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NN. i. ! M. «litt Freiberg, am 11. November 189S. m. eeitertz. ßr.M eite» Der Amtshauptmann. »erktage. Bratt-, « 1. August 1899. Der Stadtgemeinverattz. NvZ«i>. Bekanntmachung. Die ftLdtische Sparkasse zn Brand verzinst Einlagen mit V/»"/o und gewährt Darlehne auf Grundstücke bei mündelmäßiger Sicherheit. ExpeditionSzeit: «—12 Uhr BormittagS «nV S—8 Uhr Nachmittags «tt jt-eM Oeffenttiche Sitzung des Bezirks-Ausschusses Sonnabend, den SS. November 1899, BormittagS 1« Uhr. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über daS Vermögen des Uhrmachers ttsoar 8eU«Ick!Iiix in Freiberg, Borngasfe Nr. 3, ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Er» Hebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Vertheilung zu berücksich tigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht vrrwerthbaren Ber- mögenSstücke der Schlußtermin auf den 1S. Deeemder 1899, BormittagS «V, Uhr, vor dem hiesigen Königlichen Amtsgerichte, Zimmer Nr. 33, bestimmt worden. Freiberg, den 18. November 189S. Sekr. Skioolal, L. 19/99. lkr. 35. Gerichtsschreiber beim Königlichen Amtsgericht daselbst, Nbth. I. Mehrvietungstermi». Für daS znm Nachlasse deS Bäckermeisters Mlamdma i» Großhartmannsdorf gehörige Bäckereigrundstück Folium 460 des Grundbuch- für Groh» Hartmannsdorf sind 7750 M. geboten worden. DaS auS Gebäuden und Garten bestehend« Grundstück ist 3,6 Ar ---- 19 ORuthen groß und mit 57,40 Steuereinheiten belegt. Ja den» Preise von 7750 M. ist daS Bäckereiinventar noch nicht mit inbegriffen. Eine Hypothek Von 3600 M. s. A., die auf dem Grundstücke ruht, ist mit zu übernehmen. Wer ein sicheres Gebot zn thun bereit ist, wird ausgesordert, die- vor dem unterzeichnet«» Gericht spätestens Dienstag, de« 2«. November 1899, Nachmittag» 2 Uhr, schriftlich oder mündlich abzugrben. Brand, den 17. November 1899. Da» Königliche Amtsgericht. I. L 27,99. Ass. Konkursverfahren. Im Konkur» über daS Vermögen dev Hausbesitzer- und HandelSmannS Karl Herman« «re»»»» in Mulda wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlußfassung über den Verlauf deS zur Konkursmasse gehörigen Grundstücks auf den 2«. November 1899, vormittag */,S Ahr bestimmt. Brand, de» 18. November 1S9S. Königliches Amtsgericht. Bekannt gemacht durch den GerichtSjchreiber L. 8/99 Nr. 82. Exp. . MibergerAltPia^ und Tageblatt Amtsblatt für die lönigliHm und Mischen BehSrden zn Freiberg und Brand. Verantwortliche Lettnng der Nedaktion: Bear« v»«kyarvt. - - —- - > - — 5g. 5labraaua. —— - -»>- ——— !! Erscheint jeden Wochentag Abends '/,«Uhr für den g , -- __ „ I! Inserate Verden bi» BormittagS 11 Uhr i . ^7« st anderen Log. Preis vierteljährlich 1Mk. 80Psg. 8 ÜPN 21. b anzenommen. Frei» für die Spallzcil« 15 Pfg. b I xUA ewmonotlichSOPfg.; dnrch Post 2 Mk. 25 Pfg. A Außerhalb deS Landgericht,bezirk» 18 Pfg.j st LVVVo arttg. ruolck. Stück der Erde zur »I. ;o As «den. st ein -L«i-. M iir srets«' »ig- Aas de» Kelchsta-t. »nie. Berlin, 18. November 1899. Oede und leer sah eS heute in dem prächtigen ReichShause a» KönigSplatz aus. Die auswärtigen Abgeordneten