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Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 10.08.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899-08-10
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-189908107
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18990810
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18990810
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Freiberger Anzeiger und Tageblatt
-
Jahr
1899
-
Monat
1899-08
- Tag 1899-08-10
-
Monat
1899-08
-
Jahr
1899
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 10.08.1899
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Urekder-er ««getger ««- Tageblatt. Gelte 3. — 10. A«g«st. 184. kunaen: Am 18. Juni wurden die Eisenbcthnvorarbeiien im Kreise Kaumi durch AuSreißen sämmtlicher Telegraphenpfähle und Vernichtung der Trace gestört. Die Arbeiter wurden an gegriffen und vertrieben, mehrere verwundet. Die Ingeni eure flüchteten sich nach Kiautschou. Der Grund des Aufruhrs ist einerseits darin zu suchen, daß die Chinesen befürchteten, bei dem Erwerb deS nöthigen Grund und Bodens um dasJhrigc betrogen zu werden. Diese Möglichkeit liegt nahe, da der An kauf des Landes durch die chinesischen Behörden geregelt werden soll und diese das Geld dafür bekommen. Andererseits ist er in der Abneigung derChinesen überhaupt gegen Eisenbahnen thcils aus volksthumlichen, theils aus materiellen Gründen zu suchen. Hauptmann Mauwe wurde zunächst mit 80 Seesol daten dorthin gesandt undOberleutnant v. Kries mit 16 be rittenen Artilleristen, die die fehlende Kavallerie zu ersetzen hatten. Die Truppen erreichten am 23. unbehelligt Kiautschou und marschirten am 24. aus Kaumi weiter. Aus dem Dorfe Titung, das sechs Kilometer südlich von Kaumi liegt, bekam Hauptmann Mauwe plötzlich heftiges Feuer, und zwar aus Ge wehren und Geschützen. Das Dorf selbst war umwallt. Haupt mann Mauwe stürmte das Dorf; die Chinesen flohen unter Zu- rücklaffuna von neun Todten. Darauf bezog Hauptmann Mauwe Biwak, da ein weiterer Vormarsch auf Kaumi nickt rathsam erschien, ehe man sich darüber vergewissert hatte, wie weit die Gerüchte, wonach Kaumi durch etwa 1000 wohlbewaff nete Chinesen besetzt sein sollte, die zum äutzerfien Widerstand entschlossen wären, den Thatsachen entsprächen. Hauptmann Mauwe erbat daher zunächst weitere Verstärkungen. Am näch sten Morgen trat er indessen doch den Vormarsch auf Kaumi an, in der Absicht, die Stadt gewaltsam zu besetzen. Unter wegs aber kam rhm der Kreismandarin entgegen, der schon Tags zuvor im Biwak bei ihm gewesen war und ihm versichert hatte, daß er an dem Aufruhr kemen Antheil habe. Der Kreis mandarin hatte die Thore Kaumis weit öffnen lassen, von Widerstand war nichts zu bemerken. Die Leute wurden gut untergebracht. Hauptmann Mauwe beschlagnahmte etwa 60 Geschütze und viele Gewehre sowie bedeutende Mengen von Mu nition. Am 26. Juni morgens bekam Hauptmann Mauwe ge legentlich eines Rekognoszirungsrittes, den er mit 14 Reitern unternommen hatte, abermals Feuer aus einem Dorfe. Er überkletterte die Ueberwallung mit seinen Leuten. Die Chi nesen leisteten dieses Mal erbitterten Widerstand, flohen aber, als acht von ihnen getödtet waren. Es gelang den Deutschen, dann noch drei Chinesen zu Gefangenen zu machen. In Kaumi haben sich die Chinesen offenbar nur der Gewalt gebeugt. Nörd lich von oiesem Orte aber steht alles in offenem Aufruhr. An eine Fortsetzung der Arbeiten an dem Eisenbahnbau ist nicht zu denken, bevor die Ruhe nicht vollständig wiederhergestellt isi. Zur Verstärkung des Hauptmann Mauwe sind daher Haupt mann Christiani mit 80Scesoldaten, Oberleutnant z.S. Fischer mit zwei Feldgeschützen