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MibergerAnzei»^ M Tageblatt Tageblatt 's beNy Ml- Kvy lren «MSbliM ftr die Mgützm und MMeu Behörden za Freiberg Md Brand. »eraatwortliche Leitung de« NedaMon: »sOrg Burkhardt. > >>>>-> 62. Jahrgang. —» Sonnabend, den 26. August. Jn^e^^t?^erden^S^rmitiäg«^iL^r-r^ «»genommen. Preis für di« Spaltzelle IS Psg. I Außerhalb de» LandgerichtlbezirkS 16 Pfg. L W V> ! Erscheint jeden Wochentag Abends '/,S Uhr sür den L/7 ßOU anderen Tag. Preis vierteljährlich I Mk. 80 Psg. L v V. einmonatlich kO Psg.; durch die Post 2 Mk. 2b Psg. c Aurstattaz irisch«, LH ! Verbünden reibuud. mvürln. ksrkore» - 4 Uhr M kttoi». ;immmi dk- »r. a. t. her'sche Ach Verein. hwerem wieger- ch arch an .darf, en. r/,6 Uhr» nit Geduld «- treusorgeM, ter, Bruder >. l Ledl e. TiesteM len und Kl' Ang. B - MM b. Seif"^. >et SoE" r Trauns er: Brauns Biberg. ÜionellwM eburg, sür Sagner m S«' mchdruckettl^ tisch mS«^ l u ß: l esse: il»M< 7 dl- iS spllt-st-"» ', Expedition °g-l°ng°n-s Abdruck. U ien derilnj^ agen kann" s ch rtsten die Ekp'd'"^ Theil -n Bekanntmachnng. W wird hiermit erneut zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß den Unteroffiziere» und Mannschaften dienstlich verbot«, ist: I) jede Betheiliguug an Bereinigungen, Versammlungen, Festlichkeiten, Geldfamm- langen, zu der nicht voxcher besondere dienstliche Erlaubniß ertheilt ist, H jede Dritte« erkennbar gemachte Bethätigung revolutionärer oder sozialdemo kratischer Gesinnung, mSbesondrre durch entsprechende Ausruf«, Gesänge oder ähnliche Kundgebungen, 3) das Hatten u«d die Verbreitung revolutionärer oder sozialdemokratischer Schriften, sowie jede Einführung solcher Schriften in Kasernen und sonstige Dienstlokale. Ferner ist sämmtüchen Angehörigen deS aktive« Heere- dienstlich besohlen, von jedem zu ihrer Kenntniß gelangenden Vorhandensein revolutionärer oder sozialdemo kratischer Schriften in Kasernen oder anderen Dienstlokalen sofort dienstliche,Anzeige zu erstatten. Diese Verbote und Befehle gelten auch für di« zu Hebungen eingezogenen und für die zu Kontrolversammlunge« einberufenen Personen deS Beurlaubtenstandes, welche gemäß H 6 des Militärstrafgesetzbuches und Z 88 L 1 des ReichS-Militär- gesetzes bis zum Ablauf des Tages der Wiederentlassung bezw. der Kontrolversamm- lung de« Vorschriften des Militär-Strafgesetzbuchs unterstehen. DttSde», den 22. August I8SS. Kriegs-Mt«iftertum. I. V.: ——— Frhr. v. Bekanntmachung. A wird hiermit erneut zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß den Unteroffizieren und /MmchhÄtrn dienstlich Verbote« ist, sich auf Veranlassung von Civilpersonen mit dem Vertrieb «m Druckwerken und Waciren innerhalb von Truppentheilen oder Behörden — seien dieS nun ihn eigenen, oder fremde — zu befassen. Den Unteroffizieren und Mannschaften ist zugleich befohlen, von jeder seitens einer Civil- persm au sie ergehenden Aufforderung zum Vertrieb von Druckwerken oder Waaren ihre» Boc- «esetzteu Meldung zu machen. Dresden, den 22. August 18SS. Ariegs-Miniftert««». I. V.. Mehr, v. Lnttr dem Viehbestände in dem Gehöfte Kat.