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Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 22.08.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899-08-22
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-189908229
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18990822
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- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18990822
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- Saxonica
- Bemerkung
- Vorlagebedingter Textverlust.
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
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Zeitung
Freiberger Anzeiger und Tageblatt
-
Jahr
1899
-
Monat
1899-08
- Tag 1899-08-22
-
Monat
1899-08
-
Jahr
1899
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 22.08.1899
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Freiberger Anzeiger «nd Tageblatt. Seite 3. — 22. August. L8Ü» Der Kerichi der Samoa-Kommisfioa. Die „Magd. Ztg." ist in der Lage, den allgemeinen Bericht mitzuthrilen, der von den Mitgliedern der SamoaMommission ihren Abänderungsanträgen vorangestrllt worden ist. Als Haupt mißstände, die zu den Unruhen auf Samoa und zu den allge meinen Zuständen auf der Inselgruppe geführt haben, werden in diesem Berichte genannt: 1) Solche, die unvermeidlich die Wahl eine- König- aus Samoa zu begleiten scheinen, und dessen spätere Anstrengungen, um seine Autorität zur Geltung zu bringen; 2) solche, die der Eifersucht der fremden Nationen unter einander zuzuschreiben sind und ihrer Neigung, in samoanischen politischen Angelegenheiten Partei zu ergreifen und so die Wichtigkeit und Schärfe der ent stehenden Streitigkeiten zu vermehren; 3) eine dritte Klasse von Mißständen kommt daher, daß es lange Jahre hindurch außerhalb des Weichbildes von Apia kein anderes Gesetz oder keine andere Verwaltung auf Samoa gegeben hat, als das Gewohnheitsrecht Ler Eingeborenen. Mord und andere schwere Verbreche« sind ungesühnt geblieben, wenn sie von höher gestellten Personen be gangen sind, und der oberste Gerichtshof und die nominell« Re gierung zu Malinu sind beide in gleicher Weise machtlos gewesen, hiergegen etwas auSzurichten; 4) die Unmöglichkeit, dis Zoll vorschriften mit gehörigem Nachdruck zur Geltung zu bringen, hat es gewissenlosen Händlern gestattet, große Mengen Waffen unter einer Bevölkerung abzusetzen, die durch politische Parteien gespalten und in jedem Augenblicke bereit iß, einander und die Europäer zu bekämpfen. Um dem ersten Uebel zu begegnen, hat die Kommission vor läufig das Königthum abgeschafft, «nd sie hat den drei Mächten empfohlen, es für immer zu beseitigen. Begründet werden diese Schritte wie folgt: Es scheint unmöglich zu sein, von dem Königthum auf Samoa irgend etwas Gutes zu sagen. ES ist eine verhLltnißmäßig neue Einrichtung und hat keinem nützlichen Zwecke gedient. In früheren Jahren hatte der König außerhalb des Weichbildes der Stadt nicht einmal die Autorität oder die Macht, um nur Steuern herrscht. Jahrelang hat es in diesen Gegenden kein Gesetz ge geben, und die heimischen Einrichtungen gestatteten es den Häupt lingen, Verbrechen ungestraft zu begehen. Mord, Diebstahl und andere Vergehen blieben ungestraft, und der Handel litt wegen der Schwierigkeit, den Pflanzern entsprechenden Schutz zu ge währen bei ihrem Verkehr mit den Eingeborenen. Wir hoffen diesen Zustand zu verbessern, indem wir dem Oberrichter eine