und Oberleutnant z. S. Kühlenthal mit zwei Maschinengewehren nachaesandt worden. Hauptmann Christiani benutzte, als er aufbrach, den Seeweg, während die letzteren beiden auf dem Landweg nach Kiautschou abgegangen waren, wo die Vereinigung stattfand. Lor einiger Zeit wurde berichtet, daß Kaiser Wilhelm der Kaiserin-Wittwe von China zwei Vasen und zwei Lampen aus Porzellan als Geschenk übersendet hat. Der deutsche Gesandte in Peking, Baron von Heyking, übergab nun Lampen und Vasen dem Tsung-li-Yamen, damit es sie durch seine Diener in den Palast tragen lasse. Einer der Diener ließ jedoch eine Vase fallen, und daS Kunstwerk zerbrach in tausend Stücke. Die darüber nicht wenig erschrockenen Minister des Auswärtigen Amtes fragten nun den Gesandten, ob eS nicht möglich wäre, schleunigst eine andere Vase aus Berlin kommen zu lassen, war dieser aber verneinte, da man zur Anfertigung dieser Vasen drei Jahre nöthig gehabt habe. Die Minister baten hierauf den Ge sandten, er möge wenigstens in seinem Begleitschreiben, daS eS dem kaiserlichen Geschenke beigegeben, statt zwei Vasen nur von einer sprechen, was aber der Gesandte begreiflicherweise ent schieden ablchnte. Die Minister ließen hierauf bei einem russischen Porzellanhändler in Peking nach einer passenden Vase suchen, eine solche fand sich aber nicht vor. Endlich gelang eS den Ministern, den chinesischen Dolmetsch des Gesandten zu bewegen, daß er bei der Uebersetzung deS Begleitschreibens das Wörtchen „Paar" durch „Stück" ersetzte und so wurden der Kaiserin-Wittwe Tzu-Hsi ein „Paar" Lampen und ein „Stück" Vase als Geschenk des Kaisers Wilhelm überreicht. Der russische Gesandte von Giers in Peking richtete an das Tsung-li-Damen eine Note in Angelegenheit der Meldungen über ein Bündniß zwischen China und Japan, in welcher er darauf aufmerksam macht, daß der Abschluß eines solchen Bünd nisses in Rußland in hohem Maße Anstoß erregen und für China sehr ernste Folgen haben würde. Afrika. In der Kapkolonie scheint man trotz der glatten Worte Chamberlains mit Rüstungen beschäftigt zu sein. Eine Kapstadter Drahtung des Londoner „Morning Leader" besagt, ungeheure militärische Thätigkeit werde am Kap entfaltet. Regimenter wurden an verschiedene Punkte gesandt, Offiziere machten Rundreisen im Lande, während Gerüchte umlaufen, daß Streitkräfte in der Kolonie gebildet werden sollen. Bereinigte Staaten. EinbalsamirteS Fleisch» auS den Verpflegungsbeständen der amerikanischen Truppen im Feldzuge gegen Cuba schon berüchtigt genug, suchen die Fleisch händler jetzt in der Bevölkerung an den Mann zu bringen. In Cincinnati sind sehr viele Personen, es heißt gegen tausend, von einem eigenthümlichen schweren Magcnübel befallen, dessen Ursache von den Aerzten aus den Genuß von solchem „einbalsamirten" Fleisch zurückgeführt wird. Die Fleischer benutzen zur Konser- virung ihrer Waare einen „Freezine" genannten chemischen Stoff. Ein damit eingeriebenes Stück Fleisch bleibt lange Zeit frisch im Aussehen und geruchlos. Man kann damit behandeltes Fleisch zum Verkauf auslegen, eS wieder auf Eis bringen und es nach einem oder mehreren Tagen von Neuem auf den Ladentisch legen, ohne daß es sein frisches Aussehen verloren hat. Die Gesundheitsbehörde läßt jetzt Untersuchungen darüber anstellen, ob der Genuß von „Freezine", das ein schwefelsaures Salz sein soll, gesundheitsschädlich sei oder nicht. — Vielleicht ist dieser Stoff nicht unähnlich dem sogenannten „Präservesalz". Der Dreyfus-Prozeß in Keunes. Die gestrige geheime Sitzung des Kriegsgerichts dauerte von 6^ Uhr früh bis gegen Mittag. Den einzigen Gegenstand der Sitzung bildete die Vorlegung des Geheimakteustückes durch General