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HS« sArelhsr-er Anzeiger «nd Lageblatt. Sette 8. — 84. Oktober. L«V Lie Zahl der in der Schlacht bei Glencoe gefallenen Engländer betrügt 81, die der Verwundeten 151." - Der Erfolg bei Glencoe hat einen Theil der Londoner Presse Ärmlich aus dem Häuschen gebracht. „Majuba Hill ist gerächt! Der Weg nach Transvaal ist frei!" tönt eS aus den Spalten der Jingopresse und sie melden die „volle Auslösung der Buren armee". Die Preß-Association erfährt, der Plan der Regierung sei, den Krieg so rasch wie möglich zu beendigen und nach Rasirung der Forts um Prätoria und Johannesburg eine neue iintheilung durch die Bildung von fünf Föderal staaten zu schaffen, nämlich: Kap, Tran-Vaal, Natal, Oranjefluß md Rhodesia. Diese Staaten sollen den Namen „Dominion of South Afrika" nach kanadischem Vorbilde führen. Den Generalgouverneur »ird di« Königin ernennen, die fünf Staaten werden ermächtigt sein, ihre eigenen Gouverneure zu wählen und eigene Vertretungen haben. Sitz deS Dominium-ParlamentS würde Kapstadt sein. DaS nennt man: das Fell deS Bären vertheilen, ehe man ihn erlegt hat. Auch in der Beurtheilung der Situation schießen die englischen Blätter über daS Ziel hinaus. Es handelte sich bei »er ganzen Affaire offenbar nicht um einen allgemeinen Kampf nn ganzen Umkreis von Glencoe, sondern nur um ein Gefecht « einem einzelnen Punkte desselben. Dabei haben die Boeren, abgesehen von der Unzulänglichkeit ihrer Artillerie, offenbar den Fehler begangen, keine Reserven zur Hand zu halten, um die Weichenden aufnehmen oder die Besatzung der Anhöhe im ent scheidenden Augenblick verstärken zu können. In diesem Sinne meldet ein Spezialtelegramm der „Münchn. Reust. Nachr." aus „Ladysmith über London, 2V. Okt., 7 Uhr abends. Die Buren halten ringsum die genommenen Höhen und beherrschen alle Straßen. Die Buren-Generale Viljoen und Jankock (Centrum) »längten SymonS südwärts zurück. Schalk Bürgers Kommando bombardirte Dundee und drang in die rechte Flanke der Position von Glencoe ein. General Meyer besetzt« die Eisenbahn bei Waschbank und bedrohte Spmons Rücken. Jouberts Vorhut be setzte dü» BiggarSberg uud die Straß«. Die Bureuverluste sind gering, da sie nur taktische Bewegungen mit Artillerie ausführten' Di« Engländer erlitten schwere Verluste bei der Wegnahme von fünf gegen das Lager von Glencoe vorgeschobenen Geschützen. Bor Ladysmith begnügten sich Albrecht und General Grobler (rechter Flügel), die Truppen General Whites zu beschäftigen und fest zuhalten." — Weiter wird gemeldet: „Glencoe, 21. Oktober. (Drahtber. der „Centr. News".) Nach den neuesten Berechnungen, di« am Sonnabend fiattgefunden haben, ist der Verlust de« Buren an Todten und Verwundeten nur um eine Kleinigkeit größer als der englische. Die Bure« haben ihren Rückzug in voller Ordnung vollzogen." Nicht viel verändert ist die Lage um Mafeking, obwoh die Nachrichten von dort eine Woche alt sind. So soll, wie Kapstädte« Blätter wissen wollen, Oberst Baden-Powell dem llmschließungskorps durch eine Kriegslist schweren Verlust zu- gesügt haben. In Mafeking befanden sich — heißt es in dem Berichte — zwei Wagenladungen Dynamit, deren Anwesenheit der Oberst bei einem Bombardement der Stadt fürchtete. Er ließ daher die zwei Eisenbahnwagen neun englische Meilen von Mafeking hinausfahren, in der Hoffnung, daß die Buren sie beschießen würden. Das Erwartete traf ein ; in einer furcht baren Explosion sollen die Buren 100 Mann verloren haben. (Anfangs hieß eS 1500 Mann!) — Vor Kimberley nichts neues. Eine Kuriermeldung deS „Daily Telegr." vom Montag voriger Woche sagt, Kimberley werde seit Sonnabend nördlich und südlich durch große Burenabtheilungen belagert. Die Wasser leitung ist abgeschnitten. Sonntag zerstörten diese den Bahnhof von Windsorten, sprengten die Brücke bei Slyklip und besetzten den Bahnhof von Riverton. Panzerzüge hatten Gefechte bei Spytfontein mit den Buren. Aus Kuruman berichtet „Daily Mail": Vryburg übergab sich