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H« der Begebung der neuen sWschen Staatsanleihe "schreibt das Organ des konservativen Landesvereins im König- > reich Sachsen: Die „Deutsche Tageszeitung", die schon durch die Person ihres Hauptleiters (vr. Oertel) mit sächsischen Verhältnissen genau ver- , traut ist, hat neben anderen sächsischen und außersächsischen Zei tungen verschiedene Artikel über die Begebung der neuen säch sischen Staatsrente gebracht, deren Darlegungen, wie wir nach iden in den Kreisen unserer Parteiangehörigen emgezogenen Er kundigungen uns überzeugt haben, vielfache Bestätigung finden. »Einhellig wird das Bedauern darüber ausgesprochen, daß das sächsische Finanzministerium infolge des Drängens des Ueber- nahme-Konsortiums die allgemeine finanzielle Lage weit schlimmer angesehen hat, als sie thatsächlich war, und daß hierdurch nicht nur die Finanzen des sächsischen Staates geschädigt wurden, son dern daß auch zweifellos eine gewisse Diskreditirung des deutschen Staatskrcdits im Allgemeinen eingetreten ist. Wir möchten schon jetzt nur die eine Frage aufwersen, die zweifellos an die Regierung im Landtag gestellt werden wird: 'Hat sich die Regierung direkt nur mit dem bisherigen Sachsen- Konsortium iu Verbindung gesetzt oder hat sie sich direkt auch an andere Großbanken gewendet, um hierdurch die Möglichkeit einer Konkurrenz zu schaffen, die zweifellos zu Gunsten des säch sischen Staates einen wohlthätigen Einfluß ausgeübt haben würde? Da der preußische Finanzminister ini Februar dieses Jahres erst 200 Mill. Mark 3proz. Papiere wcnio unter 92 an die deutsche MvecgerAnzeig^ NN- Tageblatt N 1^.6 «inmonatlil 1SSS zum Rektor der Bergakademie »so jeden Wochentag Abends '/-S Uhr für den iag. Preis vierteljährlich 1 Alk. 80 Pfg. Allmonatlich 60 Pfg.; durch die Post 2 Mk. 2b Pfg. Inserate werden bi« Bormittag tt Uhr angenommen. Preis für die Spaltzeile 1Z Pfg. Außerhalb deS Landgerichtsbezirks 15 Pfg. für das Jahr Vom 1. August dieses bis mit 31. Juli nächsten JahreS bestätigt. Freiberg, den 26. Juni 1899. Der Direktor der Königlichen Bergakademie. Kolzversteigerung auf Borstendorfer Staatsforstrevier. Klees's Gasthof in Borstendorf. Donnerstag, den 6. Juli 1899, Vormittags 9 Uhr. 1077 fi. Stämme, 2 bu. und 376 fi. Klötzer, 1152 fi. Schleifhölzer, 94 fi. Derb- und 10 fi. Reisstangen, 55^ Rm. h. und 18^2 Rm. w. Brennscheite, 34*/, Rm. h. und 6*/, Rm. w. Brenn knüppel, 66 Rm. h. und 2 Rm. w. Aeste, 94 Hdt. w. Wellenreisig und 200 Rm. w. Stöcke, ausbereitet in den Abtheilungen 10, 11, 15, 18, 19, 33, 34 und 36. Näheres ist aus den in den Schankstätten und bei den Ortsbehörden der umliegenden Ort schaften aushängenden Plakaten zu ersehen. Kgl. Forstrevierverwaltung Borstendorf u. Kgl. Forstrentamt Augustusburg, am 21. Juni 1899. sl. V.j Amtsblatt für dir lLaiMm und Wtischcu Behörden M Freiberg Md Brand Verantwortliche Leitung »er Redaktion: Georg Burkhardt. 52. Jahrgang. Dienstag, den 27. Juni Bekanntmachung. Mit Allerhöchster Genehmigung hat das Königliche Finanz-Ministerium die Wahl deL Herrn Professors Oberbergrath Rrurl Die «adtpolizeibehörde. O L«ol»s«. Zrnr. Verhaltungsvorschriften für die Angehörige« der Impflinge. 8 1 AnS einem Hause, in welchem ansteckende Krankheiten wie Scharlach, Masern, Diphtheritis, Eroup, Keuchhusten, Flecktyphus, rosenartige Entzündungen oder die natürlichen Pocken herrschen, dürfen Impflinge zum allgemeinen Termine nicht gebracht werden. 8 2. Die Kinder müßen zum Impftermine mit rein gewaschenem Körper und mit reinen Kleidern gebracht werden. 8 » Auch nach dem Impfen ist möglichst große Reinhaltung der Impflinge die wichtigste Pflicht 8 4. Wenn das tägliche Baden des Impflings nicht ausführbar ist, so versäume man wenigstens «die tägliche sorgfältige Abwaschung nicht. 