. Dresden, den 8. Februar 1915. Miwlsterium deS J««er«. Bek«»«t»«ch»«g ei»er «r«der««U »er Bek«««tmach««g »»er die Negri««, »rS Verkehrs «tt vr«g«rtt»e ««» Mehl vom 25. Januar 1915 (Reichk-Gesetzbl. S. 35). Vom 6 Februar 1915. Der BundeSrat hat auf Grund des 8 3 deS Gesetzes über die Ermächti-, guug deS BundeSrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen rc- vom 4. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: Artikel 1. In der Bekanntmachung über die Regelnng deS Verkehrs mit Brotgetreide und Mehl vom 25. Januar 1915 (Reichs-Gesetzbl. S 35) werden folgende Aen- derungen vorgenommen: 1. Im 8 4 Abs. le wird statt .veräußern' gesetzt .liefern". 2. Im 8 14 Abs. 3 werden statt der Worte .1. August 1915" die Worte .15. August 1915" gesetzt. 3. Im 8 36 wird unter e hinter dem Worte .Händlern" das Wort .HandelSmühlen" einqefügt. 4- Im 8 36 wird als Nummer t hinzugefügt: .die Besitzer von Vorräten, die nach 8 2c von der Beschlagnahme nicht betroffen find, auffordern, diese Vorräte anzuzeigen. Soweit Vorräte eine« Besitzers fünfundzwanzig Kilogramm übersteigen, können sie auf Anordnung der zuständigen Behörde für den Kommunalver band oder die Gemeinde enteignet werden; die 88 13 biS 20 gelten entsprechend 5. Im 8 45 wir» Abs. 2 gestrichen. Artikel 2. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündigung in Kraft. Ter Reichskanzler bestimmt de» Zeitpunkt des Außerkrafttretens. Berlin, den 6. Februar 1915. Der Stellvertreter des Reichskanzlers Delbrück. General Pans Reife über Petersburg nach Berlin I tung unterziehen. Aber selbst wenn er ein Sinden- bürg wäre — was er unter allen Umständen nicht General Pau ist auf seiner Reise nach Petersburg '»vn dem Zaren durchaus mit königlichen Ehren em pfangen worden. Ein Sonderzug des Zaren wurde ihm an die Grenze entgegengeschickt, um ihn gleich sam im Triumph nach Petersburg einzuholen. Aus Dieser Tatsache lassen sich allerlei interessante Schlüsse ziehen, die für die Geschichte der Reise Paus nach Petersburg bedeutsam sind. Por allen Dingen kann man daraus entnehmen, daß der General Pau nicht ans den sckars ausgesprochenen Wunsch der französi sche« Regierung zur Kontrolle des russischen Heeres «cfchickt worden ist. Wer die Gepflogenheiten des russischen Heeres kennt, weiß, das; man ungebetene sGäste dort anders empfängt. Mit einem hörbaren Krach hören sie dort die Ungnade des Zaren heraus. Die Ehren aber, die man dem General Pau erwiesen Bat, zeigen, daß keine Reise nicht nur höchst will Homme», sondern vom russischen Hofe direkt gewünscht Dwrden war. In Petersburg bringt man sokhe Hoch, Wchtungsa usdrücke, wie Entsendung eines Extrazu- 1 gts, sicherlich nicht nur dem kleinen General der fran zösischen Republik entgegen, für die man in Rußland nur dann Hochachtung heuchelt, wenn man ihre Mil liarden braucht, sonst aber nur mitleidige Verachtung übrig hat. Rein, General Pau ist der von den maß- gebrnden Männern Petersburgs herbeigeschnte Ret ter, der die letzte Hoffnung des Zaren ist, darum da den sich alle beeilt, ihm ungewöhnliche Ehren zu be reiten, da man weiß, daß cs der Zar so will. Zu gleich drückt sich darin das vollständige Fiasko der russischen Hloresleitung aus. Und das ist die Haupt sächlichste Feststellung, die uns die Reise des Gene rats nach Petersburg in Verbindung mit den in Rußland genossenen Ehren gestattet. Seine Reise bedeutet in Rußland die Erkenntnis, daß das ruf fische Heer hoffnungslos geschlagen ist. Nun soll Pan das Unmögliche möglich machen. Er soll den viermal zerschmetterten Plan des russischen Heeres, nach Berlin zu marschieren, verwirklichen. Wir wol le« die Fähigkeiten des Generals Pau keiner Betrach- ist —, könnte er mit dem geschlagenen und verzwei felten, mut- und hoffnungslosen russischen Heere keine Errolge mehr erzielen. Denn selbst, wenn er ei» Feldherr von dem Wüchse unseres Führers im Osten wäre, dann hätte noch unser Führer den ungeheure!? Vorteil, das; er ein siegreiches und todesmutiges Hecr 0 »führt. Lein Kricgswerkzeug ist dem de-? Geuer-, ls Pan hundertfach überlegen. Die Offensive, deiln Führer nun aufs neue General Pau werden soll, ist, dessen sind wir sickwr, von vornherein zunr Tode verurteilt. Auch General Pau, der heißersehnw Retter, wird dem Zaren nicht die Erfolge bringen, die er von ihm erwartet. Die jüngsten Veröffentlich ungen der russischen kommandierenden Generale über die Pflichtnergcssenheit der russ. Offiziere sagen über diesen Gegenstand mehr, als man vermuten kann. Diese Armeebefehle sind ein Zeichen eines solche« Niederganges, daß General Pau selbst bei allergröß ter Genialität imr wenig auszurichten vermöchte^ -