Chamoin. Ein Zwischenfall ereignete sich nicht. Aus dem Verhör am ersten Verhandlungstag ist noch Folgendes nachzutragen: Rennes, 7. August. Auf die Frage des Präsidenten: „Welche Unterredung hatten Sie mit Lebrun-Renault?" erwiderte DreyfuS: Diese Unterredung war ein Monolog; ich sagte ihm: „Ich bin unschuldig". Ich hatte die Empfindung, daß man dem erregten Volke da draußen einen Menschen zeigen wolle, der daS verabscheuungswürdigste Verbrechen begangen habe, dessen ein Soldat fähig ist. Ich gab mir Rechenschaft über die patriotische Beklemmung, die dieses Volk bedrückte, und ich wollte ihm zurufen, daß ich nicht der Schuldige sei; ich sagte, ich wolle dies angesichts des Volkes laut rufen, daß ich nicht der Schuldige sei ; ich wollte versuchen, den Schauder, den ich empfand, in diesem Volke wach zurufen; ich wollte ihm zum Berständniß bringen, daß der Mensch, von dem eS glaubt, daß er dieses Verbrechen begangen habe, nicht derjenige sei, der verurtheilt worden ist, ich wollte vor dem Volke meine Unschuld laut betheuern. Ich fügte hinzu: „Der Minister weiß es wohl". Dies bezog sich auf das, was ich dem Obersten du Paty de Clam bei feinem Besuche gesagt hatte. Ich hatte geäußert: „Sagen Sie dem Minister, daß ich nicht schuldig bin." Auf die Frage des Präsidenten, ob Dreyfus Kenntniß von dem Schießbuch habe, antwortete Dreyfus mit Nein. Der Vorsitzende sagt: Ein Zeuge will Ihnen daS Buch mitgetheilt haben. Dreyfus antwortet: Niemals. Vorsitzender: Ein Major will Ihnen daS Schießbuch geliehen haben. Dreyfus: Nein, ich stelle daS entschieden in Abrede. Der Vorsitzende kommt auf die Worte „Ich reise inS Manöver" zu sprechen und sagt, eS war Brauch, die zum Generalstab kommandirten Offiziere dorthin zu senden. An dem Tage des Datums deS Bordereaus wußten Sie nicht, daß Sie dorthin gehen würden? Dreyfus: ES giebt zwei Instruktionen. CarriLre erklärt, eS seien zwei Instruktionen vorhanden. Im September habe man darauf verzichtet, die zum Generalstab kommandirten Offiziere inS Manöver zu schicken. Vorsitzender: Welchem Umstande schreiben Sie die in der Schule erhaltenen schlechten Noten zu? DreyfuS: Es war gesagt worden, daß man im Generalstab keinen Juden wolle. Nach dem Zweck seines Aufenthalts im Elsaß gefragt, erklärte Dreyfus, er habe sich unterrichten wollen. Vorsitzender: Erstrecken sich Ihre Studien auch auf die Frage der Transporte? DreyfuS: Ja, ich habe diese Frage studirt. Auf eine Frage deS Vorsitzenden erklärt Dreyfus, er habe weder du Paty de Clam, noch Henry, noch Picquart, noch Esterhazy gekannt und habe niemals an Esterhazy geschrieben. — Aus dem Verhör des Kapitäns DreyfuS vor dem Kriegsgericht in RenneS ergiebt sich auch nicht eine einzige Thatsache, die den Schluß gestattete, daß der Kassationshof bei seiner Würdigung des Falls irgend ein Moment außer Betracht gelassen hätte. Daß Esterhazy auS Frankreich geflohen ist, daß er trotz deS ihm gewährten Geleits sich nicht in Rennes eingefunden, müßte doch auch die schwächsten Köpfe belehren, wo der wirklich Schuldige zu suchen ist. Inzwischen demonstriren die in der DreyfuS- Angelegenheit schwer kompromittirten Generale, indem sie die Gattin deS Fälschers Henry achtungsvoll begrüßen und dem Ehrenmanne Oberstleutnant Picquart ihre Geringschätzung zeigen. Deshalb wendet sich auch der Hanswurst Quesnay de Beaurepaire vertrauensvoll an diese Generale, indem er sie im „Echo de Paris" ausfordert, sich nicht an Gallifets Rundschreiben zu kehren. Er ruft ihnen pathetisch zu: „Meine Herren Generale! Meine Herren ehemaligen Kriegs minister! Beschränken Sie sich nicht aus die Akten! Ueber- liesern Sie dem Kriegsgericht die geheimnißvolle Seite der