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md Tageblatt Inserate werden bis Vormittags 11 Uhr angenommen. Preis für die Spaltzeile 15 Pfg. D XzWzA Außerhalb des Landgerichtsbezirks 16 Pfg. > F194. j SiltSbM fv die Mglichal mü> Mtischm BeMm M Freiberg Md «rau». verairtworMche Leitung der «evattion: »esr« »«rkhardt. > - —>» - > . -. tzz Jahrgang." -- > Erscheint jeden Wochentag Abend-V,a Uhr für den anderm Tag. Preis vierteljährlich 1 Mk. 80 Pfg. AtkttHlüÜ 22. einmonatlich 60 Pfg.; durch die Post 2 Mk. 2S Pfg. § Die in Gemäßheit von Art. II F S der Allerhöchsten Verordnung vom 21. Juni 1887 — ReichSgesetzblatt Seite 245 flgd. — nach dem Durchschnitte der höchsten Tagespreise des Haupt marktortes Dresden im Monate Jun dieses Jahres festgesetzte und um fünf vom Hundert erhöhte Vergütung für die von den Gemeinden bez. Quartierwirthen im Monat August dieses Jahres an Militärpferde zur Verabreichung gelangende Marschfourage beträgt im Lieserungs- verbande der hiesigen Königlichen AmtShauPtmannschaft 7 Mk. SV,3 Pfg. für 5V Kilo Hafer, P M. 40,6 Pfg. für 50 Kilo He«, 2 Mk. 62,5 Pfg. für so Kilo Stroh, was zur Nachachtung «ndurch bekannt gemacht wird. Freiberg, den 19. August 18S9. Königliche AmtShauPtmannschaft. I. V. Ur. Bez.-Aff. GefechtsschieMungen im Zella'er Walde. Das 2. Bataillon des 14. Infanterie-Regiments Nr. 179 wird auf dem im Zellaer Walde gelegenen Schießstande des 1. Jäger-BataillonS Nr. 12 am 28. dieses Monats von Bormittags « Uhr so «in. an bi- Nachmittag- 5 Uh, gefechtsmäßige Einzelschießübungen abhalten. Aus diesem Anlasse wird der auf Schneuse 9 durch den Zella'er Wald führende Marbach- Großvoigtsberger Weg auf die Dauer des Schießens hiermit gesperrt und das Publikum ernstlich gewarnt, das durch Verbotstafeln begrenzte Gelände zu betreten. Zuwiderhandlungen gegen diese Sperrmaßregeln werden mit Geld bis zu 60 Mark oder Hast bis zu 14 Tagen bestraft. Freiberg, am 17. August 1899. Königliche Amt-Hauptmannschaft. I. B. Vr Bez^Ass. Aufforderung. Bei der unterzeichneten Behörde sollen einige Ersatzleute für die HilfSschntzmannschast angestellt werden. Geeignete, hier Wohnhafte Bewerber, die beim Militär gedient haben müssen und ihr« Befähigung zur Abfassung schriftlicher Anzeigen darzuthun vermögen, werden hierdurch «ach» gefordert, sich baldigst und spätestens bis zum 31. August 1899 unter Eiureichung ihrer Zeugnisse schriftlich hier zu melden. Freiberg, am 21. August 1899. Die Stabtp-lizeibehör-e. B. Auktion. Donnerstag, den 24. August 1899, vormittag 10 Uhr kommen in Erbi-Gorf 1 Sofa, 1 Nähmaschine, 89 Centner He« und 32 Elle« Bettzeug gegen Barzahlung zur Versteigerung. BranV, den 19. August 1899. Exp. stv. G.-B. Die ftüStifchc Sparkasse Oederan Nimmt stets Spareinlagen in jeder Höhe bei 3, eventuell 3»/, °/o Berzins«reg an. Dieselbe expedirt auch schriftlich. Expevitionszeit: 8—12 Uhr vor- und 2—5 Uhr nachmittag» an jedem Werktage Der Dreyfus-Prozeß in Kenues. Die Erklärungen des österreichischen Militärattaches, Obersten Schneider, und des italienischen Militärattaches, Obersten Panizzardi, dir den belastenden Zeugenaussagen der Generale Mercier und Roget den rechtlichen Boden entziehen, auf den sie sich zum großen Theile aufbauten, haben in den Ge- neialstabslreisen ersichtlich große Verwirrung angerichtet. Der am Sonnabend als erster Zeuge vor dem Kriegsgericht vernom mene Haupmann Cuignet, der seine Ueberzeugung von der Schuld des Angeklagten Dreyfus auf das Bordereau, die Ber- tillonsche Schriftvergleichung, die Geheimpapiere stützen zu können vermeinte, ließ sich zu der Behauptung