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er R. I. dem Zahl. -.Marti« ü. Ferner lelsert hia dient Emst n Franken» M.»»I,d. Otto Franz hier; der r und di« gib Hundt 2 Boldberg ä«r. rich Thiele ergeschwnn, ngwierigsten r liegt ein r wend« sth Bries« »,h > ab k n Ät. ^er en. — wenige inalfläschchen rahe 10. 65 Psg. zu Smel altestelle hier :s b. Freiberg. ivvrK tzplatz te, Vaseline' taschinenfett, ntrisugenSl, »aschinenSle, lwachS. sig richtiger erall zu haben. Streu end ) ^aben bei m Bahnhof stall. »55. md. pr.5!atn< riannt Ni« >. mit »--»> M OrgllM, ürülaviatur, prima Siahi» rlbalp m. b-N- Dopptlbaffel tim. M 5.- " "N-- tr. And Harm. >, gsnlionloni, kkonlrltkern, ., L^ommela > Veld retour, ,ung«n.^^^ u verUdvL«» Inserate werden bis Vormittags 11 Uhr . angenommen. Preis für die Spaltzeile 15 Pfg. I Außerhalb deS Landgerichtsbezirks 16 Pfg. I.W V» 52. Jahrgang. Freitag, de« 1. September. ! Erscheint jeden Wochentag Abends v,6 Uhr sür den dDZ >-L anderen Tag. Preis vierteljährlich 1 Mk. 80 Psg. ^s- > einmonatlich 60 Psg.; durch die Post 2 Mk. 2b Psg. MbergerAllZt'iger un-Tageblatt AwtMau silk die MiMm Md Wüsche« Bc-Irdc« za zrcibcrg md Brand. »erantwortttche Leitung de« Redaktion: Sears Burkhardt. Hervstavunge« betreffend. Wie bereits bekannt, werden die diesjährigen Herbstübungen der Königlichen 1. Division Rr. 23 in einem Theile des Verwaltungsbezirks der Königlichen Amtshauptmannschaft Freiberg und zwar in der Zeit vom 2. bis mit 9. September abgehalten werden . Die Grundstücksbesitzer der von den Truppenübungen berührten Ortschaften werden, soweit dies nicht schon Seiten der Ortsbehörden geschehen sein sollte, hiermit öffentlich aufgefordert, ihre Felder, soweit thunlich, abzuernten und das Grummet einzubringen, sowie das unnöthige Stehen- loffen von Getreidepuppen auf den Feldern zu vermeiden, da den bestehenden Vorschriften gemäß Ansprüche auf Vergütung entstehender Flurschäden dann nicht be- gründet sind, wenn daS rechtzeitige Abernten unterlassen worden war. Besonders werthvolle Stücke sind durch Strohwische deutlich zu kennzeichnen. Beschädigungen, welche nicht durch die Truppen-Uebungen selbst, sondern auf andere Weise, z. B. durch das zuschauende und nachdrängende Publikum entstanden sind, begründen gleichfalls keinen Anspruch auf Vergütung. Entstehen in Folge der Truppenübungen Flurschäden, so fordert der Ortsvorstand die Be schädigten zur Anmeldung ihrer Entschädigungsforderungen auf und stellt diese behufs Vor bereitung der Feststellung der Vergütungen in einer Nachweisung nach dem im Reichsgesetzblatt vom Jahre 1898 Seite 969—971 abgedruckten Muster zusammen. Diese Nachweisungen sind von dem Ortsvorstand der Abschätzungs-Commission in einem Exemplare bei ihrem Eintreffen vorzulegen; ein zweites Exemplar ist von ihnen bis zum 15. September a» dir Königliche Amtshauptmannschaft einzusenden. Formulare hierzu werden ihnen alsbald zugehen. Die Beschädigten haben unmittelbar nach eingetretener Beschädigung die Entscheidung des Ortsvorstandes darüber anzurufen, ob und inwieweit die Aberntung der beschädigten Felder ein zutreten hat. Der Ortsvorstand hat die Aberntung anzuordnen, sofern beim Verbleiben der Früchte auf dem Felde ein höherer als der durch die Truppen verursachte Schaden entstehen würde, namentlich also bei Früchten, welche dem Verderben ausgesetzt sind. Ordnet der Ortsvorstand die Aberntung vor dem Eintreffen der Abschätzungs-Commission an, so hat er sofort in Gemeinschaft mit zwei