Affaire. Verrathen Sie kühn unsere Agenten. Verletzen Sie sorgfältig die Ihnen anvertrauten Geheimnisse von 1894. Lassen Sie nichts im Schatten. Von Ihrem Muthe hängt das Heil deS Landes ab. Meine Herren Generale! Ihre Pflicht besteht darin, das Berufsgeheimniß zu verletzen." Beaurepaire führt sich sodann selbst als rühmliches Beispie! an, denn er habe in seinem Buche „1s kanama st la Räxnbliqae" sein Berufsgeheimniß als Richter verletzt, um Loubet zu brand marken. In seinem Eifer macht sich hier Beaurepaire schlechter als er ist, denn alS er sein Buch schrieb, war er nicht mehr Richter und verletzte nicht sein Berufsgeheimniß, sondern nur die Pflichten deS Anstands. Als die größten Feinde der Generale stellt Beaurepaire Casimir-Perier und Delcasss hin. Der Erstere kenne ganz gut das Verbrechen von Dreyfus und wolle dennoch seine Freisprechung herbeisühren, der Letztere besitze in seinen Archiven die schriftlichen Beweise des Verraths und werde sie lieber verbrennen, als herausgeben. Der gleiche Haß gegen Casimir-Perier findet sich auch im Leitartikel des „Petit Journal", weil der ehemalige Präsident der Republik der Hauptzeuge für die Rechtsverletzung des Generals Mercier ist. Hier wird die alte Geschichte als Neuigkeit aufgetischt, daß Dreyfus durch die Vermittelung von Demange Casimir-Perier die Versicherung ge- gegeben habe, die fremde Macht nicht zu nennen, an die das Bordereau gerichtet war, damit der Prozeß von 1894 öffentlich stattfinden könne. Die vom „Petit Journal" angeführten Briese von Dreyfus sind in der That echt, und bekannt ist längst, daß Demange durch Reinach und Walbeck-Rousseau beim Präsidenten der Republik Schritte thun ließ für die Oeffentlichkeit des Prozesses, daß aber Alles an der Hartnäckigkeit Merciers scheiterte. Der Zwischenfall beweist, daß Casimir-Perier trotz seiner Stellung ge ringen Einfluß hatte. Judet zieht daraus im „Petit Journal" den entgegengesetzten Schluß, daß er in den Prozeß von 1894 eingriff und daher mehr sagen könnte, als er vor dem Kassations hof zu wissen vorgab. OerMcheS und Sächsisches. Freiberg, den 9. August. — Am 9. August 1854 verstarb Sachsens König Friedrich August II. Er hatte zu München die vom Zollverein vom 15. Juli im dortigen Glaspalaste veranstaltete Industrieausstellung besucht und war von da nach Possenhofen gefahren, um der Herzogin Luise in Bayern einen Besuch abzu statten. Auf der Weiterreise nach Tirol wurden bei Imst die Pferde seines Wagens scheu, der Wagen fiel um und der König wurde so unglücklich herausgeschlcudert, daß ihn eins der Pferde mit dem Hufe an den Hinterkopf schlug. Ehe noch ärztliche Hilse zur Stelle war, verlor er das Bewußtsein und starb nach wenigen Stunden in einem Zimmer des Gasthauses am Brennbichl, wo jetzt eine Gedenktafel befestigt ist. An der Stelle aber, wo der unglückliche König seine tödtlichen Verletzungen erhielt, steht seit dem Jahre 1855 eine Kapelle. Die Kleider, die Friedrich August an jenem Tage trug, bewahrt das Johanneum in Dresden auf. — Mit Rücksicht auf die vielfach vorgekommenen Verfälsch ungen der Milch haben viele Gemeinden, insbesondere Stadt gemeinden, bekanntlich Bestimmungen zur Prüfung ver zum Berkaus gebrachten Milch aufgestellt. Da in einzelnen Gemeinden diese Bestimmungen nicht zu rechtfertigende Härten enthalten und die deshalb erhobenen Klagen nicht durchweg un begründet sind, so hat jetzt das Ministerium des Innern auf Antrag des Landeskulturrathes eine Nachprüfung der bestehenden Bestimmungen angeordnet. Bei der großen Wichtigkeit, die der Handel mit Milch hat, mögen die hauptsächlichsten Gesichtspunkte hier mitgetheilt jein, welche das Ministerium für Milchregulative