Hinreißen, wenn der Oberst Schneider seine Ableugnung aufrecht halte, sei der Generalstab in der Lage, die Echtheit zu beweisen, und der Re gierungs-Kommissar Carriöre versuchte im Auftrage der Re gierung, Rogets Hinweis auf Schneiders gefälschten Bericht amtlich zu verleugnen. Um keinen Zweifel an der Wahrheit seiner Behauptung aufkommen zu lassen, hat Oberst Schneider aus Ems den Vorsitzenden des Kriegsgerichts in Rennes direkt von dem Mißbrauch in Kenntniß gesetzt, der mit seinem — Schneiders — Namen und Handschrift getrieben worden ist. Und Oberst Panizzardi hat dem „Figaro" eine Drahtung über mittelt, in welcher er die Richtigkeit seiner Depesche durch einen an die italienische Botschaft in Paris gerichteten Brief bestätigt. Sprächen bei den Generalstäblern Gründe der Vernunft, dann müßten sie diese Kundgebungen nach ihrem vollen Werthe an erkennen. Doch daß dies geschieht, wird man vergeblich er warten. ge ¬ fiel, Rennes, 19. August. Nach Eröffnung der Sitzung wurde zunächst Kommandant Cuignet als Zeuge vernom- mrn. Cuignet erzählt, daß, als er im Jahre 1893 im General stab angestellt war, während Dreyfus dort eine Probezeit zu absolviren hatte, dieser wiederholt von ihm über gewisse Dinge Auskunft zu erlangen suchte. So wollte er sich genau unter richten über die Frage bezüglich der Minen, die auf den Eisen bahnlinien gelegt werden sollen, um nöthigenfalles den Eisen bahnverkehr zu unterbrechen. Dreyfuß hatte sich mit dieser Frage zu beschäftigen, soweit das Ostbahnnetz in Betracht kam, er wünschte aber Mittheilungen über die Minen auf dem ge- sammten Eisenbahnnetz zu erlangen. Zeuge habe ihm dann schließlich auch, da er nicht das geringste Mißtrauen hatte, hier über Auskunft ertheilt. Er frage sich nur, was Dreyfus mit seinen Notizen über diese Angelegenheit gemacht habe, die man bei ihm nicht wiedergefunden habe. Zeuge behauptet dann, daß er nach wie vor von der Schuld Dreyfus überzeugt sei. Diese sei bewiesen durch die Geständnisse, welche Dreyfus vor Lebrun- Renauld abgelegt habe, durch die Prüfung der Geheimakten, die graphische Darlegung Bertillons bezüglich des Bordereaus und die von der Familie Dreyfus angewandten Mittel, um dessen «Rehabilitation zu erreichen. Die Schuld Dreyfus gehe auch 'aus der BeurtheilunH des Bordereaus in technischer Hinsicht hervor. Zeuge bespricht dann die einzelnen Punkte, die ihn in dieser Hinsicht zu seiner Ueberzeugung brachten und erklärt sodann, daß besonders die militärischen Geheimakten genügten, um die Schuld Dreyfus zu beweisen. Dreyfus schreit dazwischen: „Das ist offenbar eine Nugn * Cuignet legt sodann dar, wie der Verdacht auf Dreyfus ' als rm Fahre 1893 festgestellt worden war, daß in den Akte« Dokumente fehlten. Cuignet verbreitet sich in längerer Auseinandersetzung über die Schriftstücke des Geheimakten- «mdels, bringt jedoch nur schon von anderer Seite Gesagtes Wie verlautet, hat das Kriegsgericht in Rennes beschlossen, das von dem Obersten Schneider für gefälscht erklärte Schrift stück in einer geheimen Sitzung zu prüfen. Ueber den Verlauf der Verhandlungen am Sonnabend wird berichtet: vor. Dann wendet sich der Zeuge zu dem Dementi des Obersten Schneider und behauptet, das Schriftstück, gegen welches sich das Dementi richte, sei authentisch. Die Authentizität werde bewiesen durch em zweites von demselben Obersten Schneider hcrrührendes Schriftstück, welches im Besitze des Nachrichten dienstes und der Entwurf eines Trinkspruches des Agenten A. sei. Dieses Schriftstück, welches dem Geheimaktenbündel ein- verleibt sei, wäre dem Kriegsgericht von