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rsivelgerAnzeiger «nd Tageblatt L 11/98. No. 117. ferner sowie § 32. §33. 8 34. L 22/99. No. 4. L 8/98. No. 149. Sekr Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts, Abth. I. Solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Branv, am 4. Oktober 1899. Inserate werden bi» vormittag» 11 Uhr angenommen. Prei» für dir Spaltzeile 18 Psg. Außerhalb de« Landgericht»bezirk» 16 Pfg. Der Bürgermeister. Boltow. der t. Dezember 1899, Bormittag- 10 Uhr, al» Bersteigerungstermtn, der 18. Dezember 1899, Vormittag- 11 Uhr, al» Dermin zu Verkündung VeS VertheUungsplanS Einwendungen gegen daS Schlußverzeichniß der bei der Bertheilung zu berücksichtigende» Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerthbaren Vermögensstück« der Schlußtermin auf den S7. Oktober 1«99, Vormittag- 9^/. Uhr vor dem hiesigen Königlichen Amtsgerichte, Zimmer No. 33, bestimmt worden. Freiberg, den 4. Oktober 1899. Sekr Nloolnl, Gerichtsschreiber deS Königlichen Amtsgericht-, Abth. l. G Gerichtsverfafsungsgesetz Der Stadtrath. lkoloo, Bürgermeister. Bekanntmachung für Brand. Freitag und Sonnabend, den 9. und 7. Oktober d. A. bleiben di« hiesigen RatHS- und Kaffenstuben wegen vorzunehmender Reinigung geschloffen. Während dieser beiden Lage ist das Ttande-amt nur Sonnabend, den 7. Ok tober d. I. Nachmittags von S—8 Uhr für Unmeidungen van Sterbesätte» und Todtgeburten geöffnet. Brand, am 4. Oktober 18SS. Amtsblatt für die llnigliche» mb WMcu Bc-Irden za Kelberg M, Bron Verantwortliche Leitung der Redaktion: Georg Burkhardt. Koulursverfahreu. dam Koukuwdersahren über das Vermögen deS TisÄermeisters Ernst Gottlob mreaer tu Frecberg >st zur Abnahme der Schlußrechnung d<s Verwalters, zur Erhebung von - - bL Jahrgang. Freitag, den 6. Oktober vom 27. Januar 1877. 8 81. DaS Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutsch«« versehen werden. Unfähig zu dem Amte eines Schöffen find: 1. Personen, welche die Befähigung in Folge strafgertchtlicher Berurtheilung ver- , ana» I Erscheint jeden Wochentag Abend» '/,6 Uhr für den /l/o anderen Log. Preis vierteljährllch 1 Mk. 80 Pfg. M td-FEF» rinmonatlich eO Pfg. ; durch di. Post 2 Mk. 25 Psg. Der Bürgermeister. Solow. Bekanntmachung für Brand. Bon heute ab gelangen die HauSlisten für die Einschätzung der nächstjährige« staatliche« Einkommensteuer in hiesiger Stadt zur Bertheilung. Die Hausbesitzer bez. deren Stellvertreter werden hiermit aufgesordert, diese Listen «nt« genauer Beobachtung der auf der ersten Seite derselben befindlichen Vorbemerkungen nach dem Stande am 12. dieses Monat- richtig und vollständig auSzusüllen und darnach innerhalb der vorgeschriebenen Frist zur Vermeidung der nach Inhalt dieser Bemerkungen angedrohteil Geldstrafen in der hiesigen Rathsschreibstube wieder «inzureichen. Brand, am 4. Oktober 1899. Belauntmachmig für Brand. Nach § 36 deS GrrichtsverfaffungSgesetzes vom 27. Januar 1877 und tz 4 der Verordnung vom 23. September 1879, die Schöffen und Geschworenen betr., ist von dem Unterzeichneten ein Verzeichniß derjenigen im hiesigen Stadtbezirke wohnhaften Personen, welche zu dem Amte eine» Schöffen oder Geschworenen berufen werden können, aufgestellt worden. Duffelbe ist an Rathsstelle vom 8. Oktober d. I. ab ausgelegt. Gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit des Verzeichnisses kann innerhalb einer Woche vom Zeitpunkte der Auslegung an schriftlich oder zu Protokoll Einsprache erhoben werden. Unter Hinweis auf die unter (») unten beigedruckten gesetzlichen Bestimmungen wird Zwangsversteigerung. Das im Grundbuch« auf de» Namen deS jetzigen GasthosSbesitzers Friedrich Wilhelm Kenath in Staudnitz bei Naunhof eingetragene, allhier an der Engcgaffe unter Nr. 1 ge legene Hausgrundstück, Nr. 655 des Brandkatasters, Abth. und Folium 480 des Grund» und Hypothekenbuchs für Freiberg, vormaligen Stadtgerichtsantheils, bestehend aus den Parzellen Kr. 522 und 1731 des Flurbuchs, — da 15,9 a groß, mit 114,69 Steuereinheiten belegt und «ns 8796 Mk. — Pfg. geschätzt, soll im hiesigen Königlichen Amtsgerichte zwangsweise versteigert «erde« und eS ist der 10. November 1899, Vormittag- 11 Uhr, als Anmeldetermin, den 1. Dezember 1899, Vormittags 9Uhr, m dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 33, Termin anberaumt. Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu Urabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und »on den Forderungen, für die sie auS der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum , L1. Oktober 1899 Anzeige zu machen. Königliche- Amtsgericht zu Freiberg, Abth. I. Bekannt gemacht durch den GerichtSschreiber: Sekr kltloolnl. