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Freiberg, den 7. Oktober 1899. Sekr Siloolal. L. 21/98. No. 55. können Der Stadtrath. Ur. 8e1»roe«1er. Mllr. nur dringliche Angelegenheiten erledigt werden. Brand, den 7. Oktober 1899. Wegen Reinigung Ser Dienstrimme des Amtsgerichts Brand Freitag und Sonnabend den 1ö. und 14. Oktober 1SVV Auktion. Donnerstag, den 12. Oktober 1«SS, Vormittag» 10 Uhr kommt in Mulda eine eiserne Hobelmaschine gegen Baarzahlung zur Versteigerung. Sammelort: Ggg'S Gasthof. Brand, den 7. Oktober 1899. 81II»«ri»a»», Gerichtsvollzieher. «königliche» Amtsgericht. 81«KSr»e. Rdl Konkursverfahren. DaS Konkursverfahren über das Vermögen der Schnittwaarenhändlerin Caroline Friederike verw. Beher geb. Leidel in Niederbobritzsch wird nach Abhaltung des Schluß, termines hierdurch aufgehoben. Freiberg, den 7. Oktober 1899. «königliche» Amtsgericht, Avth. I. Bekannt gemacht durch den Genchtsschreiber: lich geschmückten Bahnhofe empfangen worden. AlS der Zug in die Halle einlies, intonirte das Musikkorps des Garde-Jäger- bataillons die Niederländische Hymne. Dem Zuge entstieg zuerst die Königin Wilhelmina, alsdann ihre Mutter. Se. Majestät der Kaiser begrüßte dieselben in der herzlichsten Weise, küßte sie auf die Wange und überreichte jedem seiner erlauchten Gäste ein prachtvolles Rosenbouquet. Hieraus reichte Se. Majestät der Königin Wilhelmina den Arm und schritt mit ihr die Front der auf dem Bahnhof ausgestellten Ehrenkompagnie ab. Nach Vor stellung des beiderseitigen Gefolges geleitete Se. Majestät die beiden Königinnen an den L I» Daumont bespannten vier spännigen Wagen, in welchem die Königinnen und ihnen gegen über Se. Majestät der Kaiser Platz nahm. Der Wagen wurde durch einen Zug des Regiments der Garde du Corps eskortirt. Auf dem ganzen Wege vom Bahnhof bis zum Stadtschlosse war eine zahllose Menge angesammelt, welche die Majestäten mit brauienden Hurrahrufen begrüßte. Auf dem Schloßhofe war die Leibkompagnie des 1. Garde-Regiments zu Fuß in den historischen Grenadiermützen mit der Fahne des ersten Bataillons und der Regimentsmusik als Ehrenwache ausgestellt. Auf der Marmortreppe zum Marmorsaale des Schlosses begrüßte Ihre Majestät die Kaiserin in herzlichster Weise die hohen Gäste. Später fand ein Diner zu 50 Gedecken statt. Ueber den Aufenthalt des Zarenpaares in Schloß Wolfsgarten bei Darmstadt, wo die Zarin in ihrer Mädchen zeit so ost geweilt, berichtet das „Neue Wiener Tagblatt" u. A.: In den alten Räumen des Jagdschlosses Wolfsgarten geht es jetzt gemüthlich-fröhlich zu. In die Familiengespräche der Er wachsenen mischt sich das laute Gelächter und Plaudern von Kinderstimmen; denn eine ganze Kindergesellschaft ist auf dem Schlößchen versammelt. Zu den beiden kleinen Großfürstinnen Olga und Datiana gesellen sich die fünfjährige Prinzessin Elisa beth von Hessen und die Kinder der Prinzessin Ludwig von Battenberg, der ältesten Schwester der Zarin. Daß Familiensinn am hessischen Hofe stets gepflegt wurde, ist bekannt, und dieser Familiensinn ist beim russischen Kaiser in gleicher Stärke aus geprägt, wie bei seiner Gemahlin. Die hessischen und die russischen Herrschaften harmoniren in dieser Hinsicht vorzüglich. Giebt es etwas Charakteristischeres für dieses Idyll in dem hessischen Schlößchen, als daß „Kaffeekochen und Psaunkuchenbacken" zu den Hauptbelustigungen und besonderen Vergnügungen zählt ? Da Familientrauer am Petersburger wie am Darmstädter