-Nr. 43 zu Oberschöna ist die Maul- und Nkuenstuche auSgebrvchen. Freiberg, am 2S. August 1999. Sönigltche AmtShauptmannschaft. I. B. Idr Bezirksassefsvr. Auf Folium 21 des Handelsregisters für den Landbezirk deS unterzeichneten Königlichen Amtsgerichts, die Firma Flachsbereitungsanstalt Lichtenberg, Heinrich Müller betreffend, wurde heute verlautbart, daß 1. der Fabrikbesitzer Heinrich Müller in Hirschfelde, welcher verstorben ist, nicht mehr Inhaber der F,rma ist, 2. s. Frau Roma Louise verw. Müller, geb. Schröder in Hirschfeldr, b. Herr Friedrich Carl Müller, Kaufmann daselbst und o. Fra« vr. Louise Henriette verehel. Professor Dodel in Zürich Inhaber der Firvw sind, und die zwischen ihnen begründete offene Handelsgesellschaft mit dem 3. August 1899 begonnen hat, 3. die unter 2a. und e. Genannten, Frau verw. Müller und Frau vr. DBdel von der Vertretung und Zeichnung der Firma ausgeschloffen sind, 4. Herr Earl Eduard Asch, Kaufmann in Rosenthal, Prokurist ist, 5. L. Herr Carl Wilhelm Apelt, Kaufmann in Hirschfelde, d. Herr Ernst Wilhelm Herrmann, Kaufmann in Rohnau und o. Herr Georg Martin Spiegelhauer, Kaufmann in Hirschfelde, dergestalt Kollektiv-Prokuristen find, daß die rechtsgültige Zeichnung der Firma durch je zwei von ihnen gemeinschaftlich erfolgt. Freiberg, am 24. August 18SS. Königliche» Amtsgericht. Reg. V. 239/SS. Gentsch Johannisgärten. Da die Zahl der bisher errichteten Johannisgärten nicht auSgereicht hat, um alle Bewerber berücksichtigen zu können, beabsichtigt die HoSpitalinspektion, die Gartenanlage an der Scheunen- strafte um ein« Anzahl Gärten zu vermehren. Dabei sind auch größere Gärten als die jetzt dort vorhandenen in Aussicht genommen. Alle diejenigen, welche gesonnen sind, solche Gärten für da» Jahr 1800 zu «rpachtep, werden gebeten, sich baldigst und spätesten- bis zum 1. September auf dem Rathhause, Zimmer Nr. VI oder schriftlich zu melden und dabei anzugeben, in welcher Größe sie den Garte« wünschen. Freiberg, den 24. August 1899. Der Stadtrath. Laima. L Kolzversteigerung auf Naundorfer Staatsforstrevier. In Klotzsche'- Gasthof in Naundorf sollen Donnerstag, de« 31. August 1SSS, von Bormittags S Uhr an nachstehende Nutz- und Brennhölzer, als: 11 h. u. 682 w. Stämme, K. h. und 286 w. Klötzer, 15 w. Derbstangen, 36,5 rw w. Nutzknüppel I. u. 54 rm w. II. El., 38,5 rm w. Brennscheit^ 8 rw h. u. 82,5 rm w. Brennknüppel, 86 rm w. Aeste u. 209 rm w. Stöcke versteigert werde«. Näheres enthalten die bei den Ortsbehörden und in den Schankstätten der umliegende« Orte auSyängenden Plakate. König!. Forstrevirrverwaltung Naundorf «. König!. Aorstrentamt Tharandt, am 24. August 1899. v. I-luSaiikvl». HVolüreumoa» Die Gemeindesparkaffe zu Mulda verzinst Spareinlagen vom 1. August a. c. ab mit 8^ und expedirt jede« Donnerstag Nachmittag- von 2 bis 6 Uhr. Der Gemeinderath. Malvlaolt, Gemeindevorstand. Au Attyfus-Proreß so« Keanes. lieber die gestrigen Verhandlungen des Kriegs berichts liegen nachstehende Meldungen vor: Rennes, 24. August. Nach Eröffnung der Sitzung um 6 Uhr SO Minuten wird eine schriftliche Aussage eines gewissen Penaud verlesen, eines Freundes Sandherrs, der ihm erzählt hätte, daß 1894 Mathias DreyfuS bei ihm gewesen wär« und ihm gesagt hätte, sein ganzes Vermögen stehe ihm zur Verfügung, wenn er die Nachforschungen nach dem eigentlichen Verräther fortsctzen wolle, was Sandherr damals als Bestechungsversuch aufgefaßt hätte. Auf Demanges Verlangen wird auch der Be richt verlesen, den Sandherr, gleich nach Mathias DreyfuS' Be such, an den Kriegsminister erstattete und worin kein Wort von /einem Bestechungsversuch und keine Spur von Unwillen zu finden ist. Labori: „Wir haben hier zufällig einen Zeugen, der das Ehepaar Bodson kannte. Es scheint mir wichtig, ihn zu hören." Vorsitzender Jonaust macht Gebecden der Ungeduld und scheint nicht gewillt, dem Antrag stattzugeben. Labori: „Wie, wir haben gestern lästernden Klatsch