Sonntag ohne Widerstand auf Verlangen der Einwohner beim Herannahen der Burenartillerie. Die Polizeitruppe zog sich zurück, ihr Kommandant Major Scott erschoß sich a»S Kränkung darüber. VerMcheS und Sächsisches. Freiberg, den 23. Oktober. —DaS Justizministerium erläßt eine Verordnung über das vormnndschaftswesen. Nach dem Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Art. 210, Abs. 1) fallen vom 1. Januar 1900 krast Gesetzes folgende Vormundschaften überhaupt weg: 1) die Vormundschaften, die nach dem Ableben oder der Todes- «rklürung des Vaters über minderjährige eheliche Kinder, deren Mutter noch lebt, eingeleitet worden sind, sofern die Mutter nicht «twa wieder geheirathet hat oder ihre elterliche Gewalt ruht oder verwirkt ist; 2) die Vormundschaft über minderjährige ehe- Üche Kinder, deren beide Eltern noch leben, deren Vater aber selbst unter Vormundschaft steht oder die väterliche Gewalt nicht ausüben kann, wenn die Mutter an der Ausübung der elterlichen nicht «twa behindert ist; 8) die Vormundschaften, die über minder jährige eheliche Kinder, deren Vater oder Mutter noch lebt, ein geleitet worden sind, weil sich die Tochter verheirathet oder das Kind einen eigenen Hausstand gegründet hat und aus der väter lichen Gewalt entlassen worden ist. In diesen Fällen wurde der verheiratheten Tochter ein Vormund gestellt in den Fällen, wo es ihrer Mitwirkung neben der des Ehemannes bedurfte. Jetzt ist eine Vormundschaft nur noch zulässig in solchen Fällen, wenn tue elterliche Gewalt des VaterS oder der Mutter ruht oder ver wirkt ist, oder wenn die Mutter wieder geheirathet hat; 4) Vor mundschaften über minderjährige Kinder aus einer nichtigen oder angefochtenen Ehe, die aufgehoben worden ist, sofern die Mutter noch lebt und die elterliche Gewalt ausüben kann; 5) die Vor mundschaft über minderjährige in väterlicher Gewalt stehende Linder, deren Vater hinsichtlich deS Kindesvermögens nur die Verwaltung, nicht auch den Nießbrauch hat; 6) die Vormund schaft über eine Leibesfrucht, falls daS Kind, wenn eS geboren wär«, unter der elterlichen Gewalt der Mutter stehen würde; 7) die Vormundschaften über Personen, die im Auslande bevor mundet sind, aber im Jnlande Grundstücke haben, oder in der väterlichen Gewalt eines Ausländers stehen, - und ein Rechts geschäft mi Jnlande abzuschließen haben; 8) die vorläufigen Vor mundschaften über Geisteskranke, sofern nicht der Antrag «Uf Entmündigung gestellt ist. Die Amtsgerichte habe» noch or de» 1. Januar 1900 die Vormünder zu entlassen. Der Er, bez. die Mutter sind davo« zu benachrichtigen, daß die elterliche Gewalt auf sie übergeht. Der Mutter kann ein Bei stand gestellt werden. DaS etwa deponirte Vermögen ist der Mutter herauszugeben, soweit nicht einem besonderen Beistand die Verwaltung desselben übertragen wird oder sonst ein Hinder niß vorliegt, der Mutter die Verwaltung zu überlassen, z. B. ein Vermögensversall. Bei unordentlicher Wirtschaft des Vaters, bei Rechtsgeschäften zwischen dem Vater und seinen minder jährigen Kindern, bei Rechtsstreiten zwischen Pflegebefohlenen unter sich, für Abwesende und Geisteskranke werden Pflegschaften bestellt. Desgleichen wegen des Vermögens der Kinder, an welchem der Vater weder die Verwaltung, noch Nießbrauch oder bloß Nießbrauch hat, sowie über eine Leibesfrucht, wenn di« elterliche Gewalt der Mutter ruhen oder verwirkt sein würde, oder wenn dem Vater die Fürsorge für die Person des Kindes, nicht auch für dessen Vermögen entzogen ist. Die bisher be stehenden Vormundschaften verwandeln sich in diesem Fällen ohne Weiteres in Pflegschaften. Die weiteren Ausführungen der Ver ordnung betreffen die Bestellung von Gegenvormunden, die so genannte Generalvormundschaft und die am 1. Januar 1900 in Thätigkeit tretenden Gemeindewaisenräthe und deren Ersatz männer. Sie sollen noch vor Neujahr über die in ihrem Bezirk sich aushaltenden Mündel und Pflegebefohlene» die entsprechenden Mittheilungen erhalten. Bis alle diese Einrichtungen