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Ml- Tageblatt «MMall Ar die SaiMca Md MMco Bc-Srdra za Alling and vrma. vrra«twortliche Leitung der Redaktion: Seorg Bnrktzardt. . > 52. Jahrgang. ———————^——————————————-7—————— - ", - k Inserate werdeu bi» Bormittag» 11 Uhr . DüNNtVHlltlt. ÜtN 31. Alt littst » angenommen. Preis für die Spaltzeile 15 Pfg. H X»» ss Außerhalb d-S LandgerichtSbezirl» 1« Pfg. > LW V ! Erscheint jeden Wochentag Abend» Y,S Uhr für den AM anderen Tag. Preis vierteljährlich 1 Mk. 80 Pfg. i einmonattich 60 Pfg.; durch die Post 2 Mk. 25 Psg. Bekanntmachung, die Feier des 2. September betreffend. Der 2. September als Deutscher Nationalsesttag soll in diesem Jahre hier in der Weise gefriert werden, daß früh von 6—7 Uhr mit sämmtlichen Glocken geläutet wird und von 7 Uhr ab Weckruf durch die Straßen der Stadt erfolgt. Im Laufe des Vormittags werden in den hiesigen Schulen Festakte abgehalteu werden und von 11 bis 1 Uhr wird Freikonzert aus dem Schneckenberge stattfinden. Die öffentlichen Gebäude, der König Albert-Park und das Bismarck-Denkmal werden mit Fahnen- und Flaggenfchmuck versehen werden. An die hiesige Einwohnerschaft richten wir die Bitte, auch ihrerseits durch Beflaggen der Häuser ihrer patriotischen Theilnahme an der Feier des Nationalfesttages Ausdruck verleihen zu wollen. Freiderg, am 18. August 189S. Der Stadtrath. I. V. Mllr. Bekanntmachung. Klempner-Innung. Gemäß der Anordnung der Königlichen Kreishauptmannschaft Dresden ist am 1. August dieses Jahres die Zwangsinnung für das Klempner-Gewerbe in Freiberg ins Leben getreten. Zur Wahl des Vorstandes wird auf Grund der Vorschrift im Paragraph 92 Absatz 5 in Verbindung mit § 100 e der Reichsgewerbeordnung in der Fassung der Novelle vom 26. Juli 1897 eine JnuungSversammlung für Mittwoch, den 13. September 1899, Nachmittags 8 Uhr, nachdem Hotel „zmn schwarzen Roß", hier, Petersstraße (kleinerSaal), einberufen. Wahlberechtigt sind alle Diejenigen, welche der Zwangsinnung künftig als Mitglieder an zugehören haben, das heißt die Handwerker, welche das Gewerbe, wofür die Innung errichtet ist, in den Ortschaften der Amtsgerichtsbezirke Freiberg und Brand — ausschließlich der Ortschaften Ober- und Niederlangenau, Gränitz und Kleinhartmannsdors — als stehendes Gewerbe selbst ständig betreiben. . - Die Einsicht der Statuten steht Jnterrssirten bei dem hiesigen Gewerbeamt, RathhauS, Zimmer Nr. VU, frei. Zur Wahlhandlung werden alle Diejenigen zugelasfen werden, die ihrer Persönlichkeit nach und als Handwerksgenosseu einem größeren Theile der Anwesenden bekannt sind. Im Mangel dieser Voraussetzung kann die Legitimirung durch Vorzeigung eines Gewerbeanmeldescheins, einer Steuerquittung u. s. w. bewirkt werden. Freiberg, den so. August 1899. DerStadtrath. Gewerbeamt. Isotta«. StadtverorduetensitzMg am t. September 1899 fällt aas. Freiberg, am 80. August 1899. M »ai-davl», i. V. Bekanntmachung. Die städtische Sparkasse zu Brand verzinst Einlagen mit »ad gewährt Darlehne auf Grundstücke bei mündelmäßiger Sicherheit. Expeditionszeit: «—IS Uhr Vormittags mrd s—s Uhr Nachmittag» au j^e« Werttage. Brand, am 1. August 1899. Der Stadtgemeinderath. IS«»«r. Freiwillige