erweiterte Jurisdiktion über alle Inseln einräumen und ihm zugleich alle Streitfälle zwischen Eingeborenen und Fremden zu weisen, wie auch die niedrigen Grade von Verbrechen, welche die Eingeborene» gegen einander begehen. Um die Thätigkeit des obersten Gerichtshofes zu erleichtern, haben wir den Munizipal magistrat zu einem Gerichtshof erster Instanz innerhalb der Grenzen der Munizipalität gemacht. Viertens haben wir es für unsere Pflicht erachtet, etwas streng mit der Einfuhr von Waffen und Munition in Samoa umzugehen. Das im Vertrage aus gesprochene Verbot ist todter Buchstabe geworden. Die Hand habung de« Zollbestimmungen ist über Gebühr lang gewesen, da sie in weitem Umfange in der Hand von Kaufleuten gelegen hat, die es natürlich bequem fanden, leichte Zollbehandlung zu haben. Private Kaufhäuser haben die Erkaubniß erhalten, Güter ohne Prüfung direkt in ihre eigenen Güterschuppen zu bringen, und ohne bestimmte Anklage erheben zu wollen, ist eS doch klar, daß es da nicht schwierig gewesen sein kann, große Mengen Waffen Großfürst Georg mit einem wunderschönen jungen Mädchen auS einem alten mingrelischen Fürstengeschlecht, einem Fräulein Nakachidze, bekannt, zu dem ihn eine leidenschaftliche Neigung er faßte, die bald getheilt wurde. Auch solche Persönlichkeiten, die in die Vorgänge hinter den Coulissen des russischen Hoflebens sonst eingeweiht zu sein pflegen, vermögen nicht anzugeben, ob tatsächlich «ne geheime Trauung vor dem Popen stattgefunden hat. Da diese nur ailttg gewesen wäre, wenn der damals noch lebende Vater deS Großfürsten, Kaiser Alexander HI., zuvor seine Genehmigung «rtheilt hätte, so möchte man es be zweifeln. Sicher ist, daß der Kaiser, um die letzten Lebensjahre seines dem sicheren Tode anscheinend verfallenen Sohnes nicht zu trüben, daS Verhältniß schließlich billigte. Er ging sogar so weit, die Herrschaft Abbas-Tuman dem Großfürsten für sich und fein« Nachkomm«» als Kronlehen zu verleihen. Einer öffent lichen Sankt!onirung der Eh« durch die Kirche widersetzte sich nach dem Tode Alexanders Hl. dessen Wittwe, die Kaiserin Maria, auf das Nachdrücklichste. Großfürst Georg war von jeher ihr Lieblingskiud gewesen und sie rechnete mit der Möglichkeit, daß Nikolaus II. kein Erbe geboren würde und ihr zweiter Sohn, dessen Genesung sie bestimmt erhoffte, dann einst den Zarenthron besteigen könne. Letzterem waren solche ehrgeizigen Pläne indessen völlig fremd «nd er fühlte sich im Zusammenleben mit der Aus erkorenen seines Herzens und seinen drei Kindern so glücklich, daß ihn die Vorgänge der Außenwelt immer weniger interesiirten. Dadurch trat allmählich eine wachsende Erkältung zwischen Mutter und Sohn ein und die Kaiserin-Wittwe wandte ihre Neigung mehr ihrem dritten Sohne, dem nunmehrigen Thronfolger Michael, zu. DaS plötzliche Hinscheiden des Großfürsten Georg läßt die ;ungc Mingrelierin, die jedenfalls hoffen durfte, einmal als dessen rechtmäßige Gattin anerkannt zu werden, in einer peinlichen und wenig beneidenswerthen Lage zurück. Man darf annehmen, daß ihre und ihrer Kinder Situation durch Verleihung eines ent sprechenden Ranges und Titels, sowie durch materielle Fürsorge in naher Zeit in einer dem Andenken deS jungen Großfürsten angemessenen Weise vor den Augen der Welt klargestellt und gesichert werden wird. Afrika. Wie dem Rcuterscheu Bureau auS Laurengo Marquez gemeldet wird, find nach amtlicher Feststellung in, Magude, zwei Tagereisen