über die BodsonS gehört und wir sollen nicht auch ein unabhängiges Zeugniß über sie hören?" Vorsitzender: „Wo ist der Zeuge?" Labori: „Er ist hier im Saale." Vorsitzender mürrisch: „So mag er kommen." Bignol, Rechtsanwalt, tritt vor. Ä hat die Bodsvns 1885 und später gekannt; die bei ihnen verkehrende Gesellschaft war gemischt, doch unbedingt ehrenhaft. Einen Attache hat Zeuge dort nie angetroffen. Mit Bodson sprach er nach 1894 über Dreyfus'Verurteilung. „Bodson liebte Dreyfus nicht, und das ist verständlich, aber auch 1894 erklärte Bodson, er glaube ihn des Verraths vollkommen unfähig." Vor sitzender: „War Bodson nicht ein Ausländer und Jude?" Vignol: „Bodson war trotz seines sremdklingenden Namens kein Jude, und er war Franzose." Oberst Maurel, Vorsitzender des Kriegsgerichts von 1894, ist der nächste Zeuge: „Ich erkläre," ruft er, „daß ich während der Verhandlungen keinerlei mündliche oder schriftliche Mittheilung von irgend einem Vorgesetzten erhalten habe. Ich kannte die Dreyfus-Sache bloß durch den Untersuchungsbericht und die Zeugenaussagen. Als Zeuge hat Henry meines Erachtens ohne Haß mit Festigkeit und völlig korrekt ausgesagt. Meine Ueber- zeugnng bildete sich im Laufe der Verhandlung; sie stand fest, absolut fest und unerschütterlich, als wir unS ins Berathungs- zunmer zurückzogen. Alle Beisitzer theilten meine Ueberzeugung, ahm daß ich nöthig hatte, die mir gesandten Papiere des Generals Mercier den Richtern mitzutheilen. Uebcr diese Papiere habe ich ovlgendes zu sagen, wobei ich das Geheimniß der Richter- berathung streng wahren will. General Mercier ließ mir einen versiegelten Briefumschlag, einen einzige», durch einen Offizier überreichen, der nicht Picquart war, mit dem Befehl, den Richtern davon Kenntniß zu geben. Als die Verhandlung zu Ende war, gab ich den Brief ohne Zögern dem Offizier zurück, der ihn gebracht hatte." Labori: „Welcher Ursache schreibt Zeuge diese Mittheilung geheimer Schriftstücke zu?" Maurel: „Ich weiß nicht, während der Verhandlung habe ich Niemand gesehen; Niemand konnte von mir erfahren, ob eS nöthig sei, der Anklage Nachdruck zu geben oder nicht." Labori: „Wer hat den Brief Merciers Maurel überbracht?" Maurel, nach kurzem Zögern: „DuPaty de Clam!" Labori: „Welches waren die Geheimpapiere?" Maurel: „Ich weiß nicht. Ich habe das erste Papier gelesen, die anderen nicht. Meine Ueberzeugung stand fest." Labori: „Kann Zeuge sagen, ob die anderen Richter in demselben Geistes zustand waren?" Maurel: „Von einigen weiß ich es; sie haben übrigens vor dem Höchsten Gericht abgesagt, ihre Ueber zeugung sei durch Henrys und Bertlllons Aussage begründet worden." Labori: „Zeuge sagt, er habe nur von dem ersten, nicht von den übrigen Schriftstücken Kenntniß genommen. Wie konnte er wissen, ob die übrigen Stücke belastend oder entlastend waren? Er mußte damals glauben, die Mittheilung der Schrift stücke sei rechtmäßig und bezwecke seine volle Aufklärung. Er hatte doch als Richter die Pflicht, die ganze Wahrheit zu kennen. Wie durfte er Papiere einfach ungelesen lassen, die für die Kennt niß der Wahrheit wichtig sein konnten?" Maurel: „Das erste Schriftstück genügte mir." Labori: „Welches war dieses erste Schriftstück?" Maurel: „Das sage ich nicht." Labori: „Wir werden also hierüber Major Freystätter befragen." Labori verlangt die Wiederaufrufung Merciers. General Mercier tritt vor. Labori: „Hat Zeuge dem Obersten Maurel den Befehl gegeben, den Richtern die Geheimpapiere mitzutheilen? Mercier: „Ich habe den Befehl moralisch