Grundstücksversteigerung. Auf Antrag der Erben soll daS zum Nachlaß des Gemeindevorstandes Ernst Lndwig Naumann in Grund gehörige Gartennahrungsgrundstück Nr. 57 des Brandkatasters, Kol. SS deS Grundbuchs für Grund und Fol. 214 des Grundbuchs für Mohorn, mit einem Flächeninhalt von 3 da 20,5 a und belegt mit 121,76 Steuereinheiten, ortsgerichtlich auf 10950 M. geschätzt, mit dem vorhandenen lebenden und tobten Inventar Montag, den 1». September 1899, Vormittag- 9 Uhr, an unterzeichneter Gerichtssteüe öffentlich versteigert werden. Die VersteigerungSbedingung« hängen in den Gasthöfen zu Grund und Mohorn auS, können auch an GeruhtSstelle emgeseh« werden. Tharandt, am 28. August 1899. Königliches Amtsgericht. I. B. I 17. 15/99. Llotttar, Asst Kolzversteigerung auf Tharandter Staatsforstrevier. Im Gasthose zur „Tanne" in Tharandt sollen Freitag, de« 8. September 1899, von Vormittags 9 Uhr an, nachstehende Nutz- uud Brennhölzer, als: 1341 w. Stämme, 156 h. u. 47 w. Klötzer, 84,5 rm w. Brennscheite, 8,5 rm w. Brennknüppel, 0,5 rm h. und 0,5 rm w. Aeste ». 4^ r» w. Stöcke versteigert werden. Näheres enthalten die bei den Ortsbehörden u. in den Schankstätten der umliegenden Orte aushängenden Plakate. König». Forstrevierverwattung und König». Forstrentamt Tharandt, am 29. August 1899. I B 8«Iin»tckt. HVolgkvnanM». Die Sparkaffe zu Lichtenberg verzinst alle Spareinlagen mit 3^ vom Hundert uud gewährt Darlehne gegen Hypothek^ Bürgschaft, oder auch gegen Hinterlegung von Werthpapieren unter günstigen Bedingungen; sie expedirt für Einlagen und Rücknahmen alldienftagS von 2—6 Uhr. Die Sparkasfen-Berwaltung. «rSsaal. An Dreyfus-Prozeß m Keunes. Aus Paris, 26. August, wird der „Boss. Zeit." geschrieben: Jnmilitärischen.wieüberhauptinallen mit dem Heere in Verbindung stehenden Kreisen herrscht nur eine Stimme, und eine Ueber- zeugung: Dreyfus wird wiederum verur- theilt. Die Haltung des Vorsitzenden des Kriegsgerichtes, der öffentlich Partei für die Feinde Dreyfus' ergreift, und sich gegen Picquart und die anderen Schutzzeugen ereifert, lasse kaum einen Zweifel darüber. Die Führung der Verhandlungen ist ganz auf die Verurteilung gerichtet. Der Kassationshof hat entschieden, der Begleitschein sei von Esterhazy, das Kriegs gericht habe nur festzustellen, ob Dreyfus die darin aufgeführ ten Stücke dem Auslande geliefert habe oder nicht. Denn hierin allein besteht das Verbrechen, der Begleitschein ist Nebensache und vermochte für sich allein Dreyfus kaum zu belasten, selbst wenn er ihn geschrieben hätte. Aber das Kriegsgericht läßt den Hauptpunkt, die Kernfrage, ganz außer Spiel und beschäftigt sich nur mit dem Begleitschein und allerlei Nebendingen. Mer cier, Roget, Cuignet, Boisdeffre, Gonse, alle Häupter und Lehnsleute des Generalstabes strengen sich an, zu beweisen, Dreyfus sei der Urheber des Begleitscheins, er allein habe die darin aufgezählten Schriftstücke liefern können. Sie sagen und betonen immer nur das Wort „können". Aber keiner wagt zu sagen: Dreyfus hat besagte Stücke geliefert. Auf die Frage Demanges sagt Mercier ausdrücklich, es fehle jede Spur, daß Dreyfus die Stücke geliefert habe. Die Hauptzeugen