von Lauren^o Marquez, mehrere als Beu len pest verdächtige Erkrankungen vorgekommen. Die Regierung der südafrikanischen Republik macht große Anstrengungen, die Zokalbehörden von Laurenzo Marquez zu überreden, die Durchfuhr von Munition zu gestatten. Präsident Krüger sprach persönlich auf telegraphischem Wege ein diesbezügliches Verlangen aus, indem er erklärte, daß ein woüus viveuäi mit England gesichert sei. Der japanische Kriegsminister hat einen Armeebefehl über die Behandlung der Fremden in Japan bezw. die Beziehungen der japanischen Bevölkerung und der Mitglieder deS Heeres zu den Fremden erlassen, der fraglos auf die Haltung des Volkes von bedeutendem Einfluß sein wird. Graf Katsura sagt in seiner Kundmachung: „Dank der WeiShtit des Kaisers ist Japan in der Lage, mit den westlichen Staaten auf gleichem Fuße abzuschließen. Damit aber diese Verträge volle Frucht tragen, muß jeder einzelne Japaner, gleichviel in welcher Lebensstellung er sich befinde, dazu, beitragen, daß das Vertrauen des Kaisers und der befreundeten! Westmächte gerechtfertigt wird. Diese Pflicht liegt in erster Linie dem Heere ob, welches sich mit Recht als den Protektor des Thrones und die „Garnison der Nationalveste" betrachtet. Die neue Stellung Japans unter den Nationen legt dem Lande neue große Verantwortlichkeiten auf, denen es bei seiner Ehre ver pflichtet ist, in dem vollsten Umfange und bis an die äußersten Grenzen nachzukommen. Das japanische Volk und vor Allem das japanische Heer und jeder einzelne Soldat hat nach Kräften dahin zu sehen, zu streben und zu sorgen, daß in der Berührung Mit allen Ausländern, denen zukünftig das ganze Land offen wird, die größte Höflichkeit, das möglichste Entgegenkommen und, wo nöthig, selbst hochherzige Nachsicht bezeigt wird." Samoa. Ueber die gegenwärtige Lage auf Samoa geht der „Köln. Ztg." ein Drahtbericht aus Apia zu, der aus Köln wie folgt übermittelt wird: Erst zehn Tage nach der Abfahrt der Kommission wurde die Regierung des Konsularhofes mit vr. Sols als Berather eingesetzt. Aeußerlich ist alles ruhig, indessen zeigt sich eine bedenkliche Unterströmung, indem die zu Mataafa stehenden Häuptlinge mehrmals von Anhängern Tanns angegriffen und beleidigt wurden. Tanu sowie Tamasese, der ehemalige Vize könig, haben ihre Regierung noch immer in Apia trotz des Be- sehlS der Kommission sie aufzulösen. Betreffs d«r Schaffung eines Doktortitels der technischen Wissenschaften wird aus Greifswald ge schrieben, daß die dortige Universität sich den Erklärungen mehrerer preußischen Universitäten gegen die technischen Hoch schulen beizulegende Befugniß zur Verleihung deS Doktorgrades nicht angeschlossen hat. Antilopen-SignalhSrner sind auf Befehl deS Kaisers bei dem Garde-Jägerbataillon eingeführt worden. Bei dem Kriegerfeste des Vereins ehemaliger Jäger der deutschen Arme« wurden vom MusikcorpS des Garde-Jägerbataillons die Kaiser- fansare und zwei Jagdstücke aus di-l«r neue« 'Instrumenten geblasen. Oesterreich» In Hermanstadt (Siebenbürgen) fand vorgestern dieEnthüllungsfrier deS Teutsch-DenkmalS statt. Biele Kränze mit roth-weiß-grünen, blau-rothen, schwarzen und weißen Schleifen mit tiefempfundenen Inschriften wurden von Deputationen aus allen Theilen des SachsenlandeS «nd Deutsch lands am Denkmal medergelegt. Ruhland. Ueber den Roman von Abbas-Tuman wird den „Münch. N. N." a«S Petersburg geschrieben: Der jüngst ver stoßene Großfürst-Thronfolger