hatten wohl bei der gerade nicht sehr bedeutungsvollen Tagesordnung de» heutigen Tag meistens zur Heimreise benutzt, und nur ein keines Häuflein war zurückgeblieben. AlS Nachtrag zu dem gestern erledigten Postgesetz wurden heute noch 5 Resolutionen fast einstimmig angenommen, fromme Wünsche, die sich auf die Regelung d«S ZeitungsbesteügeldcS und der Zeitungsüberweisungen, ferner aus Portoermäßigung für Geschüftspapiere und auf billige Entschädigung der kleineren Privatpostanstalten bezogen, und denen gegenüber Herr v. Pod- bielSki freundliches Entgegenkommen verhieß. Die neue Fernsprechgebührenordnung, deren 2. Lesung dann folgte, wurde verhältnißmätzig schnell erledigt. Auf die in der ursprünglichen Regierungsvorlage enthalten gewesene Grund« und Gesprächsgebühr wurde gar nicht mehr zurückgegriffen, sondern die von der Kommission beschlossene abgestufte Bauschgebühr gutgeheißcn. Danach beträgt die Jahresgebühr bei Netzen von nicht über 50 Theilnehmeranschlüssen 80 Mk. nnd steigt bei über 50 bezw. 100, 200, 500, 1000, 5000 und 20000 Theilnehmer- onschlüssen auf 100 bezw. 120, 140, 150, 160, 170 und 180 Mk. Es ergiebt sich also für die kleinen Ortschaften eine sehr bedeutende Verbilligung, die wohl geeignet ist, neue Netze entstehen zu lassen. Die Angeschlossenen der großen und auch noch der bedeutenderen mittleren Städte werden dagegen etwas mehr zahlen müssen als bisher. Abg. Müller-Sagan (fr. Vpt.) bemühte sich zwar, die Sätze auf 50—150 Mk. herabzudrücken, fand aber dabei heftigen Widerstand seitens deS Staatssekretärs, der einen Ausfall von 8 Millionen davon befürchtete, und Unterstützung nur bei seinen weiteren Parteifreunden und den Sozialdemokraten. Interessant war eS, daß Herr v. Podbielski sich auf Amerika nnd England, wo die Gebühren viel höher, und Dr. Müller auf Skandinavien, wo sie viel niedriger seien, berief. Für die Klassifizirung der Orte ist nach dem neuen Gesetz die Zahl der Anschlüsse zu Anfang des Jahres maßgebend. Stellt sich dabei eine Erhöhung der Gebühr als nothwendig heraus, so tritt diese am 1. April ein, doch haben die Angeschlossenen dann daS Recht der einmonatigen Sündigung zum 1. April. Abg. Gamp verzichtete auf einen «ersuch, noch besondere Vortheile für das platte Land heraus zuschlagen, nachdem vom Regierungstische entgegenkommende Zusicherungen gemacht worden waren. — Am Montag beginnt die 2. Berathung der „Zuchthausvorlage", die wohl die ganze Woche beherrschen wird. Im Einzelnen sei noch Folgendes berichtet: Die Resolutio nen, die von der Kommission dem Hause zur Annahme vorge- schlagen worden sind, lauten wie folgt: Den Herrn Reichs kanzler zu ersuchen, dafür Sorge tragen zu wollen, daß 1. mög lichst bald das Bestellgeld der Zeitungen neu geregelt wird, «nd zwar in der Richtung, daß die Häufigkeit des Erscheinens weh.