aufgestellt hat. Um eine möglichst gleichmäßige Benennung der verschiedenen Milchsorten herbeizusühren, wird künftig zu unter- cheiden sein zwischen „Vollmilch" (d. h. Milch, der nicht- hmzu- wsetzt und nichts weggenommen ist), „abgerahmter Milch" (d. i, piche, der der Rahm ganz oder theilweise genommen ist) und „Centrifugenmilch" (d.i. solche, bei welcher die Abrahmung durch maschinelle Kraft erfolgte). Die Zulässigkeit des Handel- mit Vollmilch darf ferner nicht davon abhängig gemacht werden, daß üeselbe einen bestimmten Fettgehalt oder ein bestimmte- spezif^ cheS Gewicht hat, doch kann vorgeschrieben werden, daß Vollmilch, venn sie nicht einen bestimmten Fettgehalt bez. ein bestimmtes pezifischeS Gewicht bat, nur unter entsprechender Deklaration verkauft werden dürfe. Die Normirung deS Fettgehalte- hat so zu erfolgen, daß die benachbarte Landwirthschaft bei sach gemäßem Betriebe ihn auch regelmäßig zu erzielen im Stande ist. Es ist nicht zulässig, Milch, der nichts hinzugesetzt und nichts genommen worden ist, bloß deshalb als gefälscht zu bezeichnen, weil sie nicht einen bestimmten Fettgehalt oder ein bestimmtes spezifisches Gewicht hat oder weil sie nicht vorschrifts mäßig deklarirt ist. Die Einziehung der zum Verkaufe bestimm ten Milch bleibt auf die Fälle beschränkt, in welchen nach allge meinen gesetzlichen Bestimmungen die Einziehung erfolgen kann oder muß. ES ist unzulässig, die Namen Derjenigen, die gegen die regulativmäßigen Bestimmungen gefehlt haben, bekannt zu geben. Die öffentliche Bekanntgabe bleibt auf die Fälle be schränkt, in denen sie nach den allgemeinen gesetzlichen Bestim mungen (insbesondere Z16 des ReichSgesetzeS vom 14. Mai 1879) zulässig ist. Es ist unzulässig, von der zum Verkauf gestellten Milch Proben ohne gleichzeitige Gewährung von Entschädigungen nach Höhe deS üblichen Kaufpreises zu entnehmen. Bei Ent nahme der Probe ist darauf zu achten, daß die Milch in dem be treffenden Gefäße vorher tüchtig umgerührt bez. geschüttelt wird. Die bloße Untersuchung der Milch durch die polizeilichen Auf sichtsorgane mit Hilfe der üblichen Meßinstrumente darf, so führt das Ministerium weiter aus, für die Frage, ob die Milch gefälscht sei, ob sie einen gewissen Fettgehalt oder ein spezifisches Gewicht habe, oder ob Bestrafung wegen Nichtbeachtung der polizeilichen Bestimmung einzutreten habe, allein nicht maßgebend sein; vielmehr hat eine Untersuchung durch entsprechende Sach verständige einzutreten. Die Aufsicht über den Milchhandel ist thunlichst durch Einführung des DeklarationSzwangeS auSzuüben, insbesondere dadurch, daß an den Gefäßen der Name der in ihnen enthaltenen Sorte verzeichnet ist. Wenn frische Vollmilch unter der Bezeichnung „Kindermilch" verkauft werden soll, kann ver langt werden, daß sie nachweislich von Kühen stammt, deren Haltung, Fütterung und Gesundheitszustand von einem beamteten Thierarzt dauernd überwacht wird und zu Bedenken keinen An laß giebt. Dem Händler kann die Beibringung periodischer Be scheinigungen hierüber aufgegebm werden. — Die weiteren vom Ministerium ausgestellten Gesichtspunkte betreffen die Stallprobe oder Stallkontrolle und verschiedene Maßnahmen, die von den Ortsbehörden getroffen werden können. — In der dieser Tage unter Vorsitz des Herrn AmtShaupt- mannS Ober-Reg.-Rath vr. Steinert abgehaltenen Sitzung VeS Bezirksausschüsse- der «önigl. Amtshauptmannschaft Freiberg lagen nicht weniger als 7 Gesuche um Erlaubnis zum Kleinhandel mit Branntwein und Spirituosen vor, von denen jedoch nur ein-, daS der verehel. Michaelis in Reichenbach ge nehmigt, die übrigen aber, und zwar a) Röthling'S in Groß- voigtSberg, d) Böge's in Reichenbach, o) Müller's in Reichenbach, ä) Seipt s in Lichtenberg für das Hausgrundstück Kat.