8 s Die Nahrung des Kindes bleibe unverändert. Bekanntmachung. Das diesjährige JnvattDenprüfungsgefchäft für die im Landwehrbezirke Freiberg wohnhaften Invaliden, deren Militärpension Ende Oktober dieses JahreS abläuft, findet am 28. und 80. dieses Monats von Vormittags 8 Uhr an im Gartiisonlazareth Freiberg statt. Die Invaliden werden bezugnehmend auf die in ihren Händen befindlichen Gestellungsbefehle hierdurch nochmals darauf aufmerksam gemacht. Bezirks-Kommando Freiberg. Die Laudreuten und Landeskulturrente« für 2. Dermin 1899 sind bis längstens 30. dieses Monats zur Vermeidung -wangsweiser Einhebung an die Stadtsteuereinnahme hier zu entrichten. Freiberg, am 21. Juni 1899. Der Stavtrath. vi. Bgm Die unentgeltliche« öffentlichen Impfungen betreffend. Die diesjährigen unentgeltlichen öffentlichen Impfungen beginnen für den hiesigen Stadtbezirk Mittwoch, den 14. Juni dieses Jahres Mld werden in den Monaten Juni und Juli jede Mittwoch Nachmittags von 3—4 Uhr, Ae Revision bex Geimpften dagegen Bormittag» von 11—'^2 Uhr im Kaufhause (1. Stockwerk) stattfinden. Jmpspstichtig sind im Jahre 1899 außer den in 8 1 Ziffer 1 deS ReichSimpAsetzeS -vom 8. April 1874 näher bezeichneten Zöglingen öffentlicher Lehranstalten, wegen deren Wieder impfung noch besondere Termine werden anberaumt werden, «. alle im Jahre 1898 geborenen Kinder und d. die in früheren Jahren geborenen Kinder, welche der Erstimpfung noch nicht oder ohne Erfolg genügt haben, oder der Jmpfrevision entzogen geblieben sind, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeugnitz die natürlichen Blattern überstanden haben. Wir fordern alle Ettern, Pflegeeltern und Vormünder hiesiger Stadt auf, mit ihren impf pflichtigen Kindern beziehentlich Pflegebefohlenen zu diesen Terminen behufs Vornahme der Erst impfung und ihrer Controle zu erscheinen, oder spätestens in Denselben, wenn dies nicht schon an Rathsstelle (Rathhaus, Polizeimeldeamt) geschehen, Die außerhalb Der öffentlichen ! Impftermine ausgestellten Impfscheine oder Jmpfbefreiungszeugniffe Der Jmpf- behörde vorzulegen. Für jedes zur öffentlichen Impfung gebrachte Kind ist dem dort anwesenden Listenführer ««in Zettel mit vollständigem Namen, Geburtszeit und Geburtsort des Impflings, sowie Namen 'Stand und Wohnung des VaterS — bei außerehelichen Kindern der Mutter, des Pflegevaters oder Vormundes — zu übergeben. Hierbei wird noch darauf hingewiesen, daß nach 8 14 des Reichsimpfgesetzes vom 8. April 1874 Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, welche — für den Fall, daß sie ihre impfpflichtigen Kinder und Pflegebefohlenen nicht zu den öffentlichen Terminen bringen — den ihnen deshalb obliegenden Nachweis, daß die Impfung erfolgt oder aus einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist, der Jmpfbehörde gegenüber zu führen unterlassen, mit Geldstrafe bis zu 20 Mark, sowie daß .diejenigen, deren Kinder bez. Pflegebefohlene ohne gesetzlichen Grund der Impfung oder der ihr folgenden Gestellung zur Revision entzogen geblieben, mit Geldstrafe bis zu 50 Mark oder mit Haft br« zu 3 Tagen zu bestrafen sind. Gleichzeitig geben wir die Verhaltungsvorschriften für die Angehörigen der Impflinge unter (D zur strengsten Nachachtung hiermit bekannt. Freiberg, am 2. Juni 1899. 8 « Bei günstigem Wetter darf dasselbe ins Freie gebracht werden. Man vermeide im Hoch sommer nur die heißesten Tagesstunden und die direkte Sonnenhitze. Die Impfstellen sind mit größter Sorgfalt vor dem Aufreiben, Zerkratzen und vor Be schmutzung zu bewahren. Die Hemdärmel müssen hinreichend weit sein, damit sie nicht durch Scheuern die Impfstellen reizen. 8 8. Nach der erfolgreichen Impfung zeigen sich vom vierten Tage an kleine Bläschen, welche sich iu der Regel bis zum neunten Tage unter mäßigem Fieber vergrößern und zu erhabenen, von einem rothen Entzündungshofe umgebenen Schutzpocken entwickeln. Dieselben enthalten eine klare Flüssigkeit, welche sich am achten Tage zu trüben beginnt. Vom zehnten bis zwölften Tage beginnen die Pocken zu einem Schorfe einzutrocknen, der nach 3 bis 4 Wochen von selbst abfällt. Die Einnahme der Lymphe zum Zwecke der weiteren Impfung ist schmerzlos und bringt dem Kinde keinen Nachtheil. Wird sie unterlassen, so pflegen sich die Pocken von selbst zu öffnen. 