- als bisher und außerdem auch das Zeitungsgewicht be rücksichtigt wird; 2. dem Verleger einer im Reichs-Postkatalog eingetragenen Zeitung gestattet wird, für die von ihm gewon nenen Abonnenten selbst die Bestellung bei der Post aufzugeben; 3. die Beschränkung der zulässigen Ueberweisungs-Exemplare auf 10 pCt. der Postauflage aufgehoben wird; 4. gegen dis für Drucksachen festgesetzte Taxe auch Geschäftspapiere befördert werden können; 6. bei der Entschädigung kleinerer Privat- Postanstalten, namentlich soweit solche den ausschließlichen Er werb einer Familie bildeten, größtmögliches Entgegenkommen geübt wird. — Von diesen Resolutionen wurden zunächst die Nummern 1 bis 3 gemeinsam zur Diskussion gestellt. Abg. Dr. Müller - Sagan (fr. Vp.) giebt der Hoffnung Ausdruck, daß den hier ausgesprochenen Wünschen des Reichstages die Zustimmung der verbündeten Regierungen nicht versagt bleiben werde. Staatssekretär v. Podbielski erwidert, die Kom- missionsmitglieder wüßten bereits, daß die Postverwaltung die sen Wünschen nicht ablehnend gegenübersteht; der Bundesrath leibst könne erst Stellung zn ihnen nehmen, wenn Beschlüsse Per Reichstages voilägrn. Sein Bestreben werde es jedenfalls sein, den Tarif einheitlich zu gestalten. Abg. Oertel- Frei berg (kons.) pflichtet den Ausführungen deS Staatssekretärs bei. Es sei bedenklich, das Gewicht der Zeitungen auch bei dem Bestellgeld in Betracht zu ziehen. Dadurch würde man sehr bald zu ganz verschiedenen Tarifsätzen gelangen. Abg. Dasbach (Ct.) erklärt, die Bedenken des Vorredners nicht iheilen zu können. Hierauf wurden die Resolutionen 1 bis 3 angenommen, desgleichen ohne wesentliche Debatte 4 und 5. — Es folgte die zweite Berathung der Fernsprechgebüh- renordnung. Nach 8 1 der Vorlage sollte für jeden An schluß an ein Fernsprechnetz eine Grundgebühr und eine Ge sprächsgebühr erhoben werden. — Die Kommission (Res. Abg. Hasse snl.1) schlägt dagegen vor, diese Theilung fallen zu lassen und für jeden Anschluß eine Bauschgebühr zu erheben. Dieser Kommissionsvorschlag wird vom Hause debattelos angenom men. 8 2 setzt die Bauschgebühr fest auf 80 Mk. (in Netzen bis 50 Anschlüsse), 100 Mk. (bis 100 Anschlüsse), 120 Mk. (bis 200 Anschlüsse), 140 Mk. (bis 500 Anschlüsse), 150 Mk. (bis 1000 Anschlüsse), 160 Mk. (bis 5000 Anschlüsse), 170 Mk. (bis 20 OM Anschlüsse) und 180 Mk. (über 20 MO Anschlüsse). Abg. Dr. Müller (fr. Vp.) beantragt, die Mindestan- schlußgebühr auf 50 Mk. und die Höchstgebühr auf 150 Mk. bei mehr als 5M0 Anschlüssen festzusetzen. Zur Begründung führt er aus, daß es unbillig wäre, in großen Städten über d:n jetzigen Gebührensatz hinauszugehen, weil eine Zunahme der Anschlüsse bevorsteht. Staatssekretär v. Podbielski: Der Staffeltarif sei um deswillen gerechtfertigt, weil mit der Zahl der Theilnehmer eines Fernsprechnetzes die Anlagen- und Betriebskosten ungeheuer steigen. Die Annahme des Antrages Müller würde einen Einnahmeausfall von 4^ Millionen er geben. Dazu kommt die Verzinsung des Doppelleitungssystems, dessen Einrichtung für Berlin über 8 Millionen, für das Reichs postgebiet rund 37 Millionen kosten werde. Der Einnahmeaus fall würde also 4^ -s- 3 Millionen betragen. Dazu könnten die Verbündeten Regierungen niemals ihre Zustimmung geben, er bitte deshalb, diesem Anträge keine Folge zu geben. Abg. Dr. Oertel: Wir haben das Bestreben gehabt, die Sprech- gcdühren nach Möglichkeit herabzusetzen. Dieses Bestreben