-Nr. 59 in Hilbersdorf, e) Grießbach's und k) Richters in Deutschneudorf im Mangel örtlichen Bedürfnisses abgewiesen wurden. — Beifällige Entschließung wurde gefaßt auf die Gesuche: a) Fleischers in Oberbobritzsch um Erlaubmß zum Bier- und Branntweinschank für das HauS Kat.»Nr. 40L in St. MichaeliS, d) Lißner'S in Loßnitz (Schössergut) um Erlaubmß zum AuS- pannen und zur gewerbsmäßigen Veranstaltung von Sing- pielen rc., o) Kirchberg's in Zethau um Konzession zum Betriebe )er Gastwirthschaft einschließlich deS BranntweinschankeS, zum Ausspannen und Krippensetzen, zum Tanzhalten und zur Ver anstaltung von Singspielen rc. m einem an Stelle deS durch Brand zerstörten GasthofsgebäudeS zu errichtenden Neubau, ä) Müller's in Brüderwiese um Genehmigung zum Betriebe einer Kantine beim Bau seines Gasthauses, v) Eidam'S in Brand um Erlaubmß zum Bier- und Branntweinschank, Verabreichen von Speisen und Beherbergen (unter ausdrücklicher Beschränkung auf die beim Gesnchsteller verkehrenden reisenden Handwerks gesellen), k) Morgenstern's in GroßwalterSdorf um Erlaubmß zum Veranstalten von Singspielen nnd theatralischen Vorstellungen. Im Mangel örtlichen Bedürfnisses abgewiesen wurden die Gesuche: a) Winkler's in Neuhausen um Konzession zum Wein schank, b) Mehnert's in Niederseiffenbach um Erlaubniß zum Bier- und Branntweinschank. — Genehmigung erlangten die Gesuche: a) Hofmann's in Kleinneuschönberg um Erlaubmß zur Errichtung einer Wassertriebwerksanlage, d) der Königl. Obersorstmeisterei Marienberg um Dispensation zur Dismem bration des Grundstücks Fol. 170 für Dörnthal, o) um Erlaub niß zur Verwendung der Fortbildungsschüler Albin Albert LooS und Wilhelm Ewald Butter in Hallbach, sowie Max Arnold, Max Glös und Max Trinks in Zethau. — DaS Regu lativ der Gemeinde Freibergsdors über Erhebung von Gebühren bei Abhaltung von Mobiliar-Auktionen in dem Gemeinde- und exemten Gutsbezirke daselbst soll höheren Ortes befürwortet werden, ebenso wie das Regulatw über Erhebung von Besitzverändernngsabgabcn in Oberschöna. — Bestätigt wurden ferner: a) der HI. Nachtrag zum Ortsstatut der Gemeinde FreibergSdorf über die Pensionsberechtigung des Gemeindeexpedienten daselbst, d) der II. Nachtrag zum Anlagen- Regulativ der Gemeinde Freibergsdorf, o) der Beschluß des Gemeinderathes zu Kleinschirma aus Erhöhung der Umgehungs gebühr für die Bezirkshebamme zu Wegefarth. — Die wegen der Oeffentlichkeit des in der Flur Oberneuschönberg gelegenen, von der Königsbuche nach dem Kalten Kober führenden Fußweges entstandene Irrung wurde dahin entschieden, daß der bezeichnete Weg als ein öffentlicher Fußweg anzuerkennen sei. — Zur Bestellung als weitere Sachverständige zur Festsetzung der Vergütung für die durch größere Truppen-Uebungen entstehenden Flurschäden wurde beschlossen, die Herren Gutsbesitzer Kühne in St. Michaelis, Vorwerksbesitzer Schmuhl in Zug und Gemeinde vorstand Sohr in Zethau in Vorschlag zu bringen. — Zu dem Gemeindelands-Austausch- und Kaufvertrag zwischen der Ritter gutsherrschaft Oberlangenau und den Gemeinden Nieder- und Oberlangenau sowie zur unentgeltlichen Arealabtretung Seiten dieser Gemeinden an eine Leubsdorfer Firma und zur Aufnahme eines Darlehns auf den Kredit beider Gemeinden (Letztere-unter der ausdrücklichen Bedingung, daß die Darlehnsaufnahme nicht bei der von den betheiligten Gemeinden zu vertretenden Spar kasse zu Langenau erfolgt), wurde Genehmigung ertheilt. — Zu den der Stadt Freiberg durch Verbesserung des Feuer- und Hoch wasser-Nachrichtendienste- im Muldenthale entstehenden Kosten
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