Hofe herrscht, finden keine Hoffestlichkeiten statt; auch das Hoftheater wird daher nicht besucht. Bei den srüheren Besuchen der Zarin in ihrer Heimath wurde selbstverständlich bei Feststellung des Re pertoires auf die Neigungen der Kaiserin Rücksicht genommen, die eine große Verehrerin Grillparzers ist. Der Zar selbst fühlt sich in der Heimath seiner Gemahlin überaus behaglich. Wer ihn nur von offiziellen Gelegenheiten her kennt, gewinnt das Bild eines ernsten, fast melancholischen Monarchen; in WolfSgarten zeigt er sich Wohlgemuth, und die Darmstädter haben ihn auf der Straße wie im Theater schon oft lächeln, ja lachen gesehen. Die Zaren lieben Hessen. Alexander N. weilte gern m dem lieblichen Jugenheim; die Russen pflegten zu sagen: „Wenn wir einmal unseren Kaiser zu Gesicht bekommen wollen, so müssen wir ihn in der deutschen Bergstraße aufsuchen", und auch der Enkel Alexanders II. liebt die Idylle zu Wolfsgarten. Freiherr v. Zedlitz hat Veranlassung genommen, auS Gesundheitsrücksichten sein Entlassungsgesuch einzureichen. Herr v. Zedlitz dürste mit dem Beginn des nächsten JahreS mit der gesetzlich ihm zustehenden Pension in den Ruhestand treten. Er leidet bereits seit Monaten an einer Augenkrankheit, die sich letzthin so verschlimmert hat, daß der Arzt ihm jede anstrengende Thätigkeit auf längere Zeit dringend Widerrathen hat. Aller dings dürsten auch politische Motive mitgewirkt haben, Herrn v. Zedlitz den Gedanken an seinen Rücktriit nahezulegen. Frhr. v. Zedlitz ist bekanntlich auch Landtagsabgeordneter und Führer der freikonservativen Partei. In dieser Eigenschaft hatte er während des ganzen Verlaufs des Kanalfeldzuges weniger den Dortmund-Rhein- als den Mittellandkanal lebhaft bekämpft und in diesem Sinne auch in der Presse seiner Partei eine umfassende Thätigkeit entfaltet. Bei der dritten Lesung der Kanalvorlage stimmte er zwar gegen den Mittelland-, aber für den Dortmund- Rheinkanal. Als dann bekannt wurde, daß Freiherr v. Zedlitz journalistisch der Kanalpolitik der Regierung stark entgegen gearbeitet hatte, wurde er veranlaßt, seine Preßthätigkeit einzu stellen, und offiziös wurde hierzu bemerkt, daß die Staats regierung eine „derartige" Preßagitation mit der Stellung eines Beamten nicht für vereinbar halte. Wenn der Präsident der Seehandlung nunmehr zur Einreichung seines Entlassungsgesuches sich veranlaßt gesehen hat, so dürste hierzu die Erkenntniß mit gewirkt haben, daß seine Stellung nach den Vorgängen der letzten Zeit unhaltbar geworden oder doch mit der Forjetzung seiner oppositionellen Politik im Landtage nicht länger vereinbar sei. — Freiherr v. Zedlitz verwaltet sein jetziges Amt erst seit dem 1. April d. I. als Nachfolger des in den Ruhestand getretenen Herrn v. Burchard. Vorher gehörte er als Geheimer Ober- RegicrungSrath uud Vortragender Nath dem Ministerium der öffentlichen Bauten an. Im Landtage vertritt er seit 1876 den Wahlkreis Mühlhausen in Thüringen. Ueber den Stand der Vorarbeiten zu dem neuen Zoll tarif wird offiziös mitgetheilt: Der im vorigen Herbst im Reichs schatzamt fertiggestellte Vorentwurf zu einem neuen Schema deS Zolltarcfes ist ferner Zeit den betheiligten Ressorts des Reiches und Preußens, sowie den übrigen Bundesstaaten mitgetheilt und von diesen einer eingehenden Prüfung unterzogen worden. Auf Grund der hiernach dem Reichsschatzamt zugegangenen Aeußer- ungcn, von denen die letzten erst im Juni ds. I. erfolgt sind, hat eine umfassende Ueberarbeitung des ersten Entwurfes stattgefunden die jetzt im Wesentlichen beendet ist. Es darf angenommen werd« 7. Religionsdiener; 8. Volksschullehrer; 9. dem aktiven Heere oder der aktiven Marine angehörende Milltärpersonen. Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere BerwaltungSbeamte bezeichnen, welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. 8 84. Das Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt, dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für die Aus wahl der Geschworenen. Die Vorschriften der 88 32—34 über die Berufung zum Schöffenamte finden auch auf das Geschworenenamt Anwendung. Gesetz, Bestimmungen zur Ausführung deS GerlchtSverfassungSgesetzes vom 27. Januar 1877 enthaltend, vom 1. März 1879 (Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1879, Seite 59 folg.) zu 88 34 und 85 deS Gerichtsverfassungsgesetzes: H 24. Zu dem Amte eines Schöffen und Geschworenen sollen nicht berufen werden: 1. die Abtheilungsvorstände und Vortragenden Räthe in den Ministerien, 2. der Präsident deS Landeskonsistoriums, 3. der Generaldirektor der Staatsbahnen 4. die Kreis- und Amtshauptleute, 5. die Vorstände der Sicherheitspolizeibehörden der Städte, welche von der Zuständig keit der Amtshauptmannschasten ausgenommen sind. Politische Umschau. Freiberg, den 9. Oktober. Deutschland. Königin Wilhelmine der Niederlande ist am Sonnabend mit ihrer Mutter, der Königin-Wittwe Emma, in Potsdam eingetroffen, um einer Taufe im Hause deS Erb- prinzenpaarcs von Wied beizuwohnen. Die verstorbene Mutter der Erbprinzessin von Wied, Prinzessin Pauline von Württem berg aus dem Hause Waldeck, war eine Schwester der Königin Emma, und die Mutter des Erbprinzen von Wied ist eine Prinzessin der Niederlande, so daß also doppelte verwandtschaft liche Bande der Reise der beiden holländischen Königinnen zu Grunde liegen. Ist die Veranlassung des Besuchs also auch nur ein unpolitisches Familienfest, so ist er doch für die Beziehungen Deutschlands zu dem stammverwandten Holland nicht ohne glück liche Bedeutung. Der Kaiser ist am Freitag von Rominten nach Potsdam zurückgekehrt und hat die beiden Königinnen als Gäste im dortigen Stadtschlosse ausgenommen. Seinem Beispiele folgend, begegnet das deutsche Volk der jugendlichen Trägerin vn holländischen Krone nnd ihrer Mutter, die bis zur Groß jährigkeit der Königin Wilhelmine im vorigen Jahre die Regierung Hollands geführt hat, mit den aufrichtigsten Sym pathien, und dabei wirken nicht nur die herzgewinnenden Persön lichkeiten beider hohen Frauen mit, sondern auch die Theilnahme, mit der wir in Deutschland die Geschicke des Hauses Oranten und des klugen, thatkräftigen nnd glaubenstreuen Volkes der Holländer don jeher verfolgt haben. In vieler Beziehung kann uns die Geschichte dieses germanischen Volkes zur Nachahmung dienen, das muthig für seine Unabhängigkeit und Glaubensfreiheit stritt, große Seehelden im Kampfe mit der spanischen und englischen Uebermacht hervorbrachte und auf dem Gebiete der Kunst Unver gängliches leistete. Erst kürzlich sind in der öffentlichen Meinung Hollands ernste Betrachtungen darüber angestellt worden, ob und Mie ein engerer wirthschastlicher Anschluß an das deutsche Reich gesunden werden könnte. Hat das zunächst auch nur zur Er- lenntniß der mancherlei verschiedenen ökonomischen und zoll- Politischen Bedingungen geführt, unter denen beide Länder leben, so »st dabei doch deutlich zu Tage