unparteiischen Ortseingesessenen den Stand der be schädigten und abzuerntenden Felder, die Menge (Fuder pp.) und die Beschaffenheit der übrig ge bliebenen Früchte und deren etwaige weitere Verwendbarkeit (z. B. als Viehsutter) und den sich chiernach ergebenden Umfang des Schadens, nicht aber die Höhe der Entschädigungssumme, fest zustellen. Ueber den Befund ist der Abschätzungscommission Mittheilung zu machen. Formulare Hierzu werden den Ortsvorständen ebenfalls zugesendet werden. , Ist der Ortsvorstand selbst der Beschädigte, so muß er die Nothwendigkeit der Aberntung vor dem Eintreffen der Abschätzungscommission sowie den Umfang des Schadens durch zwei un parteiische Zeugen feststellen lassen. , Wann die Feststellung der Vergütungen für die durch die Truppenübungen entstandenen Flurschäden Seiten der hierzu berufenen Abschätzungs-Commission erfolgen wird, wird den Be- theiligten s. Zt. bekannt gegeben werden. Freiberg, am 30. August 1899. Königliche AmtShauptmannschaft. Vr. Atelirvrt. Bekanntmachung. Rontag, den 4. September findet hier der Egivy-Biehmarkt statt. Freiberg, am 30. August 1899s Der Stavtrath, Abtheilung für Marktsachen, L-al»»«. Kdn. Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmannes Oscar Bruno Küttner in Freiberg, alleinigen Inhabers der Firma „Bruno Küttner" daselbst, wird, nachdem der in dem Vergleichstermin vom 18. Juli 1888 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom nämlichen Tage bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. Freiberg, den 29, August 1899. Königliches Amtsgericht, Abth I. L. 5/99 Nr. 123. Bekannt gemacht durch den Gerichtsschreiber: Sekr. ULvuRuk» Konkursverfahren. Ueber das Vermögen des Bäckermeisters H«t»r1«I» in Freiberg, Humboldtstraße Nr. 38, wird heute, am 30. August 1899, Vormittags 11 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Kaufmann August Straubel in Freiberg wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 28. September 1838 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falles über die in Z 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände aus den 26. September 1888, Vormittags /,10 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 13. Oktober 1888, Vormittags 18 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 33, Termin anberaumt. Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für die sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 23. September 1888 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Freiberg, Abth. I. Bekannt gemacht durch den Gerichtsschreiber: L. 20/99 No. S,' " Sekr IVIvoI«!. Realgymnasium zu Freiberg. Zur Feier des Sedantages wird Sonnabend den 2. September Vormittag 10 Uhr in der Aula des Realgymnasiums ein L'vstsiLtM» stattfinden, bei dem Herr Oberlehrer Pros. Krause die Festrede halten wird. Zur Teilnahme an dieser Festfeier ladet die hohen Behörden, die Eltern der Schüler, sowie alle Freunde der Anstalt hierdurch iw Namen des Lehrerkollegiums ergebenst ein Freiberg, den 31. August 1899. Der Rektor des Realgymnasium- zu Freiberg. Prof »Ivduröl Mr Ov ktz. IlLM man äsn „VrvIltvrK«» wlt äsn ärei OrÄisdeÜLgen tär äeu Normt Üwi jeäsr kiesigen wie auswärtigen Ausgabestelle dsrisksn. Botengang selbst verrichten. Ein anderer, der nach dem Gym nasium eilte, um die Nachricht zu verbreiten, sagte unterwegs einem der wachehaltenden Gendarmen: „Man hat eben auf Maitre Labori geschossen, dort liegt er in seinem Blute". „So?" war die einzige Antwort des Gendarmen, „dann