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1. Minister; 2. Mitglieder der Senate der freien Hansestädte; 3. Reichsbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden könne«; 4. Staatsbeamte, welche auf Grund der Landesgesetze jederzeit einstweilig ix d«« Ruhestand versetzt werden können; 5. richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft; 6. gerichtliche und polizeiliche Vollstreckungsbeamte; 7. ReligionSdiener; 8. Volksschullehrer; 9. dem aktiven Heere oder der aktiven Marine angehörende Militärpersonen. Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltungsbeamte bezeichnen, welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. 8 84. Das Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt, dasselbe kann nur von eine» loren haben; 2. Personen, gegen welche daS Hauptverfahren wegen eines Verbrechens oder Ver gehens eröffnet ist, daS die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann; 8. Personen, welche in Folge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste daS dreißigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 2. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste den Wohnsitz i« der Ge meinde noch nicht zwei volle Jahre haben; 8. Personen, welche für sich oder ihre Familie Armenunterstützung auS öffentlichen Mitteln empfangen oder in den drei letzten Jahren von Aufstellung der Urliste zurückgerechnet, empfangen haben; 4. Personen, welche wegen geistiger und körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind; 5. Dienstboten. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft in 'Firma xoonvl L Meunckor in Freiberg ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Bertheilung Mx berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerW b-ren Vermögensstücke Ver Schlußtermin , , ... aus den 8. November 1899, Vormittags 9»/, Uhr vor dem hiesigen Königlichen Amtsgerichte, Zimmer No. 33, bestimmt worden. Freiberg, den 4. Oktober 1899. Deutschen versehen werden. 8 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für die Aus wahl der Geschworenen. Die Vorschriften der 88 32—35 über die Berufung zum Schöffenamte finden auch aus daS Geschworenenamt Anwendung. Gesetz, die Bestimmungen zur Ausführung dcSGenchtsversassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 m s. w. enthaltend, vom 1. März 1879. 8 24. Zu dem Amte eines Schöffen und eines Geschworenen sollen nicht berufe« werden: 1. die AbtheilungSvorstände und vortragenden Räthe in den Ministeriell, 2. der Präsident des LandeskvnsistoriumS, 8. der Generaldirektor der Staatsbahnen 4. die Kreis- und Amtshauptleute, 5. die Vorstände der Sicherheitspolizeibehörde« d«c Städte, welche »»« der-lchäxdig- kett der AmtShanptmannschaften ausgenommen sind. i 1SSS. anberaumt worden. Die Realberechtigten werden aufgefordert, die auf dem Grundstücke lastenden Rückstände an «üderkehrenden Leistungen, sowie Kvstenforderungen spätestens im Anmeldetermine anzumelden. Aue Uebersicht der aus dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts ein- g,sehen werden. Zum Bieten wird nur zugelassen, wer seine Bereitschaft zur Zahlung oder Sicherstellung de» bestehenden Bestimmungen gemäß nachweist. Freiberg, den 25. September 1899. Königliche- Amtsgericht, Abth. I. 2». AjW Nr. 13. »r. Voxol. Nicolai. Die Brandversicherungsbeiträge stir da» 2. Halbjahr 1899 find am 1. Oktober dieses Jahres fällig und beider fitbiude-Versicherung mit 1 Pfennig, bei der freiwilligen Versicherung mit 1*/, Pfennig Nu jeder Beitragseinheit binnen 8 Lagen an die Stadtsteuereinnahme hier zu entrichten. Freiberg, am 27. September 1899. - Der Stadtrath. Idr. Bgm Konkursverfahren. Ueber daS vermögen des Schieferdeckermeisters W>l««lrl<rU Lnttl bisher in Freibcrgsdorf, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, alleinigen Inhabers der Firma ,^kmU Selnloxol " in Freibergsdorf, wird heute, am 4. Oktober 1899, Nachmittags 5 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Jeschky in Freiberg wird zum Konkursverwalter ernannt. Lonkurssorderungen sind bis zum 18. November 1899 bei dm Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falles ibn die iu tz 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf den 8. November 1899, Vormittags 9»/. Uhr, wd zur Prüfung der angemeldeten Forderungen aus Die Königliche KreiShauptmannschast hat dem Fleischergesellen Karl Wilhelm Wünsch t« HroßVoigtSberg für die von ihm am 1. September dieses Jahre» mit Mut und Ent schlossenheit bewirkte Errettung eines Kinde» vom Tod« deS Ertrinkens eine GelVbelohNUNg bewilligt. Dresden, am 27. September 1899. Königliche KreiShauptmannschast. Auf Folium 2 deS hiesigen GenoffenschaftsregisterS, die Genossenschaft »Back- und -onsUMverein zu Bräunsdorf, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht" in Bräunsdorf betreffend, ist heute eingetragen worden, daß nicht mehr Herr Ernst Friedrich Leonhardt, WirthschaftSbesitzer in Bräunsdorf, sondern an dessen Stelle Herr Heinrich Oswald Fleischer, Berginvalid daselbst, al» Kassirer, Mitglied de» Vorstandes ist. Freiberg, den 8. Oktober 1899. Königliche- Amtsgericht. V. 268/99. Itrotavliinolckor. Akt. Liebscher.