Georg lebte seit einer Reihe von Jahren in einer Art ehelicher Verbindung mit einer jungen Dame, die ihm drei Kinder geschenkt hat. ES ist ein ganzer Familienroman, der diesem Verhältniß zu Grunde liegt und in Rußland natürlich längst offenes Geheimniß ist, aber von der russischen Presse auS Furcht vor der Censur nie mit einem ' Worte berührt werden durfte. Als hoffnungslos Schwindsüchtiger kam Großfürst Georg »ach dem kaukasischen, idyllisch schön ge legenen Abbas-Tuman, dessen herrliches Klima dem der mittel ländischen Riviera vergleichbar ist. Sein« Gesundheit kräftigte sich bald und er konnte an de» geselligen Vergnügungen theil nehmen, die ihm zu Ehren der Herzog Konstantin von Olden burg veranstaltete. Dieser Prinz lebt seit seiner 1882 geschlossenen «morganatischen Verbindung mit einer Kaukasierin, Aprippina Djaparidze, di« seitdem den Titel einer Gräfin von Zarnekau führt, meist im Kaukasus. Durch die Gräfin Zarnekau wurde einzutreiben, und innerhalb des Weichbildes war seine Autorität überflüssig. Der größere Theil der Bevölkerung war in jedem Falle in beständigem Aufruhr gegen ihn, und die bloße That- sache, daß Befehle von ihm erlassen waren, genügte, um in vielen Bezirken Ungehorsam zu erregen. Ferner erschien es unmöglich, einen Vorschlag ausznsinnen, durch den eine unbestrittene oder auch nur friedliche Thronfolge gesichert werden konnte. Das Königthum hängt von der Bewilligung bestimmter Rechtstitel in bestimmten Gegenden ab. Sie werden verliehen nicht von der gesammten Bevölkerung, sondern von kleinen Wahlkörpern, deren Mitglieder ihre Stellung ihrem Range verdanken. Auch unter diesen Wählern wird der Grundsatz, daß die Mehrheit der Stimmen den Königstitel verleiht, nicht anerkannt, und der Kern aller Gesetz« und Gewohnheiten von Samoa ist, daß durch nichts verhindert werden kann, daß nicht zwei Kandidaten gleichzeitig rechtmäßig zum König gewählt werden. Früher wurden die An sprüche solcher Rivalen durch Waffengewalt entschieden, aber die Urheber der Berliner Akte, die augenscheinlich samoanisches Ge wohnheitsrecht und Uebung in diesem Falle gründlich kannten, setzten fest, daß Streitfragen mit Bezug auf die rechtmäßige Ein setzung des Königs nicht zum Kriege führen, sondern der Ent scheidung des Oberrichters von Samoa unterbreiket werden sollen. Neuere Erfahrungen haben glücklicherweise erwiesen, daß ein Versuch, die Streitfrage auf diese Weise zu lösen, gleichfalls zum Kriege führt, und wir find deshalb bestimmt der Ansicht, daß die einzige Möglichkeit, derartige Streitigkeiten in Zukunft zu ver meiden, in der Abschaffung des Amtes liegt, das sie Hervorrust. Die Kommission schlägt vor, eine Eingrborenenregierung ein zurichten, wie sie auf den Fidschi-Inseln besteht. Das Land sei m Verwaltungsbezirke zu theilen, und die Verantwortlichen Häupt linge dieser Bezirke seien alljährlich zu einer Versammlung zu berufen. Für Beurtheilung kleiner Vergehen nach Landesrecht und Gewohnheit könnten auch Eingeborenengerichtshöfe eingerichtet werden. Eifersüchteleien unter den Häuptlingen würden sich allerdings nicht vermeiden kaffen, aber diese seien längst nicht so gefährlich als die Eifersüchteleien der drei weißen Nationen. Wörtlich heißt eS hierüber in dem Berichte: Wir glauben nicht, daß eS jemals möglich sein wird, diesen Zustand unter einer Dreiherrschaft zu beseitige», und wir be nutzen diese Gelegenheit, unsere Meinuna dakin auSzusprecken, einzuführen