gegeben. Ich weiß, daß ich kein Recht dazu hatte, aber ich übernehme die Verantwortung." Labori: „In diesem Falle . . ." Vorsitzender, einfallend, heftig: „Fassen Sie sich kurz und namentlich keine Erörterung!" Labori: „Wie, ich habe noch kein Wort gesagt, und der Vorsitzende verbietet mir Erörterungen?" Regierungs- kommisiar Carriöre herausfordernd: „Der Vertheidiger hat kein Recht, Folgerungen abzuleiten, sondern nur Fragen zu stellen." Labori, schroff: „Ich weise diese völlig ungehörige Be merkung nachdrücklichst zurück. Ich bewege mich innerhalb meines Rechts und stelle die erforderlichen Fragen." Carriöre setzt sich mit seinen gewohnten Achselzucken, Kopfschütteln und Handdrehen. Labori: „Warum hat Mercier dem Angeklagten 1894 nicht alle Belastungspunkte zugänglich gemacht?" Mercier: „Darauf antworte ich nicht; daS ist eine politisch« Frage." Labori: „Hanotaux hat hierausgesagt, er habe Mercier gewarnt, DreyfuS zu verfolgen, wenn gegen ihn nichts anderes vorlieae als daS Begleitschreiben: Mercier habe zugegeben, daß nichts anderes vorliege. Ich frage nun: entweder lag damals nicht- anderes vor, was bedeuteten also die Gebeimpapiere? oder waren diese Belastungsstücke außer dem Begleitschreiben, wie konnte Mercier dann Hanotaux erklären, daß außer dem Begleitschreiben nichts vorliege?" Mercier: „Darauf antworte ich nicht." Labori: „Mercier hat früher ausgesagt, er habe den Entschluß, gegen Dreyfus vorzugehen oder hiervon abzusehen, vom Ergebniß des Diktats abhängig gemacht, dem du Paty de Clam DreyfuS unterziehen wollte. Welche Bedeutung konnte DreyfuS'Verhalten beim Diktat haben, wenn andere Belastungspunkte Vorlagen?" Mercier: „DaS Diktat sollte eben ein weiterer Belastungs punkt sein." Labori: „Jedenfalls war Zeuge vor dem Diktat von Dreyfus' Schuld nicht überzeugt?" Mercier: „Nein. Ich hatte bloß Vermuthungen." Labori: „Warum glaubte Zeuge die sofortige Verhaftung DreyfuS' nöthig, statt ihn eine Weile überwachen zu lasten?" Mercier: „Wenn Verrath be gangen wurde, mußte ihm doch sofort ein Ende gemacht werde». Eine Ueberwachung DreyfuS' war unmöglich." Labori: „So? War die Verhaftung nicht vielmehr die Folge der damaligen Haltung einer gewissen Presse, namentlich der „Libre Parole" gegen den Zeugen?" Mercier: „Ich war an Angriffe der artig gewöhnt, daß sie mich völlig gleichgiltig ließen.", Labori: „Ueberhäufte die „Libre Parole" den Zeugen nicht sofort mit den größten Lobsprüchen, als DreyfuS' Verhaftung und Ver folgung angeordnet war? Weiß Zeuge, daß die Presse schon Ende Oktober vom Generalstab Nachrichten über den Fall er hielt?" Mercier: „Ich weiß, daß die Presse Nachrichten er hielt, weiß aber sicherlich nicht, daß sie sie vom Generalstab hatte." Labori: „Von wem konnte sie sie sonst haben?" Mercier: „Von der Familie Dreyfus (Murmeln im Saale) oder von den Schriftprüfern." Labori: „Dann hören Sie diesen Brief Henrys an Papillaud von der „Libre Parole". Der bereits bekannte Brief vom 28. Oktober 1894 erzählt dem anti semitischen Redakteur, daß der „jüdische Hauptmann Alfred DreyfuS" wegen HochverratHS verhaftet sei und fügt hinzu, „ganz Israel ist in Bewegung." Mercier: „Ich habe sagen hören, der Brief sei nicht in Henrys Schrift." Labori (losbrechend): „Herr Vorsitzender! Ich habe Sie vor Beginn der Verhandlungen angefleht, den Brief einzuforder« und prüfen zu lassen. Sie haben es verweigert!" Vorsitzender: „Halten Sie es wirklich für erheblich, diesen Brief zu haben?" Labori (starr vor Stau»«»): „Wie? O» ich die- fiir erheblich