getroffen sind, wird es auf den Amtsgerichten noch manchen Tropfen Schweiß kosten, denn die Neuerungen sind doch zum Theil sehr durchgreifender Natur. — Angesichts der Hundertjahrfeier der technischen Hochschule zu Charlottenburg wurde bekanntlich den preußischen technischen Hochschulen das Recht zur Verleihung besonderer ihrer Eigenart entsprechender wissenschaftlicher Grade (Diplom-Ingenieur, Doctor-Ingenieur) ertheilt. Angesichts dieser Thatjache ent stand nun di« Frage: „Wie stellen sich die übrigen deutschen Staaten zu dieser Frage?" Aus bester Quelle verlautet, daß die anderen deutschen Staaten Preußen folgen werden und die Angelegenheit an den maßgebenden Stellen bereits allenthalben geregelt ist. Man hat Preußen nur angesichts der Charlotten burger Feier den Vortritt lassen wollen. — «»»rücke vo« Kautschulvuchstaben im Post- verrehe. Bisher waren die durch Kautschukbuchstubeu unter Verwendung eines Stempels oder Typenhalters hergestellten Schriftstücke vou der Beförderung -ege» die «mäßigte Druck sachentaxe ausgeschlossen. Derartige Schriftstücke konnte« ent weder nur als Brief gegen das Briefporto von 10 oder 20 Pfennigen oder in Form von Postkarten gegen 5 Pfg. durch die Post versandt werden. Der Staatssekretär des Reichs-Post» amtS hat diese Einschränkung jetzt aufgehoben und bestimmt, daß im inneren deutschen Verkehr auch die in obiger Weise herge» stellten Drucksachen vom 1. November ab gegen die ermäßigte Taxe (8 Pfg. bis 5V Gramm u. s. w.) zugelassen werden. Durch diese Anordnung werden wiederholt und lebhaft geäußerte Wünsche auS der Geschäfts- und Handelswelt erfüllt. Die Ein richtung wird daher in weiten Kreisen lebhaften Beifall und Viel fache Benutzung finden. — Haftpflicht der Gemeinde für den Zufland ihrer Strotzen. Als vor Kurzem in Niedersedlitz bei Dresden der Gärtnereibesitzer M. mit seiner Frau und mehreren Bekannten nachts vom Bahnhof in eigenem Fuhrwerk durch eine dortige Straße fuhr, stieß der Wagen unversehens gegen einen dort lagernden Steinhausen und stürzte um. Die Insassen wurden dabei hinausgeschleudert und erlitten mehr oder minder schwere Verletzungen und Sachbeschädigungen. Die Steine waren durch Mißverständniß des beauftragten Kutschers dort abgeladen worden. Da aber der bestellte Straßenaufseher versäumt hatte, sich vo« der richtigen Ausführung seiner Anweisung zu überzeugen oder den Steinhaufen einzuschränken und mit einer Laterne zu ver sehen, so war die Gemeind^, die nach mehrfachen gerichtliches Entscheidungen für den durch Versehen ihrer Angestellten ver schuldeten ungehörigen Zustand ihrer Straßen haftbar ist zum vollen Ersatz des angerichteten Schadens verpflichtet, der sich in diesem verhältnißmäßig noch sehr glücklich verlaufenen Falle auf über 600 Mark belief. Niedersedlitz ist übrigens beim All gemeinen Deutschen Versicherungs-Verein m Stuttgart gegen Haftpflicht versichert. — In dieser Woche wird die Saubachherstellung« soweit bisher die städtischen Kollegien die erforderlichen Mittel »er- willigten, beendigt werden. Bekanntlich wurde die Saubach in diesem Jahre mit einem Kostenaufwand von etwa 80000 Mark in ihrem Lauf von der Chemnitzerstraße bis an daS LindenhauS regulirt. Ueber die ev. Regulirung deS SaubachbetteS oberhalb der Chemnitzerstraße ist seitens der städtischen Kollegien noch kein Beschluß gefaßt worden. — Zum Besten seiner ChristbescheerungSkäffe hatte der MiNtür-Bereiu „Kriegerbunv" gestern Abend im Bairischen Garten einen Familienabend veranstaltet, welcher sehr zahlreich besucht war. Das Programm war ein reichhaltiges. DasJLger- musikchor bot eine Anzahl Konzertstücke, darunter ein Trompeten- solo. Stürmischen Beifall ernteten die ausgezeichneten Vor führungen eines Tiroler Quartetts, bestehend aus 2 Damen und 3 Herren. Mit frischen, gutgeschulten Stimmen sangen sie eine Reibe jener gefühlsvollen Lieder, die bei guter Ausführung, ihre Wirkung nicht verfehlen. Auch gestern wieder lauschte man mit Entzücken den trefflichen Darbietungen der