muffen wir voraussichtlich noch drei Wochen hier bleiben." Und er rührte sich nicht von der Stelle, obwohl er keineswegs Posten stand. Der Mörder wurde auf seiner Flucht drei Tage lang in mehreren Dörfern gesehen, erkannt, verpflegt. Die ganze Umgebung wußte schon, was geschehen war. Der verfolgenden Polizei verweigerte jedoch jeder die Auskunft. Alles schützte den Mörder, alles wirkte mit, um die Behörde irre zu führen, und so konnte es geschehen, daß der Mörder bis heute nicht ge faßt wurde. So ist die Bevölkerung beschaffen, in deren Mitte die Ver handlungen gegen Dreyfus vor sich gehen. Im Sitzungssaale ist der Luftkreis nicht erquicklicher als in der Stadt. Richter, Zeugen, Zuhörer thun ihr Möglichstes, um jedes natürliche Menschengesuhl ohne Unterlaß grausam zu verletzen. Unter den sieben Richtern und den hinter ihnen sitzenden drei Hilfsrichtern sind zwei oder drei, deren Köpfe Verstand und Wohlwollen Verratyen. Die übrigen — es ist besser, von ihrer Physiognomie nicht zu sprechen. Für sein Gesicht ist aber schließlich niemand verantwortlich. Dagegen kann ein Ge richtsvorsitzender die Verantwortlichkeit für die Art, wie er die Verhandlung leitet, nicht wohl ablehnen. Wie Oberst Jouaust seine Pflicht auffaßt und erfüllt, das hat der Leser aus manchen gemeldeten Einzelheiten der Verhandlung selbst ersehen können. Was aber der Drahtbericht nicht wiedergiebt, das sind die Mienen, Haltungen und Stimmbiegungen. Vom ersten Tag an behandelte der Vorsitzende den Angeklagten und seine Ver- theidiger wie persönliche Feinde. Die Belastungszeugen er freuen sich jeder Freiheit. Sie sprechen zwei, drei oder wie der unsagbare Bertillon fünf Stunden lang, ohne daß das leiseste Wort einer Mahnung sie in ihrem Behagen stört. Sie ergehen sich über alle möglichen Dinge und Menschen, ohne daß der Vor sitzende sie zur Sache ruft! Sie gebrauchen die rohesten Schimpfworte gegen den Angeklagten und seine wenigen Ent lastungszeugen — es waren ihrer bisher wohlgezählte sieben gegen etwa sechzig Belastungszeugen — vhne daß der Vor sitzende sie rügt. Als dagegen Hr. Picquart aussagte, da rief Oberst Jouaust alle kleine Weile: „Fassen Sie sich kurz!" Als der Zeuge Bernard dem irrsinnigen Fanatiker Bernllon die Fälschung seiner Schriftbilder vorwarf, da ertönte sofort der strenge Ruf: „Enthalten Sie sich jeder Äeleidigung desZeugen!" Als Maitre Labori davon sprach, daß General Mercier sich sein Der Areyfus-Projeß in Keimes. Aus Rennes, 27. August sendet man der „Voss. Zeit." ein düsteres Stimmungsbild, dem wir Folgendes entnehmen: Der Mörder schoß und der Rechtsanwalt fiel. Mindestens Un Personen sahen den Auftritt in einer Entfernung von we- mger als fünfzig Schritt mit an. Sie sahen, wie der Verwun dete zu Boden sank, wie der Mörder davonlief, wie Herr Pic- quart und sein Schwager Herr Gast ihm nacheilten, aber kemer Mrte sich, keiner nahm an der Verfolgung theil, keiner sprang dem Verwundeten bei. Bei der Jagd aus den Mörder kamen Verfolger und Verfolgter an mindestens zwanzig Personen vor bei. Sie blieben stehen, sahen den Vorüberjagenden nach, hörten deutlich das „Haltet den Mörder!" der Verfolger, regten jedoch leinen Finger und thaten keinen Schritt, um den Verbrecher aufzuhalten. Inzwischen lag Maitre Labori mindestens zehn Minuten lang auf dem Pflaster neben dem Kai der Vilaine. Mindestens dreißig Personen kamen in dieser Zeit an ihm vor über, sahen den wunden Mann, guckten ihn an — und setzten gleichmüthig ihren Weg