findet natürlich seine Grenze an der Rücksicht auf die Einnah men des Reichs. Wir wollen Erleichterung des Verkehrs und Erhöhung der Beamtengehälter. Deshalb können wir nicht so weit gehen, daß ein wesentlicher Einnahmeausfall entsteht. Der von der Kommission gefundene Ausgleich ist billig und gerecht. Namens meiner Fraktion bitte ich deshalb, den An trag Müller abzulehnen, weil er das ganze Gesetz mit seinen ohnehin wesentlichen Erleichterungen gefährden könnte. Abg. Dr. Müller- Sagan (fr. Vp.) bezweifelt, daß die Ausfälle die vom Staatssekretär berechnete Höhe erreichen werden, im Auslande seien die Gebühren viel geringer, vor allem in Nor wegen. Staatssekretär v. Podbielski: Gerade in den bei den Nachbarländern Oesterreich und Frankreich, in denen die wirthschaftlichen Verhältnisse den unsrigen am ähnlichsten sind, sind die Fernsprechgebühren viel höher als bei unS. Die nor dischen Länder können nicht in Frage kommen, weil sich das Fernsprechwesen dort in den Händen von Gesellschaften befindet, die nicht so weitgehende Verpflichtungen gegen ihre Angestellten und nicht so gute und theuere Apparate haben, als wir. Hierauf wurde der Antrag Müller abgelehnt und 8 2 in der Fassung der Kommission angenommen; dasselbe geschah mit den 88 3 und 4. — Es folgte die Berathung des vom Abg. Gamp bean tragten neuen 8 4u: „Der Bau und die Instandhaltung der Sprechleitungen zum Anschluß an ein Fernsprechnetz von nicht über 25 Thcilnehmeranschlüssen kann den Betheiligten auf de ren Kosten überlassen werden. — Die Gesprächsgebühr be trägt bei der Benutzung dieser Leitungen 5 Pfennige für jede Verbindung, soweit nicht die höheren Sätze des 8 7 (für Fern gespräche) zur Anwendung kommen." Dieser Antrag wurde nach längerer Debatte, an der sich die Abgg. Gamp, Dasbach, Müller- Sagan und Staatssekretär v. Podbielski betheiligten, auf Wunsch des Letzteren zurückgezogen. Der Rest des Gesetzes ge langte debattelos zur Annahme. Damit ist die zweite Lesung der Poftvorlaac beendet. — ES folgt« die zweite Berathung des Gesetzes betreffend diegemeinsamenRechte der B e - liter t>8» Schvl-persKreikvssev (Referent Ab ¬ geordneten Dietrich, kons.). Die §8 1 biß 13 gelangte« oh« Berathung zur Annahme. Bei § 14, betreffend die Bestellung eines Vertreters zur Wahrnehmung der gemeinsamen Rechte der Inhaber von Schuldverschreibungen z. B. zur Anmeldung de- Konturses u. s. w. brachte der Abgeordnete Strombeck (Ten» trum) eine Reihe von Bedenken gegen das Gesetz vor, daS e» als einen Unsegen für die Besitzer der Schuldverschreibungen be zeichnete. Ihm wurde vom Staatssekretär sowie von den Ab geordneten Büsing (nl.) und Schrader (fr. Vg.) entgegengetre- ten. Nach nahezu zweistündiger Unterhaltung zwischen diesen Herren gelangte auch dieser Paragraph, sowie alle übrigen deS Ä-sitzes unverändert nach den KommlssionSbeschlüffen zur An nahme , Politisch« Umschau; F.etdrcg, den 20. Novrmbe- Za der Reise deS deutschen Kaisers nach England schreibt die „Dsch. TagrSztg.": „Wie unS von kundiger Seite versichert wird, hat der Kaiser die Rekrutenvereidigung dazu be nutzt, um seine Generale um sich zu