getreten, daß das Mißtrauen gegen den stärkern Nachbar, das nach der Errichtung des deutschen Reiches weite Kreise in Holland beherrschte, geschwunden A und dem Vertrauen in die Loyalität der deutschen Politik Platz gemacht hat. Umsomehr dürfen wir hoffen, daß der Besuch der beiden Königinnen in Potsdam dazu beitragen wird, die steundnachbarlichen Beziehungen zwischen dem deutschen Reiche und den Niederlanden zu befestigen. Ueber die Ankunft der beiden Königinnen wird aus Pctsdam om Sonnabend gemeldet: Die Königin Wilhelmina der Nieder- und die Königin-Mutter Emma sind heute Abend 7 Uhr ? hier eingetroffen und von Sr. Majestät dem Kaiser auf ocm mit deutschen und holländischen Fahnen dekorirten und fest- GerlchtSversassungsgesetz vom 27. Januar 1877. § 81. DaS Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen oersehen werden. 8 32. Unfähig zu dem Amte eines Schöffen find: 1. Personen, welche die Befähigung in Folge strafgerichtlicher Verurtheilung ver loren haben; 2. Personen, gegen welche das Hauptverfahren wegen eines Verbrechens oder Ver gehens eröffnet ist, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann; V. Personen, welche in Folge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind. 8 88. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste das dreißigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 2. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste den Wohnsitz in der Ge meinde noch nicht zwei volle Jahre haben; 8. Personen, welche für sich oder ihre Familien Armenunterstützung auS öffentlichen Mitteln empfangen oder in den drei letzten Jahren von Aufstellen der Urliste zurückgerechnet, empfangen haben; 4. Personen, welche wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind; . k. Dienstboten. ß 84. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden 1. Minister; 2. Mitglieder der Senate der freien Hansestädte; 3. Reichsbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 4. Staatsbeamte, welche auf Grund der Landesgesetze jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 8. richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft; 6. gerichtliche oder polizeiliche Vollstreckungsbeamte; Inserate werden bis Vormittags 11 Uhr A angenommen. Pre>s für die Spaltzeile 15 Pfg. JetzlDrD Außerhalb des Landgerichtsbezirks 16 Pfg. ß Schöffen- und Geschworenenliste vetr. Nach 8 36 deS GerichtSverfaffungsgesetzes vom 27. Januar 1877 und ß 4 der Verordnung des Königlichen Ministeriums der Justiz vom 23. September 1879, die Schöffen und Geschworenen betreffend, ist von dem unterzeichneten Stadtrath ein Verzeichniß (Urliste) derjenigen im hiesigen Stadtgemeindebezirk wohnhaften Personen, die zu dem Amte eines Schöffen oder Geschworenen berufen werden können, aufgestellt worden. Das Verzeichniß ist im Polizeimeldeamt — Rathhaus, Halbgeschoß — vom 12. Oktober 1SSS ab ausgelegt und kann gegen dessen Richtigkeit und Vollständigkeit innerhalb einer Woche vom Zeitpunkte der Auslegung an schriftlich oder zu Protokoll Einsprache erhoben werden. Unter Hinweis auf die unter (7) beigedruckten gesetzlichen Bestimmungen wird hiermit Solches zur öffentlichen Kenntniß gebracht. MlSergerAnzeiaer Ml- Tageblatt o AmMbw M dir autMcu mW WMm BtPrvca zu Keiber, uud Brimd. verantwortliche Lettnng ver «evaMonr Georg Burkhardt. ...... ... ... . . . . 52. Jahrgang. > , Ld«»/» Erscheint jeden Wochentag Abends-/,« Uhr für den W 236. VWst'-LLU! Dienstag, den 1». Oktober.