Sänger und Sängerinnen. Ebenso aufmerksam und dankbar folgten die An wesenden der Aufführung deS Einakters „Der Invalid" durch einige Mitglieder der „Thalia". Der Familienabend darf in jeder Hinsicht als gelungen und erfolgreich bezeichnet werden. — Der Handwerkerveretn veranstaltet am Mittwoch, abends 8 Ubr, im Saale zum „Schwarzen Roß" eine» Familien» abend, bestehend auS Theateraussührung durch Mitglieder d<A StadttheaterS, Konzert des StadtmusikchoreS und Tanz. — Das erste Abonnementkonzert »es Stavtmustv choreS findet morgen, Dienstag Abend im Saale des „Hotels zum schwarzen Roß" statt. — Der Kgl. SSchs. Militär-Berel« »Kameradschaft"' hat für dieses Jahr von einer Einsammlung unter der Mitglied schaft zum Besten der Christbescheerung abgesehen, dafür aber für Montag, 6. November, einen Familienabend in Aussicht ge nommen. Der Vergnügungs-Ausschuß hat bereits alle Vor bereitungen getroffen, um den Besuchern einen vergnügten Abend zu bereiten. — Die Nachfrage nach IohannisgSrte« ist eine sorege, daß sich die Verwaltung deS Johannishospitals veranlaßt gesehen hat, die Zahl der Gärten an der Scheunenstraße um das Doppelte, also auf etwa 45, zu vermehren. Gegenwärtig ist man mit der Umzäunung und Eintheilnng deS hierzu verwendeten Areals beschäftigt. Die ganze Anlage entspricht der der übrigen Johaunis- gärten. Dem Vernehmen nach sind die ueugeschaffeneu Gärte« bereits sämmtlich verpachtet. — Die neue Kavillerei, die an der DreSdnerstraße gegen über dem Grundstück der Dünger-Abfuhr-Gesellschaft aus dem vom Unternehmer zu diesem Zwecke erworbenen städtischen Areal errichtet wird, ist im Rohbau vollendet. Ihre Inbetriebnahme soll noch in diesem Jahre erfolgen. Durch die Verwaltung des städtischen Gas- mrd Wasserwerkes wird gegenwärtig das Wasser zugeleitet. — Königliches Lanvgericht Freiberg. Bonderzweite« Strafkammer wurden vorigen Sonnabend verurtheilt: 1. der Holzbildhauer Gust. Max Willy Schiele aus Rabenau wegen Diebstahls zu 5 Monaten Gesängniß, worauf 2 Wochen der er littenen Untersuchungshaft anzurcchnen sind, und zu 2 Jahren Ehrenrechtsverlust; 2. die Bäckerlehrlinge Emil Oskar Vorberg und Arno Ewald Kaden, beide in Olbernhau, wegen widernatür licher Unzucht zu 10 beziehentlich 6 Tagen Gesängniß. N Branv, 23. Oktober. Anläßlich der hier und in ErbiS- dvrf, Großhartmannsdorf, Langenau, Linda und Oberschöna statt findenden Kirmesfeste herrschte gestern und heute ein lebhafter Verkehr, wozu die prächtige Herbstwitterung gewiß nicht un wesentlich beitrug. Niederschöna, 22. Oktober. Dem Gemeindeälkesten und Schulgeldeinnehmer Heinrich Stein in Niederschöna, der dem Kirchenvorstand seit 24 Jahren ununterbrochen angehört und sein kirchliches Amt mit aller Treue verwaltet, auch durch fleißigen Kirchenbesuch und christlichen Wandet der Gemeinde ein nach- ahmenswerthes Beispiel gegeben hat, ist vom ev.-luth. LandeS» konsistorium eine Anerkennungsurkunde verliehen worden, welche hm vom Ortsgeistlichen vor versammeltem Kirchenvorstande in feierlicher Weise überreicht worden ist. uv Obervobritzsch, 22. Oktober. Zur Hilfeleistung bei dem Brande des Gutes deS Herrn Gutsbesitzer Glöckner im Ober dorfe war auch die Feuerwehr aus Niederbobritzsch erschienen. Das Reichsgericht verhandelte als Revisionsinstanz gegen die Vorstandsmitglieder des „Konsumvereins im Plauenschen Grunde, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Deuben", den Geschäftsführer Oswald Robert Schumann und den Kafsirer Franz Paul Schubert, beide in Deuben wohnhaft, wegen Zuwiderhandlung gegen das Schlachtsteuergesetz, beziehent lich gegen daS Gesetz vom 25. Mai 1852, die Uebergangsabgnb« von zollvereinsländischer Fleischwaare betreffend. Während der Zeit vom 6. Februar 1897 bis 15. Juli 1898 sind 17 Sendun gen Schweinespeck, Schweineschmalz, Schweinefett und geräucherte Wurstwaaren a«S Berlin, Hamburg uud Hannover für de» er wähnten Konsumverein ans Station Hainsberg eingegangen. Obwohl nu» « b« MmtUches Sendnuge» bei ihrer Eutjührnng