versammeln und ihnen an-» einanderznsetzen, weshalb er trotz der herrschenden BolkSstimmung nach England reisen müsse; er sei durch ein Versprechen gebunden, dessen Bruch beleidigend empfunden werden müsse. Di« Reise trage nach seiner Auffassung durchaus keinen politischen, sonder« ausschließlich «inen familiären Charakter." DaS goldene Buch der deutsche« Volke-an brr Jahrhundertwende, herausgegeben von Julius Lohmeyer enthält unter den selbstschristlichen Aufzeichnungen auch eine deS Kaiser-. Er schrieb: „Von Gottes Gnaden ist der König, daher ist er auch nur dem Herrn allein verantwortlich. Er darf seinen Weg und sein Wirken nur unter diesem Gesichtspunkt wählen. Diese furchtbar schwere Verantwortung, die der König für sein Volk trägt, giebt ihm auch ein Anrecht auf treue Mitwirkung seiner Unterthanen. Daher muß ein Jedermann im Volk von der Ueberzeugung durchdrungen sein, daß er für seine Person Mit verantwortlich ist für deS Vaterlandes Wohlfahrt. Wilhelm, l. 8. — Der Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe trug folgenden Spruch ein: „k'ortiter in rv, suavitsr in woäo." Staatsminister Graf v. Bülow schrieb: „Letztes Ziel der Politik ist, den Einzelne» dahin zu bringen, daß er seinen Egoismus mit Bewußtsein unter die für die Allgemeinheit als nützlich erkannten Zwecke beugt." Der Präsident des Reichstages, Graf Ballestrem, zeichnete seinen Namen mit folgenden Worten ein: „Thne recht und scheue Niemand; aber wirklich „Niemand", weder nach Oben noch nach Unten." General-Feldmarschall Graf von Blumenthal schließlich schrieb: „Der überspannte Werth, der jetzt allgemein aus da- Wissen gelegt wird, ist ein großes Hemmniß für daS Könne«. Es ist daher auch nicht zu verwundern, wen« einmal im Kriege ein Truppenführer den Wald vor Bäumen nicht sieht." Vor dem DiSziplinarhof für nichtrichterliche Beamte i« Berlin fand am Sonnabend die mündliche Verhandlung gegen d« Privatdozenten vr. AronS statt. Die Anklage vertrat Geheimrath Elster auS dem Kultusministermm, der UniversitätS- senat war durch Prof. Schmöller vertreten. Ein Urthetl wird nicht veröffentlicht, da der Disziplinarhof in einem Falle wieder vorliegende, wo das Staatsministerium als zweite Instanz z« entscheiden hat, während eine andere Behörde, alSderD,Sziplinar- lws elfte Instanz war, dieser dem StaatSministerium nur ein Gutachten zn erstatten hat; nur wenn dasselbe aus AmtSentsetzung tautet, kann das Staatsministerium auf diese erkennen. Professor Schmöller beantragte die Aufrechterhaltung deS frrisprechende» UrtbellS, welches die philosophische Fakultät al- erste Instanz gefällt hat. Berthe,diger des Angeklagten war der sozial demokratische ReichstngSabgeordnete Rechtsanwalt Heine. Dem Beispiel Göhres ist neuerdings der ehemalige Theologe Albert Meyer gefolgt, indem er sich von den National- sozialen, für die er bisher thätig war, getrennt hat. Er hatte wegen eines Gehörfehlers auf «ine pfarramtliche Thätigteit verzichten müsse« und war Mitglied der Redaktion der nationdl- sozialc« „Hess. LandeSztg." in Marburg geworden. Meyer ist aber jetzt b« der Trennung Mm seine» alte» Parteifrennd« s^.