des Gene ralstabes, Roget und Cuignet, auch Gonse, müssen ebenfalls zu geben, daß sie von solcher Lieferung nichts wissen. Roget sagte sogar (schon vor dem Kassationshof) er wisse hierüber nichts, habe nur Unterstellungen, der Post habe sich Dreyfus in keinem Falle bedienen können. Es fehlt also durchaus der Beweis, ja die Spur eines Beweises, daß das Verbrechen vollbracht, Drey fus wirklich Verrath geübt habe. Aber um so lauter und ein- müthiger betheuern, beschwören die fünf ehemaligen Kriegs minister, die Generalstäbler und Offiziere jeder Gattung ihre volle, unerschütterliche Ueberzeugung von der Schuld des Drey fus', des nationalen Verräthers, den sie sich aus Nationalstolz um keinen Preis entreißen lassen wollen. Dabei bringen ihre Aussagen (Cuignet, Gonse) gar köstliche Enthüllungen über die Auskundschaftungen, denen namentlich die Militärattaches hier unterliegen. Cuignet erzählt ganz ausführlich, wie Schwartz- koppen, Panizzardi und Schneider auf Schritt und Tritt be obachtet und ausgelauscht wurden. Der Generalstab wußte ganz genau, was diese Herren zu jeder Stunde thaten, wo und in welcher Gesellschaft sie sich befanden. Da Schwartzkoppen mit Freunden in seiner Wohnung, gegenüber der Botschaft, jeden Tag um Mittag frühstückte, miethete Sandherr die Uber dieser Wohnung befindlichen Räume. Mittels eines im Freien angebrachten Schall- oder Hörrohres konnten die Spitzel des Nackrichtenamtes jedes Wort verstehen, das bei Tisch gesprochen wurde. Aber das Wort Esterhazy war nie gehört. Von Drey fus sagen Cuignet und Gonse Vorsichtiglich nichts, um der Ver- muthung Raum zu lassen, dieser Name sei ausgesprochen worden. Von unsern Agenten in der deutschen Botschaft (Frau Bastien aus Ranzig, Kammerfrau der Gräfin Münster, ein Hauswart, dessen Sohn Franzose) und in Berlin reden die Herren ganz geläufig wie von selbstverständlichen Dingen. Von dem genannten Hause aus wurde jeder photographirt, der die Botschaft betrat. Von Schwartzkoppen haben die Spitzel meh rere Papierfetzen erbeutet, deren Uebersetzung wegen des Stiles und der kleinen ' Schrift sehr schwierig war. Aber auch selbst die Probe, die davon in Rennes zum Besten gegeben wird, ent hält weder den Namen Dreyfus noch sonst etwas, das auf ihn angewandt werden könnte. Trotz dieser ungemein umfassenden Auskundschafterei ist während der sechs Jahre des Hierseins des Obersten Schwartzkoppen keine Spur gefunden worden, daß er mit Spionen, namentlch Dreyfus, in Verbindung gestanden oder Schriftstücke von ihnen erhalten habe. Ueberhaupt nichts, nichts, keine Spur, die auf Dreyfus gedeutet werden könnte Dadurch allein ist schon am Besten widerlegt, daß der Begleit schein aus dem Papierkorb der Botschaft stamme. Denn der Begleitschein knüpft an früheren, beständigen Verkehr an, von dem, wie eben dargethan, keine Spur nachgewiesen ist. Gerade die Aussagen der erbittertsten Generalstäbler bieten am wenig sten Anhaltspunkte für die Schuld des Dreyfus. Jouaust ist nur Oberst, also der Untergeordnete der Generale, von denen einer, Mercier, gesagt hat: „Er oder ich." Folglich: Ihr ver- urtheilt Dreyfus oder mich und mit mir die ganze Mppe der Boisdeffre, Gonse, Pellieux, der