General Chamoin im Namen des Kriegsministers vorgelegt worden. Also richte sich das Dementi gegen die französische Regierung. (Bewegung.) Im Uebriaen, sögt Cuignet hinzu, möchte ich bemerken, daß der Militär-ÄttachS, von welchem das Dementi herrührt, sich seinen Verbündeten gegenüber in einer ziemlich schlimmen Lage be findet, und daß er zu dem soeben veröffentlichten Dementi mög licherweise bezwungen worden ist. (Lebhafte Bewegung.) Carrröre erwidert, er habe nn Namen der Regierung Verwahrung eingelegt hinsicktlich der Angaben, welche von dem Zeugen über einen ausländischen Offizier gemacht wurden, welcher gegenwärtig mit einer diplomatischen Mission in Frank reich betraut ist. (Bewegung.) Cuignet spricht sodann von den Fälschungen Henrys. Demange macht auf die Widersprüche aufmerksam, welche zwischen den jetzigen Erklärungen Cuignets und denieni- gen bestehen, die er über diese Angelegenheit vor dem Kassa tionshofe abgegeben hatte. Zwischen dem Vertheidiger Demange und Cuignet findet sodann ein längerer Austausch von Erklärungen statt, aus denen hervorgeht, daß das von Mercier zu den Geheimakten gegebene Schneidersche Schriftstück nur ein Auszug ist. Dreyfus erklärt auf Befragen, er habe niemals anders, als wenn er von seinem Chef, dem Obersten Bertin, dazu be ordert wurde, Auskünfte vom Major Cuignet erbeten. Alle Ausführungen des Zeugen seien, fügt Dreyfus hinzu, lediglich aus seiner Phantasie entsprungen und seien jenem Geisteszu stände zuzuschreiben, der ihn dazu bewege, blindlings ein Opfer zu verlangen, gleichviel, ob es sich um einen Unschuldigen handelt. Da du Paty, der nun an der Reihe ist, abwesend ist, wird General Boisdeffre aufgerufen. Dieser giebt eine historische Darlegung der „Affäre", hält die Erzählung Lebrun- Renauld für wahr, erzählt, daß er Picquart trotz anfänglichen Zögerns, das seinen Grund in dem süffisanten Charakter des selben hatte, in den Generalstab genommen habe; er bestreitet, daß er Picquart jemals beauftragt habe, einen Brief zum Obersten Maure! zu tragen, und erzählt den Gang der Unter suchung gegen Picquart, die zu der Erhebung der Anklage gegen Esterhazy führte. Boisdeffre erinnert sodann an die Entsen dung Picquarts, konstatirt, welche Achtung man für Henry im Ministerium hegte und spricht sodann von der Denunziation des Mathieu Dreyfus und der Untersuchung gegen Esterhazy. Boisdeffre sagt, er sei damals von der Schuld des Dreyfus überzeugt gewesen, und dieselbe Ueberzeugung habe er auch heute noch. (Bewegung.) Seither habe allerdings Esterhazy ein Geständniß abgelegt dahin gehend, er habe das Bordereau ge- schreiben. Aber Esterhazy habe noch vieles andere gesagt; er lüge immer. Es sei gewiß, daß er die Schriftstücke des Bor dereaus nicht habe liefern können. Boisdeffre kommt sodann auf die Fälschungen Henrys zu sprechen, welche ihn veran laßten, zu demissroniren. Er habe öffentlich die Authentizität der Fälschung behauptet und mußte in Folge dessen demissio- niren. Auf verschiedene an ihn gerichtete Fragen äußert Zeuge, er erinnere sich, in den ersten Tagen des Januar eineZüsammen- kunft mit General Mercier gehabt zu haben, in deren Verlauf letzterer ihm bezüglich der Vorstellungen des Grafen Münster sagte: Es hat diesmal noch nichts auf sich; Sie können ruhig fchlafen gehen. Boisdeffre behauptet, er sei sicher, daß sich der Zwischenfall im Elysäe nicht am 5. Januar zutrug; es müsse am 6. Januar gewesen sein. Er selbst sei im Gebäude des Kriegsministeriums geblieben. Der Präsident fragt Dreyfus, was er auf die Aussage Boisdeffres zu erwidern habe. Dreyfus antwortet