und daß thotsächlich so Waffen «ingeführt finit. Wir erachten es deshalb für wesentlich, daß die Zollrevision streng ausgeführt wird unter der Aufsicht des Verwalters und daß passende: Zolleinrichtungen mit passenden Zollschuppen kämen möglichst kurzer Zeit eingerichtet werden. i ' Oertliches «nd Sächsisches. Freiberg, de» 21. August. — In einer neuerlichen Verordnung hat daS königliche Mim, sterium des Inner» als erkennende zweite Instanz in einer be züglichen Verwaltungsstreitsache die umstrittene Frage, ob die Gemeindekrankenversicherung oder Ortskrankenkasse, welche einem ihr gemäß § 57» Absatz 1 deS KrankenversicherungSgesetzsS über wiesenen Versicherten Krankenhauspflege gewährt hat, nicht bloß die im Gesetze vorgesehene Pauschalvevgütung, sondern Hi« durch di« Krankenhauspflege in Wirklichkeit ««t- ftandeneu Kosten von der ersuchenden Gemeindekrankenver- sicherung oder Ortskrankenkaffe zu fordern berechtigt ist, auf Grund von tz 2 deS Gesetzes vom 5. Januar 1870 in bejahen dem Sinne entschieden. Der dieser wichtige» Entscheidung an- gefügten ausführlichen Begründuiig ist folgendes entnommen: Der Annahme, daß in den Fällen der KrankenhauSpflegr zu folge Ueberweisung nach 8 57» Absatz 1 deS Gesetzes die im vierten Absätze daselbst festgesetzte Pauschalvergütung nicht Platz zu greisen hat, steht weder die erkennbare Absicht deS Gesetzt gebers noch der Wortlaut des Gesetzes selbst entgegen. Denn, wie der Grund, welcher zur Festsetzung eines Pauschalsatzes in Absatz 4 eit. geführt hat, und welcher darin zu suchen ist, daß di« durch Berechnung der verschiedenen» nach § 6 Absatz 1. Ziffer I, deS Gesetzes in Betracht kommenden Naturalleistungen leicht ent stehenden Weiterungen und Schwierigkeiten vermieden werden sollen, bei der Krankenhauspflege um deswillen nicht zutrifft; weil hier der entstehende Aufwand zumeist nach bestimmten, im vor aus festgesetzten Tarifen berechnet zu werden pflegt, so entspricht es auch allgemeinen Rechtsgrundsätzen, daß die Vorschrift in Z 57» Absatz 4 als eine ausnahmsweise nur auf den ausdrück lich bezeichneten Fall angewendet wird. Wenn die gegentheilige Ansicht sich auf die Bestimmung im ersten Absätze deS 8 57« stützen zu können glaubt, wonach die ersuchte Gemrindeiranken versicherung oder Ortskrankenkaffe dieselbe Unterstützung zu ge währen hat, welche dem Erkrankten gegenüber der ersuchende« Kasse zusteht, so pflichtet daS Ministerium dieser Ansicht nicht bei. Denn diese Bestimmung berührt die vorliegende Frage nicht, sie will vielmehr zur Ausschließung von Zweiseln offenbar nur darüber klare Maße schaffen, daß für den Umfang oer zu gewährenden Unterstützung, wobei namentlich an die Höhe d«S Krankengeldes und di« statutenmäßige Dauer der Unterstützung zu denken ist, die statutenmäßigen Festsetzungen nicht der er suchten, sondern der ersuchenden Stelle maßgebend find. Sie will namentlich der ersuchten Stelle die Befugniß nicht entziehen, in dazu angethanen Fällen auch Krankenhauspflege, auf welche der Erkrankte selbst keinen unmittelbaren Anspruch hat, zu ge währen. Es kann daher folgerichtig dieser Vorschrift näht di« Absicht unterstellt oder die Wirkung beigelegt werden, für den Fall einer Krankenhausbehandlung. die Erstattungspflicht nach Maßgabe des vierten Absatzes zu beschränken. — Hierzu ist noch zu bemerken, daß über die vorliegende Frage auch der badische Vrr- - waltungsgerichtshof und das preußische Oberverwaltungsgericht . durchaus im Sinne der vorstehenden Verordnung deS Königlich - sächsischen Ministeriums des Innern entschieden haben. — Der Präsident des evangelisch-lutherische« Landeskonsistoriums v. Zahn hat einen mehrwöchigen Urlaub angetreten. — Gefechtsschietzübungen im Zellaer Walde. Das 2. Bataillon des 14. Infanterie-Regiments Nr. 179 auS Leisnig hält am 28. August auf dem Schießstande des hiesigen Jäger bataillons im Zellaer Walde gefechtsmäßige Einzelschießübungen ab. Der auf Schneuse 9 durch den Zellaer Wald führende Marbach-Großvoigtsberger Weg ist deshalb an diesem Tage Vor mittags von ^9 bis Nachmittags 5 Uhr gesperrt. Die König!. Amtshauptmannschaft warnt das Publikum vor dem Betreten deS Geländes. — Funkenstugverhütung bei Lokomotive«. Die Kgl. Generaldirektion der Staatseisenbahnen hat das Werkstätten-, Heizhäuser- und das Lokomotivpersonal verschärft darauf hinge wiesen, daß den die Funkenflugverhütung betreffenden Einrich tungen der Lokomotiven die größte Beachtung geschenkt werde. Anlaß dazu gaben die durch Funkenwurf aus den Lokomotiven. 'hervorgerufenen Brände. — Ein neues Frachtbrief-Formular für intern« Veutsch« Frachtbriefe wird gleichzeitig mit dem am 1. Januar 1900 bevorstehenden Inkrafttreten einer neuen Eisenbahn-Ver- kehrsordnung eingeführt werden. Eine Uebergangszeit, während welcher auch nach dem 1. Januar 1900 die bisherigen Fracht briefe verwendet werden können, wird voraussichtlich noch bestimmt werden. — AuS d«m Fernsprechverkehr. In Strehla (Elbe) wird heute, am 21. August, eine Stadt-Fernsprecheinrichtung in Betrieb genommen. Zum Sprechverkehr mit thr sind sämmtliche Stadt - Fernsprecheinrichtungen des Ober » PostdivektionsbezirkS Dresden zugelasfen. Die Sprechgebühr beträgt von Deuben (Bez. Dresden), Dresden, Freiberg (S.), Großenhain, Kötzschen» broda, Meißen, Oberlößnitz-Radebeul, Potschappel, Riesa und Wilsdruff aus 25 Pfg., im Uebrigen 1 Mk. — Die für die Stadt Freiberg aufgestellten AbtheilUNgS« wahlliften für Vie demnächst im 6. städtisch«« Wahl kreise vorzunehmende Ergänzungswahl zur Zweiten Kammer der Ständeversammlung liegen zur Einsicht nahme seitens der Urwähler von Mittwoch, 23. August, bis mit Freitag, 25. August, im hiesigen Polizeimeldeamt RathhauS, Halbgeschoß — während der Verkehrsstunden von vormittags 9—12 Uhr und nachmittags 2—5 Uhr öffentlich auS. — Der gestrige Eisenbahnverkehr erforderte außer 8 Sonderzügen auf der Strecke Dresden-Freiberg und zurück noch 4 Sonderzüge Freiberg-Meißen und zurück. Letztere benutzte der Verein „Feierabend" mit einer Theilnehmerzahl von 900 Er wachsenen und 56 Kindern. — Bei den Geschäftsstellen der Sachsenstiftung, unent geltlicher Arbeitsnachweis für gediente Soldaten, melden sich jetzt täglich Unteroffiziere und Mannschaften, welche die Vermittelung der Stiftung zur Erlangung von Stellen für diesen Herbst, die meisten für 1. Oktober, in Anspruch nehmen. - Besonders gesucht sind Beamtenstellungen, ferner Stellungen als > Markthelfer, Bureaudiener, Expedienten, Lageraufseher, Kutscher und dergl. Den Arbeitgebern ist deshalb anzurathen, ihren Bedarf an Arbeitskräften so bald als möglich anzuzeigen. - Geschäftsstellen befinden sich an sämmtlichen Sitzen der Amts- > hauptmannschasten und in allen Garnisonen (in Freiberg bei l Herrn Cigarrenfabrikant Kandler (Petersstraße 34). Als Adresse > genügt: „An die Sachsenstistung". -
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