fort, ohne auch nur zu fragen: „Was fehlt Ihnen?" Ein einziger Mann näherte sich dem halb Be wußtlosen, aber nur, um ihm die Papiere aus der Rocktasche zu stehlen. Er wollte sich auch der Ledermappe bemächtigen, die Maitre Labori bei sich trug, doch lag der Verwundete mit der ganzen Wucht seines großen, schweren Leibes darauf, und der Dieb war nicht stark genug, die gewünschte Beute unter dieser Last hrvorzuziehen. Endlich waren Laboris Frau, Dr. RecluS, Picquart, befreundete Schriftsteller zur Stelle. Sie riefen einen Mann an und baten ihn, aufs Stadthaus zu laufen und eine Tragbahre herbeizuholen. Der Angesprochene zuckte die Achsel, wandte den Kopf weg und entfernte sich, als ob er nichts Schort hätte. Einer der anwesenden Zeitungsleute mußte den Verhör („interrogntoiro") gefallen lassen müsse, da rief der Vorsitzende, das Wort sei zweideutig. Die vielen: „Schon wieder!" „Die Frage wird nicht gestellt!" „Keine Erörte rung!" „Wir haben keine Zeit!" sind nicht mehr zu zählen. Wenn die Vertheidigung die meineidigen Lügner, die gegen den Angeklagten aussagen, in die Enge treibt, springt ihnen der Vorsitzende bei. Wenn der Angeklagte einige Worte zu seiner Vertheidigung sagt, so giebt der Vorsitzende sich einer ausdrucks vollen Mimik hin, die sich aus Stirnrunzeln, Achselzucken, Mundverziehen und Kopfschütteln zusammensetzt und über ihre Bedeutung keinen Zweifel läßt. Es ist schwer zu sagen, wie der Vorsitzende aus den vorliegenden Thatsachen ein verurthei- lendes Erkenntniß schöpfen kann. Ich glaube also, er wird schließlich doch zur Freisprechung gelangen müssen. Aber daß er von ganzem Herzen die Verurtheiluna wünscht, daß er alles, was an ihm liegt, thun wird, um sie herbeizuführen, das ist jedem klar, der den Mann auch nur eine Viertelstunde lang auf merksam beobachtet hat. Was soll man von den Belastungs zeugen sagen? Es ist unmöglich, die parlamentarische Aus drucksweise beizubehalten, wenn man von ihnen spricht. Zeugen! Als ob auch nur einer von ihnen diesen Namen verdient! Ein Zeuge ist eine Person, die aussagt, was sie aus eigener Wissen schaft weiß. Die Zeugen, die bisher gegen Dreyfus ausgesagt haben, wissen selbst nichts, sondern wiederholen elenden, giftigen Klatsch aus dritter und vierter Hand; aber was ihnen an That sachen abgeht, das ersetzen sie durch Wuth und Geifer, und je dummer, je offensichtlich erlogener oder unerheblicher ihre Be kundungen sind, mit um so dröhnenderer Stimme, mit umso eisenfrefferischcren Geberden tragen sie sie vor. Beim Verthei- diger scheint dem Vorsitzenden jedes Wort „Erörterung". Die Hauptzeuaen Mercier, Roget, Gonse, Cuignet, Lauth haben da gegen nichts anderes gegeben als stundenlange Erörterungen, Anklagereden, Polemiken, und einer, de Grandmaison, hat eine förmliche Parlamentsrede halten können, ohne daß der Vor sitzende darin etwas Ungewöhnliches fand. Man braucht nur die Köpfe dieser Zeugen zu sehen und zu beobachten, wie sie immer in einem Rudel beisammen hocken oder stehen und mit der Miene von Verschwörern gegen das gemeine Recht mit einander zischeln, um über ihren Charakter nicht er baut zu sein. Hier handelt es sich nicht darum, zu diplomati- siren. Man muß es gerade heraus sagen;wir haben da eineBa n v e vor uns, die auf ge meinsamen, vorbedachten und verabredeten Meuchelmord sinnt. Die Zuhörer, natürlich mit Ausschluß der Zeitungsvertre ter, die dienstthuenden Gendarmerieoffiziere und bürgerlichen Polizeibeamten und selbst viele der Gendarmen therlen UM»«*