kurz: Ich habe dem General Boisdeffre nichts zu erwidern. Darauf tritt eine Pause ein. Nach Wiederaufnahme der Sitzung wird General G ons e als Zeuge vernommen. Gonse erklärt, sein Verhalten in der „Affäre" habe den Zweck verfolgt, das Heer vor den ver brecherischen Versuchen zu schützen, welche sich gegen dasselbe richten. Zeuge sagt, Esterhazy sei niemals im Bureau des Nachrichtendienstes beschäftigt, gewesen; ebenso habe Oberst Sandherr niemals eine Mission gehabt. Gonse hält es für un möglich, daß Esterhazy das Bordereau verfertigt und sich die aufgezählten Schriftstücke verschafft habe. Zeuge spricht sein lebhaftes Bedauern darüber aus, daß die Sitzungen des Kriegs gerichts von 1894 unter Ausschluß der Oeffentlichkeit stattge funden. Sodann wendet er sich zur Prüfung der im Prozeß vorgebrachten Schriftstücke und tadelt die zahlreichen, von Dreyfus begangenen Indiskretionen. Gonse wiederholt die stehende Aussage aller Generalstabszeugen über die Vorge schichte, die Entdeckung des Begleitschreibens, den Dreyfus- Prozeß u. s. w. und sucht dann hauptsächlich Picquarts Aus- sage zu entkräften, indem er ihm tyeils widerspricht, theils kleine Züge anführt, die auf Picquart ein zweifelhaftes oder schlechtes Licht werfen sollen. Er habe hunderttausend Francs Geheim gelder gefordert, um sie für Herbeischaffung von Belastungs- Momenten gegen Esterhazy zu verwenden, er habe in der Rue Lille der deutschen Botschaft gegenüber eine Wohnung gemiethet, um etwaige Besuche Esterhazys bei Schwartzkoppen zu belauern; er habe gestern zum ersten Male sogar angedeutet, du Paty de Clam könne mit der Vaterschaft des Begleitschrei bens etwas zu thun haben; er habe einen Unschuldigen Na mens Schwarz als Spion verhaften lassen u. s. w. Nach seiner einstündigen Aussage wird er von den Beisitzern des Kriegsge richts verhört. Auf ihre verschiedenen Fragen antwortet er: Daß aus dem Vervielfältigungsdienst zur Zeit von Dreyfus' Anwesenheit Blätter verschwunden sind, weiß er nicht aus eige ner Wissenschaft, er hat es sagen hören, von wem, kann er nicht angeben. Als Picquart ihm zuerst von Esterhazy sprach, em pfahl er ihm, dessen Sache und die Dreyfus-Sache sorgsam auseinanderzuhalten. Esterhazy mag seinetwegen schuldig sein, er weiß darüber nichts. Jedenfalls würde Esterhazys Schuld noch nicht Dreyfus' Unschuld beweisen. Was Picquart von dem Auftritt zwischen ihm und dem Zeugen erzählt, be streitet er entschieden. Als Henry ihn das seither als Fälschung erkannte Schriftstück zeigte, empfahl Zeuge ihm allerdings drin gend, es vor seinem Vorgesetzten Picquart zu verheimlichen: „Wir wußten, daß Picquart den Dienst verläßt, und es war überflüssig, ihn in Geheimnisse einzuweihen." Demange: „Warum prüfte Zeuge das Begleitschreiben nicht, als Picquart ihm Briefe Esterhazys in der Schrift des Begleitschreibens vorlegte?" Gonse: „Ich gründete meine Ueberzeugung auf Drey fus' Geständniß, folglich war das Begleitschreiben sicher von Dreyfus. Ich sagte Picquart deshalb: „Lassen Sie das Begleitschreiben, und suchen Sie andere Schuldbeweise gegen Esterhazy". Demange: „Wie, dachten Sie keinen Augenblick an die Möglichkeit eines Jrrthums?^ Gonse: „Ich bin kein Schriftsachverständiger. Ueber- dies erklärte das 1894er Urtheil Dreyfus für den Verfasser, und daran hielt ich mich." Demange: „Die Gleichheit der Schriften machte also auf den Zeugen keinerlei Eindruck?" Gonse: Eine Aehnlichkeit zwischen den Schriften besteht ja unleugbar, aber Schriftahn- lichkeiten beweisen nichts!" Demange: „Sie hat sie also nicht überrascht, wie Picquart?" Gonse: „Nein!"