früheren fünf Kriegsminister. Da ist also kein Zweifel, keine Wahl, besonders da es sich ja da rum handelt, die Knegsgröße, das Heer, über Kassationshof und Staatsbehörden zu stellen. Die Generale kämpfen um ihre Haut, wissen aber auch, daß sie das Heer und die große Mehr heit des Volkes hinter sich haben. Deshalb glauben sie, das Spiel wagen zu können. Die Mitglieder des Kriegsgerichtes haben sich ohnedies um Gründe und Beweise nicht zu scheren, nach dem Gesetz genügt ihre innere Ueberzeugung von der Schuld vollauf zur Verurtheilung. In keinem Falle wird die Drey- üs-Sache durch die Entscheidung in RenneS auS der Welt ge- chafft. Im Falle der Verurtheilung muß diese als ungesetz- ich angefochten und umgestoßen werden, wenn, waS zu erwarte« st, das Kriegsgericht den vom Kassationshof verlangten Nach weis der Auslieferung von Urkunden nicht zu Stande bringt. Andernfalls ist ein Urtheil hinfällig. Also eine Haupt- und Staatsfrage zwischen militärischer und bürgerlicher Gewalt! Diese wird andererseits von den Nationalisten und den Gene ralen gestellt, wenn Freisprechung eintritt. Die Nationalisten und Generale wollen sich den Anlaß nicht entwischen lasten, sich der Staatsgewalt zu bemächtigen, ihre Presse verkündet eS jeden Tag und geht in geradezu hochverrätherischer Weise gegen Lou bet und seine Minister vor. Ueber RenneS zreht sich ein Gewitter zusammen, das über ganz Frankreich niedergehen wird. Wie sicher sich die Militärpartei und die Nationalisten fühlen, zeigen de Worte, die Mercier einem amerikanischen Berichterstatter, Midleton, durch seinen Sohn sagen ließ: „Mein Vater will nichts mit den auswärtigen Blättern zu thun haben, die fast alle vom Syndi kat gekauft sind. Uebriaens werden Sie baldigst nach Wunsch Antwort erhalten durch eine Verurtheilung, die heute schon außer Zweifel ist." Bester kann der bei den Dreyfus-Feinden herrschende Geist nicht gekennzeichnet werden. ES rst ganz wie 1894, wo der Kriegsminister Mercier zweimal öffentlich er klärte, Dreyfus sei schuldig, er habe tue erdrückenden Beweise zur Hand, bevor die Sache vor das Kriegsgericht kam. Wre sollten da die Mitglieder des Kriegsgerichts, deren ganze Stell ung und Zukunft von der Willkür des Kriegsministers abhangt, anders erkennen, als dieser im voraus verkündet hatte? Dazu war das Volk so verhetzt, daß es die Mitglieder des Kriegsge richts in Stücke zerrissen hätte, wenn sie DreyfuS freigesprochen hätten. Ueber die gestrige Verhandlung wird berichtet: Rennes, 28. August. Erster Zeuge ist Oberstleutnant Cordier, der vom Kriegsminister des Amtsgeheimnisses entbunden worden ist. Zeuge war 1894 zweiter Vorsteher der Nachrichtenabtheilung unter Sandherr. Am 22. September jenes Jahres nahm er vierzehn Tage Urlaub. Als er am 8. Oktober seinen Dienst wieder antrat, zeigte ihm Sandherr eine Abschrift des Begleitschreibens, das in seiner Abwesenheit ein- aeliefert worden war, und zwischen beiden entspann sich ein langes lebhaftes Gespräch, dessen Ergebniß war, daß sie reine Vermuthung in Betreff des möglichen Urhebers hatten. Nach mittags wurde aber bereits der Name Dreyfus als der des Schuldigen ausgesprochen. Zeuge versichert, daß dk» zu diesen»