8 » Bei regelmäßigem Verlaufe der Jmpfpocken ist ein Verband überflüssig; falls aber in der nächsten Umgebung derselben eine starke, breite Röthe entstehen sollte, oder wenn die Pocken sich öffnen, so umwickelt man den Oberarm mit einem in Baumöl getauchten oder noch bester mit Vaseline bestrichenen kleinen Leinewandläppchen. Bei jeder erheblichen nach der Impfung entstehenden Erkrankung ist ein Arzt zuzuziehen. 8 40 An einem im Impftermine bekannt zu gebenden Tage erscheinen die Impflinge zur Nach schau. Dieselben erhalten, wenn die Impfung Erfolg hatte, an diesem Tage den Impfschein. Der letztere ist sorgfältig zu verwahreu. 8 44 Kann ein Kind am Tage der Nachschau wegen erheblicher Erkrankung, oder weil in dem Hause eine ansteckende Krankheit herrscht, (8 1), nicht in daS Jmpflokal gebracht werden, so haben die Eltern oder deren Vertreter dieses spätestens am TerminStage dem Jmpfarzte anzu- zeigen.— 89,50 3 Proz. 91,65 91,65 91,60 91,55 91,60 91,60 3'/, Proz. 100,50 100,40 100,50 100,35 100,40 100,50 100,— 99,90 99,80 zunächst ersehen, -Anleihen, mit ischen3proz. Rente, in der Zeit vom 5. bis zum 10. Juni, an welch letzterem Tage die Begebung der 80 Mill. Mk. erfolgte, so gut wie keine Kurseinbußen erlitten haben. Sächsische 3'/i Proz. Anleihe hat sogar am 10. Juni 0,15 höher gestanden, wie am 5. Juni. Dahingegen ist sächsische 3proz. Rente vom 5. bis 10. Juni um 1,40 Proz. gefallen! Bank begeben und, wie in eingeweihten Kreisen bekannt, die letz tere dieses Geschäft sogar mit einem kleinen Gewinn für sich ab gewickelt hat, so liegt die Frage besonders nahe: Hat sich erst das sächsische Finanzministerium an das ebenbezeichnete große deutsche Bankinstitut direkt gewendet, um dessen Gebot auf die zu begebenden 80 Mill. Mark einzuholen? Sollte aber etwa die sächsische Finanzverwaltung sich lediglich durch Vermittelung des bisherigen Sachsen-Konsortiums an andere Banken gewendet haben, so müßten wir dies als einen verhängnißvollen Fehler ansehen; denn das bisherige Konsortium hatte selbstverständlich das Interesse, sich selbst möglichst wenig Konkurrenz zu schaffen. Von großer Wichtigkeit bei Benrtheilung des so vielfach kriti- sirten Geschäfts erscheint eine Zusammenstellung der Kurse der 3proz. und Z'^proz. sächsischen, preußischen und Reichs-Anleihen m der Zeit vom 5. bis mit 14. Juni d. I., wie wir sie nach stehend nach dem Kurszettel der Dresdner Börse wiedergeben. Wir haben als Anfangstag den 5. Juni gewählt, weil es feststeht, daß an diesem Tage dem alten Sachsen-Konsortium unter Zu ziehung des Hauses Rothschild in Frankfurt die Neuausgabe eines großen Postens sächsischer Rente zweifellos bekannt war. Und wir schließen die Ausstellung mit dem 14. Juni, also 2 Tage nach dem Zeitpunkte, an welchem die neue Emission und deren Bedingungen allgemein an den Börsen bekannt wurden, bezw. an welchem Tage Uuterbetheiligungen von Seiten der Dresdner Bank au andere Banken angeboten worden sind. Die Zuschlagung der Anleihe an das Konsortium dürste, wenn wir recht unter ¬ richtet sind, am 10. Juni und die ausschlaggebende Sitzung des Uebernahme-Konsortiums am Nachmittag des 9. Juni stattgefunden haben. Doch zunächst zu unserer Kurstabelle. Es standen: Deutsche Reichs- Anleihe SLchs. Renten SSchs. Anleihe Preußische Anleihe 3 Proz. 3'/s Proz. 3proz. 3'/, Proz. 5. Juni 88,50 99,70 91,60 100,50 6. „ 88,45 99,80 91,60 100,50 7. „ 88,30 99,65 91,60 100,40 8. „ 88,10 99,70 91,60 100,30 9. „ 87,80 99,75 91,60 100,45 10. „ 87,10 99,85 91,60 100,40 12. „ 86,90 99,85 91,50 100,— 18. 86,— 99,65 90,— 99,75 14. „ 85,90 99,50 89,75 99,60 Aus dieser vorstehenden Tabelle kann man daß die sächsischen, preußischen und Reichs alleiniger Ausnahme der sächs